Patientengeheimnis und Abgabe an Minderjährige

Die absolute Horrorversion – wenigstens nicht bei mir in der Apotheke passiert – und das kann es auch nicht. Jedenfalls nicht so. Das erkläre ich noch.

Sehr grosse, sehr gut frequentierte Apotheke zur Mittagszeit.

Die Frau um die 40 stürmt in die Apotheke. In der Hand eine Packung Norlevo (das ist hier die Pille danach).

Frau (aufgebracht): „Das hier  …“ (wedelt mit der Packung) „habe ich im Zimmer meiner minderjährigen Tochter gefunden! Das hat ihre Preisetikette drauf! Ich will wissen, ob sie das von Ihnen bekommen hat!“

Apotheker: „Das … darf ich ihnen nicht sagen.“

Frau: „Aber Sie können das sicher nachschauen. Sie heisst …“

Apotheker: „Das könnte ich nachschauen, aber das werde ich nicht.“

Frau: „Was? Wieso? Ich bin die Mutter! Ich muss das wissen – und sie ist minderjährig! Sie ist 15! Sie hätten das ohne meine Erlaubnis nicht abgeben dürfen!!“

Apotheker: „Das stimmt so leider nicht. Falls wir ihrer Tochter etwas abgegeben haben, fällt das unter das Patientengeheimnis. Auch wenn ihre Tochter noch nicht 18 ist.

Und die Pille danach dürfen wir auch an unter 16 jährige abgegeben werden, soweit die Jugendliche mündig ist im Sinne von: versteht um was es geht und wie man das anwendet.“

Die Frau hat dann noch einen Riesen-Aufstand gemacht, aber nichts weiter erreicht.

Übrigens, das kann bei mir nicht passieren. Nicht, weil ich das nie an unter 16jährige Abgeben würde (ich würde, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind). Ich gebe bei der Pille danach meist den Prospekt der Firma mit. Eventuell auf Wunsch noch die Packungsbeilage. Die ganze Packung nicht (aus Gründen wie dem oben) und die Pille selber lasse ich grad in der Apotheke schlucken.

Das Ganze erinnert an die gerade aktuelle Situation in Deutschland, wo die Apothekerin einer minderjährigen (13jährigen) ein Schlankheitsmittel verkauft hat. Das ist unglücklich, speziell aus dem Grund, da hier in der Packungsbeilage steht, man soll das nicht an Kinder oder Jugendliche abgeben, die sich noch im Wachstum befinden. Bei Norlevo steht: „Über die Anwendung bei Jugendlichen unter 16 Jahren liegen nur limitierte Daten vor. Bei Kindern vor der Menarche besteht keine Indikation.“ – also kein Verbot hier.

Mich würde ja interessieren, wie das Mädchen denn ausgesehen hat – die Apothekerin hat sich inzwischen mehrfach entschuldigt, sie ‚habe nicht realisiert, wie jung das Mädchen gewesen ist.‘ Das kann ich mir tatsächlich noch vorstellen, dass die älter ausgesehen hat. Dann hat sie es wohl auch gezielt verlangt …

 

Bei dem Mittel handelte es sich um Formoline – Nahrungsfasern, die im Darm Fett zurückhalten sollen und so eine fettarme Diät unterstützen.  Ein nicht-apothekenpflichiges Präparat, das man auch im Supermarkt oder im Versandhandel hätte bekommen können. Das ist auch nicht wirklich ein gefährliches Mittel – die Wechselwirkungen, die das machen *kann“ hätte man auch bei einer Faserreichen Diät.

Die Mutter scheint sich, wenn man das liest, aber fast mehr darüber aufzuregen, dass es 1. ein Abnehmpräparat war … die Apothekerin also die überzogenen Schönheitsvorstellungen der Öffentlichkeit unterstützt und dass sie 2. das in der Apotheke verkauft hat. Da werden schliesslich höhere Erwartungen angesetzt.

Erinnert sich noch jemand an Alli? Das war auch toll, die Leute dazu Zwangs-zu-beraten.

Medizintourismus

Gelegentlich haben wir Anfragen für Medikamente, die Verwandte / Bekannte ins Ausland mitnehmen oder schicken sollen. Meistens handelt es sich um Medikamente, die dort nicht oder nur schlecht erhältlich sind.

Im Normalfall hätte ich – wenn das rezeptpflichtige Sachen sind – auch für die gerne ein Rezept. Von mir aus auch ein Ausländisches. Irgendetwas als Beleg, dass das Mittel gebraucht und richtig angewendet wird. Auch wenn das nicht in der Schweiz angewendet wird.

Dann gibt es Leute wie der Mann gestern:

Ein Zettel, darauf geschrieben: Ponstan, Felden Tbl, Felden Gel und Forapin Salbe.

Pharmama: „Die ersten beiden Sachen sind rezeptpflichtig … das Felden Gel bekommt man ohne und das letzte … ist ausser Handel.“

Mann: „Oh, ich soll das einer Kollegin ins Ausland schicken, nach Polen. Können Sie da nicht eine Ausnahme machen?“

Pharmama: „Hmm – hat das jemand für ihre Kollegin verschrieben?“

Mann: „Nein, das hat sie selber rausgesucht aus dem Internet. Ich soll ihr das mitbringen.“

Pharmama: „Es ist rezeptpflichtig, SO kann ich Ihnen das nicht geben.“

Mann: „Sie ist 60 und hat Chemie studiert …“

Pharmama: „Das ist interessant, aber das macht sie nicht zur Ärztin. Und die beiden Schmerzmittel würde ich nicht ohne Arztbesuch anwenden. Speziell nicht in ihrem Alter.“

Er liess sich dann überzeugen Ibuprofen zu nehmen – auch Schmerzstillend, entzündungshemmend und relativ stark. Und das darf ich abgeben.

Wie Feuer

Eine junge Frau kommt in die Apotheke und fragt schüchtern, ob wir etwas haben, das ihre Innereien etwas beruhigt.

Bei genauerem Nachfragen (Was? Wo? Seit wann?) stellt sich heraus, dass sie letzte Nacht versehentlich „wärmendes Massageöl“ benutzt hat, statt Gleitmittel.

Und jetzt „fühlt es sich an, als brennt da ein Feuer“.

Hoppla.

Dabei gibt es heute doch so nette anregende Gleitmittel … seit neustem auch noch mit Cannabis-öl (allerdings nur in Kalifornien, mit Arzt-Rezept und Ausweis für „medizinisches Marihuana“ – und dann kostet es noch fast 90 Franken pro 30 ml)

Ist der Chef da?

Gastbeitrag von Leserin Sabi – besten Dank!

Folgendes Telefonat trug sich gestern bei uns zu:

Kundin: „Ist der Chef da?“

PA: „Nein, jedoch die Stellvertreterin.“

Kundin: „Dann geben Sie mir sie!“

…..

Apothekerin kommt ans Telefon..

…..

Apothekerin: „Guten Tag. Wie kann ich Ihnen helfen?“

Kundin: „Ich habe mir gestern die Hand verstaucht, kann ich morgen wandern gehen?“
(?!?!?!?!)

Apothekerin: „Ähmm.. jaaa…“

Das ist natürlich eine Frage, welche NUR ein Apotheker beantworten kann und….
macht sie eine Handstandwanderung?? ;-)


Ziemlich typisch. Da brauch sie jemanden, die die Verantwortung für sie übernimmt.
Erinnert mich an den hier.

Bauchfrei

Frau Maddox, eine alte Stammkundin (im doppelten Sinn des Wortes) betritt die Apotheke mit … mangelhafter Bekleidung: ihr T-Shirt ist unter dem BH festgeklemmt, so dass ihr – nicht mehr knackiger und nicht mehr junger (nicht mal mehr mittel-alter) Bauch heraus-hängt.

Oh. Absicht ist das kaum. Alles schaut.

Lehrling Minnie (notabene noch nicht 20 und gelegentlich selber bauchfrei unterwegs) sieht das, geht direkt zu hier hin und zieht ihr das T-Shirt mit einem scharfen Ruck über den Bauch: „Frau Maddox man sieht ihren Bauch!“

Reaktion von Frau Maddox: „Ach, darum war das so kühl da unten.“

In der Kürze …

Ich verstehe ja, dass die Stuhlgewohnheiten (und Probleme damit) für manche Leute ein grosses Thema sein können, aber … älteren Frauen über ihre Stuhlgänge zuzuhören gehört nicht zu meinen Lieblingsaufgaben beim Job.

Könnten wir das möglichst kurz und prägnant halten?