Bewilligung zur Berufsausübung – nach dem Studium nicht zu erlangen?

Gedankenknick bringt ja gerne den aktuellen Wahnsinn des deutschen Gesundheitssystems in Bezug auf die Apotheken. Jetzt erreichte mich etwas, das zeigt, dass es auch bei uns so geht.

Angenommen, ich bin Apothekerin und ich möchte in einer Apotheke arbeiten. Nicht sie leiten, nur arbeiten.
Dann brauche ich dafür eine Bewilligung vom Kanton in dem ich arbeiten will. Denn immerhin habe ich eine Menge Verantwortung zu tragen – da müssen also Voraussetzungen erfüllt sein. Die Verwalterin der Apotheke hat noch ein paar Bedingungen mehr zu erfüllen – sie rechnet ja schlussendlich mit den Krankenkassen ab – und ist auch dafür Verantwortlich, dass nur fähiges Personal angestellt wird und dieses entsprechend arbeitet.

Für diese Berufsbewilligung jedenfalls brauche ich verschiedenes:

  • Das eidgenössische Apothekerdiplom (respektive eine Kopie davon) oder das ausländische Diplom plus die Anerkennungsbestätigung von ausländischen Diplomen durch das Bundesamt für Gesundheit in Bern.
  • Ein Auszug aus dem schweizerischen Strafregister – Original, nicht älter als 3 (manchmal auch 6) Monate oder den Strafregisterauszug/Führungszeugnis des Herkunfstlandes wenn ich innerhalb der letzten 12 Monate (manchmal bis 5 Jahre) zugezogen bin.

Obiges verlangen so ziemlich alle Kantone. Dazu kann noch kommen:

  • Eine Wohnsitzbescheinigung der Wohngemeinde (Original, nicht älter als 3 Monate) oder eine Kopie der Aufenthaltsbewilligung
  • Nachweis bisheriger Weiterbildungen (wie die FPH) oder Doktorate
  • Berufsausübungsbewilligung anderer Kantone falls vorhanden
  • und falls man schon in einem anderen Kanton gearbeitet hat: eine Bestätigung der unbescholtenen Berufsausübung (Unbedenklichkeitserklärung) durch die Aufsicht derjenigen Kantone
  • Eine ärztliche Bescheinigung der physischen und psychischen Eignung der Berufsausübung im Original
  • Der Nachweis einer genügenden Berufshaftpflichtversicherung

Aber: Nur im Kanton Basel Stadt wird seit einer (idiotischen) Gesetzesänderung Anfang letztes Jahr (?) verlangt, dass auch die Apothekerin, die als Stellvertretung arbeitet, vorher schon 2 Jahre zu 100% in einer Apotheke gearbeitet hat. Ansonsten darf sie nicht allein als Apothekerin in einer Apotheke stehen. Diese Bedingung musste bisher nur die Verwalterin erfüllen.

Äh, WAS ????
Hände hoch: wieviele von euch Apothekern – speziell schweizer Apothekern hat (nach dem Praktikumsjahr und der Einarbeitungszeit) schon gleichzeitig mit einem anderen Apotheker gearbeitet? Und ich meine nicht die Überschneidungszeit am Mittag, wenn man abtauscht, sondern: tagelang.
Ich behaupte mal, das ist die absolute Minderheit. Das hat einen Grund: als kleine Apotheke (Quartier, Dorf etc.) kann man sich nicht mehr als 1 Apothekerin gleichzeitig leisten. Das geht höchstens in Bahnhof-Apotheken oder sehr grossen Zenter-Apotheken mit entsprechend Umsatz und Einkommen.

Diese neue Regelung in Basel-stadt bedeutet (kurz gesagt), dass Apothekerinnen frisch vom Studium in Basel keine Arbeit mehr finden.

Sie müssen auf einen anderen Kanton ausweichen – dort 2 Jahre arbeiten – dann können sie auf Basel arbeiten kommen. Wenn sie dann noch wollen.
Das bedeutet aber auch, dass Apotheken, die in Basel neue Angestellte suchen, kaum jemanden finden. Sie dürfen zwingend nur noch solche nehmen, die schon über 2 Jahre irgendwo gearbeitet haben – und wir haben in der Schweiz schon eher einen Mangel an Apothekern. Was man merkt, wenn man mal jemanden suchen muss.

Ich persönlich arbeite noch gerne mit jungen Apothekern – die kann man noch formen nach eigenen Zielsetzungen. Da hat man auch noch nicht so ein Problem mit Ferien (Schulferien bei Müttern) etc. Und mir persönlich ist jemand junges (auch wenn noch etwas unerfahrenes) fast lieber, solange sie vernünftig und vorsichtig ist, als jemand älteres, die das Gefühl hat, sie weiss schon alles und kann gar nichts falsch machen.

Was passiert, wenn andere Kantone das auch einführen?
Der Offizin-Apothekerberuf wird (noch) unattraktiver und weniger wählen das als Beruf. Das gibt ein Nachwuchsproblem. Noch weniger Auswahl bei der Angestelltensuche. Noch mehr finanzielle Probleme bei den übriggebliebenen Apotheken – weil die Personalkosten in die Höhe schnellen. Oder der Anfangslohn für die Apotheker in den ersten Jahren müsste stark sinken – auch das macht den Beruf noch weniger attraktiv. Ausserdem löst das in den ersten Jahren nicht das Problem, dass ja immer eine andere Apothekerin mit genug Arbeitszeit anwesend sein muss – und nach den 2 Jahren: ginge das dann nur mit dem geringeren Lohn weiter, oder müsste die junge Apothekerin dann auch die Stelle wechseln?

Autsch! Wer hat diese Gesetzesänderung denn erlassen? Und weshalb hat da der Apothekerverein in Basel nicht vorher interveniert und versucht das zu verhindern? Oder der schweizerische Apothekerverein? Ich hoffe, da läuft etwas. So kann man die Apotheken nämlich auch kaputt machen.

Nachtrag 2016: anscheinend hat man es geschafft und diese Vorschriften wieder aufgehoben. Vernünftig.

die falsche Anwendung (17)

Eine Geschichte aus Amerika:

Da war eine Frau, die das Trocknungspäckchen das mit dem Symbicort Inhaler kommt aufschnitt und es ins Mundstück des Inhalators gab – für ihren Mann zum inhalieren. Sie kam dann in die Apotheke um dem Apotheker zu zeigen, was sie getan hat und wunderte sich, dass das nur eines in der Packung hatte.

Sie konnte nicht lesen, was auf dem kleinen Päckchen stand, also sagte der Apotheker es ihr: „Nicht einnehmen!“

Sie sagt: „Aber das weiss ich doch, man inhaliert es!“

320px-Silica_gel_bag_open_with_beads SYMBICORT-inhaler-2

Brrr.

Hier geht’s zu den falschen Anwendungen 1-16

 

Zeitempfinden

Wenn Sie sich darüber beklagen, dass es zu lange gedauert hat, Ihre 5 Medikamente auf Rezept zusammen zu suchen, einzugeben, zu kontrollieren und anzuschreiben – und das waren etwa 6 Minuten – und dann Selber 5 Minuten brauchen, um ihr Geld für das Nikotinkaugummi zusammenzukratzen – alles in kleinem Münz natürlich … da fehlt mir dann auch etwas das Verständnis.

 

Arzneimittel für Kinder …

ich bin gerade dabei, mich durch ein anderes Fehlermeldesystem (für Ärzte) durchzuarbeiten: CIRSmedical. Auch gut, leider nicht so übersichtlich.

Dabei bin ich auf diesen Fall gestossen:

Was ist passiert?
Bei einem Hausbesuch in einer nicht-deutschsprachigen Familie mit Säugling fiel auf, dass die Mutter des Säuglings bei dem Kind Salben verwendet, die nicht für Säuglinge zugelassen und sinnvoll sind (Antimykotika, Kortikoidhaltige Externa).
Auf die explizite Nachfrage, warum sie dies verwende, sagte Sie – auf die Packungsbeilage zeigend: Hier steht „Arzneimittel für Kinder“.
Dort stand: „Arzenimittel für Kinder unzugänglich aufbewahren“ – die Worte unzugänglich und aufbewahren hat die Mutter ganz offensichtlich nicht verstanden.

Was war das Ergebnis?
Das Ergebnis war, die Mittel wurden nicht mehr verwendet – aber die Mutter berichtete, dass alle Ihre Freundinnen, dies so verstehen würden.

Wo sehen Sie Gründe für dieses Ereignis und wie könnte es in Zukunft vermieden werden?
Die Reihenfolge des Textes sollte geändert werden: „Arzneimittel unzugänglich aufbewahren“ würde evtl. ausreichen? oder „Arzenimittel nicht für Kinder! – Unzugänglich aufbewahren“

Ich wäre niemals auf den Gedanken gekommen, könnte mir aber vorstellen, dass dies häufiger geschieht als wir glauben!

Uff. Aber: In der Apotheke haben die wohl auch nicht nachgefragt, ob das für Kinder geht? Und umgekehrt: die Apotheke, für wen die Mittel denn sind? Gut, die Sprachbarriere … aber sowas ist wichtig!

Fehler passieren … Fehlermanagement

Niemand redet gerne über seine Fehler- speziell nicht, die, die bei der Arbeit passieren. Das geht mir nicht anders. Fehler in der Apotheke sind ausgesprochen schlecht. Und ich fürchte jeden noch so kleinen. Natürlich haben wir Kontrollmechanismen, damit Fehler so wenig wie irgend möglich vorkommen. Jedes Rezept wird vor der Abgabe kontrolliert (4-Augen-Prinzip), nach der Abgabe von der nächsten Kollegin noch einmal angeschaut. Alles wird protokolliert. Vor der Abgabe von Chemikalien oder Drogen wird geschaut, ob es das richtige ist – auch von einer zweiten Person.

Und trotzdem … kommen Fehler vor. Idealerweise lernt man auch aus seinen Fehlern – und nicht alle sind gleich schlimm.

Da wir auch unsere Fehler protokollieren, haben wir auch ein System dafür – das reicht von belanglos bis übelst. Hier die Einteilung (grob) und dahinter ein Beispiel dafür:

1. Fehler aufgetreten, Patient wurde nicht betroffen dadurch:
– Beispiel: Bei der Geruchskontrolle vor der Abgabe  festgestellt, dass nicht Alkohol 70% zum desinfizieren in der Flasche war, sondern Brennsprit. Das falsche bestellt, vor der Abgabe bemerkt …

2. Patient betroffen aber nicht geschädigt:
– Beispiel: Abgabe von Torem 2.5 statt Torem 5 das der Patient sonst immer hatte … Lösung: Anpassung Dosierung / Ersatz durch richtiges

3. Patient betroffen, Massnahmen waren nötig (Überwachung Parameter), aber keine Schädigung:
– Beispiel: Abgabe von Torem 10 mg statt Torem 5 mg – Lösung: Kontrolle Blutdruck nötig nach Einnahme, …

weiter bin ich (Puh!) nie gekommen, aber das könnte man sich vorstellen:

4. Patient betroffen, dadurch wurde Behandlung oder Eingriff nötig, vorübergehende Beeinträchtigung entstanden
– Beispiel: Magengeschwür und deswegen medikamentöse Behandlung,

5. oder er musste ins Krankenhaus deswegen
– Beispiel: zum entgiften wegen Überdosierung, Kontraindikation übersehen: Patient mit Myasthenia gravis bekommt Roxithromycin als Antibiotikum und bekommt eine myasthene Kriese.

6. oder er hat bleibende Schäden davongetragen.
– Beispiel: Schlaganfall nach Thrombose wegen fehlender / falscher Blutgerinnungsbehandlung

7. oder er ist fast gestorben
– Beispiel: anaphylaktischer Schock, Herzstillstand

Und der absolute Horror-will-ich-Nie-NIE-NIE!-erleben-Fall:

8. Fehler, der Tod des Patienten verursacht hat.
– Beispiel: krasse Überdosierung, Fehleinnahme, tödliche Wechselwirkung …

Es reicht im übrigen nicht, das zu protokollieren. Wir intervenieren dann auch beim Patienten und versuchen baldmöglichst eine Lösung zu finden.

Schon Konfuzius sagt: Wer einen Fehler gemacht hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen zweiten.

Also versuchen wir auf jeden Fall, gemachte Fehler zu korrigieren. Es kommt dabei natürlich auch darauf an, wie schwerwiegend der Fehler ist. Man ermittelt erst mal den Patient  (Dossier, Mitarbeiter befragen. Kunden anrufen, mail schreiben in schweren Fällen und falls nicht einfach erreichbar wird man auch beim Nachbarn anrufen und nach Arbeitsplatz fragen, dort anrufen. Je nachdem schreibt man auch einen Eilbrief und Bittet um Rückruf …  und in ganz schweren Fällen, wenn man den Patient nicht anders erreichen kann, respektive der keinen Namen hinterlassen hat (bei Chemikalienabgabe zum Beispiel) gibt es einen Anruf in Lokalradio oder Lokalpresse und man zieht den Kantonsapotheker bei.

Während die meisten Fehler die Öffentlichkeit nicht erreichen – den Aufruf im Radio bekommt man gelegentlich (zum Glück auch seltenste) noch mit. Das habe ich in meiner Zeit in der Apotheke schon gehört – einmal wegen der Abgabe von Benzin statt Brennsprit: das könnte den Kunden schädigen, weil dann das Fondue-Rechaud explodieren könnte beim Anzünden.Ein weiteres Beispiel findet sich hier.

So unangenehm Fehler auch sind – ich finde sie irgendwo auch spannend. Denn sie sind lehrreich. Niemand macht absichtlich Fehler – aber aus der Art, wie Fehler passieren, lernen wir.

auf jeder-fehler-zaehlt.de finden sich eine Menge Beispiele von Fehlermeldungen von Hausärzten – und teilweise auch Apothekern.

Wenn ihr wollt, könnt ihr mir hier (anonym auch) von gemachten und erfahrenen Fehlern berichten. Wie gesagt: ich lerne aus jedem.

Achtung Auto!

Man hat im Normalfall nicht so viel zu lachen in der Apotheke, aber manchmal trifft man auf etwas, das ist einfach nur lustig. Wie dieses Rezept:

achtungauto

Es ist für ein Muskelrelaxans. Das hat die klassische Nebenwirkung, dass es müde macht, weshalb man es auch besser am Abend nimmt. Man *kann* es auch am Tag nehmen, aber dann muss man vorsichtig sein – zum Beispiel beim Autofahren. Dass man dann nicht mehr so verkehrstüchtig ist – darauf wollte der Arzt hier ausdrücklich aufmerksam machen.

Amüsant fanden wir einfach die Formulierung: „Achtung Auto!“

Da drängte sich bei uns das Bild auf, wie die gute Frau Patientin nichtsahnend irgendwo sitzt (zum Beispiel im Wohnzimmer) und einen Kaffee trinkt … und auf einmal: Achtung, Auto!