Politische Geschenke an Apotheke und Arzt? Impfen und Selbstdispensation

In Deutschland wirft die Politik den Apothekern das Impfen praktisch als Zückerchen hin, in der Hoffnung vielleicht, dass die Apotheker dafür den Medikamenten-Versand so wie er ist durchgehen lassen. Dabei ist das definitiv nicht die Rettung der Apotheken, die wegen der ungerechten Bevorzugung der ausländischen Versandapotheken vielerorts noch mehr darben als bisher schon.

Also: Ich bin absolut pro Impfen durch die Apotheker, aber wenn ich sehe, wie in Deutschland an sich gute Ansätze im Gesundheitssystem zu nichte gemacht werden, teile ich die Bedenken der Apotheker dort. Beispiel Pille danach: das dürfen die Apotheker seit letztem Jahr in Deutschland – wie in der Schweiz schon davor. Aber statt zur Kompetenzerweiterung beizutragen und als echte Dienstleistung abgegolten zu werden, wird der Apotheker auch hier wieder nur als «Dispensator» heruntergestuft. Wenn ich in der Schweiz das in der Apotheke abgebe, passiert das nur nach einem persönlichen Beratungsgespräch mit dem Apotheker, wird protokolliert und ich darf dafür etwas verlangen. Das mache ich auch. Hochpotente Medikamente (die vorher aus Grund rezeptpflichtig waren) schiebe ich nicht einfach über den Ladentisch.

Dasselbe gilt für das impfen – so sicher und wirksam es ist. Wir impfen in der Apotheke. Das darf ich unter bestimmten Voraussetzungen. Dazu gehört ein spezieller Ausbildungstitel: Apotheker FPH Impfen und Blutentnahme. Dazu gehören Weiterbildungen alle 2 Jahre. Geeignete Räumlichkeiten (mit einer Möglichkeit den Patienten hinzulegen). Notfallequipment (Adrenalinpens, Beatmungsmaske, ev. Sauerstoff). Dazu gehört die Patientenvorbereitung und Protokollierung: Vor der Impfung klären wir ab, ob die Voraussetzungen gegeben sind. Wir impfen nur Erwachsene, keine Kinder (bis 16 Jahre), keine Schwangeren, keine Immunsupprimierten. Wir impfen nicht unter Blutverdünnern (ausser Aspirin cardio). Wir impfen nicht, wenn Allergien gegen Impfstoff oder Bestandteile vorhanden sind oder bei vorherigen Impfungen Reaktionen aufgetreten sind. Wir sind wirklich vorsichtig … und genau. Und wir können nur gegen einzelne Sachen impfen: Grippe, FSME, ev. Hep A, Hep B, MMR … (kantonal unterschiedlich).

Darum machen wir das auch nicht gratis. Neben dem Impfstoff verlangen wir etwas für die Arbeit drumherum. Das mag tatsächlich in einigen Fällen mehr sein als beim Arzt … andererseits: Bei uns ist kein Termin nötig und kaum Wartezeit. Damit entlasten wir Hausärzte und Notfallaufnahme der Spitäler.

Mit dem Impfen in der Apotheke wird die Apotheke weiter als einfach zu erreichende und kompetente Anlaufstelle für Gesundheitsfragen der Bevölkerung etabliert. Der Beitrag zur Gesundheitsprävention hilft auf weite Sicht auch die Kosten im Gesundheitswesen zu dämpfen. Impfen in der Apotheke erhöht die Durchimpfungsrate … wir wollen gesunde Menschen impfen, die sich und andere schützen wollen.

Was die Politik häufig übersieht – und was wichtig ist, festzuhalten – Apotheken sind Unternehmen. Wir bieten Arbeits- und Ausbildungsplätze. Gerade in dörflichen und ländlichen Gegenden erhöht eine Apotheke die Lebensqualität und die Wohnattraktivität der Gemeinden. Als Unternehmen muss eine Apotheke jedoch rentieren – bedeutet: erweiterte Kompetenzen (die durch teure Ausbildungen erworben werden müssen) müssen auch entsprechend vergütet werden.

Übrigens: Die deutschen Ärzte drohen ja jetzt damit, dass wenn die Apotheker impfen «dürfen», sie praktisch im Gegenzug die Selbstdispensation (SD) einführen möchten, also selber Medikamente verkaufen. Mal abgesehen davon, dass ich denke, dass sie nicht wissen, was sie sich da aufhalsen (mit den damit zusammenhängenden Rabattverträgen und Retaxationen in Deutschland), war es bei uns so, dass es die SD schon vor dem Impfen der Apotheker gab. Und die SD wird zwar gerne von den Ärzten als Grund für das «Geschenk» der Politik an die Apotheker angegeben … aber so ein «Geschenk» ist das nicht – es bedeutet auch viel Aufwand. Leider hat sich gezeigt, dass Kommunikationsprobleme zwischen Ärzten und Apothekern oft von den Ärzten ausgehen, häufig im Zusammenhang mit der Einführung der SD, da sie die Apotheker dann als Konkurrenz ansehen und nicht mehr als Mitstreiter im Gesundheitswesen.

(Diese Aussage mache ich aufgrund von eigener Erfahrung in den letzten 20 Jahren und nach Aussagen diverser Apothekerverbände an Sitzungen und Meetings – und ja: ich wünschte es wäre anders).

Und mit dem Impfen sind wir halt noch mehr Konkurrenz. Obwohl … In meinen Augen nehmen wir da den Ärzten nicht viel weg. Die «gesunden» die sonst wahrscheinlich nicht nur wegen dem zum Arzt gegangen wären. Aber die Schwangeren, Kinder, die Kranken und die älteren … all die können bei ihrem Arztbesuch geimpft werden. Dazu muss man als Arzt vielleicht aber auch etwas aktiver werden und wirklich den Impfstatus im Blick haben. Ausserdem wird die Impfung von der Krankenkasse im Normalfall nicht bezahlt ohne Rezept … diejenigen, die das wollen oder müssen gehen ebenfalls in die Praxis impfen.

Also: Wer da von «Geschenken» redet und «Zückerchen» sollte sich bewusst sein, dass das nicht ganz so ist. Egal, ob es um Impfen oder SD geht. Den Ärzten … denen geht es auch nicht viel besser als den Apothekern und prinzipiell streiten sie um dasselbe: eine gerechte Vergütung der gebrachten Dienstleistungen. Die Forderung nach der SD ist auch nur ein Ausdruck desselben.

Abschlussgeschenk für die Apotheker-Assistentin oder Pharmazie-Studentin gesucht?

(Rerun). Weil ich jetzt doch schon gelegentlich angefragt wurde, ob man mein Buch nicht doch mit persönlicher Widmung erhalten könne als Abschlussgeschenk (oder sonst Geschenk) für eine angehende Apothekerin: Ja, es ist möglich. Es geht allerdings etwas über Umwege.

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Schickt mir ein mail mit Euren Wünschen: (an pharmama.08( at )gmail.com)

Schreibt mir, welches Buch ihr gerne hättet: „Haben Sie diese Pille auch in grün“ oder „Einmal täglich“

Schreibt für wen es sein soll: mehr Details helfen mir dabei, die Widmung zu schreiben – ich zeichne auf Wunsch auch.

Nicht vergessen: die Adresse, wohin das Buch geschickt werden soll.

Dann schickt mir auf die email-Adresse einen Amazon-Gutschein über 20 Euro. (Ja, ich weiss Amazon = böse, aber ansonsten ist es für mich schwierig, die Anonymität ausreichend zu wahren).

Nach Erhalt bestelle ich das Buch, schreibe die Widmung und schicke es per Post zu.

Zeitrahmen: normalerweise 2 Wochen.

Das Angebot gilt für die Schweiz und Deutschland.

Datenschutz als Verzögerungstaktik

In Wien montieren sie dutzende Namensschilder an Häusern ab – weil jemand reklamiert hat, dass das dem Datenschutzrecht widerspricht. Keine Ahnung, wie die Post in Zukunft da den richtigen Briefkasten finden will, aber bei uns in der Schweiz sind Namensschilder an Klingeln etc. anscheinend sogar vorgeschrieben. Jedenfalls: Es herrscht allgemeine Verwirrung, was den Umgang mit „persönlichen Daten“ betrifft … das stimmt auch in der Schweiz. Auf der anderen Seite wird der Datenschutz auch hier gerne als Vorwand genommen. Aktuelleres Beispiel:

Vor 3 Wochen bekam ich ein Rezept zugefaxt von der Onkologie des Spitals für einen Patienten. Das Medikament ist ein teures Krebsmittel, für das mir unser Computersystem meldet, dass es für die Übernahme durch die Krankenkasse eine Kostengutsprache benötigt. Da der behandelnde Arzt das veranlassen muss, rufe ich dort an. Der ist überhaupt nicht erfreut ob meinem Anruf und versucht mich erst mal abzuwimmeln mit der Aussage, dass er das schon verschiedene Male verschrieben habe und die Kasse das im Normalfall übernimmt. Es sei ja ein notwendiges und wichtiges Medikament und ausserdem habe er keine Zeit für noch mehr Bürokram. Ich stimme ihm zu (absolut!), trotzdem brauche ich für die Abrechnung mit der Kasse diese Bestätigung. Ich kam mit ihm überein, dass er der Krankenkasse den Antrag übermittelt und mir das zukommen lässt, dann gebe ich das Medikament ab, ohne dass der Patient das gleich bezahlen muss. Ausserdem verspricht er mir, die Bestätigung zuzuschicken, sobald sie sie haben, was etwa 2 Wochen dauern sollte. Wir geben das Medikament rechtzeitig zu Behandlungsbeginn ab.

3 Wochen später (nach meinen Ferien) und der Patient bringt ein Dauerrezept für eben dasselbe Medikament … und ich habe immer noch keine Kostengutsprache bekommen.

Wieder rufe ich im Spital an und muss den anwesenden Arzt nerven (einen anderen) – er zeigt sich einsichtig, aber kann mir nicht weiterhelfen, er hat selber heute schon fast eine Stunde am Telefon mit der Krankenkasse verbracht und auch sie haben die Kostengutsprache noch nicht zugeschickt bekommen. Zumindest hat er den Vermerk noch drin, dass, falls sie kommt, man sie uns zuschickt.

Ich rufe also der Krankenkasse an. Ich nenne Patientenname, Geburtsdatum zur Indentifikation und frage, wie es mit der Kostengutsprache steht.

Krankenkassenfräulein (Krakaf) zirpend: «Die ist immer noch in Abklärung»

«Was», sage ich – «nach 3 Wochen? Der Patient hat schon eine Packung bekommen – und ich muss wissen, bevor ich das weiter abgeben kann, ob sie das übernehmen. Heute noch. Er braucht morgen die nächste Packung.»

Krakaf  (zirpend): «Moment»

Warteschlaufe.

Eine andere Mitarbeiterin der Krankenkasse (Krakaf2) meldet sich. Ich erkläre ihr nochmal mein Anliegen und dass ich die Kostengutsprache dringend benötige.

Krakaf2: «Ja, ich sehe in den Unterlagen, dass der Entscheid da ist.»

Pharmama: «Oh, sehr gut, dann können sie mir das faxen.»

Krakaf2: «Nein, das geht nicht»

Pharmama: «Wieso nicht?»

Krakaf2: «aus Datenschutzgründen».

Pharmama: «Was? Das ist doch Unsinn, was hat das mit Datenschutz zu tun? Ich habe ja alle Daten schon hier: Patient, Geb.Datum desselben, Krankenkasse, Arzt und Rezept und Behandlung / Medikament – und ich brauche von Ihnen nur die Bestätigung, dass sie als Krankenkasse das Medikament auch übernehmen.»

Krakaf2: «Tut mir ja leid, aber ich darf das nicht an sie schicken, da sie kein Leistungserbringer sind.»

Pharmama: «Wie bitte?!?!»

Da bin ich dann doch etwas lauter geworden – immerhin BIN ich der Leistungserbringer: ICH (als Apotheke) gebe das Medikament ja an den Patienten heraus und gehe dafür in Vorauszahlung!

Warteschlaufe. Ich koche leise vor mich hin. Dass in der Zwischenzeit wegen so Mist andere Patienten, die hier sind warten müssen, macht mich nur noch ärgerlicher.

Krakaf2 ist dann etwas zurückgerudert und hat gemeint, sie dürfen die Kostengutsprache Bestätigung nur an den Arzt schicken. Sie könne mir die Bestätigung allerhöchstens mündlich geben … und würde das heute noch ins Spital faxen.

Zu mehr war sie nicht zu bewegen, mit allen Argumenten nicht.

Also habe ich die Bestätigung mündlich bekommen, wobei sie sich noch immer anhörte als sei das reiner Goodwill von ihnen. Praktisch nützt mir das aber gar nichts, wenn sich die Krankenkasse danach umentscheiden sollte – ich habe da gar nichts in der Hand.
Am nächsten Morgen habe ich von der Onkologie die Kostengutsprache bekommen.

Happy End für alle – und ich hoffe, die Therapie schlägt beim Patienten an.

Aber echt jetzt: Aus Datenschutzgründen? Meiner Meinung nach hier ein reiner Vorwand und Verzögerungstaktik – zu Lasten des Patienten. Das übrigens von derselben Krankenkasse die eine Zeit lang keine Adresse des Patienten auf dem Krankenkassenkärtchen gespeichert hatte. Vielleicht sollten sie wirklich mal intern einen Datenschutzbeauftragten ernennen, der sich darin ausbildet und den Rest der Angestellten instruiert?

Nebenwirkungen von Z bis A (Zu erwarten bis Abstrus)

An Nebenwirkungen von Medikamenten scheint es so ziemlich alles zu geben. (Zum Glück sind die meisten sehr unwahrscheinlich …)

Manche stehen in der Packungsbeilage von praktisch allen Medikamenten … das sind die Dinge, die auch auftreten würden wenn man gar nichts einnimmt oder ein Placebo. Tipp: Die kann man in den Pharmazie-Prüfungen immer nennen, wenn einem sonst nichts einfällt. Kopfschmerzen gehören dazu, Magen-Darmprobleme, Urticaria. Ausserdem natürlich Allergie gegen den Stoff selber.

Dann gibt es die Nebenwirkungen, die man direkt auf die Wirkung der Stoffe zurückführen kann – halt am ungewollten Ort. Die sollte man in der Prüfung kennen und in der Praxis darauf aufmerksam machen. Dazu gehören Magengeschwüre bei den NSAR, Müdigkeit bei den Antihistaminika, Mundtrockenheit bei den Anticholinergika, Mundsoor bei inhalativen Glucocorticoiden, Reboundeffekt beim Nasenspray, Verstopfung bei Opioiden Schmerzmitteln, Fettstühle bei Xenical, blaue Flecken unter Blutverdünner, erhöhte Suizidrate bei antriebssteigernden Antidepressiva …

Dann gibt es die, die zwar häufiger auftreten, aber nicht so einfach zu erklären sind: Blutzuckerentgleisung bei den Cortisonen, retrograde Amnesie bei gewissen Schlafmitteln, psychische Probleme und Schlafstörungen bei Mefloquin, Depressionen bei Isotretinoin, Photosensibilisierung gewisser Antibiotika, …

Und dann gibt es die wirklich, wirklich abstrusen:

  • Verlust der Fingerabdrücke beim Krebsmittel Capecitabinum (Xeloda) –
  • Sehnenscheidenrisse bei den Fluorochinolon Antibiotika (Ciproxin, Norfloxacin)
  • Spielsucht beim Parkinsonmittel Pramipexole (Requip)
  • Orgasmus beim Gähnen durch gewisse Antidepressiva: Clomipramine macht das, aber eventuell auch Fluoxetin, Citalopram und Risperidon
  • Kurzfristiger Gedächtnisverlust bei Statinen (Cholesterinsenker)
  • Schmerzen bei Fexofenadin (Antiallergikum)
  • Verlust von Geschmack- und Geruchssinn beim Blutdrucksenker Enalapril (Reniten)
  • Blau- und Gelb-sehen beim Potenzmittel Sildenafil (Viagra) und Herzmedikament Digoxin
  • Schwarzer Urin beim Antibiotikum Metronidazol (Flagyl)
  • Blaufärbung Augenweiss beim Schmerzmittel Naproxen
  • Rot-grün Farbenblindheit auch bei Naproxen
  • Männerbusen (mit Milchproduktion) beim Mittel gegen Prostatabeschwerden Finasterid (Propecia)
  • Plötzliche Schlafattaken bei Cabergolin (schon während der ersten Tage der Einnahme), insbesondere bei Patienten mit Morbus Parkinson, wobei plötzliches Einsetzen von Schlaf während einer Tätigkeit, in manchen Fällen ohne Vorwarnung, selten berichtet wurde
  • Priapismus (anhaltende Erektion) beim Antidepressivum Trazodon (Trittico) Sertralin (Zoloft)

Habt ihr noch Beispiele?

Pharmazeuten auf dem Abstellgleis: Quo vadis Apothekerberuf?

Das neue Heilmittelgesetz ist da … und es bringt für Apotheker bei weitem nicht nur gewünschte Änderungen. Während es ja schön ist, als Medizinalperson auch offiziell praktisch auf Stufe Arzt gestellt zu werden, hat das auch seine Tücken – davor habe ich schon gewarnt (im Artikel: Pharmaziestudenten nicht in die Arbeitslosigkeit schicken) und jetzt ist das Problem genau da. Die im MedBG vorgeschriebene Weiterbildung verhindert faktisch, dass Apotheker gleich nach dem Studium arbeiten gehen können in eine Apotheke. Bevor sie selber und vor allem alleine in eine Apotheke stehen dürfen (Stichwort „selbständig“), müssen sie eine 2 jährige Weiterbildung absolviert haben. Das zusätzlich zum bisherigen 5 jährigen Studium. Das bedeutet faktisch, dass sich die Ausbildung auf 7 Jahre verlängert – und verteuert, denn gratis bekommt man das natürlich nicht. Zudem ist vorgeschrieben, das neben der Arbeit in der Apotheke zu machen … Aus dem Kommunique der Pharmasuisse an die Studenten:

Dieser Titel kann in einer mehrjährigen berufsbegleitenden Weiterbildung erworben werden

Wie das gehen soll, wenn man ja nicht mehr alleine in die Apotheke stehen darf ist allerdings noch offen. Wenige Apotheken können es sich leisten, 2 Apotheker gleichzeitig angestellt zu haben. Und noch weniger, dann diesen zweiten Zusätzlichen Apotheker zum gleichen Gehalt anzustellen, wenn der faktisch auf Stufe Assistent degradiert wurde.

Es scheint, als habe da Pharmasuisse (der schweizerische Apothekerverband) geschlafen, dass etwas so durchgehen konnte. Natürlich, wie die Kantone das dann auslegen ist wieder eine andere Sache und ich will hier auch daran erinnern, dass Assistenzärzte (für die die gleichen Voraussetzungen gelten) auch nicht immer gleichzeitig einen Ober-Arzt im Spital arbeiten haben. Die meisten Nachtdienste wären so eigentlich auch illegal.

Inzwischen kommen von den Kantonen die Auslegungen für das Stellvertretergesetz herein, dass geht von super-streng: gar keine Stellvertretung möglich ohne gesetzliche Weiterbildung (Tessin) über „maximal 20% alleine und 4 Wochen im Jahr am Stück“ (Basel) bis zu „maximal 40% und 20 Tage im Jahr“ (Aargau). Man sieht: mehr als 1-2 Tage pro Woche sind da meist nicht drin…

(Bitte korrigiert mich hier oder ergänzt die kantonalen Regelungen – im Moment finde ich das enorm unübersichtlich!)

Wie plötzlich dieses neue Gesetz gekommen ist, zeigt sich auch daran, dass die Pharmasuisse die nun vorgeschriebenen Weiterbildungen noch gar nicht anbieten kann – erst im nächsten September (also 2019) wird das der Fall sein. Unklar ist auch noch, wie das finanziert werden soll. Weiterbildungen sind teuer und eine Unterstützung durch den Staat wäre da angedacht.

Jedenfalls: Scheisse für die Apotheker, die jetzt ihren Abschluss gemacht haben – die stehen nun fast ein Jahr lang auf dem Abstellgleis.

Ganz allgemein wird das die Attraktivität des Berufes und des Studiums verschlechtern – und das macht mir tatsächlich Angst. Wir haben schon jetzt einen Apothekermangel. Wir brauchen Nachwuchs! Wir wissen, dass wir zuwenig ausbilden um jetzige und vor allem zukünftigen Bedarf zu decken.

Link zur Stellvertreterregelung auf Pharmasuisse: https://www.pharmasuisse.org/de/1133/swissYPG-Stellvertreterregelung-f%C3%BCr-junge-Apotheker-Keine-Panik.htm?Article=1413257