Schon der zweite Advent?
Euch allen schöne Festtage und nicht zuviel Stress! Denkt daran: weniger ist manchmal mehr und die Zeit, die man mit seinen Liebsten verbringt ist mehr wert als jegliches Geschenk, das man kaufen kann.
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Schon der zweite Advent?
Euch allen schöne Festtage und nicht zuviel Stress! Denkt daran: weniger ist manchmal mehr und die Zeit, die man mit seinen Liebsten verbringt ist mehr wert als jegliches Geschenk, das man kaufen kann.
So – Fazit des heutigen Tages: die hiesigen Ärzte haben überhaupt kein Problem damit, jetzt wo ihnen der Grippeimpfstoff ausgegangen ist, die Patienten zum Impfen in die Apotheke zu schicken. Mal sehen, wie lange mein Impfstoff noch reicht. Nachbestellen ist nämlich auch für uns nicht mehr.


Das ist was Neues. Auf die Bestellung einer Herstellung bei der Weleda direkt bekommen wir diese Antwort:
„Sehr geehrter Kunde, Dieses Präparat ist Formula magistralis. Die maximal für Weleda erlaubte Verkaufsmenge für dieses Jahr ist erreicht. Für mögliche Alternativen wenden Sie sich …“
Formula magistralis = nach Arztrezept hergestellte Rezeptur. Die Weleda hat einige Produkte, die nicht unter „zugelassene Spezialitäten“ fallen (mit Markennamen wie Cardiodoron, Neurodoron etc.) sondern unter Herstellung (wie Bryophyllum 50% Tabletten). Und für die (alle?) ist offenbar das „Kontingent“ erreicht. Es ist jetzt das zweite Mal, dass wir diese Mitteilung bekommen seit Ende November.
Bis nächstes Jahr wieder.
(Muss ein gutes Jahr gewesen sein für Weleda?)
Das neue Jahr naht schon mit Riesenschritten – und was es bringen wird ist ein weiterer Schritt in Richtung Digitalisierung. Der Fax, der in der Öffentlichkeit kaum noch benutzt wird, aber zum Austausch zwischen Arzt und Apotheke (und Spitex) hier in der Schweiz noch sehr häufig eingesetzt wird, hat bald ausgedient. Erste Spitäler haben schon angekündet Rezepte ab Januar 2019 nicht mehr via Fax, sondern nur noch via mail zu schicken … und forden dafür möglichst sichere Verbindungen. Die gibt es schon. Bei den Ärzten hier sind viele Mitglied bei HIN (Health Info Net) und viele Apotheken bei Abrechnungsstellen, die „sichere“ email-Adressen bieten und verschlüsselt verschicken und empfangen können. Ausserdem können die aller-meisten Ärzte inzwischen Rezepte am Computer erstellen und ausdrucken/scannen/faxen oder per Post schicken oder gleich per email übermitteln.
Aber die ganzen technischen Grundlagen nützen nicht sehr viel, wenn die Ärzte dabei nicht auch sonst auf Sicherheit achten.
Beispiele aus den letzten Wochen:
Abends 19 Uhr. Rezeptausdruck für ein Benzodiazepin. Die Unterschrift darauf war auch ausgedruckt (eingescannt). Kein Stempel. Der Patient beharrt darauf, dass er mit dem Rezept direkt vom Arzt kommt (der aber nicht grad nebenan praktiziert). Ich frage am nächsten Tag, noch vor der Abgabe nach. Ja, das ist ein richtiges Rezept, in der Praxis ausgedruckt. Auf meinen Kommentar, dass in dem Fall eine Originalunterschrift vom Arzt drauf gehört, kommt nur: „Sie sind die erste Apotheke, die uns das sagt.“ Das wundert mich in dem Fall wenig: Praxis mit Selbstdispensation. Medikamente verschreiben die kaum, respektive nur, wenn sie sie nicht grad selber abgeben können.
Tipp: Ein Rezept braucht eine Arztunterschrift um gültig zu sein. Wenn sie das Rezept schon ausdrucken, dann machen sie auch eine drauf. Ein Stempel wäre auch nett, ist aber nicht gleich vorgeschrieben.
Noch ein Fall: Rezeptausdruck für ein Benzodiazepin mit dem Vermerk „elektronisch visiert“, also keine Unterschrift drauf, weder eingescannt noch von Hand. Der Arzt hat das Rezept direkt an den Patienten gemailt, der hat das ausgedruckt und mir in die Apotheke gebracht. Auf Nachfrage beim Arzt, ob ich das laut Datum einige Tage alte Rezept ausführen soll und ob er schon mal daran gedacht hat, dass der Patient das auch mehrmals ausdrucken und in verschiedenen Apotheken einlösen gehen kann um so mehrere Packungen zu erhalten, kommt nur: „Daran habe ich noch gar nicht gedacht.“ Ich soll es aber ausführen, da er dem Patienten vertraut. (Schön für ihn. Weshalb muss ich auch so misstrauisch sein?)
Tipp: Apotheke angeben lassen beim Arztkontakt des Patienten (bei der Rezeptbestellung / telefonischen Diagnose) und das dann direkt dorthin mailen. Dadurch ist die sichere Verbindung gewährleistet und dass das Rezept nicht auf spätere Abwege gerät. Nur weil man dem Patient das Rezept per mail schicken kann (und per Fax nicht), heisst nicht, dass man das sollte. Wie leicht so ein gemailtes Rezept dann später als Vorlage benutzt und abgeändert werden kann, will ich auch mal erwähnt haben.
Und noch ein paar Beispiele der „Digitalisierung“ – für die kann der Arzt wenig, das sehe ich aber in letzte Zeit auch häufiger, mit verschiedensten Medikamenten, meist nicht abhängigkeits-machende: Der Patient kommt mit dem Smartphone und einem Foto vom Rezept und will das Medikament darauf beziehen.
Faktisch ist das Rezept wohl „irgendwo“ vorhanden, nur habe ich das nicht in der Apotheke, wo ich es für die Abgabe (und zum Abrechnen) brauche. Das wird also eine „Abgabe ohne Rezept“ und es liegt damit komplett in meiner Verantwortung als Apothekerin, ob ich das abgebe oder nicht. Vielleicht nehme ich den Ausdruck des Fotos als Nachweis zum ablegen. Aber der Krankenkasse kann ich das nicht damit abrechnen. Auch hier: damit kann man ja in X Apotheken gehen – und oft ist es nicht mal der Patient selber, sondern sein Partner. Identifikation des Patienten ist damit auch nicht gewährleistet. Was ich noch machen kann, ausser die Person bezahlt das und schickt die Quittung mit dem Originalrezept der Kasse ein: einen Vorbezug. Das bedeutet, Sie müssen mit dem Originalrezept noch einmal vorbei kommen. Ja – sehr unpraktisch und überhaupt nicht digital.
Ich bin ziemlich sicher, dass es da in (naher?) Zukunft Leitlinien geben wird. Momentan … herrscht allgemeine Unsicherheit.
Ich habe ein neues Telefon (für mich immer noch etwas spezielles, das ist das 5. Smartphone das ich habe, das 6. Natel und das 7. Telefon überhaupt). Mein altes wird aber nicht weggeworfen, die Idee ist, dass Junior jetzt das übernimmt, als sein erstes eigenes Telefon – zusammen mit einem (kleinen) Vertrag. Ich will hier auch keine Diskussion über Sinn und Unsinn anstossen, ob ein (bald) 12 Jähriger wirklich ein Telefon braucht. Hier und heute finde ich, dass er bereit dafür ist und brauchen kann er es auch.
Für mein neues Telefon und die Änderung des alten auf Junior sind wir im Swisscom Shop gewesen, wo der Angestellte so ziemlich alles erledigt hat. Die neue SIM-Karte bekommt Junior zugeschickt. Sobald ich sie habe, kann ich das alte Smartphone einrichten.
Samstag kam die Nachricht in den Briefkasten, dass sie eingeschrieben bei der Post abzuholen sei. Eigentlich wäre ich ja Samstag morgen tatsächlich zu Hause gewesen, geklingelt hat der Pöstler nicht dafür.
Gestern ging mein Mann auf die Post mit dem Abholschein. Da er aber nicht der auf dem Brief angegebene Empfänger ist, wollte man es ihm nicht geben. Obwohl er nachweisen konnte, dass er der Papa ist und eigene ID gezeigt hat und alle Daten (inklusive Geburtsdatum wusste). Sie bräuchten Juniors ID – am besten käme er selber vorbei.
Heute geht meine Mann mit Juniors ID vorbei …. und sie wollen es ihm immer noch nicht geben. Das ginge nur an Junior selber. Aber Halt! Nein, das geht auch nicht an Junior selber, denn … der muss den Empfang des eingeschriebenen Briefes bestätigen. Per Unterschrift. Und Junior ist minderjährig – da DARF er laut Post nicht unterschreiben. Und wir dürfen das auch nicht für ihn. Selbst mit allen Ausweisen nicht.
Also bekommen wir die SIM-Karte nicht, obwohl sie auf der Post bereit liegt.
Sie schieben das übrigens als „Fehler“ der Swisscom zu, die die SIM-Karte an mich hätte adressieren sollen. Telefonisch lässt sich das auch mit der Swisscom nicht lösen – wir müssen nochmals im Shop vorbei. Dort sollte man uns eine neue Karte geben können. Oder an mich schicken.
Der Post gesagt, dass sie die Karte im eingeschriebenen Brief zurück schicken sollen.
Ja, Danke für die Info, aber auch dafür brauchen wir eine Unterschrift.
Von Junior.
?!
In der Apotheke bereiten wir vor Abgabe Antibiotika-suspensionen zu, damit die Patienten das nicht machen müssen. Das vermeidet auch Anwendungsfehler, denn so einfach ist das nicht, wenn man es richtig machen will. Aber es gibt noch andere Sirupe, die vor Anwendung erst zubereitet werden müssen. Solmucol und Solmucalm Sirup zum Beispiel. Auch hier ist es deshalb nötig, weil die Haltbarkeit nach Zubereitung nicht sehr lange ist. Diese Sirupe sind OTC, also ohne Rezept erhältlich, werden aber gelegentlich auch verschrieben. Bei denen habe ich meinen Mitarbeitern inzwischen beigebracht, dass sie immer fragen (auch bei einem Verkauf), ob sie den Sirup gleich zubereiten dürfen für den Patienten. Das ist in dem Fall wirklich nicht schwierig: Ring abziehen unter dem Deckel und den Deckel (der innen das Wirkstoffpulver enthält) nach unten drehen (wie schliessen, damit es den Deckelboden öffnet und das Pulver in den Trägersirup fallen kann). Schütteln, fertig. Steht auch so mit Bildern aussen auf der Packung.
Schön dann, wenn der (erwachsene) Patient der das auf Rezept verschrieben bekommen hat, das ablehnt … nur um dann 30 Minuten später zurückzukommen mit der Flasche, die jetzt SO aussieht:

Das Pulver befindet sich immer noch im Deckel. Was er offenbar gemacht hat, war den Schütt-Einsatz, der beim drehen heruntergedrückt wird herauszuoperieren (keine Ahnung wie) und den Deckel wieder zu verschliessen.
Ich weiss schon, weshalb ich frage, ob ich das machen kann.
Ich habe das dann ausgetauscht. Hat der Vertreter beim nächsten Besuch etwas, das er seiner Entwicklungsabteilung zeigen kann.
Eigentlich haben sie das System ja schon verbessert. Bis vor zwei (?) Jahren musste man den Einsatz nämlich nicht herunterdrehen, sondern herunterstossen. Das konnten gewisse Patienten auch nicht (es war auch etwas schwer-gängig).