Warum man Durogesic-Pflaster in die Apotheke zurückbringen sollte

Gefunden in einem Drogenforum:

Aus der Mülltonne raus festgenommen – zulässig?

War letzte Nacht in einen großen Müllcontainer aus Stahl gestiegen um nach gebrauchten Fentapflastern Ausschau zu halten als plötzlich zwei Polizisten mit einer Mag Lite am Container standen und mich belustigt anleuchteten. Man bat mich rauszukommen und fragte ich mich was ich da tun würde. Ich gab an nach Lebensmitteln zu suchen, wurde dann gründlichst mit Einweghandschuhen durchsucht und abgeführt. Ein Bewohner des Mietshauses, der vermutlich auch die Polizei gerufen hatte, stand kopfschüttelnd und fluchend auf seinem Balkon… was für ein Arschloch, so gelangweilt muss man erstmal sein die Polizei zu rufen wenn jemand im Müll wühlt, glaube kaum das der wusste das ich auf Fentasuche war.

Comments:

Ich glaube, ich lasse es dann doch lieber bleiben, die Müllbeutel im Hinterhof der Apotheke meines Vertrauens zu durchwühlen.

… Und für mich ist das ein Grund mehr, die Medikamente, die ich zurückbekomme auszusortieren und derartiges an die Gesundheitsdienste zu schicken.

Wisst ihr eigentlich, was er mit so gebrauchten Fentapflastern will?  Fentanyl ist ein starkes Schmerzmittel, ein Opiat. Im Handel z.B. unter dem Namen Durogesic. Nach Gebrauch ist immer noch ein Teil drin, der herausgeholt wird, indem man es z.B. … lutscht.

Brrrrrr.

Das Leben als Drogenabhängiger ist schon ziemlich ungesund.

Happily ever after …

So hören doch die meisten (Disney-) Märchen auf: Prinz bekommt Prinzessin, sie heiraten und sie leben glücklich bis an ihr Lebensende. Oder „happily ever after“ in Englisch. Im Deutschen sind sie etwas pragmatischer: „und wenn sie nicht gestorben sind. dann leben sie noch heute.“

Im Bild oben einige der Disney-Prinzessinnen als „Desperate Housewifes“.

Wer kennt sie alle?

„Mein Mann ist ein Tier.“

„Meiner fährt immer noch einen Kürbis.“

„Mein Mann lässt mich mit 7 Kleinen alleine zu Hause.“

„Meiner möchte, dass ich Fischnetz-Strümpfe anziehe.“

„Ich mach einfach so als ob ich schlafe.“

Im Doppelpack günstiger

Der Kunde kommt mit 2 einzelnen Packungen Zahnpasta zur Kasse.

Es sind zwei gleiche Tuben, also weise ich ihn auf die Doppelpackung hin – die einiges günstiger ist.

Er reagiert genervt: „Das hier ist das, was ich will! Versuchen sie nicht mich zu etwas anderem zu überreden!“

Ok, dann halt nicht.

Aber es ist wirklich günstiger … und auch nichts anderes, denn wir kaufen auch nur die Doppelpackungen ein und nehmen sie auseinander, falls jemand nur eine einzelne Tube will.

Exorzieren? Ist das nicht etwas überholt?

Mutter am Telefon: „Mein Kind macht mich fast wahnsinnig, ich kann ihn einfach nicht unter Kontrolle behalten.“

Wie sich herausstellt, wurde bei ihm ADHS diagnostiziert.

Mutter: „Der Arzt hat ihm jetzt ein neues Medikament aufgeschrieben, es heisst glaub ‚Exorzieren’.“

Apothekerin: „Einen Moment bitte.“ (den Moment brauchte ich, mich wieder einzukriegen)

… es handelte sich um Equazen.

Equazen ist ein Nahrungsergänzungsmittel auf Basis von Fischöl mit den Omega-3-Fettsäuren EPA und DHA. Es soll Konzentration und Lernfähigkeit bei Kindern mit Problemen in die Richtung verbessern.

Kleinere Krankenkassenprobleme

Es kommt für die Apotheke eine Rechnung von der Krankenkasse. Das ist aus verschiedenen Gründen seltsam, nicht zuletzt weil alle unserer Rechnungen an die Krankenkasse und eventuelle Rückforderungen oder Stornierungen von der Krankenkasse über unsere Abrechnungsstelle laufen.

Die Rechnung selbst ist auch etwas … ungewöhnlich.

Bitte überweisen Sie uns für das Rezept von Frau M.  (Kopie im Anhang) das irrtümlich von uns bezahlt wurde innert 30 Tagen CHF 30.10.- auf unser Konto.

Mit freundlichen Grüssen Frau Krankenkassenangestellte.

Hmm. Mal sehen.

Unser Computer zeigt den Bezug von Frau M. an, aber er zeigt auch, dass sie es direkt in der Apotheke bezahlt hat und keine Abrechnung von uns an die Krankenkasse ging.

Warum soll ich das also der Kasse zahlen?

3 emails und 2 Telefonanrufe später bin ich etwas klüger.

Frau M. hat das Rezept an die Krankenkasse geschickt. Die haben es ihr bezahlt … und erst im nachhinein festgestellt, dass es nicht über die Krankenkasse, sondern die Unfallkasse hätte laufen sollen. Die Frau ist aber woanders unfallversichert …. also wollen sie von uns, der Apotheke, die ihr die Medikamente abgegeben hat das Geld zurück.

Und wir sollen dann von der Patientin das Geld wieder verlangen …. damit sie es der Unfallversicherung in Rechnung stellen kann. Denn die kenne ich auch nicht – was wahrscheinlich der Grund war, dass sie es in der Apotheke bezahlt hat.

Logo, oder?

Neeeee!

Von: Pharmama

An: Krankenkasse

Betreff: Rechnung Frau M.

Sehr geehrte Frau Krankenkassenangestellte,

es geht um die Rechnung, die sie uns geschickt haben betreffend Frau M vom X.Y.2009 über Fr. 30.10.-

Frau M hat das Rezept direkt in der Apotheke bezahlt und es anschliessend an Sie eingeschickt.

Sie haben dann Frau M das Rezept zurückerstattet. Darum müssen Sie das Geld, auch wenn es über die Unfallversicherung gehen soll,  von Frau M zurückfordern – und nicht von uns.

Ich habe abklären müssen, ob die Rechnung nicht an uns oder die Abrechnungsstelle bezahlt wurde – das ist beides nicht der Fall.

Darum darf ich sie bitten, die Rechnung zu stornieren und sich direkt an Frau M zu wenden.

Mit freundlichen Grüssen

Pharmama

Werbung für die blaue Pille

Bei uns ist Werbung für rezeptpflichtige Medikamente ja verboten (was ich für sehr sinnvoll halte) – aber in anderen Ländern ist sie durchaus üblich.

So wie z.B. dieser Werbespot für eine bekannte kleine blaue Pille aus Saudi Arabien.

Ja wirklich.

Und wie geht das? Na so: