Diese Rose stinkt.

Ja, die „Zur Rose“ Versandapotheke – so langsam aber sicher, entwickelt sich die bei mir zu einem Ärgerthema und es tut mir ehrlich leid (auch wenn ich nix dafür kann), dass die auch auf Deutschland expandiert haben.

Die „Zur Rose“ handelt sehr häufig knapp am Rande – und immer wieder auch über der Grenze – der Legalität. Das Motto scheint zu sein: erst machen, dann schauen, ob sich jemand wehrt. So benutzten sie das deutsche Apotheken-A für ihre Werbung, obwohl das (im Gegensatz zum schweizerischen grünen Kreuz) markenrechtlich geschützt ist. Super, liebe deutsche Apotheker – und toll, dass ihr euch dort wehren konntet, so dass zumindest das jetzt nicht mehr eingesetzt wird! Weitere Themen in die Richtung sind die RX-Boni, zweifelhafte Werbung etc.

Aber in der Schweiz gehen sie auch schon seit je genau so vor: erst mal machen. Und: Vorschriften sind nur dazu da umgangen zu werden.

Der Versandhandel mit Medikamenten ist in der Schweiz grundsätzlich verboten (Art 27 HMG). Die „Zur Rose“ macht das trotzdem. Seit Jahren.

Weil die Apotheker bei uns bei dem System nicht mitmachen wollten, „importierte“ der Anwalt Oberhänsli und Gründer der „Zur Rose“ einen Apotheker aus Deutschland, zwang den schweizerischen Apothekerverein ihn aufzunehmen und die Hersteller ihn auch zu beliefern.

Steht alles übrigens auch so in der eigenen Firmengeschichte, einsichtlich auf ihrer Website.

Dort steht auch (stolz) das:

zur-rose

„In der Rechtsform einer Aktiengesellschaft könnte die Apotheke (an die Ärzte) Genussscheine an ihre Aktionäre ausgeben und so das Rabattverbot des Kartells ganz legal umgehen;“

Worum geht es? Um Rückvergütungen für die Ärzte, die bei der Zur Rose Aktien haben. Und um noch etwas mehr:

Ärzte, die ihren Patienten bei der zur Rose Medikamente bestellen bekommen aber etwas dafür:

  • Für jeden neuen Patienten CHF 40.-
  • Für jede Zeile auf dem Rezept CHF 1.-
  • Und für jeden Patienten nochmals eine Pauschale von CHF 12.-

Nicht unbedingt das, was ich als „Vorteile von bescheidenem Wert“ ansehen würde, speziell wenn wir davon ausgehen, dass der Arzt da genug Anreize hat, seine ganzen Chronisch-Kranken darauf umzustellen.

Kleines Rechenbeispiel: Bei 300 Patienten (1 pro Tag) und 1800 Rezepten (6 pro Tag) zu je 3 Zeilen (pro Rezept – etwa Durchschnitt) wären das im Jahr 21’000 Franken, die er da zusätzlich verdient.

Für die er keine Leistung erbringen muss, die ihm nicht bereits von der Kasse bezahlt wird.

Bei uns im Heilmittelgesetz (HMG, Artikel 33) steht:

Art. 33 Versprechen und Annehmen geldwerter Vorteile
1 Personen, die Arzneimittel verschreiben oder abgeben, und Organisationen, die solche Personen beschäftigen, dürfen für die Verschreibung oder die Abgabe eines Arzneimittels geldwerte Vorteile weder gewährt noch angeboten noch versprochen werden.
2 Personen, die Arzneimittel verschreiben oder abgeben, und Organisationen, die solche Personen beschäftigen, dürfen für die Verschreibung oder die Abgabe von Arzneimitteln geldwerte Vorteile weder fordern noch annehmen.
3 Zulässig sind jedoch:
a. geldwerte Vorteile von bescheidenem Wert, die für die medizinische oder pharmazeutische Praxis von Belang sind;
b. handelsübliche und betriebswirtschaftlich gerechtfertigte Rabatte, die sich direkt auf den Preis auswirken.

HMG, Art.33

Und diese Praxis der „Zur Rose“ soll kein Anreiz sein mal eine Zeile mehr auf das Rezept zu schreiben??!?

Die Versandapotheke wehrt sich gegen die Korruptionsvorwürfe durch den Apothekerverband: Denn das sei ja keine Korruption: die laufe ja im dunklen ab. Sie kommunizierten ihre (wie nenne ich das jetzt?) Vergütungen an die Ärzte ja öffentlich.

Der Patient hat, weil das direkt an die „Zur Rose“ geht keine Chance, da noch zu sagen: „Ach, das brauche ich glaub doch nicht / das habe ich noch …“ und es nicht zu beziehen.

(Was im übrigen nicht zu einem besserem Folgen der Therapie führt, wie ich an unzähligen Medikamentenretouren sehen kann).

Der Patient wagt nicht zu widersprechen. Er traut sich kaum noch nach einem Rezept zu verlangen, das er dann einlösen kann, wo er will.

Und das wäre dann im Widerspruch zur „freien Wahl des Leistungserbringers“.

Interessiert die „Zur Rose“ aber nicht.

Und es ist ja auch so praktisch, nicht? Seit einiger Zeit verschickt die „Zur Rose“ auch OTC Produkte – für die es aber (steht auch im Gesetz) ein Rezept braucht, wenn sie per Post verschickt werden.

Easy: stellen wir einfach ein paar Ärzte ein, die bereit sind anhand von einfachen Fragebogen Fernrezepte auszustellen.

Ärztliche Sorgfaltspflicht – was ist das?

– Das ist jetzt kein Angriff an die Ärzte im Allgemeinen. Echt nicht. Aber diejenigen, die bei dem System da mitmachen – denen gegenüber bin ich misstrauisch.

Sichergestellte Beratung

Es ist Samstag und eine Frau kommt in die Apotheke – sie knübelt eine Medikamentenpackung aus der Handtasche: „Ich hätte dazu eine Frage.“

„Ja?“ sage ich, als ich die Packung in die Hand nehme und sie einmal um die Achse drehe – wobei mir nicht entgeht, dass die grosse Packung Stugeron (Wirkstoff Cinnazerin) die sie mir entgegenhält eine Etikette von der „Apotheke zur Rose“ trägt. Eine Versandapotheke.

„Ich habe die hier vom Arzt bekommen wegen meinem Schwindel. Aber wenn ich die nehme … dann stehe ich irgendwie neben mir.“

„Seit wann nehmen Sie die?“

„Seit 2 Tagen. Der Arzt meinte ich sollte das ausprobieren, weil mir immer so schwindelig ist.“
… und dazu schreibt er gleich eine grosse Packung auf – denke ich. Es gibt 25er zum probieren, aber … ookay.

„Wie nehmen Sie die?“ frage ich – es steht zwar auf der Packung, aber … manchmal interpretieren die Leute das auch falsch.

„Morgens und abends je eine Tablette“.

Okay – das ist durchaus in der Norm.

„Das Medikament kann tatsächlich machen, dass man müde wird oder benommen. Manchmal treten Nebenwirkungen auch vermehrt am Anfang der Einnahme auf. Heute ist Samstag … ich würde die Tabletten noch bis Montag weiter-nehmen und schauen, ob es besser wird. Wenn nicht, dann rufen Sie am Montag dem Arzt an und teilen ihm das mit.“

„Okay.“

„Und fahren Sie im Moment nicht selber Auto.“

„Mache ich sowieso nicht. Danke.“

Sie packt das Medikament wieder ein.

„Wenn ich noch etwas sagen darf, bevor Sie gehen … ich bin gerne für Sie da und beantworte Ihre Fragen zu Medikamenten … aber: Ich wäre dafür auch sehr dankbar, wenn Sie die Medikamente dann auch bei uns beziehen würden.“ ich schenke ihr ein aufmunterndes Lächeln. 

„Oh – das … ja.“

Ich weiss, dass das ein Problem ist, denn: ihr Arzt wird ihr diese Art der Medikamentenbeschaffung „empfohlen“ haben … wenn er nicht grad einfach gesagt hat: „Ich habe ihnen etwas aufgeschrieben, es wird ihnen morgen zugeschickt, das ist doch viel einfacher für Sie.“

Und sich dagegen zu wehren – ja, das ist schwierig.

Nur zur Info: der Arzt bekommt etwas für die Medikamente, die er via der „Zur Rose“ schicken lässt. 

Soviel zur sachgemässen Beratung, die sichergestellt sein soll bei der Abgabe von Medikamenten – aber: ich vergass: für Versandapotheken gelten ja andere Voraussetzungen, da reicht es, wenn man per mail oder Telefon erreichbar ist.  Montags bis Freitags –  7.30-18.00 Uhr

Zu blöd ist Samstag.

Apotheken aus aller Welt, 409: Venedig, Italien

Von broken Spirit ein paar Apotheken von ihren Radtouren. Optisch wie ich finde wunderschöne Fotos.

Sie hat auch einen Fotoblog (Registrierung erforderlich): http://www.broken-spirits.de/blogs/fotografie/besucherlogin/ für diejenigen, die mehr von ihren Fotos sehen wollen.

Ich fange hier mal leise an mit ihren Bildern und dann steigern wir :-)

Einmal Venedig, als diese Apotheke noch offen war, konnte man sie vor lauter Touristen nicht fotografieren. Zu später Stunde waren die Touristen weg, die Apotheke aber leider auch zu.

broken spirits

apotheke-venedig

unspektakuläre Rettungen

Die Patientin kommt mit einem Rezept für Zaldiar gegen ihre Arthritis-Schmerzen.

Das Problem: sie hat eine Allergie gegen Paracetamol, einem der beiden Wirkstoffe im Zaldiar (so festgehalten bei uns im Dossier) und nimmt regelmässig Marcoumar als Blutverdünner – was das Finden eines geeigneten Schmerzmittels etwas einschränkt.

Und sie geht zu verschiedenen Ärzten, die das verschreiben.

Was sie aber richtig macht: Sie kommt eigentlich immer zu uns, ihre Medikamente einlösen. Darum wissen wir ja auch diese Sachen: Patientendossier sei Dank.

Wir rufen dem das Zaldiar verschreibendem Arzt an wegen einem Austausch. Bei ihr empfiehlt es sich gleich Tramadol zu nehmen – wegen der Allergie und möglicher Wechselwirkung, die die anderen NSAID machen.

Der Arzt ist einverstanden und schickt ein neues Rezept.

Vielleicht haben wir ihr hier gerade unspektakulärerweise das Leben gerettet.

Und das ist der Grund, warum man sich eine Hausapotheke suchen sollte und bei ihr bleiben.

Yay!