Jetzt mit Extra Eisen!

Ihr kennt die Angaben auf Nahrungsmitteln – und Nahrungsergänzungsmitteln: zum Beispiel die einfache Packung Cornflakes. Sie enthält laut den Angaben darauf 100% des täglichen Bedarfs an Eisen. Gesund! Beeindruckend! Braucht ja jeder – speziell Kinder in der Entwicklung …

Deshalb dürfen auch auf Nahrungsmitteln mit Eisenzusatz und Nahrungsergänzungsmitteln diese Anpreisungen draufstehen:
Eisen trägt zur normalen kognitiven Entwicklung von Kindern bei, Eisen trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei, Eisen trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei, Eisen trägt zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung bei …

Aber – ist da auch drin, was draufsteht? Sollte eigentlich. Wobei … Nahrungsergänzungsmittel und auch Nahrungsmitteln unterliegen bei weitem nicht so strengen Kontrollen wie Medikamente und zugelassene Mittel.

Und das kann dann zu so was führen:

Ihr müsst nicht den ganzen Film schauen … die beeindruckendste Szene ist hier dargestellt:

Was da am Magneten hängt – und aus der Cornflakes-Wasser-Mischung extrahiert wurde ist Eisen.  Na toll, denkt man – da ist wirklich drin, was drauf steht!

Nur dass das elementares Eisen ist. Eisen0 wie in Nägeln vorhanden. Deshalb wird es vom Magneten angezogen. Das können wir aber nicht aufnehmen. Was wir brauchen ist Fe2+, dass der Körper auch aus Fe3+ mittels Säure (Vitamin C) umwandeln kann. Aus elementaren Eisen bekommt man mittels Salzsäure nur einen sehr kleinen Teil heraus … das meiste davon wird einfach wieder ausgeschieden werden.

Aber Hauptsache, man kann es auf sein Produkt draufschreiben. Und darf es dann mit Aussagen anpreisen, die sehr … gesundheitsbezogen sind.

Der Film ist schon älter, hat mich aber beeindruckt.

Wie ein Apotheker die Drohnenfotografie erfand

Apotheker sind ja sehr erfinderisch – wie ich schon im Artikel Wer hat’s erfunden? Ein Apotheker gezeigt habe. Aber habt ihr gewusst, dass auch die erste Drohnenfotografie von einem Apotheker stammt? Und zwar schon von 1907.

Glaubt ihr nicht? Dann schaut mal in dem Wikipedia-Artikel :-). Der Apotheker Julius Nebronner in der Nähe von Frankfurt benutzte wie sein Vater vorher schon Brieftauben um sich Rezepte liefern zu lassen – und offenbar auch zum ausliefern dringender Medikamente, solange sie leicht genug waren. Ob eines davon unterwegs verlorengegangen ist, ist unbekannt, aber als eine seiner Tauben 4 Wochen verschwunden war, überlegte er sich, wie er herausfinden könnte, wo sie gewesen ist. Zu diesem Zweck entwickelte er eine leichte Kamera, die der Taube angeschnallt werden konnte:

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Die liess er dann nach anfänglichsen Schwierigkeiten (das Patentamt glaubte nicht, dass das funktionierte) auch patentieren. Durch Fotos liessen sie sich überzeugen … auf dem bekannten ersten Bild sieht man sogar die Flügelspitzen des Kameraträgers:

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Im Zweiten Weltkrieg wurden die mobilen, kleinen Luftfotografen dann auch eingesetzt … aber leider schon bald von Fotographie aus dem Flugzeug abgelöst. Das hat der Erfinder, der 1932 starb schon nicht mehr mitbekommen.

Ganz fertig war aber noch nicht mit der Fotografie aus kleinen fliegenden Objekten heraus … noch um 1970 herum hat das CIA die Brieftauben-Methode gebraucht. Ich schätze heute wurden sie aber komplett durch Drohnen abgelöst.

Von der schwarzen Liste und Rabeneltern

Der Patient, den ich in der Apotheke habe, bezahlt grummelnd die 150 Franken für seine Medikamente. Er muss – er hat zwar eine Krankenkasse, die die Leistungen übernimmt, nur meldet mir das System bei der Abfrage zurück, dass sie das bei ihm nicht macht. Er ist auf der schwarzen Liste. Offenbar weiss er das auch, mehr als genug Geld hat er auch dabei.

Wer die Prämien der Krankenkasse nicht bezahlt, landet auf der schwarzen Liste die einige Kantone führen. Ich sehe das wenig, da unserer Kanton das nicht macht, aber der Patient stammt aus einem anderen Kanton.

Das Vorgehen ist nicht ganz so einfach: Die Krankenkasse mahnt die ausstehenden Prämien und Rechnungen bei ihrem Kunden. Klappt das nicht und helfen auch Versuche wie das Anbieten von Ratenzahlung etc. nichts, dann melden die Kassen das dem Kanton. Der versucht sein Glück selber nochmal beim Patienten und bietet auch die Sozialdienste auf – denn ansonsten muss er (und damit die Steuerzahler) für ausstehende Rechnungen aufkommen. Erst wenn das alles nicht fruchtet, landet man auf der schwarzen Liste.

Was bedeutet das?

Das bedeutet, dass beim Arzt nur noch Notfallbehandlungen durchgeführt werden.

In der Apotheke meldet mir die Krankenkasse in so einem Fall zurück: „TP von KK abgelehnt, nur TG“, (Ausgeschrieben: Tiers payant von der Krankenkasse abgelehnt, nur noch Tiers garant). Das bedeutet: der Patient muss seine Medikamente in der Apotheke selber zahlen, denn die Kasse zahlt uns das nicht – und an den Kanton kann ich keine Rechnung ausstellen. Die Ausnahme (was von der Krankenkasse bezahlt wird) sind vielleicht noch Notfallmedikamente … und da ist die Definition gar nicht eindeutig. Im Prinzip nur das, damit der Patient nicht auf der Stelle tot umfällt. Dazu gehören aber keine Schmerzmittel, Beruhigungsmittel … und selbst Antidiabetika nicht. Was dann? Das ist unklar.

Offenbar sind gewisse Kassen auch der Meinung, dass HIV Medikamente nicht dazu gehören – mit dem Ergebnis, dass schon jemand gestorben ist. Das ist hart. Undenkbar in der Schweiz, sollte man meinen.

Trotzdem … finde ich die schwarze Liste grundsätzlich okay. Wenn vorher alles unternommen wurde. Es ist praktisch die letzte und einzige Möglichkeit und Konsequenz für jemanden der zahlungsunwillig ist. Denn die Krankenkasse kann ihren Kunden nicht künden: Dadurch dass die Krankenkasse in der Schweiz obligatorisch ist, bleibt man versichert, selbst wenn man seine Prämien nicht mehr bezahlt. Die Krankenkasse (Grundversicherung) muss jeden aufnehmen und versichern (und Leistungen bezahlen).

Es gibt aber einen Fall, bei dem ich finde, dass eine bessere Lösung gesucht werden muss. Anscheinend gibt es Jugendliche / junge Menschen, die (selber unverschuldet) auf der schwarzen Liste sind und wegen der ausstehenden Prämien Schulden in ziemlicher Höhe haben. Der Grund ist, dass ihre Eltern deren Krankenkassenprämien nicht gezahlt haben. Man bleibt eben trotzdem versichert, aber mit 18 „erben“ diese Teenies dann die Krankenkassenschulden … und damit den Platz auf der schwarzen Liste. Vorher haben sie davon vielleicht nicht mal etwas erfahren, da alles via die Eltern läuft. Und die Krankenkasse wechseln können sie auch nicht bis die Schulden bezahlt sind. :-(

Wenn der Arzt nicht da ist …

Es sind Schulferien in der Schweiz – und was hat die (hier schreibende) Apothekerin dann? Viele Patientenprobleme mit Patienten, deren Ärzte auch in den Ferien sind. Nicht dass ich das ihnen nicht gönnen würde … Ferien sind wichtig und richtig – und mit ein Grund, weshalb ich arbeite. Nur scheinen Ärzteferien bei vielen Patienten immer sehr … unerwartet zu kommen.

Dabei gibt es einige Ärzte, die das lange vorher ankünden. Letztens auf einem Faxrezept einen Stempel gesehen, den ich echt gut fand. Da stand drauf: „Bitte beachten Sie, dass ich vom XX.X. bis YY.X.2018 ferienhalber abwesend bin“ und dazu ein Palmenemoji und eine Sonne. Das stempelt der Arzt auf jedes ausgehende Rezept, schon Wochen vorher. Da weiss man, woran man ist.

Bei anderen stehen die Patienten dafür „plötzlich“ vor einer verschlossenen Tür. Im schlimmsten Fall nicht mal angeschrieben, weshalb der Arzt nicht anwesend ist. Das ist besonders unschön im Fall von selbst-dispensierenden Ärzten, wo die Patienten nur kurz vorbeikommen um ihre Gebrauchsmedikation abzuholen. Die habe ich danach in der Apotheke weil sie ihre Medikamente dringend und jetzt gleich brauchen … und da sie die nie bei uns bezogen haben und ich nicht in der Patientenhistorie nachschauen kann, benötigt das immer erweiterte Abklärungen und Dokumentation bis ich ihnen helfen kann. Ausserdem dürfen sie die bei mir gleich bezahlen, da ich schlechte Erfahrungen gemacht habe, was das nachträgliche Ausstellen der Rezepte durch diese Ärzte angeht.

Ah – ja. Genau dazu hatte ich noch einen anderen Fall. Da war der auch teils selbstdispensierende Arzt zwar nicht in den Ferien, sondern nur im Wochenende. Auf dem Rezept waren Durogesic Pflaster in höherer Dosierung als bisher verschrieben (bewusst und auch der Patientin bekannt so). Die Patientin beklagt sich bei uns, dass sie seit der kürzlichen Erhöhung unter Schwindel und Übelkeit leidet. Sie fragt, ob wir ihr nicht etwas abgeben können, das dagegen hilft. Diese Beschwerden sind übrigens nicht unüblich beim Beginn einer Behandlung oder bei einer Dosiserhöhung bei so starken Schmerzpflastern. Paspertin wollte ich ihr nicht unbedingt geben, da sie das noch nicht hatte und es momentan unter Beobachtung steht wegen der möglichen Nebenwirkungen. Beim Abklären erfahre ich, dass sie im Spital schon Motilium hatte, also mache  ich ihr einen Vorbezug dafür. … Und am Montag faxt der Arzt das nicht unterschriebene Rezept mit dem Vermerk zurück: „Dafür braucht es kein Rezept.“ Auf Deutsch: Soll sie doch selber zahlen und ich dem hinterherrennen. Hmpf. Danke – für nichts. Der Aufwand, da einen Kribbel und Stempel draufzumachen wäre etwa gleich gross gewesen (und der Arzt darf dafür sogar noch etwas verlangen hier … im Gegensatz zur Apotheke).