David (turtleofdoom) schickte mir die Berg-Apotheke – aus der Schweiz, aber in Zürich. Hmmm …Wunschdenken? Touristen anziehen? Zumindest hatte es beim Bildermachen Schnee (das war aber beim Silvesterlauf).

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David (turtleofdoom) schickte mir die Berg-Apotheke – aus der Schweiz, aber in Zürich. Hmmm …Wunschdenken? Touristen anziehen? Zumindest hatte es beim Bildermachen Schnee (das war aber beim Silvesterlauf).

von Flo: (Ja, auch Ärzte machen Ferien und über so Souvenirs freue ich mich sehr). Die Apotheke über dem Minimarkt ist aber nicht wirklich gut zugänglich für Leute, die nicht so mobil sind, oder?


Jetzt schon ein paar Mal aufgefallen: Wenn trotz Kontrolle der Abfrage der Versicherungsdeckung feststeht, dass der Patient nur Grundversichert ist bei der Krankenkasse und dieser dann steif und fest behauptet, dass er doch eine Zusatzversicherung hat … handelt es sich in den meisten Fällen um eine Spital-Zusatzversicherung, nicht um eine Medikamenten-Zusatzversicherung.
Ja, da gibt es Unterschiede. Bitte lesen Sie doch nochmals die Unterlagen Ihrer Krankenkasse.
Und in den restlichen wenigen Prozent stellt sich heraus, dass eine Zusatzversicherung für Medikamente tatsächlich mal enthalten war … bis der Patient die Prämien nicht (mehr) bezahlt hat.
Was gar nie stimmt: „Meine Kasse zahlt alles. Rechnen Sie es einfach der Kasse ab, das klappt schon.“
Das war vielleich irgendwann früher mal so – aber selbst wenn Sie „Luxus-Leistungs-Prämien“ zahlen … die Krankenkasse rechnen alle in der Schweiz nach Vorgaben ab. In der Apotheke gilt: Wenn etwas nicht auf der SL-Liste steht, dann übernimmt es die Grundversicherung nicht. Punkt. Was in der Zusatzversicherung übernommen wird und was nicht kann etwas differenzieren – allerdings kann ich (dank Computer) auch hier schon ziemlich gute Voraussagen geben, wenn etwas nicht übernommen wird. Und wenn ich ziemlich sicher bin, das das nicht übernommen wird: In so einem Fall steht Ihnen frei, darauf zu verzichten oder versuchen die Rechnung selber einzuschicken (nachdem es in der Apotheke von Ihnen bezahlt wurde). (Siehe auch: Was bezahlt die Krankenkasse?)
Mit mir über die Höhe der Prämien zu diskutieren bringt nichts – dafür bin ich (als Apotheke) der falsche Ansprechspartner, auch wenn ich vielleicht sogar ihrer Meinung bin.
Wirklich ein Prachtstück, dass mir Juliette aus Zafra, Spanien geschickt hat:
Ich bin meist schweigende Leserin Deines Blogs und bin neulich in Zafra (Spanien) auf die schönste Apotheke gestoßen, die ich je gesehen habe. Die ganze Fassade besteht aus handbemalten Kacheln mit Ornamenten und Szenen von Zafra dazwischen. Der Apotheker war auch sehr freundlich und hat uns sehr viel erklärt, zum Beispiel, wie man bei Kronleuchtern erkennt, ob sie alt oder Kopien sind (Das Kabel läuft bei alten Leuchtern außen am Glas entlang).




Man lernt ja nie aus … Letztens habe ich (im Zuge meiner Rezept-Ausstellen-Erklärvideos: hier) beim Recherchieren etwas bemerkt. Zolpidem untersteht dem Betäubungsmittelgesetz … aber was ist mit der anderen Z-Substanz, die wir in der Schweiz haben: Zopiclone? Ich finde nix.
Also habe ich beim BAG nachgefragt:
Mir ist aufgefallen, dass in der Betäubungsmittelverzeichnisverordnung https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20101220/index.html#app2 Zopiclone (der Wirkstoff zum Beispiel des Medikamentes Imovane) nicht mehr aufgeführt ist. Als Z-Substanz mit starkem Abhängigkeitspotential analog Zolpidem müsste das eigentlich auch auf der Liste der kontrollierten Substanzen b zu finden sein. Ich vermute einen Fehler? Sollte das nämlich wirklich so sein, dann fällt das starke Schlafmittel (als so ziemlich einziges) nicht mehr unter die Betäubungsmittelkontrollverordnung – und dürfte fast unbegrenzt vom Arzt verschrieben werden.
und folgendes von der swissmedic zur Antwort bekommen:
Wie Sie richtig schreiben ist die Substanz Zopiclone nicht als psychotrope Substanz in der Betäubungsmittelverzeichnisverordnung BetmVV-EDI SR 812.121.11 https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20101220/index.html aufgeführt. Es handelt sich dabei nicht um einen Fehler, Zopiclone war in der Schweiz noch nie als kontrollierte Substanz gelistet. Auch das International Narcotics Control Board INCB, Organ der UNO betreffend Kontrolle und Listung von narcotic drugs und psychotropic substances hat die Z-Substanz Zopiclone nicht in der „Green List“ der psychotropen Substanzen aufgeführt. Die UN-Vorgaben sind für alle Mitglieder-Länder zwingend. Die World Health Organisation, WHO führt regelmässig Überprüfungen von Substanzen mit Abhängigskeits- und Missbrauchspotential durch und empfiehlt diese, wenn nötig, dem INCB zur Aufnahme in die Liste. Bei Zopiclone hat bis heute unseres Wissens keine solche Überprüfung stattgefunden.
Emmm– WAS? Ist ja der Hammer. Und irgendwie auch nur bürokratischer Unsinn. Aus fachlicher Sicht ist es ziemlich offensichtlich, dass es sich um ein Betäubungsmittel handelt. Und wir haben genügend Abhängige, die das belegen können …
(hier entsetztes Emoticon einfügen)
Nach langer (langer!) Pause kommt hier wieder ein Bild einer Apotheke – aus Indien. Danke Katrin! Sie schreibt dazu:
Als fleißige Leserin musste ich natürlich meine Stamm-Apotheke im indischen Pala in der Region Kerala fotografieren. Hier deckten wir uns vor allem mit Tiger-Balm ein. Die Region hat wenig ausländischen Tourismus, daher freute es uns um so mehr, im Apotheken-Besitzer einen Europa-Fan zu finden. Vor zehn Jahren machte er eine Art Roadtrip von Schweiz bis nach Berlin. Für uns gewöhnungsbedürftig: Tabletten werden hier nicht pro Packung rausgegeben, sondern nach Bedarf. Das heißt, dass der Blister auch schon mal zerschnitten wird, wenn jemand nur zwei Tabletten braucht.

Ich musste nach meinem Computerausfall vor ein paar Monaten wechseln: jetzt habe ich nicht mehr Photoshop (da zu teuer und das alte Programm läuft unter dem OS nicht mehr) Affinity Photo. Das braucht etwas Einarbeit, aber jetzt habe ich es soweit im Griff, dass in Zukunft wieder mehr Apothekenfotos kommen können. In nicht allzu grosser Grösse (wie gewünscht). Danke, dass ihr mir trotzdem weiter Bilder geschickt habt … sie kommen, (in was für einer Reihenfolge weiss ich noch nicht) – demnächst.