Stop die Laus!

Lausfrei

Etwas ungewöhnlich für die Jahreszeit – das Problem haben wir häufiger im Sommer, aber: die Ferien sind vorbei und die Läuse gehen wieder um. Das Mädchen gestern hatte die dicksten Viecher im Haar, die ich je gesehen habe. Riesig (für eine Kopflaus). Ich meine es ist klar, dass man eine Schule nicht total Lausfrei halten kann, aber um eine Kopflausepidemie einzudämmen und vor allem um ständiges Wiederanstecken zu verhindern braucht es ein bisschen Koordination. Und zwar von Schule und Eltern. Wenn nicht alle gleichzeitig gegen die Läuse vorgehen und sie auf irgendeinem Schopf überleben … geht die Ansteckung immer weiter.

Manchmal würde ich gerne das machen:

Brief an die Eltern

Betrifft: Kriechgetier

Also, ich werde nicht um den heissen Brei herumreden: In der Klasse Ihres Kindes gibt es Kopfläuse.

Nun, nachdem Sie aufgehört haben zu schreien, sollten Sie wissen, dass es keinen Grund zur Panik gibt. Wirklich.

Ernsthaft. KEINE PANIK. Das ist eine ziemlich verbreitete Angelegenheit. Kopfläuse sind sehr kleine Tierchen die sich an die Kopfhaut ihres Kindes anheften. Sie beissen die Haut und saugen Blut. Die Bisse jucken, das ist das was die Lehrerin der Kinder wahrscheinlich darauf aufmerksam gemacht hat: das ständige Kratzen.

Kopfläuse legen Eier, die am Haarschaftt kleben und perlgrau aussehen. Sie ähneln etwas Kopfschuppen. Wenn sie etwas, das aussieht wie eine Schuppe einfach wegnehmen können, dann ist es keine Nisse. Wenn es am Haarschaft klebt und keine Tendenz zeigt sich zu lösen … ja, dann sind es Kopfläuse-eier. Die Läuse selber sehen Sie übrigens selten – die sind zu flink.

Läuse übertragen sich von Person zu Person. Eine Übertragung durch geteilte Haarbürsten oder Mützen kommt vor, heutzutage ist es häufiger wegen der Selfies: wenn die Kinder die Köpfe zusammenstecken. Ausserdem springen sie ziemlich weit. – Nein, das war ein Witz. Läuse können nur in unmittelbarer Nähe der Kopfhaut überleben.

Kopfläuse werden die nächsten Tage Ihres Lebens bestimmen, wenn Sie darauf aus sind, sie auszulöschen. Ich möchte daran erinnern, dass es Kakerlaken und Kopfläuse sind, die einen Nuklearschlag überstehen, also werden sie eine permanente Angelegenheit – ausser man ist darauf vorbereitet alles zu tun, um sie loszuwerden. Sagen Sie nicht, ich hätte sie nicht gewarnt!

Erster Schritt ist die Kontrolle, wer alles befallen ist. Dazu wäscht man der Person die Haare, befeuchtet sie am besten noch mit Conditioner (das ist das Zeug, damit sie danach auch besser kämmbar sind) und kämmt die Haare mit dem Läusekamm durch, den man immer wieder an einem Tuch abwischt. Da nasse Läuse in eine Art Schockstarre verfallen, kann man sie so entfernen und auf dem Tuch bestens erkennen. Der Fund auch nur einer Laus weist auf einen Befall hin – und diese Person muss behandelt werden. Vergessen Sie den Papa nicht – man hat festgestellt, dass Wiederansteckungen häufig von der Seite kommen.

Wechseln Sie die Bettwäsche, wenn sie sich besser fühlen – nötig ist das allerdings nicht. Läuse, die sie ausserhalb der Kopfhaut ihrer Familienmitglieder (oder anderer Menschen) finden, sind entweder tot oder auf dem besten Weg dazu. Kochen Sie Bürsten und Kämme aus. Schmeissen Sie das Lieblingsstofftier von ihrem Kind in den Trockner … wenn das nicht geht, stecken sie es in einen Plastiksack und für ein paar Tage in die Garage – das Stofftier, nicht das Kind.

Und wir sind noch nicht einmal bei den Chemiewaffen. Nicht dass Loxazol oder Prioderm noch viel nützen – die meisten Läuse sind inzwischen immun dagegen. Deshalb erstickt man sie heute mit Kokos-oder Silikonöl – gegen ersticken kann man nicht resistent werden. Zur Behandlung besorgen Sie sich aus der Apotheke ein Läuseshampoo und folgen deren Anweisungen – das bedeutet: lesen Sie die Packungsbeilage und lassen Sie es lange genug einwirken. Versichern Sie sich, dass sie den Kopf nach der Behandlung mit dem feinen Läusekamm sorgfältig durchkämmen um so viele der Nissen wie möglich zu entfernen. Behandeln Sie jeden, der befallen ist – oder alternativ alle Familienmitglieder gleichzeitig. Ja, ich weiss, das ist ein riesen-Aufwand. Tun Sie’s trotzdem … ansonsten werden Sie es nämlich später eventuell mehrmals wieder holen müssen.

Einmal werden Sie es auch dann noch wiederholen müssen: nach 10-14 Tagen. Denn: wenn Sie nicht wirklich alle Nissen erwischt haben beim Auskämmen, können aus den paar, die die Behandlung unweigerlich überlebt haben, neue Läuse schlüpfen – und die müssen Sie gleich erwischen, bevor sie anfangen sich wieder zu vermehren. Also: gleiches Procedere wie oben – und dann war es das. Hoffentlich. Wenn das die anderen Eltern auch machen.

Wenn all das versagt … kann man immer noch den Kopf rasieren.

Das ist alles über die Läuse.

Mit freundlichen Grüssen

Ihre Pharmama


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MiGeL – oder Mich Gruselt es Langsam?

Die MiGeL (die Mittel und Gegenstände-Liste) scheint von den Krankenkassen wirklich zum Sparziel auserkoren worden zu sein – anders kann ich mir die vielen Änderungen in der letzten Zeit nicht erklären.

Schon jetzt ist es so, dass wir bei Verbandsmaterial etc. häufig den Fall haben, dass was die Krankenkasse bezahlt unter dem Verkaufspreis liegt. Bei einfachem Material wenig – und wenn es unter 2 Franken 50 liegt, erlassen wir das dem Patienten (sprich, wir schenken ihm die Differenz), liegt es allerdings darüber und ich kann nicht versuchen, das seiner Zusatzversicherung zu verrechnen (weil er zum Beispiel keine hat, oder die so strikt ist wie die der CSS/Arcosana), dann muss er das bezahlen (oder sie – ich verzichte hier darauf pc zu sein). Ich versuche schon lange hier Alternativen zu finden und an Lager zu haben, die ganz übernommen werden. Zum Beispiel gebe ich keine Webcol-Alkohol-Tupfer ab, auch wenn die gerne verschrieben werden, weil da der Packungspreis über dem MiGeL-Listpreis liegt. Stattdessen nehme ich die Soft-Zellin. Dass in den Softzellin nur 100 drin sind und beim Webcol wären es 200 interessiert die Kasse nicht, nur dass der Abgabepreis pro Packung (hier) unter – was ist es? 5 Franken? liegt.

Gerade gesehen: in der aktuellsten MiGeL-Änderung haben sie das offensichtlich gemerkt und angepasst: jetzt steht da, dass pro Stück 5 Rappen übernommen werden (also auch 5 Franken für 100…)


Von der Abrechnungsstelle kam Ende Jahr die Meldung, dass von den Krankenkassen selbsterfasste Produkte nicht mehr akzeptiert werden, da das ihre Statistik verfälscht. Es könnte deshalb zu Zurückweisung von Abrechnungen kommen.

Das betrifft bei uns vor allem steril einzelverpackte Gazeplätzchen. Die werden häufig von den umgebenden Spitälern und Kliniken zur weiteren Wundversorgung verschrieben – und da es (zumindest früher) keine kleinen Packungen gab, haben wir die grossen aufgemacht und die Gazekompressen einzeln verkauft oder auf Rezept genommen. Das war wirtschaftlich …. ist aber offenbar, da nicht in die Statistik der Kassen passend, nicht mehr gewünscht. Die korrekte MiGeL-Nummer wird dabei nicht übertragen … und eingeben ist bei uns im System nicht möglich.

Zwei Möglichkeiten das zu umgehen: Kleinere Packungen suchen, die existieren und die auch von der Krankenkasse übernommen werden und die nehmen (Minimum sind 5er Packungen bei den Gazekompressen) – oder beim Rezept die richtige MiGeL-Nummer eingeben – die ist im System – und als Kommentar dazu schreiben, welche Plätzchen das gewesen sind. Der Kommentar wird dabei aber nicht an die Krankenkassen übertragen, das ist nur für uns in der Apotheke, damit wir wissen, was das war. Wenn man hier statt Einzel- auch etwa 5 Stück nimmt, stimmt das etwas mit dem Preis von vorher überein.


Mitte letzten Jahres kam mit der neuen MiGeL-Liste die grösste Änderung (die ich gesehen habe): sie betraf die Krücken – Verzeihung, Geh-hilfen. Konnten die früher noch gemietet werden (oder einzeln verkauft), ist es jetzt nur noch möglich sie (Paarweise) zu verkaufen – respektive der Krankenkasse abzurechnen. Ausnahme sind Kinderkrücken – da ist eine Miete weiterhin möglich.

Für den Kauf von 1 Paar bekommt die Apotheke von der Krankenkasse 25 Franken. …. und die günstigsten, die ich gefunden habe sind 31 Franken. Auch hier zahlt der Patient auf.

Inzwischen hatte ich einen Kunden, der das auf dem Rezept hatte – und der hat mir die Krücken nach einem Tag praktisch angeschmissen, weil sie so mies sind.

Aber halt! Es gibt noch eine Möglichkeit: wenn er die länger als einen Monat braucht, kann man als Apotheke auch die mit anatomischen-/orthopädischem Griff anbieten. Da bekommt die Apotheke von der Krankenkasse 56 Franken …. Die sind allerdings auch teurer, also bezahlt der Patient da 11 Franken auf. Wenn der Patient bereit ist das zu machen, würde ich das allen empfehlen … auch bei ev. kürzeren Gebrauchzeiten. Weiss die Krankenkasse denn, wie lange die effektiv gebraucht werden?


Dann noch etwas – ein Fall, den ich vor ein paar Jahren wirklich hatte (nachzulesen hier Retax auf Schweizerisch): da wollte mir die Krankenkasse die abgegebenen Blutzucker-Teststreifen für einen Patienten nicht bezahlen, weil er in einem Altersheim lebt und das in der Pauschale, die sie dem Altersheim zahlen enthalten ist. Ich habe mich damals dagegen gewehrt mir der Begründung, dass ich ein korrektes Rezept dafür vorliegen hatte und mir weder daraus noch von der Krankenkassenkarte ersichtlich war, dass der Patient im Altersheim wohnt. Die Kasse hat das dann schliesslich murrend doch bezahlt. Offenbar gab es inzwischen mehr derartige Fälle, die auch vor Gericht gelandet sind, so dass die Abrechnungsstelle inzwischen die Apotheken warnt: Keine MiGeL Produkte an Alters- oder Pflegeheimbewohner via Krankenkasse!

Ich habe mal gegoogelt, was da drunter fällt:

Für folgende Mittel und Gegenstände werden den Heimen eine Tagespauschale (gültig für alle Stufen) in der Höhe von CHF 1.90 pro Bewohner/in ausgerichtet:
Applikationshilfen
Inkontinenzhilfen
Kälte- und/oder Wärmetherapie-Mittel
Kompressionstherapiemittel
Messgeräte für Körperzustände-/Funktionen
Verbandmaterial

Also mal abgesehen von: 1.90.- pro Tag, wenn jemand wirklich Inkontinent ist und/oder Diabetes hat oder eine offene Stelle … wow.

Ich sehe aber immer noch nicht anhand der Krankenkassenkarte, ob der Patient in einem Alters- oder Pflegeheim ist. Ich sehe nur eine Strassenadresse. Entweder frage ich jetzt jeden ab einem gewissen Alter ob das der Fall ist (peinlich!) oder ich gleiche die Adresse mit einer Liste der Adressen der Alters- und Pflegeheime ab. Nur … da gibt es so viele, ich habe da natürlich auch nur die in der Nähe drauf.

Das Datum ist wichtig!

Patient bringt mir heute ein Rezept und einen Entlassbrief vom Spital und drückt mir die Papiere mit folgenden Worten in die Hand: „Es ist wichtig, dass Sie das Datum richtig eingeben: es ist vom 30. Dezember!“

Er schaut mich erwartungsvoll an, während ich das Rezept und den Medikamentenplan ansehe. Interessanterweise steht auf dem Rezept selber nicht mal ein Datum – hat der Arzt wohl vergessen, dem Entlassbrief nach, den er wohl am selben Tag bekommen hat, ist es aber wohl schon von da.

Nur …

Pharmama: „Das mag sein, aber – ich gebe Ihnen die Medikamente heute ab. Das ist das Datum, das auf der Rechnung an der Krankenkasse steht. Ich kann und darf das nicht zurückdatieren.“

Ja, er wollte, dass das noch auf die Rechnung vom letzten Jahr geht, da hätte er die Franchise schon erreicht gehabt. Tja – dann hätte er auch am 30.12. noch kommen müssen.

Irgendwie kommt mir das bekannt vor …. Ja, richtig, ähnliches hatten wir schon. Inzwischen hat es datentechnisch Änderungen gegeben – jetzt WEISS ich, dass ich das nicht machen soll – und irgendwann demnächst wird es auch gar nicht mehr möglich sein vom System her.

Rost, Metallsplitter und verlängerte Verfalldaten – Qualitätsproblem im Schweizer Gesundheitssystem?

Die Schweiz ist ein kleiner und ziemlich gut abgeschotteter Markt, vor allem was Medikamente und Medizinprodukte betrifft. Als solcher ist er auch sehr gut kontrolliert – die Swissmedic ist Zulassungs- und Aufsichtsbehörde.

Qualitativ sind wir Spitze. Dafür sorgen die hohen Hürden bei der Zulassung und die Kontrollen bei Medikamenten und Medizinprodukten. Und ich will auch, dass das so bleibt – mit ein Grund, weshalb ich wirklich nicht für Parallelimporte bei den Medikamenten bin. Dass das eine mögliche Einfallstelle für Arzneimittelfälschungen in die Lieferkette ist, mussten sie in Deutschland jetzt schon mehrmals bemerken.

Aber gestern kommen gleich zwei Vorfälle betreffend der Qualität von Medikamenten und Medizinprodukten ans Tageslicht, die beide Spitäler betreffen und sehr unschön sind.

Fall eins: Die Firma Alkopharma aus Martigny VS verfälscht während Jahren die Verfalldaten um die Medikamente länger verkaufen zu können. Die Ampullen Krebsmedikament haben eine Haltbarkeit von nur 18 Monaten und werden künstlich (und ohne Stabilitätsstudien) verlängert und nach 7 Jahren noch verkauft in Frankreich und der Schweiz. Krebsmedikamente sind teuer, dementsprechend geht es hier um Millionen Franken. Abgelaufene Medikamente enthalten wegen dem Abbau mit der Zeit nicht mehr die selbe Wirkstoffmenge – sie entfalten also auch nur noch eine reduzierte Wirkung. Der Fall betrifft die meisten grossen Schweizer Spitäler.  Quelle

Da können die Spitäler nicht viel dafür – haben sie doch bei (anscheinend) zuverlässiger Quelle ihre Medikamente bezogen … und leiden jetzt wahrscheinlich darunter, dass als Folge der Sistierung einige (wichtige) Medikamente der Firma mehr nicht mehr lieferbar sind. Und in der Schweiz haben wir kaum Ausweichmöglichkeiten.

Fall zwei: Drei grosse Spitäler kaufen über Jahre bei der Firma Swsi teils grob fehlerhafte Medizinprodukte ein. Die Swsi Medical AG im Kanton Zug vertrieb günstige Medizinprodukte, die aus Pakistan stammen. Die Ärzte und Einkaufsverantwortlichen bemängeln zwar die Qualität in mehreren Emails an die Firma – wir reden hier von verbogenen, rostigen Instrumenten, falsch beschrifteten Packungen, brechenden Saugkanülen und verstopfende Sauger, Rückstände wie Metallsplitter in Saugkanülen und ähnlich beunruhigendem – aber sie machen keine Meldung an die Swissmedic. Deshalb sind die Spitäler inzwischen bestraft worden und die Swsi ist in Liquidation. Die Strafe an die Spitäler betrug übrigens 5000 Franken … man fragt sich, ob das in Kauf genommen wurde – ich bin sicher, der Billigeinkauf der Produkte über Jahre hat sich rentiert. Quelle

Hmm, hmm – Sparen im Gesundheitssystem, aber man schaue gut an welcher Stelle.

Bestes Patientenzitat heute

bestesPatientenzitat

Ohne es mir mit den mitlesenden Ärzten vertun zu wollen (und „Fehler“ ist vielleicht ein zu starkes Wort für manches davon), aber … wenn der Patient der das gesagt hat gesehen hätte, was ich schon gesehen haben ….

Das fängt schon bei einfachen Dingen an: Patientenname nicht auf Rezept, falscher Name drauf, eigener Name statt dem vom Patienten (ich glaube der Arzt war etwas übermüdet) … ausgesprochen unpassende Dosierungen (ja, man nimmt Xarelto einmal täglich und Brilique zwei mal täglich – ziemlich relevanter Unterschied bei den Blutverdünnern), Betäubungsmittel auf normalem Rezept verordnet, Wechselwirkung oder Allergie nicht beachtet undsoweiterundsofort … – ihr lest ja diesen Blog, also kennt ihr das auch :-)

Das allermeiste macht nicht viel und lässt sich vor Ort korrigieren oder nach einem raschen Telefonanruf mit dem verschreibenden Arzt. Die nehmen das auch (meistens) nicht persönlich – sind halt auch nur Menschen.

 

Beratung bei jedem freiverkäuflichen Bonbon?

Das Beispiel des Notfalls im letzten Blogpost war ein sogenanntes Hypo: eine Unterzuckerung, die ziemlich gefährlich werden kann – und das schnell.

Wer Medikamente gegen hohen Blutzucker nimmt (oder gar Insulin spritzt) muss sich vor Hypoglykämien in Acht nehmen. Die Patienten selbst wissen – v.a. wenn sie sich intensiv mit Ihrem Diabetes beschäftigt haben, wahrscheinlich mehr über die eigenen Warnsymptome als ich, dementsprechend will ich hier nur ein paar Anmerkungen anbringen.

Eine Hypoglykämie ist definiert als ein Blutzuckerspiegel unter 2,8mmol/l (50mg/dl). In der Regel ist das begleitet von neurologischen Symptomen wie Schwitzen, Herzklopfen, Hunger, Verwirrung, Sprach- und Sehstörungen, bis hin zu Krampfanfällen und Koma. Eine schwere Hypoglykämie kann aber auch ohne Vorwarnung auftreten. Wenn man Insulin spritzt, ist es wichtig, dass man relativ gleich danach etwas isst, speziell bei den schnellwirkenden Insulinen kann sonst der Blutzucker rasch abfallen.

Behandlung: so rasch wie möglich Kohlenhydrate geben, d.h. Zucker, z.B: Traubenzucker, Orangensaft … In dem Moment macht das auch nichts, wenn man einem Zuckerkranken Zucker gibt, denn ein niedrigerer Blutzucker ist viel schlimmer als ein momentan zu hoher.

Soviel zur Vorausinfo – da gab es nämlich einen Blogpost im Bestatterweblog von Peter Willhelm vor ein paar Jahren, in dem er über seinen Zucker schreibt … und darüber, wie ein Mann wegen nicht erfolgter Beratung bei freiverkäuflichen Bonbons wohl gestorben ist.

Zusammenfassend (man lese sonst gerne den Originalpost, Peter Willhelm schreibt echt gut, auch wenn ich da mal nicht seiner Meinung bin):

Ein (in der Apotheke bekannter) Diabetiker verlangt und kauft in der Apotheke immer auch Hustenbonbons. Er benutzt die allerdings nicht gegen den Husten, sondern wenn eine Unterzuckerung droht. Weil er aber die neue Sorte nimmt, die zuckerfrei sind, helfen sie ihm danach nicht, als er tatsächlich in ein Hypo kommt. Er stirbt.

Das ist tragisch. Schreibt der Bestatter:

Ich persönlich finde, daß die Apothekenverkäuferin einen großen Fehler begangen hat. Sie hätte genauer zuhören müssen und heraushören müssen, daß der Mann die Bonbons wegen ihres Zuckergehalts haben wollte. Stattdessen hat sie ihm zuckerfreie Bonbons verkauft.

Ja – nur WISSEN wir denn, dass die Angestellte in der Apotheke (die die Apothekerin, die PTA oder eventuell auch der Lehrling sein konnte) gewusst hat, dass er die dafür braucht? Hat er es wirklich so gesagt beim Einkauf? Denn … in meinen Augen nimmt man für eine Unterzuckerung sowieso besser Traubenzucker – der löst sich ja auch schneller auf als so ein Bonbon … das mehr wegen des Geschmackes und wegen der Halsberuhigenden Wirkung gekauft wird.

Dennoch: der Mann könnte noch leben. Wenn er die richtigen Zuckerbonbons bekommen hätte, wenn das Hypo im Supermarkt rechtzeitig erkannt worden wäre und behandelt. Wenn …

Für uns in der Apotheke vielleicht ein Denkanstoss, auch bei so einfachen Sachen genau hinzuhören. Und zu fragen: „Für Sie selber?“, „Für was brauchen Sie es?“ …