Schlagwort: Apotheke
Die Macht über die eigenen Daten … und die Apotheke
Es erreicht uns in der Apotheke ein handgeschriebener Brief mit einer Kundenreklamation. Der Kunde – nennen wir ihn Herr Sommer, beklagt sich (schön geschrieben) darüber, dass er beim Bezug von Codein-Lutschtabletten schon zwei Mal seine Daten angeben musste und jedes Mal einer langwierigen, verhörähnlichen Befragung unterworfen wurde (!). Ausserdem wurde auf den Verkaufspreis (von etwa 10 Franken) ein Zuschlag (von 7 Franken) erhoben. Er verzichte in Zukunft auf den Bezug der Pastillen und bittet uns, seinen Namen aus unserer Kundenliste zu streichen und alle damit verbundenen Daten zu löschen.
Alles korrekt. Beim Bezug der Codein Lutschtabletten (die neu Liste B minus sind) wurde die Abgabe dokumentiert wie vorgeschrieben und dafür die Pauschale verlangt. Dass er das nicht mehr will, ist kann man verstehen und ist seine Entscheidung … aber das mit dem Daten löschen?
Wir haben natürlich, wie vorgeschrieben eine Datenschutzerklärung auf unserer Webseite. Da steht drauf, was für Daten wir in der Apotheke erheben (Name, Geburtsdatum, Adresse, eventuell Versicherungsinformationen …) und für was wir die Daten benötigen (damit wir in der Apotheke unsere Arbeit korrekt machen können und aus Sicherheitsgründen) und dass wir die Daten nur bearbeiten mit einer gesetzlichen oder vertraglichen Basis oder für Dinge, die im öffentlichen Interesse liegen (wie anonymisierte Nebenwirkungsmeldungen).
Da drin steht auch, dass wir die Daten teils weitergeben – dann beruht das immer auf einer gesetzlichen Pflicht, einer Vertragserfüllung, einer Einwilligung des Patienten selber, einem öffentlichen Interesse oder einem berechtigten Interesse unsererseits an der Datenweitergabe.
Da steht auch drin, dass eine Einwilligung (die man beim einem Verkauf oder ähnlichem automatisch mit Angabe der Daten gibt) jederzeit wiederrufbar ist.
Als Patient / Kunde hat man Rechte, was die eigenen Daten angeht. Man darf jederzeit Auskunft verlangen über die bei uns gespeicherten Daten und man hat das Recht Löschung oder Einschränkung der Bearbeitung zu verlangen.
Zusätzlich unterstehen wir in der Apotheke natürlich dem Patientengeheimnis … weshalb wir eigentlich jedes kleinste Zettelchen mit einem Patientennamen drauf vernichten – nicht einfach nur wegwerfen.
Da das ein erstes Mal ist, dass wir so einen Löschungsantrag bekommen, frage ich bei unserer Rechtabteilung nach. Danach soll ich Herrn Sommer erst Mal schreiben, dass das Löschbegehren bei uns eingetroffen ist, wir aber – damit wir sicher die richtigen Daten löschen – von ihm einen Ausweis benötigen.
Der kommt dann auch postwendend: eine ID-Kopie am Brief.
Also nochmal Rechtsabteilung, die fragen noch nach, was bei uns für Daten von ihm gespeichert sind (nur die beiden Abgaben der Lutschtabletten, er ist sonst kein Kunde, hat keine Kundenkarte und ansonsten haben wir keine Daten von ihm) und sagen, dass sie ihm innert den 30 Tagen, die sie anhand der Datenschutzerklärung Zeit haben, nach dem Löschantrag, einen Brief senden.
Da steht dann drin:
Ihren Antrag auf Datenlöschung haben wir von ihnen erhalten, Sie haben ihre Identität mit ihrer ID ausreichend nachgewiesen, gerne kommen wir ihrem Wunsch nach Löschung ihrer Daten nach. Wir haben sämtliche Personendaten von ihnen auf unseren Systemen gelöscht, sofern nicht eine gesetzliche Archivierungspflicht besteht.
Gemacht haben wir in der Apotheke in dem Fall: Nichts. Denn: alles was wir von ihm haben sind Daten, für die eine gesetzliche Archivierungsfrist besteht: Seine Personalien und seine Bezüge von rezeptpflichtigen Arzneimitteln ohne Rezept (Codeinpastillen der Liste B minus). Diese Angaben dürften wir auch auf Geheiss des Kunden nicht löschen. Sie müssen von Gesetzes wegen mind. 10 Jahre gespeichert bleiben. So steht das im kantonalen Gesundheitsgesetz und der eidgenössischen Arzneimittelverordnung, welche die Dokumentation der Abgaben von B- ebenfalls vorschreibt.
Solche Daten dürfen auch auf Aufforderung hin nicht gelöscht werden. Sonst könnte jeder, der einen Eintrag im Strafregister oder Betreibungsregister hat, verlangen, dass seine Daten sofort gelöscht werden müssen. Soweit geht das Datenschutzgesetz nicht.
Das war interessant. Eine Einmalige Sache, dachte ich, bis ich ein paar Tage später eine Anfrage bekomme von einem anderen Kunden, nennen wir ihn Herr Herbst. Herr Herbst möchte gerne wissen, ob er bei uns in der Apotheke erfasst ist und was erfasst ist (ein Datenauskunftsbegehren). Und er verbietet uns per sofort und auf weiteres jede Datenweitergabe seiner Personendaten an Dritte, speziell Krankenkassen und behandelnde Ärzte.
Kurios. Aber jetzt wissen wir ja schon etwas mehr. Er weist sich mit ID aus. Ich bestätige, dass er bei uns erfasst ist – als Patient, der schon Rezepte bei uns eingelöst hat. Löschen kann ich das (aus oben genannten Gründen) auch hier nicht, das war aber nicht sein Anliegen. Ich hinterlege bei ihm also einen Kommentar. In Zukunft wird er, falls er bei uns ein Rezept einlöst, die Medikamente selber bezahlen müssen – dann geht seine Information auch nicht an die Krankenkasse. Wenn ich das direkt mit der Kasse abrechnen soll, dann bekommen die gezwungenermassen auch die (dafür nötige) Info. Aber wenn ich beim Arzt etwas nachfragen muss – dann habe ich ein Problem, denn das darf ich nun nicht mehr ohne Ausdrückliche Erlaubnis des Kunden. Falls das ein ernstes medizinisches Problem wäre (zum Beispiel wegen Wechselwirkungen) oder Missbrauch (wenn ich sehe, dass er von vielen Ärzten Mengen an Schlafmittel verschreiben lässt), dann würde ich in dem Fall aber eine Abgabe verweigern, weil es mir nicht erlaubt, meine Arbeit korrekt zu machen.
So ganz verstehe ich das hier aber nicht. Bezogen hat er bisher 2x etwas – und absolut unverdächtiges. Aber okay – wenn er das so will….
Ich frage mich bei sowas nur: haben die Leute einen Facebook-Account? Wie handeln sie da?
Schwarzkittel-Apotheker
Auch unter den Apothekern gibt es schwarze Schafe – leider.
Letzthin hatte ich so einen in der Apotheke. Er wollte Codein Knoll Tabletten gegen seinen starken Husten – er war äusserst charmant, streckte den neuen Apothekerausweis hin und fragte nett, ob er sie bekommen, könnte – sie sind ja Rezeptpflichtig.
Nun gut, einmal, es ist ja immerhin ein Kollege. Wir halten ja alle Abgaben rezeptpflichtiger Medikamente ohne Rezept fest, sowohl im Computer als auch schriftlich (Unterschrift, bitte) … und bei ihm war erst im letzten Jahr eine Abgabe desselben Medis drin.
Trotzdem kam mir das Ganze nicht ganz koscher vor, so dass ich nachher bei meiner Kollegin, die auch in einer anderen Apotheke arbeitet nachfragte, ob sie unter dem Namen etwas drin hätten. Au ja, haben sie. Bisher wurde 6 x (!) Codein Knoll abgegeben an ihn – jedesmal von einer anderen Apotheker authorisiert … Autsch.
Man kann übrigens auch wegen Apothekern oder Ärzten eine Meldung ans Gesundheitsamt machen, wenn man Missbrauch vermutet.
Aber es gibt noch mehr. Leider.
Da gibt es den Alkoholiker Apotheker, der sich öfters mal eine Flasche vom Trinkfeinsprit (Ethanol 96%) mit nach Hause nimmt … oder nicht mal bis dann wartet.
Da gibt es den Apotheker-Chef, auf dessen Computer man beim Suchen nach benötigten Unterlagen zufällig auf gespeicherte Pornographie trifft …
Da gibt es den Inhaber aus einer Apotheken-Familien-Dynastie, der in seiner eigenen Apotheke Hausverbot hat (!), weil er sonst in den Betäubungsmittelschrank greift.
Oder den Apotheker, der einen schwungvollen Internetversand betreibt und es mit den Rezepten nicht so genau nimmt.
Geschockt? Also ich war es gelegentlich schon ein bisschen.
Zum Glück aber sind diese „Schwarzkittel-Apotheker“ die Ausnahme von der Regel. Die meisten Apotheker und Apothekerinnen sind zuverlässig und fleissig und verdienen das Vertrauen, das ihnen entgegengebracht wird. Sie haben einen sehr guten Ruf in der Öffentlichkeit – mit Recht, finde ich – und ich hoffe, das bleibt so.
Das will ich nicht hören!
Die Kundin holt zum wiederholten mal Schmerzpflaster –
Schmerzpflaster gibt es grob gesagt in 2, nein 3 Varianten. Die älteste Variante ist wie die ABC Pflaster. Sie enthalten hautreizende und durchblutungsfördernde (und damit wärmende) Wirkstoffe wie Capsaicin und ätherische Öle, sowie manchmal Wintergrünöl. Die andere Möglichkeit sind Pflaster mit Schmerzstillenden und Entzündungshemmenden Wirkstoffen wie auch in Voltaren und ähnlichen. Und ganz neu gibt es noch die Wärmepflaster, die selber Wärme generieren: wenn man sie öffnet, gibt es eine chemische Reaktion – die heizen während Stunden selbst.
Jedenfalls …(wo war ich?) … die Kundin holt von der Hautreizenden Sorte und die Pharmaassistentin erzählt ihr noch ein bisschen etwas darüber– nämlich, „dass man sie – eben weil sie die Haut reizen, nicht ständig draufhaben soll. Es ist besser zwischen den Pflastern einen Tag Pause zu machen, damit die Haut sich wieder erholen kann …“
Kundin (abwehrend): „Nein, nein! Sagen sie das nicht! Ich will das nicht hören.“
Pharmaassistentin: „Äh … ok?“
Kundin: „Ich kann mir nicht leisten, dass das passiert. Die Pflaster helfen mir.“
… und solange man nichts sagt, bekommt sie auch keine Probleme?
Das ist so ein Dilemma, das wir täglich haben: Wieviel von den möglichen Nebenwirkungen sollen wir erwähnen? Worauf alles hinweisen? Manche Sachen – wie das manche Tabletten die Reaktionszeit – und damit z.B. die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen sagt man besser jedesmal. Bei manchen Kunden sagt man lieber so wenig wie Möglich oder gar nichts, weil die ganz sicher jedes mögliche Problemchen auch bekommen, wenn sie davon wissen. Und dann gibt es so die Grenzfälle …
Wieviel wüsstet ihr denn gern vom Medikament – respektive, angenommen, ihr lest die Packungsbeilage nicht … auf welche Nebenwirkungen wollt ihr unbedingt hingewiesen werden? Die häufigsten? Die „wichtigsten“? Die schlimmsten? Alle??
Oder lest ihr alle die Packungsbeilage und beschliesst dann (weil das so abschreckend ist) das Medikament gar nicht erst zu nehmen?
Danke Spitex – nicht.
In unserer Gegend machen wir ja eine Menge für die Spitex. Wir nehmen Fax-Bestellungen für ihre Kunden entgegen, fordern selbstständig das Rezept beim Arzt an, klären Ungenauigkeiten ab, schreiben jede einzelne Medikation an mit Name des Patienten und wie er/sie es anwenden muss – und schliesslich bringen wir das ganze Paket entweder zur Spitex oder zum Patienten selbst nach Hause.
Soweit so gut. Leider gab es in letzter Zeit wieder öfter Vorkommnisse, die jetzt wohl ein paar Änderungen bewirken werden.
Ich sage wieder, denn schon vor etwa 2 Jahren hatten wir so eine Phase, da rief die Spitex (respektive die Mitarbeiter) nach mehreren solchen Medikamentenlieferung an um zu fragen, wo das Medikament bleibe. Auf unsere Auskunft, dass es geliefert wurde vor 2 Stunden, 3 Tagen etc, bekamen wir nur zu hören: „Das kann nicht sein. Es ist nirgendwo auffindbar.“ Was zum Geier? Ich selbst habe die Medis vorbereitet und habe den Lehrling geschickt zum Ausliefern. Nachfragen beim Lehrling bestätigte jedes Mal dass sie die Medikamente bei der Spitex abgegeben hatte. Also führte ich ein Formular ein, auf dem von da ab jede Auslieferung protokolliert wurde: Patientenname, Ausgeliefert am, Ausgeliefert von, Unterschrift. Ja. Unterschrift. Von da an musste jeder Erhalt unterschrieben werden, entweder vom Spitexmitarbeiter oder dem Patienten. Das gab am Anfang ein paar Reklamationen, hat sich aber bewährt.
Seit ein paar Monaten will die Spitex, dass wir auch noch jeweils eine Kopie ihres Faxes mit den Medikamenten mitschicken. Das Original haben wir jeweils in der Apotheke aufbewahrt, falls es Nachfragen gab.
Noch ein Schritt mehr zu tun.
Nun gut. Die neusten Probleme sind anderer Natur. Die Spitex hat jetzt nämlich schon 2 x Medikamente verlangt für den Patient, die der Arzt nicht vorher für den Patienten verordnet hat.
Das ist toll, wenn der Arzt in den Ferien ist, und ich nicht nachfragen kann. Ich sehe nur, dass der Patient es bei uns noch nicht hatte – und dass die Spitex das für ihn verlangt. Also mache ich einen Vorbezug.
Jetzt weigert sich der Arzt ein Rezept dafür auszustellen weil „er das nie verordnet hat.“ Es ist richtig, dass die Spitex keine Medikamente in Eigenregie verordnen soll. Ich habe darauf vertraut, dass sie es schon vorher gehabt hat – dem war nicht so. Also bleibe ich auf den Kosten für das Medikament sitzen.
Fazit aus der Geschichte ist jetzt jedenfalls, dass es in Zukunft bei Spitexbestellungen keine Abgabe von Medikamenten an den Patienten gibt, wenn er/sie genau das nicht schon gehabt hat oder ich beim Arzt sofort (!) nachfragen kann, ob er das Rezept dafür ausstellt.
Danke Spitex.
Nicht.
Haben wollen und haben sollen – Medikamente auf Rezept
(Originalbeitrag vom 11.12.2020). Zwei Geschichten aus der Apotheke aus den letzten Tagen. Zwei Beispiele, wieso ein Patient trotz Rezept „sein“ Medikament nicht bekommen hat. Und zwei Beispiele, weshalb das gut sein kann.
„Sie lösen auch ausländische Rezepte ein?“ fragt der Mann in der Apotheke. „Meine Partnerin hat eines geschickt bekommen aus Amerika für Augentropfen, ich habe es hier auf dem Handy.“
Wenn ihr den letzten Post gelesen habt, dann wisst ihr, dass das schon weil es elektronisch geschickt wurde kein gültiges Rezept ist. Ausserdem müssen wir ausländische Rezepte nicht ausführen. Wenn wir das trotzdem machen (wo es Sinn macht), müssen die Medikamente bezahlt werden. Der Mann besteht darauf, dass die Frau die Augentropfen braucht, deshalb bestellt meine Apotheker-Kollegin sie auf den Nachmittag.
Am Nachmittag arbeite ich und sehe den Rezeptausdruck. Das Rezept ist aus einer Praxis in Californien – augenscheinlich. Nachprüfbar ist das nur schwierig. Ausgestellt von gestern (also aktuell). Für Augentropfen, die Dexamethason enthalten. Pharmawiki schreibt dazu:
Dexamethason ist ein entzündungshemmender, immunsuppressiver und antiallergischer Wirkstoff aus der Gruppe der Glucocorticoide, der in Form von Augentropfen zur Behandlung nicht-infektiöser Entzündungen des vorderen Augenabschnitts eingesetzt wird. Die Tropfen werden in der Regel mehrmals täglich verabreicht. Die Behandlungsdauer soll zwei Wochen nicht überschreiten. Zu den möglichen unerwünschten Wirkungen gehören unter anderem ein erhöhter Augeninnendruck, Infektionen, ein grauer Star und eine verzögerte Wundheilung.
Dank recht aktueller Weiterbildungen zu dem Thema weiss ich das schon. Ebenso, dass es eine absolute Kontraindikation ist, diese Augentropfen bei bakteriellen oder viralen Infektionen einzusetzen oder wenn die Hornhaut der Augen geschädigt wurde. Bevor man die verschreibt sollte man sich die Augen angeschaut und das getestet haben – zum Beispiel mit Fluorescein Augentropfen, die solche Beschädigungen darstellen. Wenn man das nicht tut und das trotzdem verschreibt, ist das ein „Kunstfehler“ (O-Ton Dozent), der im schlimmsten Fall zu Blindheit führen kann. Ich vermerke auf dem Abholzettel, dass ich unbedingt geholt werden muss, bevor das rausgeht.
Am Nachmittag kommt die Frau selber das abholen, so dass ich sie fragen kann. Sie hatte vor nicht allzu langer Zeit eine Operation drüben in den USA. Jetzt hat sie Augenbeschwerden und deshalb mit dem Arzt dort telefoniert. Der hat ihr (via Telefon) eine bakterielle Augenentzündung diagnostiziert … und ihr dann diese Augentropfen verschrieben.
Ihr seht, weshalb ich ihr die Augentropfen nicht gegeben habe und sie direkt zum Augenarzt hier geschickt habe? Wenn der Arzt ihr jetzt Antibiotikahaltige Augentropfen verschrieben hätte, wäre das anders gewesen, aber so? Da stimmt irgendwie gar nichts. Wenn ich die Cortison-Augentropfen trotzdem abgebe, das ist wirklich eine Infektion, die sich dann ausbreitet – vielleicht noch tiefer ins Auge, da sie da (wann?) eine OP hatte … dann bin ich verantwortlich, wenn sie ihre Sehkraft verliert.
…..
Ich erzähle meiner Kollegin am nächsten Tag bei der Übergabe wie das ausgegangen ist. Sie stimmt mit mir überein … und erzählt mir diese Geschichte von letzter Woche:
„Ist mein Rezept schon da?“ fragt der Stammkunde. Leider ist es das noch nicht. Das heisst – wir haben schon Rezepte für ihn hier, aber kein neues. „Bitte benachrichtigen Sie mich gleich, wenn es kommt. Ich rufe nochmal beim Arzt an.“
Das Rezept kam kurz darauf per mail. Beim so dringenden Medikament handelt es sich um Sildenafil, verschrieben vom Urologen. Ihr kennt den Wirkstoff vielleicht besser unter dem Namen des Originalmedikamentes: Viagra.
Sildenafil ist ein Wirkstoff aus der Gruppe der PDE5-Hemmer zur Behandlung von Erektionsstörungen beim Mann. Er erleichtert den Bluteinstrom in den Schwellkörper des Penis und ermöglicht die Entstehung und Aufrechterhaltung der Erektion. Das Arzneimittel wird maximal einmal täglich etwa eine Stunde vor dem Geschlechtsverkehr eingenommen. Es ist nur bei sexueller Stimulation wirksam und darf nicht zusammen mit Nitraten und NO-Donatoren eingenommen werden.
Interessanterweise gehört der Wirkstoff zu denen, die in der Schweiz inzwischen (in geringer Dosierung und nach den nötigen Abklärungen) in der Apotheke auch ohne Rezept erhältlich sind.
Beim eingeben in das Computerdossier poppt dann promt der Warnhinweis auf, dass eine Kontraindikation besteht (NICHT ZUSAMMEN GEBEN) mit Isoket. Einem Nitrat. Meine Kollegin ruft sofort dem verschreibenden Arzt zurück.
Arzt: „Oh. Nein, dann können wir ihm das nicht geben. Ich habe ihn nach seinen anderen Medikamenten gefragt und er hat mir einen Medikamentenplan vom Hausarzt vom März gegeben.“
Apothekerin: „Ja – das Isoket hat der Hausarzt erst diesen August verschrieben.“
So. Gut hat der Patient eine Stammapotheke. Wenn man die Medikamente kombiniert, droht ein akuter lebensbedrohlicher Blutdruckabfall. Also hat meine Kollegin ihm da möglicherweise das Leben gerettet.
Ich bin sicher, jede Apotheke hat viele solcher Geschichten. Die meisten wird man einfach nie mitbekommen.
