Aktuell sind wieder Betrüger am Werk, die einem (professionell aussehende) Vorlagen oder „Gut zum Druck“ oder Einträge in irgendwelche Register zufaxen, die man dann unterschreiben und zurückfaxen soll. Damit man das auch eher macht setzen sie den Namen eines Mitarbeiters unter Ansprechspartner darauf und sie telefonieren gleich vor oder nach dem Fax noch „das sei so in Ordnung, man solle es nur noch rasch unterschreiben und gleich zurückfaxen“.
Oder sie behaupten, dass man unterschreiben soll, wenn man keine Verlängerung wünsche von einem angeblich bestehenden Vertrag.
Klar. Was unterschreibe ich denn da?
Das Kleingedruckte ist auf dem Fax mit Mühe entzifferbar, aber da steht:
… Der Anzeigenvertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr und kommt ab dem Zeitpunkt zustande, ab dem der Auftraggeber dieses Vertragsangebot durch seine Unterschrift annimmt. Der Anzeigenvertrag kann … aus welchen Gründen auch immer, nur innerhalb 1 Woche nach Unterzeichnung und nur gegen volle Schadloshaltung des Verlages gekündigt werden. Der zu leistende Schadensersatz … beträgt jedoch mindestens 75% des Gesamtpreises. Der Schadenersatz wird bei Rücktritt sofort, für alle Auflagen fällig. Das Vertragsverhältnis beinhaltet vier kostenpflichtige Auflagen …. Für jede Auflage entsteht der Auflagepreis erneut. …
Anzeigepreis (pro Auflage): 1 Anzeigenfeld Fr. 699.- zuzüglich Farbpauschale Fr. 299.-, Satzpauschale Fr 399.- und Versandpauschale Fr. 85.-. Alle Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer.
Zahlungsbedingungen: Die Rechnungen sind innert 30 Tagen, ohne Abzug, zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug wird pro Mahnung eine pauschale Umtriebsgebühr von Franken 40.00 berechnet. Verzugszinsen werden 7% per anno berechnet. Zusätzlich werden Kosten, die durch die Inanspruchnahme von Inkassogesellschaften oder Rechtsanwälten entstehen dem Auftraggeber belastet. Zahlungen mit befreiender Wirkung können nur an den Verlag erfolgen.
Vertragsverlängerung: Der Anzeigenvertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er vom Kunden nicht spätestens 3 Monate vor Ende des Vertragsablaufes schriftlich gekündigt wird.
Das bedeutet (wenn man es mal durchrechnet):
699.- + 299.- + 399.- + 85.- = 1482.-
x4 (Auflagen) = 5928.-
x2 (Auflagenfelder, die sie so auf die Vorlage gesetzt haben)= Franken 11’856.- !!
(und dann kommt noch die Mehrwertssteuer dazu)
Für ein Werbefeld von 4x6cm in einer Beilage, die sowieso niemand liest.
Und wenn man aus dem Vertrag rauswill, zahlt man trotzdem mindestens 75% = Franken 8892.-
Der Name des Verlages übrigens (dieses Mal): Nerus AG, Rapperswil
Laut K-Tip sind dies die weiteren aktuellen Firmen:
The Yellow Pages, Paris; Regionaler Wirtschaftsdienst, Berlin; Tobek Media, Berlin; FraVal Concept AG, Bern; New Media Design, Birmingham; Trend Media Regional, Rotkreuz; SM Swiss Motion, Arth; Media Print NT, Zug. Und im Internet: Webclick GmbH; HIM Swiss-Internet AG; Branchendirect24; http://www.ch-telefon.ch.
Ich kenne mindestens 3, die schon einmal auf so etwas reingefallen sind. Unter anderem auch fast mein Kuschelbär, weil sie ihm eine Vorlage geschickt haben, die der die er normalerweise für Werbung in einer Zeitschrift hat seeehr Ähnlich sieht. Aus so einem Vertrag wieder rauszukommen kostet Zeit und Nerven und Geld.
Don’t do it!
