Kinderdosierung

Kundin: Kann ich bei diesen Augentropfen statt einem ganzen Tropfen auch nur einen halben Tropfen nehmen? – es ist für mein Kind.“

Apothekerin: „Es ist nicht nötig und ich bezweifle dass sie das fertig kriegen nur einen halben Tropfen  aus der Flasche zu bekommen, …. aber falls doch: Ja klar.“

Trickbetrug in der Apotheke

Diese Warnung kam letzthin per Fax über eine Trickbetrügerin:

Eine Frau bezahlte etwas für ca. Fr. 5.00 mit einer 200er Note. Nachdem Sie das Retourgeld erhielt, äusserte sie noch zwei neue Wünsche und verwickelte die Mitarbeiterin in ein Gespräch, so dass diese vergass, die 200er Note in der Kasse zu versorgen. Als die Mitarbeiterin die Kasse verliess, um das gewünschte Medikament zu holen, lag die 200er Note immer noch bei der Kasse, unter der Tastatur eingeklemmt. Die Kundin entwendete darauf die 200er Note über die Theke hinweg und verliess sofort die Apotheke.

Ich lege die gefaxte Info für unsere Mitarbeiter zum lesen auf – damit sie in Zukunft auch vorsichtig sind. Sagt der eine Lehrling zu mir: „Und der ganze Aufwand für 5 Franken?“
Sage ich: „Nein, nicht 5 Franken. 195 Franken: Sie hat ja das Rückgeld UND ihren eigenen Schein wieder mitgenommen!“

Das erinnert mich an einen Fall, den wir bei uns einmal hatten. Einer Stammkundin kommt beim Bezahlen an der Kasse in den Sinn, dass sie noch etwas aus der Kosmetik möchte. Sie und die Drogistin gehen zu dem Steller, die Kundin lässt ihre Geldnote bei der Kasse liegen – es wurde erst ein Teil getippt und noch nichts einkassiert.

In der Zwischenzeit kommt ein anderer Kunde an die Kasse und eine andere Mitarbeiterin kommt zum einkassieren. Der Kunde nimmt einfach die Note (unbemerkt von der Mitarbeiterin) und bezahlt damit! Als die Stammkundin mit der Drogistin an die Kasse zurückkommt ist die Note dementsprechend weg.
Es folgt eine kurze Diskussion darüber, ob das jetzt wohl ein Diebstahl an uns oder an der Kundin war. Die Kundin ist der Meinung, dass sie uns die Note ja gegeben hätte (eigentlich nicht, sie hat sie einfach liegenlassen) und darum sollten wir das als bezahlt anschauen. Angesichts der Tatsache, dass sie eine Stammkundin ist liessen wir das durchgehen. Halt ein Verlust für uns.

Aber von da an weisen wir die Kunden in ähnlichen Situationen darauf hin, dass sie auf IHR Geld aufpassen müssen – es gibt da auch welche, die gleich das Portmonne liegenlassen. Ja, auch in Läden wird gestohlen – weniger von den Mitarbeitern vielleicht als von den Kunden, wenn sie unaufmerksam sind!

Ein Wochenende in Strasbourg

Mein Kuschelbär und ich haben uns ein verlängertes Wochenende in Strassburg gegönnt, ohne Junior.

Manchmal ist auch das nötig, immerhin sind wir nicht nur Mama und Papa sondern auch ein Paar. Es war gut, etwas Zeit für uns zu haben -und es war schön, Junior am Sonntag wieder zu sehen.

Das Hotel haben wir übrigens mit einem Gutschein gebucht, den ich via Travelfeedback.ch gewonnen habe.

Hier ein paar Impressionen. Strassburg war sehr schön, mir gefallen ja die Fachwerkhäuser und auch Kirchen sehe ich mir gerne an (auch wenn ich als Kind ein bisschen eine Überdosierung hatte). Dazu die herzigen Beizlein, das gute Essen, Wein und ein bisschen die Stadt anschauen. Auch das Wetter hat fein mitgemacht.

Einfach schön!

Zum Aktionspreis

Kunde kommt und fragt (ohne Hallo, Guten Tag oder Grüetzi): „Wieviel kostet die Voltaren dolo Salbe?“

Ich sage es ihm: „23 Franken 10 für die grosse Tube“ (Ja, ich kann das auch ohne Begrüssung)

Kunde: „Das kann nicht sein, das letzte Mal habe ich nur etwa 19 Franken bezahlt.“

Pharmama: „Schon möglich. Wo und wann war das?“

meint er: „Hier, im November oder so.“

Pharmama: „Ja, das ist möglich, da hatten wir eine Aktion: Jetzt sind sie 23.10.-“

Kunde: „Ich kann sie also nicht für  19 Franken bekommen?“

Pharmama: „Doch.  ….bei unserer nächsten Aktion. Im Oktober oder so….“

Ich glaube ich erinnere mich sogar an ihn. Er hat damals grad einen Vorrat von 4 oder 5 Tuben gekauft. Damals habe ich ihn darauf hingewiesen, dass er bei längerer Anwendung vielleicht mal einen Arzt aufsuchen sollte.

Pflänzchen

Also:

Wenn Du Deine Nachbarin bittest, während Deiner Abwesenheit „meine Tomatenpflanzen zu giessen“ (siehe Bild), solltest Du vielleicht vorher sicher gehen, dass sie keine Pharmaziestudentin ist.

So geschehen einer Mit-studentin vor etwa 15 Jahren – aber das gilt heute noch.

(Yup, das ist Cannabis.)

Für Interessierte:

Ich musste letzthin für einen Arzt ein paar Fragen zum Nachweis von Cannabiskonsum nachgehen. Das ist die Kurzfassung:

  • Nachweis mittels Schnelltest im Urin (wenige Tropfen genügen): Z.B. durch Intex Drogentest THC oder / Diatest Drogentest Cannabinoide
  • Beides Qualitative Nachweise = ab 50 nanogramm/ml (das ist seeeeehr wenig!)
  • Test funktioniert mit spezifischen Antikörpern. (d.h. er ist sehr genau nur auf das Gesuchte)
  • Nachweis von Tetrahydrocannabiol und deren Abbauprodukten (THC-Carbonsäure und weiteren)
  • Nachweis bis 3 Wochen nach Rauchen / Einnahme von Cannabis – weil die Abbauprodukte lipophil sind und im Körperfett gespeichert und dann langsam freigegeben werden. Bei Abmagerungskuren kann die Zeit der Freigabe noch verlängert sein.
  • 1 x rauchen reicht, dass der Test angibt (Angeblich braucht es sogar weniger als einen Joint, sagt die Firma Imbiex)
  • Quantitative Tests existieren auch, werden jedoch nur in Labors durchgeführt:  mittels Chromatographischen  Methoden. Auch Urintest.