Krätze? Das juckt mich nicht.

Es ist Samstag nachmittag. Ein junger Mann kommt in die Apotheke mit einem Rezept vom Spital. Auf dem Rezept: Eine Körperlotion, die von der Krankenkasse übernommen wird und Scabi-med. Genauer gesagt 3 Packungen Scabi-Med und der Hinweis das am „Datum heute“ und am „Datum in 10 Tagen“ zu wiederholen.

Scabi med ist ein Mittel mit dem Wirkstoff Permethrin gegen Krätze. Die Krätze ist eine durch ein kleines Spinnentierchen ausgelöste Hauterkrankung, die sich durch juckenden Hautauschlag äussert, dort wo die Tierchen sich in die Haut gegraben haben. Sie ist ansteckend durch direkten Körperkontakt und kann ziemlich unangenehm werden, vor allem, wenn man immunsupprimiert ist. Meine Eltern hatten das mal beide – und da meine Mutter Cortison nehmen musste, hatte sie es ausgesprochen stark.

Ich habe noch 1 Packung da vom Scabi-Med. Nicht 3 oder 6. Eigentlich ist eine Packung für die Behandlung einer erwachsenen Person auch ausreichend – hier soll offenbar der Rest der Familie gleich mitbehandelt werden. Demnach macht es Sinn, dass das alle gleichzeitig beginnen.

Das Datum des Rezeptes ist von vor 3 Tagen. Ja – schön. Ich schaue rasch im Computer – aktuell gerade nicht lieferbar. Keine Überraschung – und bei Bestellung würde ich es sowieso erst am Montag morgen bekommen.

Ich melde das rasch beim Patient zurück, dass ich versuchen muss, das in einer anderen Apotheke zu bekommen und weshalb. Dann setze ich mich ans Telefon. Ich finde tatsächlich noch eine Apotheke die A) noch 2 Tuben hat (wirklich nur 2) und B) jetzt am Samstag nachmittag noch offen hat.

Ich bringe die frohe Nachricht dem Patient mit der Wegbeschreibung zur anderen Apotheke – 2 km oder so entfernt. Ich kann das nicht dort holen gehen am Samstag mittag. Zu wenig Personal.

Er will nicht selber dorthin gehen.
Zu viel Aufwand.
Und am Montag wiederkommen will er auch nicht.

Dann bekommt er das Rezept halt wieder mit.
Viel Glück!

Ich hab aufgehört, mich über sowas aufzuregen. Ich biete an, was ich machen kann und wenn das für den Patienten nicht genug ist … dann gebe ich das Problem wieder an ihn zurück. Ich bemühe mich nach Kräften nicht lieferbares zu organisieren – und dass etwas nicht zu bekommen ist, ist ein zunehmendes Problem, aber zaubern kann ich nicht. Und im Endeffekt ist das nur so wichtig, wie es dem Patienten wichtig ist, oder? Seine Krätze. Das juckt mich nicht.

Geld sparen auf Kosten der Apotheke?

Die Apotheke gibt Medikamente ab (auf Rezept und ohne) und berät die Patienten in Bezug auf ihre Gesundheit. Das ist das, was wir tun – und damit wir unsere Mitarbeiter bezahlen können (und die Miete und den Wareneinkauf) müssen wir damit auch etwas Geld verdienen. Auf freiverkäufliche Medikamente hat es deshalb eine Marge, bei den rezeptpflichtigen Medikamenten kommt eine Pauschale dazu, manche Dienstleistungen kosten zusätzlich. Es ist wie eigentlich überall im Detailhandel: gratis ist nichts, irgendwer zahlt immer.
Die Medikamente über Rezept können wir meist direkt der Krankenkasse verrechnen – und die schauen dann bei dem Patient, ob er die Franchise erreicht hat, wie hoch der Selbstbehalt ist – und stellen das dann gegebenenfalls dem Patienten in Rechnung.
Wegen dem Umweg scheint in den Köpfen mancher Leute aber zu stecken, dass rezeptpflichtige Medikamente die Apotheke nichts kosten – und deshalb andere Regeln zu gelten haben als in der Wirtschaft sonst.
Ich meine, wie sonst soll ich mir folgende Begebenheiten erklären?

Erster Fall aus Deutschland

Eine Frau kommt mit Rezept und Personalausweis des Mannes und will die Medikamente darauf beziehen. Man muss ihr mehrmals erklären, dass man die Krankenkassenkarte des Mannes dafür braucht und dass der Ausweis nicht ausreicht. Sie zeigt wenig Einsicht, schafft es dann aber (ein paar Tage später) doch, mit der Versichertenkarte zu kommen. Dann ist sie unzufrieden, dass die (teuren) Medikamente bisher noch nicht einmal bestellt wurden und sie noch einmal vorbei kommen muss.
Als sie die Medikamente dann abholt, legt sie sie offen in den schon vollen Korb, den sie dann hinten aufs Fahrrad klemmt.
Am nächsten Tag ist sie zurück in der Apotheke und behauptet steiff und fest, sie habe die Medikamente in der Apotheke liegen lassen und verlangt, dass man sie ihr noch einmal abgibt.
– Sehr unschön, vor allem für Deutschland, denn da kann man auch nicht so einfach die Medikamente noch einmal der Krankenkasse abrechnen (die würden das garantiert retaxieren, heisst: die Apotheke zahlt sie dann selber). Bei uns in der Schweiz ist das etwas anders: da würde, falls das auffällt, der Patient am Schluss die Rechnung von der Kasse erhalten für seine Schusseligkeit.
Übrigens: wir hatten auch schon solche Fälle … und bei so Behauptungen hat sich unser Videoüberwachungssystem, das wir eigentlich wegen der Diebstähle haben, bewährt. Da sieht man nämlich, ob und wo das Medikament eingepackt wurde und ob das so die Apotheke verlassen hat. Bei einer solchen Ansage wie oben, würde ich dem nachgehen und die Aufnahme sichern, sowie dem Patienten mitteilen, wie das gelaufen ist.

Zweiter Fall von uns

Der Mann kommt in die Apotheke mit einem Medikament (Valsartan 80mg), das er vor einer Woche von seinem Dauerrezept bezogen hat. Er möchte das gerne zurückgeben und umtauschen gegen eine Packung Valsartan 160mg, da er die teilen kann und das dann günstiger wird (Beide Stärken kosten gleich viel). Es ist noch nicht abgerechnet und 1 Woche ist noch nicht ewig hier, also kann ich das in Betracht ziehen – aber ich muss bei Medikamentenretouren sehr gut schauen, ob ich die dann eventuell noch weiterverwenden darf. Packung wirklich von uns, Lagerbedingungen müssen eingehalten worden sein, Packung ungeöffnet etc.
EIn genauer Blick auf die Packung zeigt mir nun aber folgendes: Auf der Dosierungsetikette von uns steht „morgens 1/2 Tablette, abends 1 Tablette“ angeschrieben. Die 160mg kann man nicht vierteln, also funktioniert seine Sparidee hier nicht. Und dann sehe ich, dass die Abgabe vom Juli ist (vor 3 Monaten). Das steht auch auf der Dosierungsetikette – er hat zwar tatsächlich vor 1 Woche eine neue Packung geholt, aber … diese hier ist das nicht. Deshalb nehmen wir das auch nicht zurück. Er hat es verstanden, als ich ihm das erklärt habe.

Vorkommnisse wie oben beschrieben scheinen sich Ende Jahr oder auch Ende Monat zu häufen – vielleicht ein Ausdruck davon, dass die Leute mehr aufs Geld achten und suchen, wo sie noch sparen können? Ähnliche Begegnungen gab es schon früher, wie im Post: Ja, bin ich den die Medikamentenvermietung? Oder die hier: Hallo, hier ist die Apotheke, nicht die Bank

Es gibt übrigens Möglichkeiten, Geld zu sparen in der Apotheke. Wenn man die angebotenen Generika annimmt, zum Beispiel. Seit dem neuen Selbstbehalt von 40% (!) bei Originalmedikamenten, nehmen das auch vorher sehr abgeneigte Patienten gerne an.

Ich versuch’s einfach mal in der Apotheke …

Hab ich was verpasst? Kaum aus den Ferien zurück und gleich 2 sehr kreative Versuche an BTM oder BTM-Vorläufersubstanzen zu kommen.

Dieses Rezept (im Bild unten) wurde meiner Azubi vom Patienten in die Hand gedrückt mit den Worten: „Machen sie eine Kopie für mich und bestellen sie mir das Medikament. Ich komme später wieder.“

Die Kopie hat sie gemacht – für mich allerdings. Wir haben das Medikament weder bestellt noch abgegeben.
Auf dem Rezept steht: Dauerrezept Elvanse 30mg 1 x 1 Kapsel pro Tag.
Elvanse ist ein Ritalin-ähnliches Stimulans, für seit der Kindheit bestehendem ADHS bei Patienten über 6 Jahren. Die Behandlung soll nur von Ärztinnen bzw. Ärzten, die auf Verhaltensstörungen von Kindern und Jugendlichen bzw. Erwachsenen spezialisiert sind, begonnen werden und muss auch von ihnen überwacht werden. Es fällt unter das Betäubungsmittelgesetz wegen Missbrauchs- und Abhängigkeitsgefahr.
Betäubungsmittelrezepte unterstehen strengen Vorschriften. Es braucht spezielle Formulare mit 2 Durchschlägen (weiss, rosa, blau), Es darf nach Ausstellen nur innert 1 Monat eingelöst werden. Dauerrezepte sind für maximal 3 Monate möglich.

Ich bin nicht sicher, was ich davon halten soll. Der Patient ist mit Jahrgang 52 (viel) älter als ich, dass da auf ADHS behandelt werden soll ist unwahrscheinlich. Ein Augenarzt hat das Rezept ausgestellt – wofür? und dann nicht mal korrekt. Ich schätze mal, das war ein Wunsch des Patienten und er wollte einfach nicht mit ihm diskutieren?
Das wollte ich auch nicht – ich habe ihm dann nur gesagt, dass das Rezept so nicht gültig ist, und dass er, wenn er das Medikament braucht, vom bisher ausstellenden Arzt ein richtiges Betäubungsmittelrezept dafür braucht.

Dann das hier: ein Mail am Samstag kurz vor Ladenschluss. Eine Bestellung.

im mail steht: (Absender Name20@icloud.com)
Guten Tag
Hier ist die Ärztin
Ich würde gerne 2 mal GHB 30 ml bestellen bei Ihnen das ich das nächste Woche mit Ausweis bei ihnen abholen kommen kann.
Schreiben sie mir doch gerne eine nachricht wenn dieses Produkt bei der Apotheke eingetroffen ist.
Danke ihnen für die Rückmeldung und liebe Grüsse
(Name)

Das mail wirft bei mir so viele Fragen auf.
GHB ist eine Abkürzung. Für Gammahydroxybuttersäure, umgangssprachlich auch Liquid Ecstasy oder KO-Tropfen genannt. Es ist eine Droge, missbrauchsgefährdet (zum Eigenbedarf und um andere zu betäuben), der Wirkstoff hat aber tatsächlich eine Anwendung: bei Narkolepsie. Dafür gibt es eine zugelassene Spezialität (Xyrem in der Schweiz). Es fällt unter das Betäubungsmittelgesetz – mit den entsprechenden Vorgaben. Wäre das mail wirklich von einer Ärztin (worauf weder Absender, noch Inhalt hindeuten – und im Ärzteverzeichnis ist der Name auch nicht drin) – wüsste die Person das und würde es nicht so bestellen.

Schreibe also zurück
Guten Tag
Hier ist die Apothekerin

…. (wie formuliere ich das am besten?)

Step by Step

Step 1: Der Arzt verschreibt der Frau auf einem Dauerrezept Mandelmilch-Körperlotion. Es wird ihr abgegeben, die Anwendung erklärt und gesagt, dass es ein Dauerrezept ist.

Step 2: Frau kommt das sehr früh wiederholen. Man weist sie auf die Limitation der Körperlotion hin: dass die Krankenkasse nur eine bestimmte Menge davon in einem bestimmten Zeitraum zahlt.

Step 3: Frau kommt das nach kurzer Zeit schon wieder holen, im Gespräch rutscht ihr raus, dass sie die letzte Flasche offenbar der Freundin geschenkt hat (!). Man weist sie wieder auf die Limitation hin.

Step 4: Frau kommt das wiederholt beziehen. Bei einem Besuch erwähnt sie gegenüber der Pharmaassistentin (PA) dass sie das ja ‚eigentlich nicht mehr beziehen dürfte’.

PA: „Oh, Sie dürfen das schon beziehen – auch weiterhin. Es ist nur so, dass die Krankenkasse das irgendwann nicht mehr bezahlt. Dann bekommen Sie von der Krankenkasse eine Rechnung für die bezogenen Flaschen.“

Frau: „Wieviel kosten die?“

PA: „30 Franken für diese grosse Flasche.“

(steht übrigens auch auf jeder Dosierungs-Etikette, die wir bei der Abgabe drauf kleben.)

Frau: „Ah, dann ist ja gut, dass das über die Krankenkasse geht!“

Sie nimmt nochmals 2 Flaschen.

Frage: sie wurde jetzt mehrmals darauf hingewiesen. Hat sie es wirklich verstanden? Wie reagiert sie wenn (nicht falls) sie die Rechnung von der Krankenkasse bekommt?

5 am Tag (5 a day)

Aus Amerika: (könnte aber auch bei uns vorkommen)

Pharma-assistent (neu) kommt zum Apotheker und fragt: „Wo haben wir die 5 Tabletten?“

Apotheker: „Die was?„

Pharmaassistent: „Der Kunde fragt nach den 5 Tabletten.“

Apotheker zum Kunde: „Guten Tag, vielleicht kann ich ihnen helfen?“

Kunde: „Ich suche nach diesen 5 am Tag Tabletten.“

Apotheker: „Sie müssen mir ein bisschen helfen: für was sind die?“

Kunde: „Keine Ahnung, sie sollen auf jedenfall gesund sein. Ich höre immer man soll 5 am Tag nehmen – also, wo sind sie?“

Apotheker (ihm geht langsam ein Licht auf): „Meinen sie vielleicht diese Kampagne überall: „5 a day?“ -(Dass man 5 mal täglich eine Portion Früchte oder Gemüse essen soll?)

Kunde:Ja, im Fernsehen sagen sie immer, man soll 5 am Tag nehmen, das sei gesund. Verkaufen sie die?“

Apotheker: „Ummm, nein, aber der Supermarkt unten wird ihnen gerne ihre Auswahl an Früchten und Gemüse zeigen. Diese Werbung redet über Früchte und Gemüse.“

Kunde: „Dann kann ich nicht einfach Tabletten nehmen?“

Apotheker: „Nein.“

Kunde: „Und was, wenn ich 5 Vitamin Tabletten am Tag nehme? Wäre das dasselbe?“

….


Covid-Impfung Schweiz Herbst 2024

Das ist ein Infopost – geschrieben für interessierte Patienten, aber auch für Apotheken und Ärzte in der Schweiz.

Erfreulicherweise gibt es seit dem 6. September die Covidimpfung mit dem JN.1 Update als EINZELDOSEn in Fertigspritze erhältlich! Und wir dürfen sie in der Apotheke impfen!

Tatsächlich gibt es jetzt (neu) 2 Covid-Impfstoffe in Einzeldosen und vom Grossisten normal zu bestellen:
Comirnaty JN.1 (Pfizer) Fertigspritzen Packung zu 10 Stück – der Impfstoff ist im Kühlschrank haltbar (bis 8 Monate nach Produktion)
Spikevax JN.1 (Moderna) Fertigspritzen Packung zu 10 Stück UND Packung zu 1 Stück – der Impfstoff ist aber nur 7 Tage im Kühlschrank haltbar (!)

Kosten: Die Impfung wird seit Ende letztem Jahr nicht mehr vom BAG übernommen. Dafür steht sie seit August 24 auf der Spezialiätenliste (SL) der Krankenkassen. Das bedeutet, die Covid-Impfung wird bei gegebener Indikation und Impfung beim Arzt von der Krankenkasse bezahlt. Impfen wir in der Apotheke, muss die Krankenkasse das nicht zahlen- Ich empfehle Patienten, bei denen die Indikation zutrifft, das (trotzdem) der Kasse einzusenden, manchmal sind sie grosszügig. Der Preis ist … nicht günstig. Eine einzelne Impfung des Comirnaty ist etwa CHF 77.- dazu kommen noch 20-25 Franken fürs drumrum (Injektion und Verbrauchsmaterial). Das wird i.m. gespritzt, benötigt also eine blaue Nadel. Man kann sie gleichzeitig mit der Grippeimpfung verabreichen – und wir halten es dann so, dass die „Dienstleistung Impfen“ nur einmal bezahlt werden muss.

Das sind die aktuellen Empfehlungen des BAG zur Covid-Impfung:

SARS-CoV-2 ist weiterhin in Zirkulation und wird auch in Zukunft zu Infektionen und Covid-19-Krankheitsfällen führen, welche bei manchen Personen mit einem Komplikationsrisiko einhergehen und schwer verlaufen können. Zum aktuellen Zeitpunkt zeichnet sich noch keine eindeutige Saisonalität für SARS-CoV-2 ab, jedoch wird eine Häufung der Fälle und eine erhöhte Belastung für die Gesundheitssysteme in den Wintermonaten erwartet. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) empfehlen jährlich
eine einzelne Impfdosis gegen Covid-19 im Herbst/Winter (idealerweise zwischen Mitte Oktober und Dezember) für folgende Personengruppen:
– Personen von ≥ 16 Jahren mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf aufgrund einer Vorerkrankung oder durch Trisomie 21
– Personen von ≥ 65 Jahren als ergänzende Impfung zum individuellen Schutz vor dem altersbedingt erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf.
– Schwangeren Frauen wird die Covid-19-Impfung empfohlen, um die werdende Mutter und das ungeborene Kind vor dem leicht erhöhten Risiko eines schweren Covid-19-Verlaufs und von Schwangerschaftskomplikationen zu schützen. Die Impfung wird insbesondere schwangeren Frauen mit Vorerkrankung empfohlen.
Für Personen mit schwerer Immundefizienz wird ein besonderes Impfschema empfohlen.
Das Gesundheitsfachpersonal kann sich gegen Covid-19 impfen lassen, ohne dass das BAG und die EKIF eine Empfehlung für diese Personengruppe aussprechen.
Die empfohlene Impfung umfasst eine einzelne Impfdosis, frühestens sechs Monate nach der letzten Covid-19-Impfung oder bekannten SARS-CoV-2-Infektion. Sie wird präferenziell mit einem an zirkulierende Virusvarianten angepassten mRNA-Impfstoff empfohlen, sofern dieser zugelassen und verfügbar ist.

Man kann sich also auch ausserhalb der Empfehlungen impfen lassen – das muss man dann halt selber zahlen. Das gilt auch für im Gesundheitswesen arbeitende (BAG: weshalb?). Das mit dem Abstand von 6 Monaten seit letzter Impfung gegen Covid oder Infektion ist ebenfalls eine Empfehlung und kein Ausschlusskriterium. Wirklich überimpfen kann man sich damit nicht – was die eine Person, die sich 200 mal gegen Covid impfen liess (weshalb??) bewiesen hat. Beim Arzt machen müssen es allerdings Schwangere und unter 16jährige sowie Immunsupprimierte oder mit Blutverdünnern (ausser Aspirin cardio).

Die Pharmasuisse stellt wie für die anderen Impfungen ein Triageformular für die Covid-Impfung zur Vorbereitung des Patienten zur Verfügung (oben im Bild sichtbar) auf dem die Zielgruppe und Empfehlungen des BAG, die Ausschlusskriterien und die möglichen Nebenwirkungen stehen.

Mit diesen Einzeldosen (speziell den länger im Kühlschrank haltbaren) können wir in der Apotheke in der Schweiz die Covid-Impfung wieder viel einfacher anbieten – und werden das auch. Ich hab sie für uns bestellt – und die Familie habe ich jetzt schon geboostert. Nebenwirkungen: Aua-Arm 2 Tage lang, wie die letzten Male auch, aber diesmal kein Fieber oder Abgeschlagenheit – funktioniert bestens.