Soll ich die Krankenkasse wechseln? (Rerun)

Repost, inzwischen das 3. oder 4. Mal – da grad wieder SEHR aktuell. Wer wechseln will, muss bis Ende November reagieren.

Soll ich die Krankenkasse wechseln? Das fragen sich bestimmt wieder viele, seit im Oktober die Prämien für das nächste Jahr bekanntgeworden sind – und für ziemlich viele bedeutet das auch dieses Jahr unangenehme Überraschungen (lies: höhere Prämien).

Es gibt verschiedenes das man sich fragen muss vor einem Kassenwechsel:

Lohnt sich das?

Dafür kann man neu auch neben den kommerziellen Vergleichsdiensten der Krankenkassen wie comparis.ch auch den Prämienvergleicher des Bundes zu Hilfe nehmen: der findet sich unter www.priminfo.ch und ist mindestens so gut. Die Leistung der Grundversicherung ist übrigens gesetzlich festgeschrieben … Und deshalb überall dieselbe. Man kann also meist ohne Leistungseinbusse wechseln. Die neue Kasse kann einen auch nicht ablehnen (ausser man hat bei der alten ausstehende Rechnungen!).

Kann ich bei meiner eigenen Kasse auch sparen?

Praktischerweise lässt sich auf  www.priminfo.ch auch gleich für die eigene Kasse schauen, ob man mit einer höheren Franchise etwas spart.  Die Franchise ist der Teil der Gesundheitskosten, den man selber zahlen muss, bevor die Krankenkasse etwas übernimmt. Sie ist frei wählbar von 300 Franken (500, 1000. 2000 …) bis 2500 Franken. So hat mein Kuschelbär zum Beispiel gesehen, dass er, wenn er die Franchise auf 2000 Franken hochsetzt, er 2400 Franken weniger Prämien zahlt im Jahr – das bedeutet er spart – auch wenn er die Franchise berappen muss, weil er etwas braucht – doch 400 Franken im Jahr. Derartiges kann man am besten direkt mit der Krankenkasse klären.

Weitere Sparmöglichkeiten sind Modelle wie das Hausarztmodell – dann nimmt man im Kauf, dass man vor dem Besuch eines Spezialisten immer erst zum Hausarzt muss. Wer wo als Hausarzt zählt, dafür gibt es Listen bei den Kassen. Praktischerweise war mein eigener Arzt auch da drauf, das bedeutet, ich musste ihn nicht wechseln. Andere Modelle wie das HMO-Modell verlangen Besuche in Gesundheitszentren, oder erst Telefone an die Ärzte der Kasse. Neue Modelle schränken auch die Wahl der Apotheke ein. Das sind Einschränkungen bei denen jeder selber Entscheiden muss, ob er sie in Kauf nehmen will.

Zu erwähnen sind auch die Kassen – und Modelle innerhalb der Kassen, die verlangen, dass man erst mal alles selbst zahlt (tiers garant) und die Rechnungen dann (gesammelt) selbst der Krankenkasse einschickt. Das sind  Assura, Intras,  Supra, Maxi.ch, Sana Top, Sanagate  … diese Modelle sind oft günstiger, können aber im Einzelfall zu erheblichen finanziellen Belastungen des Patienten führen, wenn in der Apotheke auf einmal teure Medikamente (mehreren hundert (oder tausend) Franken bei Krebs- und Virenmitteln) „vorgeschossen“ werden müssen.

Zusatzversicherungen – Während die Leistungen der Grundversicherung bei allen Krankenkassen dieselben sind – und man da auch problemlos wechseln kann, gibt es grössere Unterschiede bei den frei wählbaren Zusatzversicherungen. Dort kann man auch bestimmen, ob man eine Komplementärversicherung will – also, ob man homöopathische und anthroposophische Mittel und weiteres, das nicht in der Grundversicherung ist rückerstattet haben will- und mehr. Man braucht nicht zwingend eine Zusatzversicherung, aber es gibt eine Menge Medikamente, die dann nicht mehr bezahlt werden von der Krankenkasse – meist aber nicht unbedingt „wichtige“. Zu bedenken ist hier auch noch, dass eine Krankenkasse einen nicht nehmen muss (im Gegensatz zur Grundversicherung) – das bedeutet, man kann abgelehnt werden. Das gilt vor allem für die „schlechten Risiken“: ältere Patienten, übergewichtige, auch Raucher etc. Darum sollte man vor Kündigung der Zusatzversicherung bei der alten Kasse sicher sein, dass die neue einen nimmt – oder die alte dort behalten.

Reicht das noch?

Wer wechseln will, muss auch die Kündigungsfristen beachten:

Grundversicherung: Kann per Ende Jahr (31. Dezember) gekündet werden. Der (am besten eingeschrieben) Brief mit der Kündigung muss bis am 30. November bei der Krankenkasse eintreffen. Unterjährige Kündigung (bis am 30. Juni) können nur Kunden mit Minimalfranchise (Kinder 0 Franken, Erwachsene 300 Franken) und ohne HMO- oder Hausarztmodell. Hier muss der Kündigungsbrief bis am 31. März bei der Kasse eintreffen.

Franchise:  Änderungen in der Franchise müssen per eingeschriebenem Brief der Krankenkasse bis am 30. November mitgeteilt werden.

Zusatzversicherungen: Falls die Krankenkasse die Prämien für die Zusatzversicherungen im Folgejahr nicht erhöht, gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, das heisst bis spätestens 30. September auf Ende Jahr. Bei einigen Krankenkassen gilt eine 6-monatige Kündigungsfrist oder der Vertrag wurde für mehrere Jahren abgeschlossen. Man erkundige sich bei der Krankenkasse. Bei Prämienerhöhungen können Sie je nach Krankenkasse innert 25 – 30 Tagen nach Ankündigung der Prämienerhöhung, oder per Ende Jahr, kündigen.

Alle Jahre wieder. Krankenkassenwechsel.

Jedes Jahr wieder.

Pharmama: „Die Abfrage der Versicherung funktioniert leider nicht. Haben Sie die Krankenkasse gewechselt?“

Patient: „Ja.“

Pharmama: „Hätten Sie mir die neue Krankenkassenkarte?“

Patient: „Moment.“ (Gibt sie mir).

Pharmama: „Oh. Ich sehe, Sie haben neu die Assura.“

„Das macht dann …. Franken.“

Patient: „Was? Weshalb? Übernimmt die Krankenkasse das nicht?“

Pharmama: „Doch – wenn Sie das einschicken. Diese Krankenkasse hat leider keinen Vertrag mit den Apotheken gemacht, deshalb müssen Sie das hier selber zahlen und selber der Kasse einschicken.“

Patient: „Das hat mir niemand gesagt!“

Pharmama: „Sie haben aber den Vertrag angeschaut, den sie bei der Assura unterschrieben haben?“

Ich bin schon fast froh, wenn das jemand schon weiss und es nicht durch mich zuerst erfährt.

Auch ganz toll, der Stammkunde, der uns Mitte Dezember schon mal vorausschauend den Versicherungsbeleg (noch nicht die Karte) der neuen Krankenkasse vorbeigebracht hat. Abrufen ging da noch nicht, weshalb das uns auch nicht viel gebracht hat und wir das erst mal einfach abgelegt haben … nur um bei seinem ersten Besuch in diesem Jahr festzustellen, dass er die Sanitas Compact gewählt hat … ebenfalls eine von den (wenigen), wo man erst mal selber in der Apotheke bezahlen muss.

Vollkommenes Erstaunen und Entsetzen seinerseits.

Zu unserer Ehrrettung muss ich sagen, dass es auch nichts gebracht hätte, wenn wir das im Dezember schon gemerkt hätten. Da hat er schon unterschrieben und alles.

Ah ja – und weshalb hat er gerade die gewählt?

„Ein Freund hat sie mir empfohlen.“

Und der hat gar nichts gesagt über die Bedingungen?

Lässt mich denken, dass der entweder keine Ahnung hatte von (der) Krankenkasse, oder er hat die und hat sie noch nie gebraucht (wie wahrscheinlich ist das?) – Oder aber das war nicht unbedingt ein Freund sondern jemand, der Provision bekommt für die Vermittlung.

Jedenfalls – nach so einer Ansage ist man als Apotheke immer in einer schlechten Position. Ich kann nur sagen: Don’t kill the messenger!

finanzielle Risikopatienten …

Ein Mann kommt mit einem Blatt Papier, das er der Pharmaassistentin in die Hand drückt mit den Worten: „Kann ich das bei Ihnen auch?“

Das Blatt stellt sich als sogenannte Forderungsabtretung heraus. Als selbst verfasste, so wie’s aussieht.

Darauf steht mehr oder weniger „Ich (Name), trete meine zukünftigen Forderungen aus den Medikamentenkosten durch (Apotheke) gegenüber der Krankenkasse an die Apotheke ab.“

„Machen wir sowas?“ kommt meine Pharmaassistentin zu mir.

Das braucht jetzt etwas Erklärung. In der Schweiz gibt es 2 Arten der Abrechnung mit den Krankenkassen. Im Moment üblich ist, dass Apotheke und Krankenkasse einen Vertrag haben, so dass die Apotheke Medikamentenbezüge eines Patienten direkt an die Kasse verrechnen kann und von der Krankenkasse das Geld zurückbekommt. Nennt sich Tiers payant. Variante 2 ist, dass die Kasse keinen Vertrag mit der Apotheke hat und der Patient die Medikamente in der Apotheke selber zahlen, selber die Rezepte und Quittungen sammeln und selber einschicken muss um das Geld dann von der Kasse zurückzubekommen. Dafür sind diese Kassen, da sie einen (grossen) Teil der Verwaltungsarbeit praktisch dem Patienten überlassen dann auch günstiger. Das ist die Tiers garant.

Eine Forderungsabtretung ist die Möglichkeit, dass die Apotheke, obwohl der Patient eine Kasse der Variante 2 gewählt hat, die Rechnung trotzdem an die Krankenkasse einschickt und von der das Geld zurückbekommt. Das geht – mit einem spezifischen Vertrag mit dem Patienten.

Die Apotheke nimmt also dem Patient diese Arbeit ab und schiesst (wie bei der normalen Variante) das Geld dafür vor, bis es von der Kasse zurückkommt. Dem Patienten selber stellt die Apotheke nur noch die Rechnung für die Franchise (den 10 oder 20% Selbstbehalt, den er zahlen muss) oder für Dinge, die die Kasse auch nicht bezahlt.

Warum machen das nicht alle? Und: Warum mache ich das bei diesem speziellen Patienten auch nicht?

Das liegt daran, dass das mit dem zurückzahlen von der Krankenkasse nur so lange gemacht wird, wie der Patient auch seine Prämien und Ausstände bei der Krankenkasse zahlt. Macht er das nicht mehr, stoppt die Krankenkasse sofort alle Zahlungen für den Patienten an die Apotheke.

Die bleibt dann auf den Rechnungen sitzen.

So ein Forderungsübertrag ist also reiner Goodwill der Apotheke – es bedeutet einiges an Mehrarbeit und ist ein finanzielles Risiko – und darum machen das auch nicht alle. Wir machen es nur, wenn wir den Patienten als zuverlässigen und regelmässigen Kunden kennen.

Beides traf bei dem Herrn nicht zu. Nicht nur, dass er das letzte Mal vor über 3 Jahren bei uns war, ist seine Partnerin bekannt für ihre Unzuverlässigkeit. Und dass er sowas wie die Forderungsabtretung kennt zeigt mir, dass er das wahrscheinlich in einer anderen Apotheke hatte. Dass er jetzt das woanders will, liegt höchstwahrscheinlich daran, dass die andere Apotheke das zumindest bei ihm nicht mehr macht. Über die Gründe kann man jetzt spekulieren.

Also ist die Antwort in dem Fall: „Nein.“

Muss die Apotheke Medikamente auf Rechnung abgeben?

Situation: Der Kunde hat eine Krankenkasse, bei der das „Tiers garant“ gilt – das bedeutet, die Kasse hat keinen Vertrag mit den Apotheken gemacht, so dass bezogene Medikamente von der Apotheke nicht direkt der Krankenkasse abgerechnet werden können.

Dem Kunden passt das nicht (vielleicht hat er auch kein Geld dabei) und dann kommt gelegentlich das: „Sie müssen mir eine Rechnung stellen.“

Muss die Apotheke das?

Das findet sich so zum Teil auch als „Rat“ im Internet in verschiedenen Foren, auch hier auf einer Seite für die Assura Krankenkasse:

Das vom KVG vorgesehene System des „Tiers garant“ drängt sich bei ambulanten Leistungen als vernünftigstes Zahlungssystem auf. Kann der Versicherte seine Medikamente nicht bar bezahlen, muss der Apotheker ihm eine Rechnung ausstellen (Art. 42, Abs 3 KVG)

Was steht denn in dem erwähnten Artikel 42 des Krankenversicherungsgesetzes? Absatz 3:

Der Leistungserbringer muss dem Schuldner eine detaillierte und verständliche Rechnung zustellen. Er muss ihm auch alle Angaben machen, die er benötigt, um die Berechnung der Vergütung und die Wirtschaftlichkeit der Leistung überprüfen zu können. Im System des Tiers payant erhält die versicherte Person eine Kopie der Rechnung, die an den Versicherer gegangen ist. Bei stationärer Behandlung weist das Spital die auf Kanton und Versicherer entfallenden Anteile je gesondert aus. Der Bundesrat regelt die Einzelheiten

Leistungserbringer hier = Apotheke. Schuldner = Krankenkasse. Aber hier steht Rechnung im Sinne von Quittung. Die Apotheke muss eine Quittung ausstellen, auf der die Leistung ersichtlich ist, sowie der Preis der Leistung. Da steht nichts davon, dass ich dem Patienten eine Rechnung ausstellen muss, die er erst später bezahlen kann.

Noch etwas deutlicher findet man das in den „Fragen und Antworten zur LOA“ auf der Seite der Santesuisse – dem Verband der Krankenversicherer:

18. Darf der Apotheker von Kunden, deren Krankenversicherer dem neuen Tarifvertrag nicht beitreten, Barzahlung verlangen, oder muss er eine Rechnung ausstellen?

Unter diesen Voraussetzungen gilt der Tiers garant. Im Tiers garant kann der Leistungserbringer auch Barzahlung verlangen. Allerdings ist in diesem Fall darauf zu achten, dass der Leistungserbringer dem Versicherten auch in diesem Fall eine detaillierte und verständliche Rechnung übergibt – sonst kann der Versicherer keine Rückerstattung vornehmen.

Eben: Rechnung im Sinne von Quittung. Nicht im Sinne von: jetzt beziehen, später zahlen.

In unserer Apotheke halten wir es so, dass wir im Normalfall Barzahlung verlangen. Nur in Fällen, wo wir die Kunden kennen, machen wir teilweise Ausnahmen.  Das hat gute Gründe: die Zahlungsmoral ist leider häufig schlecht.

Ich sollte auch in der Apotheke arbeiten …

Patientin, die bei der Assura versichert ist, leicht erbost über die Menge Geld, die sie für ihre Medikamente hinlegen muss: „Ich sollte auch einen Job in der Apotheke haben, dann bekäme ich das alles gratis.“

Die Frau musste ich enttäuschen. Ich bekomme als Angestellte in der Apotheke ein paar Prozente auf die Sachen, die ich selber kaufe. Was über die Krankenkasse läuft, dafür bezahle ich genau gleichviel wie sie. Vielleicht noch mit dem Unterschied, dass ich es meiner Kasse direkt abrechnen kann (was sich bei meiner Franchise aber nicht lohnt) – aber immerhin hat sie ja die Assura als Krankenkasse selbst ausgesucht.

 

Übrigens: da habe ich grad letzthin wieder gelesen, dass das Modell Tiers garant – also, dass man als Patient zuerst selbst bezahlen muss in der Apotheke oder beim Arzt eigentlich das übliche System wäre – also sozusagen der Normalzustand und dass das Modell Tiers payant, also dass der Leistungserbringer (Arzt, Apotheke) mit der Krankenkasse direkt abrechnet eigentlich als Ausnahme gedacht war.

Die Realität sieht heute in der Apotheke aber genau umgekehrt aus – die Patienten sind sich das auch so gewohnt, dass sie ausrufen, wenn es bei einer Kasse dann anders ist – und die Kassen, die das so verlangen werden wieder mehr. Der Trend geht (von den Kassen aus) eindeutig weiter in Richtung Tiers garant.  Ich bin gespannt auf nächstes Jahr.

Leute, schaut die Verträge gut an, die ihr unterzeichnet!