Ramadan und Medikationsprobleme (Rerun)

Ramadan ist der 9. Monat des islamischen Mondkalenders. Weil der Mondkalender 10 Tage kürzer ist als der Gregorianische Kalender ist Ramadan jedes Jahr 10 Tage früher. Jetzt und in den nächsten Jahren fällt Ramadan direkt in den Sommer in der nördlichen Hemisphäre. 2011 war der erste August der Beginn, dieses Jahr (2015) fängt er am 18. Juni an. Gläubige Muslime sollen während dem Ramadan fasten. Das bedeutet in dem Fall, dass sie zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang nichts essen und nichts trinken dürfen. Fällt Ramadan in den Sommer bedeutet das auch, dass man länger fasten muss – zwischen 16-20 Stunden, weil wir länger Tageslicht haben. Nach Sonnenuntergang wird dafür um so mehr gegessen und dann auch wieder vor Sonnenaufgang. Der Tagesrhythmus wird also praktisch umgekehrt und statt 3 Hauptmahlzeiten gibt es nur noch 2. Fasten bedeutet: Kein Essen, kein Trinken, keine oralen Medikamente und keine Injektionen von Flüssigkeiten mit Nährwert. Das Fasten ist obligatorisch für alle Muslime – ausgenommen sind:

  • Kinder vor der Pubertät
  • Ältere Menschen
  • Chronisch Kranke oder solche, die regelmässig Medikamente nehmen müssen

Zeitweilig ausgeschlossen vom Fasten müssen sind auch:

  • Schwangere und Stillende – wenn das Fasten einen negativen Einfluss auf Mutter und Kind hat
  • Solche, die lange Distanzen reisen müssen
  • Menstruierende Frauen
  • diese sollten dann aber das Fasten zu einem späteren Zeitpunkt nachholen. Obwohl Kranke und solche mit Dauermedikation eigentlich ausgeschlossen sind, gibt es unter diesen welche die das Fasten trotzdem durchführen möchten und deshalb nicht mehr ihren Medikationsplan einhalten – was zu therapeutischem Versagen führen kann. Aslam et al  hat eine Untersuchung zu dem Thema gemacht um zu sehen, was für einen Einfluss der Ramadan auf das Folgen des Therapieplans hat. Sie fanden, dass von 81 Muslimischen Patienten 42% ihrem normalen Medikationsplan treu blieben, 58% wechselten ihr Einnahmeschema. Unter der 2. Gruppe stoppten 35 Patienten ihre Behandlung ganz, 8 änderten das Einnahmeschema und 4 nahmen alle ihre täglich einzunehmenden Medikamente abends aufs Mal ein. Als Apotheker sollte man im Kopf behalten, dass es teilweise alternative Dosierungen oder Dosierungsschemen gibt – und Ärzte und Patienten entsprechen instruieren. Es gibt Anwendungsformen die mit dem Fasten kompatibel sind. Ein religiöses Seminar das 2007 in Morokko abgehalten wurde wollte da Klarheit schaffen. Die Teilnehmenden waren Muslimische Juristen, Religionsexperten, Ärzte und Pharmakologen. (Recommendations of the 9th Fiqh-Medical seminar “An Islamic View of Certain Contemporary Medical Issues,” Casablanca, Morocco, 14-17 June 1997) Diese waren damit einverstanden, dass die folgenden Anwendungsformen/-wege das Fasten nicht beeinflussen:
  • Augen und Ohrentropfen
  • Alle Substanzen, die in den Körper via Haut aufgenommen werden, wie Cremen, Salben und medizinische Pflaster
  • Formen, die vaginal angewendet werden: Ovula, Vaginaltabletten, Vaginale Waschungen
  • Injektionen durch die Haut, in Muskel, Gelenke oder Venen – mit der Ausnahmen von intravenöser Ernährung.
  • Sauerstoff und Gase zur Anästhesie
  • Nitroglycerin Tabletten oder –Sprays, die unter die Zunge gegeben werden für die Behandlung von Angina pectoris
  • Mundspülungen, Mundsprays – vorausgesetzt sie werden nicht geschluckt.

Eine Mehrheit der Teilnehmer des Meetings fügten dem noch hinzu:

Ein Apotheker ist nicht Erfüllungsgehilfe des Arztes

ein Apotheker ist „nicht der Erfüllungsgehilfe des Arztes“, der sich auf seine ärztliche Therapiehoheit berufen könne. Arzt und Apotheker bildeten vielmehr eine „Behandlungsgemeinschaft“, woraus sich für den Apotheker eine formale und auch eine inhaltliche Prüfungspflicht ergibt, bevor ein Apotheker ärztlich verordnete Rezepte bedienen darf.

Ja – derartiges habe ich auch schon geschrieben – zuletzt in der Umfrage auf dem Blog, ob man bei einem Rezept mit Unklarheit in der Diagnose den Arzt anrufen und nachfragen sollte.

Obiges Zitat stammt übrigens aus einer aktuellen Urteilsverkündung aus einem deutschen Fall. Im langjährigen Gerichtsfall wurde ein Apotheker angeklagt und jetzt auch verurteilt

Ich finde den Fall etwas unglücklich und sympathisiere mit dem Apotheker, dem selbst das Gericht ein recht mildes Urteil auferlegt hat –

Verurteilt wurde er wegen unerlaubten Handelstreibens durch Abgabe von Betäubungsmitteln, Beihilfe zum unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente ohne Rezept zu drei Jahren Haftstrafe. Er behält aber seine Berufsbewilligung und kann danach weiter arbeiten.

Das hört sich jetzt reichlich übel an, aber man sollte den Hintergrund der Geschichte mit einbeziehen:

Der Apotheker (übrigens in meinem Alter) hat vor etwa 15 Jahren die Apotheke seines Vaters übernommen (das muss dem Fall sehr bald nach dem Studium passiert sein). Im selben Haus ist eine Arztpraxis mit einer Genehmigung für die Substitutionsbehandlung von bis zu 100 Patienten. Der Arzt hat Betäubungsmittelrezepte ausgestellt – und der Apotheker hat sie beliefert. Auch nachdem ihm mit der Zeit auffallen musste, dass da einiges nicht stimmte: die Höchstmengen wurden ohne entsprechende Kennzeichnung überschritten, die vorgeschriebenen Einnahmehinweise für den Sichtbezug gab es nicht. Auf Privatrezepten wurden für Erwachsene (noch vor der Zulassung dafür) grosse Mengen Ritalin verordnet. Die Medikamente wurden direkt in die Praxis geliefert – die neben der Substitutionsbehandlung einen florierenden Schwarzmarkthandel für die Medikamente aufzog.

Während der polizeilichen Vernehmung hat der Apotheker übrigens ausgesagt, mehrfach den Kontakt zum Arzt gesucht zu haben, von diesem jedoch äußerst herrisch abgewiesen worden zu sein.

Offenbar war er dadurch derart eingeschüchtert, dass er dann einfach weiter die Rezepte belieferte – und das macht ihm das Gericht zum Vorwurf: er hätte den Arzt melden müssen … oder zumindest die Abgabe verweigern.

Zum Verhängnis wurde ihm bei dem Gerichtsfall aber noch etwas anderes: eine PTA in der Apotheker, deren Mann offenbar ein bekannter Drogenhändler war, bestellte und lieferte diesem kilogrammweise Lidocain. Die Mitarbeiterin will ihren Chef um Erlaubnis gebeten haben – mit Verweis auf einen angeblichen Schwager, der in Bosnien als Arzt arbeitet. Insgesamt gingen 350 kg Lidocain über den Ladentisch – die dann zum Strecken von Cocain verwendet wurden. Lidocain selber darf eigentlich verkauft werden, aber nicht, wenn das danach zum Herstellen (oder hier Strecken) von Drogen verwendet wird. Die Menge Lidocain ist denn auch den Behörden aufgefallen, die daraufhin die Apotheke überwachte und dem Apotheker wurde schliesslich zum Verhängnis, dass er in Ferienabwesenheit der PTA selber 20kg Lidocain bestellt und verkauft hat – zum Einkaufspreis.

Überhaupt … der Apotheker war alles andere als geschäftstüchtig: während der Arzt (gegen den ein separates Verfahren am laufen ist) einen luxuriösen Lebensstil führte, soll dieser die Medikamente nach vorläufigem Kenntnisstand nie bezahlt haben. Ein sechsstelliger Betrag wäre dann noch offen.

In der mündlichen Urteilsbegründung wurde festgestellt, die Initiative sei nicht von dem Apotheker ausgegangen und er habe auch keinen persönlichen Vorteil gehabt, sondern sogar „draufgezahlt“. Das Gericht gehe davon aus, dass keine Wiederholungsgefahr vorliegt und der Verurteilte bereits seit langem alle Gesetze und Vorschriften exakt einhält.

„Wert“ war es das ganze sicherlich nicht. Aber (um etwas positives darüber zu sagen) zumindest zeigt es, dass wir Apotheker unseren Beruf (und die damit verbundenen Kontroll-Aufgaben) wirklich ernst nehmen sollten und dafür einstehen, wenn uns bei einem Rezept etwas seltsam vorkommt. Wir sind eben nicht bloss die Erfüllungsgehilfen des Arztes … schön, dass das hier so deutlich gesagt wird.

Quellen: Husumer Nachrichten: 3 Jahre Haftstrafe für Apotheker und Apotheke-ad-hoc: Apotheker hätte Arzt stoppen müssen

Nützt nix

IMG_4509 - Arbeitskopie 2

Das oben ist ein Rezept (ja – trotz nettem Gruss vom Arzt drauf) für ein Blutdruckmessgerät.

Problem nur: die kann der Arzt wohl auf Rezept aufschreiben -leider werden die aber hier in der Schweiz nicht von der Krankenkasse übernommen. Jedenfalls nicht von der Grundversicherung, da sie nicht auf der Mittel und Gegenstände-Liste stehen. Was die Zusatzversicherung angeht … die können praktisch machen, was sie wollen. Von manchen wird das bezahlt, von anderen nicht … Da bringt es leider auch nichts, wenn da mal ein Grund auf dem Rezept draufsteht, wegen was das Blutdruckmessgerät gebraucht wird. (Und was für ein seltsamer Grund ist das? Muss ich das wissen?)

P.S: Nein, das hat tatsächlich keinen Zusammenhang mit der Dame aus dem letzten Blog-Post.

The invisible library – Rezension

Wahrscheinlich hat mich die Beschreibung darauf gebracht, dieses Buch zu lesen:

Irene is a professional spy for the mysterious Library, which harvests fiction from different realities. And along with her enigmatic assistant Kai, she’s posted to an alternative London. Their mission – to retrieve a dangerous book. But when they arrive, it’s already been stolen. London’s underground factions seem prepared to fight to the very death to find her book.

Und darum geht’s in the invisible library von Genevieve Cogman:

Die unsichtbare Bibliothek ist ein Mysterium für sich – sie verbindet unzählige (Parallel-)Welten in den verschiedensten Entwicklungsstufen. Die Angestellten sammeln aus diesen Welten seltene Bücher … Irene ist eine langjährige Mitarbeiterin (wobei man in der Bibliothek selber ja nicht altert – nur ausserhalb) mit viel Hintergrundwissen und sie beherrscht die „Sprache“, faktisch eine Art Magie, mit dem man Dinge und Menschen beeinflussen kann – vorausgesetzt man kennt die richtigen Worte und ihre Aussprache. Im Hintergrund der verschlungenen Welt der Bibliothek selber herrschen Intrigen – so ist Irene nur etwas überrascht, dass ausgerechnet sie mit einem blutigen Anfänger mit Namen Kai in eine gefährliche (da vom Chaos infizierte) Welt geschickt wird um dort ein wichtiges Buch der Brüder Grimm zurückzuholen. Durch eine Tür der Bibliothek betritt sie ein Viktorianisches London, das im Dampfmaschinenalter stecken geblieben ist. (Steampunk! Zeppeline, mechanische Tausendfüssler). Detektivisch arbeitet sie sich auf der Suche nach dem verschwundenen Buch durch Begegnungen mit Vampiren, Feen und Drachen – die alle nicht ganz das sind, wie man sie sich hier in unserer Welt vorstellt. Ihr Gegenspieler ist ein uralter ehemaliger Angestellter der Bibliothek, mit mehr Wissen und einer bösartigen und grausamen Zielstrebigkeit. Wer wird das Buch zuerst in die Hände bekommen? Und weshalb ist das überhaupt so wichtig?

Durchwegs kurzweiliger Lesespass – und man merkt, dass die Ideen noch weit ausbaubar sind – kein Wunder sind noch 2 weitere Bücher geplant.

Das Buch ist in englisch, ab Dezember ist aber eine deutsche Übersetzung erhältlich.