Eine Trauerkarte von der Apotheke?

Die Menschen sterben. Jeder einmal. Wir in der Apotheke sehen das auch. Wie erfahren wir es, wenn einer unserer Patienten gestorben ist?

Leider kaum. Manchmal nur, wenn ein Angehöriger uns die nicht mehr gebrauchten Medikamente zurückbringt – häufig in einem (grossen) Plastiksack. Gelegentlich sagen sie dazu noch, dass das die Medikamente von Herr X oder Frau Y sind, die gestorben ist – fast häufiger noch geschieht das fast Wortlos – und ich erkenne nur, von wo das kommt an den Dosierungsetiketten, die ich von den Packungen knübeln muss. Ein anderes Mal erfährt man es nur durch die Todesanzeige in der Zeitung – aber meist komme ich nicht dazu die zu lesen. Selten kommt der Partner oder ein Kind des Patienten vorbei und erzählt es uns.

Ich glaube die meisten Leute verstehen nicht, dass wir mit unseren Patienten eine Beziehung haben, die etwas über das einfache Ausgeben von Medikamenten hinausgeht.

Oft wissen wir von den Patienten, was ihre Probleme waren – zumindest die gesundheitlichen, manchmal auch etwas mehr. Mit vielen haben wir geredet auch neben den reinen Fakten der Dosierung und der Medikamente. Und bei einigen leiden wir direkt mit, wenn es ihnen schlechter geht.

Wenn ich so weiss, dass einer unserer Patienten gestorben ist – speziell jemand, den wir häufiger (und gern) gesehen haben, dann schreibe ich auch eine Trauerkarte.

Eigentlich ist das ein Bruch des Patientengeheimnisses (das selbst nach dem Tod weiter Gültigkeit hat) … demnach dürfte niemand auch nur wissen, dass ein Behandlungsverhältnis bestanden hat – selbst wenn ich nur schreibe, dass wir ihn/sie als freundlichen Menschen kennenlernen durften und ihn/sie auch vermissen werden.

Was ich bis jetzt an Rückmeldungen bekommen habe, war positiv, aber …

Was denkt ihr? Sollte ich das nicht mehr machen? Ist das überhaupt seltsam, von der Apotheke eine Trauerkarte zu bekommen?

Unnötige Telefonanrufe

Notiz vom Vortag: 'Der Arzt hat Coversum verschrieben. Haben Herrn Unsicher das Generikum angeboten. Der hat gesagt, wir sollen erst beim Arzt anrufen, ob das für ihn ok ist.'

 

Oh, *Seufz*. Ich darf als Apothekerin in der Schweiz Medikamente durch ihre Generika ersetzen. Dafür brauche ICH nicht die Einwilligung vom Arzt – nur das Einverständnis des Patienten. Der Arzt kann – wenn er einen Ersatz absolut ausschliessen möchte auf das Rezept schreiben: „Sic!“ oder „aus medizinischen Gründen nicht substituieren!“. Ich brauche ihm also deswegen nicht anzurufen. Aber … wenn der Patient das will …

„Hallo hier ist Pharmama aus der Apotheke. Ich habe eine Frage an den Arzt. Er hat Herrn … Coversum verschrieben. Herr Unsicher will wissen, ob das auch für den Arzt okay ist, dass wir das mit dem Generikum austauschen.“

Praxisassistentin: „Wirklich? Das wird ihn nerven.“

Pharmama: „Kann ich mir vorstellen. Es war der ausdrückliche Wunsch von Herrn Unsicher dass wir nachfragen.“

Praxisassistentin: „Na dann. Moment. …

Er sagt, sie dürfen das jederzeit austauschen. Nachfragen ist nicht nötig.“

Pharmama: „Ich weiss. Bitte Entschuldigen sie die Störung!“

Nun, zumindest wird der Arzt, falls der Patient auf die Idee kommt nachzufragen, ob sie wirklich von uns angefragt wurden positiv darauf antworten :-)

Zumindest in dem Sinn, dass wir angefragt haben …