Ein Bett von der Apotheke

Die Kundin, die immer sehr kompliziert tut und immer alles von anderen gemacht haben will, verlangt, dass wir der Krankenkasse anrufen, weil sie ein neues Bett will.

Frau: „Ich habe Anspruch auf ein Bett habe ich gehört – Sie wissen ja, dass ich Sozialhilfe beziehe und darum nicht viel Geld habe. Und Sie schauen, dass ich das bekomme.“

Pharmama: „Sie wollen ein Pflegebett? Haben Sie eine Operation oder etwas vor sich, nach dem sie länger nicht mehr aufstehen können?“

Notabene: die Frau ist nicht bettlägerig und gut mobil.

Frau: „Nein, ein einfaches Bett. Ich habe gehört, die Krankenkasse übernimmt das.“

Pharmama: „Ich bin ziemlich sicher, die Krankenkasse zahlt das nicht, wenn es sich nicht um ein Pflegebett handelt … und selbst dann bin ich nicht sicher, wie das übernommen wird.

Frau: „Und wenn ich ein Rezept dafür bringe?“

Pharmama: „Ich bezweifle sehr, dass der Arzt das ohne medizinischen Grund ausstellt – und: Nein, ich frage ihn nicht an.“

(Ich kenne sie – wenn sie irgendetwas abschieben kann, dann macht sie das).

Frau: „Ach, dann frag‘ ich ihn einfach morgen selber, wenn ich dort bin.“

„Bett“ findet sich nicht auf der Mittel-und Gegenstände-Liste, demnach ist das etwas was die Krankenkasse nicht übernehmen muss. Zusatzversicherung wäre eine Möglichkeit, aber selbst da fragt man am besten vorher an. Aber da ich „Bett“ nicht bekomme von unserem Lieferanten kann ich das auch nicht abgeben. Auch nicht auf Rezept.

Im Endeffekt war es ihr dann zu viel Aufwand und sie hat es gelassen. Obwohl sie „es zugute hätte!“ Nach ihrer Ansicht jedenfalls.

Wie’s weiter ging

Erinnert ihr Euch noch an das verfälschte Rezept mit dem Zolpidem? Der junge Mann hat seinen Hausarzt dazu gebracht, das aufzuschreiben … weil wir ihm das ja nicht abgegeben haben, obwohl es auf dem Spitalrezept drauf war – und er das im Moment dringend braucht zum Schlafen.

Der Arzt verschreibt ihm gleich mal eine 30er Packung.

HmmHmm.*

Jedenfalls geht es keine 3 Wochen, steht er wieder in der Apotheke: „Ich brauche von den Zolpidem“

Pharmama: „Sie haben kein Rezept mehr dafür. Der Arzt hat nur für eine Packung aufgeschrieben.“

Junger Mann (JM): „Können Sie das nicht da drauf wiederholen?“

Pharmama: „Nicht bei Zolpidem, nein, dafür brauchen sie ein neues Rezept.“

JM: „Dann machen sie mir einen Vorbezug dafür.“

Pharmama: „Nicht für Zolpidem. Wenn der Arzt vorher dazu ein Rezept zu schickt oder faxt, dann können Sie es haben. Nicht anders.“

JM: „Ich erreiche den Arzt nicht.“

Pharmama: „Das geht mir sicher nicht anders. …“

JM: „Könnten Sie es nicht versuchen?“

Pharmama: „Ich hinterlasse ihm eine Nachricht auf dem Beantworter.“

JM: „Okay. Rufen Sie mich zurück, wenn er das Rezept schickt.“

Der Arzt hat dann erst mal selber zurückgerufen. Er wusste schon, dass der junge Mann versucht hat ihn zu erreichen. Ich erkläre ihm warum …

„Hmm, das war wirklich nicht gedacht, das dauernd zu nehmen, das habe ich ihm auch gesagt. Sagen sie ihm, er bekommt das nur, wenn er einen Termin mit mir macht in der nächsten Woche.“

Pharmama: „Dann ist es okay, dass ich ihm eine 10er Packung gebe?“

Arzt: „Ja. Eine 10er Packung und er muss zu mir kommen.“

Ich rufe dem Mann an, um ihm die „frohe“ Nachricht zu übermitteln. Naja, die halbfrohe, was ihn betrifft.

Keine Stunde später hat er das Schlafmittel abgeholt … und wer war da wieder bei ihm dabei? Sein Kollege vom letzten Mal.

HmmHmmHmmm.*

Es ist noch nicht fertig. Eine Woche später kommt der Mann wieder vorbei.

JM:  „Ich war vorgestern beim Arzt und er hat mir ein Rezept ausgestellt für (2 Angstlösende und Antidepressive Mittel) und Zolpidem. Jetzt habe ich aber das Rezept verloren. Könnten Sie es mir trotzdem geben? Ich brauche die dringend!“

HmmHmmHmmmHmmmm*

Pharmama: „Ich muss den Arzt anrufen. Das sind alles rezeptpflichtige Sachen und ich brauche ein Rezept dafür – schon allein zum abrechnen mit der Krankenkasse.“

JM: „Melden Sie sich, wenn sie es haben.“

… und irgendwie habe ich auch die Befürchtung, dass das Rezept nicht unbedingt verloren gegangen ist. Er könnte gut das in einer anderen Apotheke eingelöst haben. Zumindest teilweise.

Telefon an den Arzt, der die Befürchtung teilt.

Arzt: „Sagen Sie ihm, sie bekommen ein Rezept für die beiden anderen Mittel, für das Zolpidem will ich ihn nochmals sehen.“

Dem JM das telefonisch mitgeteilt … er war alles andere als begeistert.

Und bis jetzt (2 Wochen danach)  hat er die Medikamente auch nicht abgeholt.

*Man denkt sich da so seine Sachen. Oder?

Apotheken aus aller Welt, 460: London, England

Bari war auch in London:

In London scheint es inzwischen fast nur noch Boots als Apotheke zu geben. Groß, haben viel und recht austauschbar.
Die kleine Apotheke konnte ich weiter auswärts in der Nähe der Abby Roard Studios entdecken. Aine alte Nachbarschaftsapotheke mit allem was man so braucht, und die Superdrug war eine Entdeckung aus dem Bus auf dem Weg zum Flughafen.

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Rezepte aus dem Ausland

Am Wochenende erreichte mich ein interessantes mail eines Kollegen mit einem Problem, das wir noch gelegentlich haben – und ihr, wenn ihr in einer Apotheke arbeitet wahrscheinlich auch.

Es geht um Rezepte aus dem Ausland und wie man sie handhabt.

Der Kollege hat folgendes mail von einer Kundin bekommen:

Sehr geehrter Herr Inhaber der Apotheke
Kürzlich verlangte ich bei Ihnen Surmontil mit einem Rezept von einer Psychiaterin in Palma de Mallorca. Ihre Apothekerin meinte ich brauche ein Schweizer Rezept. Sie hat es mir aber für einmal gegeben. Darauf kontaktierte ich meine Cousine, Apothekerin in Genf. Sie hat mir eine grosse Packung davon geschickt und meinte folgendes dazu:
Ein ausländisches Rezept ist in der Schweiz gültig, in allen Apotheken, von allen Ländern!
Das ist eine inkompetente Apothekerin…..sag es ihr!
Nur in England und USA kriegst du nichts mit ausländischen Rezepten. Nicht einmal ich mit Ausweis!
Als langjährige Kundin bin ich sehr enttäuscht auf diese Art behandelt zu werden.

Mit freundlichen Grüssen
Frau Kundin

Darauf hat der Kollege sehr freundlich reagiert:

Liebe Frau Kundin
Besten Dank für diese Rückmeldung. Es ist für uns immer wichtig, Meinungen unserer Kunden zu kennen und Fehler unsererseits allenfalls zu beheben.
In Ihren Fall hat die Apothekerin aber richtig gehandelt. Das Problem besteht darin, dass wir nach geltendem Gesetz (siehe Anhang Punkt 6.5. ausländische Rezepte) handeln müssen (dies müsste eigentlich auch Ihre Cousine wissen, betr. Inkompetenz).
Da Sie ja eine langjährige gute Kundin bei uns sind, hätte ich möglicherweise für weitere Bezüge beide Augen zugedrückt. Unsere Apothekerin kennt Sie aber wenig und muss daher, da sie zum Zeitpunkt der Abgabe die alleinige Verantwortung trägt, sich an die geltenden Gesetze halten. Sie hat also absolut richtig gehandelt und Ihnen trotzdem eine Packung abgegeben.
Gerne würde ich von Ihrer Cousine wissen, von wo sie denn diese Aussage her hat:
Ein ausländisches Rezept ist in der Schweiz gültig, in allen Apotheken, von allen Ländern!
Wir müssen uns an die Vorschriften des Kantonsapothekers halten, es wäre uns auch lieber die obige Aussage wäre korrekt und offiziell.
Ich hoffe Sie verstehen unsere Situation und hoffe, dass Sie weiterhin Kundin bei uns bleiben.

Mit freundlichen Grüssen
Inhaber der Apotheke

Darauf hat die Kundin folgendes zurückgeschrieben:

Lieber Herr Inhaber der Apotheke
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich werde dies an meine Cousine in Genf weiterleiten. Offenbar wird dies in Genf anders interpretiert! Allerdings habe ich in zwei Apotheken in Basel nachgefragt und beide sagten, ein ausländisches Rezept sei kein Problem. Auch ein Schweizer Arzt war erstaunt darüber. Ich finde es auch aus Kostengründen unsinnig für ein Medikament wie Surmontil extra einen Arzt zu konsultieren. Auch in Frankreich ist offenbar ein ausländisches Rezept gültig.
Mit freundlichen Grüssen
Frau Kundin

Der Anhang auf den sich der Kollege bezieht (und den er mitgeschickt hat) ist das Positionspapier zu den Ärztliche Verschreibungen  H010.01 der Kantonsapotheker (zu finden hier) in dem unter Punkt 6.5 Abgabe von Arzneimitteln ohne Rezept steht

Hinweis: Ausländische Rezepte sind grundsätzlich ungültig (vorbehalten sind spezielle Regelungen für Grenzpraxen). Eine allfällige Abgabe von Arzneimitteln ist wie eine Abgabe ohne Rezept zu handhaben.

… und genau so handhaben wir das bei uns in der Apotheke auch. Ein ausländisches Rezept ist wohl ein guter Hinweis darauf, dass das Medikament gebraucht wird, ist aber in der Schweiz nicht gültig. Man kann es auch nicht den Krankenkassen abrechnen. Eine Abgabe wird also wie eine „Abgabe ohne Rezept“ gehandhabt, das heisst, es gilt als Ausnahmefall und wird entsprechend abgeklärt und dokumentiert.

Ein Bezug wie für das Surmontil (Trimipramin, ein Antidepressivum) in den mails wäre dementsprechend einmal okay und kein grosses Problem, aber für die weiteren Bezüge müsste sie bei uns (auch als Kundin) ein Rezept eines Schweizer Arztes besorgen, auch als Kontrolle dass sie in Behandlung ist. Immerhin wohnt sie ja sonst in der Schweiz.

Im übrigen bezweifle ich ihre Aussage, dass das im (gesamten) Ausland (ausser den USA und England) problemlos ginge – In Deutschland ziemlich sicher nicht, Frankreich bezweifle ich auch sehr – bitte korrigiert mich, wenn das anders sein sollte.

Wir selber nehmen ausländische Rezepte an, wenn es zum Beispiel für den Verwandten eines Kunden im Ausland ist und das Produkt dort nicht erhältlich ist – das muss aber auch im Einzelfall entschieden werden- und Betäubungsmittel gehen da gar nicht.

Wie ist das bei Euch? Wie handhaben das die deutschen, österreichischen und französischen Apotheker? Habt ihr als Patienten schon Erfahrungen gemacht mit Rezepten aus/in anderen Ländern?