Noch braucht das ein Rezept

Grössere Umstellungen kommen spätestens mit dem Anfang nächsten Jahres auf uns zu in der Apotheke. Mit dem neuen Heilmittelgesetz wird die bisher gebräuchliche Einteilung der Medikamente in Listen verändert – Zur Erinnerung: bisher war es so, dass es gab: Liste A und B: rezeptpflichtig, Liste C – in Apotheken erhältlich, Liste D – auch in Drogerien erhältlich.

Die Liste C wird faktisch aufgehoben: ein Grossteil der Medikamente wird in Liste D fallen, ein Teil aber Liste B werden. Und die Liste B wird dann so geändert, dass das Medikament dann nur von einer Apothekerin abegegeben werden darf – nach Beratung.

Was genau worunter fällt ist noch überhaupt nicht klar. Was sicher ist, dass der gewöhnliche Detailhandel sehr darauf spienzelt, dass aus der Liste D möglichst viel noch weiter „fällt“, nämlich in die Liste E- und damit überall erhältlich ist, auch im Kaufhaus. Das ist zwar überhaupt nicht im Sinne des Gesundheitswesens und auch nicht im HMG Entwurf beschrieben … aber Migros und Co. haben Bundesrat Berset durch stetiges Lobbyieren immerhin schon dazu gebracht, darüber öffentlich nachzudenken.

Aber zurück zu den Listen, speziell der Liste B. Obwohl das noch nicht so ist, dürfen wir Apotheken in der Schweiz in definierten Ausnahmefällen jetzt schon rezeptpflichtige Medikamente ohne Rezept abgeben. Das betrifft meistens Dauermedikamente, wo gerade kein aktuelles Rezept vorhanden ist (aber oft später noch besorgt wird) und – gemäss erworbenen Kompetenzen und vorheriger Abklärung auch wenige Notfallmedikamente wie zum Beispiel Antibiotika bei Blasenentzündung.

Trotzdem scheint da bei manchen (wenigen) Ärzten jetzt ein falscher Eindruck entstanden zu sein. Anders kann ich mir dieses Erlebnis nicht erklären:

Eine schwangere Frau (38. Woche, also wirklich sehr schwanger) kommt in die Apotheke, nachdem sie vorher im Spital war. Sie ist mit starken Unterleibsschmerzen in die Klinik gegangen – dort hat sich aber herausgestellt, dass das keine Wehen sind, sondern eine akute Blasenentzündung.

Und dann hat der Arzt sie anscheinend in die Apotheke geschickt mit der Aussage: „Die Apothekerin weiss schon, was zu tun ist. Sagen Sie Ihr nur, dass das Mittel mit U anfängt und Sie zwei mal täglich welche nehmen müssen.“

Uh – nein. So funktioniert das nicht.

Ich denke, er meint Uvamin. Das ist ein Antibiotikum mit Nitrofurantoin als Wirkstoff, das man 2-3 x täglich nehmen muss, es wird bei Blasenentzündungen eingesetzt.

Aber …

Das ist ist rezeptpflichtig. Und ich brauche immer noch wirklich ein Rezept dazu, nicht einfach so eine mündliche Aussage aus zweiter Hand.

Ich kann bei einfachen (!), unkomplizierten (!) Blasenentzündungen bei Frauen eine detaillierte Abklärung machen und dann ein Antibiotikum ohne Rezept geben.

Aber da sie schwanger ist – und auch noch am Ende der Schwangerschaft – ist das ein Ausschlusskriterium für eine solche Abgabe. Sowohl weil es eine „Red-Flag“ ist, also auch, weil das Medikament nicht unbedingt das beste Antibiotikum dafür ist (in der Packungsbeilage steht sogar, es ist Ende Schwangerschaft Kontrainduziert).

Das wäre glatte Überschreitung meiner Kompetenzen. Da hilft es auch nicht, dass ich es „mündlich“ habe.

Ich erkläre ihr das – worauf ich ein „Sie sind echt unkooperativ!“ zurück bekomme.

Ich konnte ihr nur noch unsere Visitenkarte in die Hand drücken und ihr raten, entweder nochmal in der Klinik vorbeizuschauen oder ihre Frauenärztin anzurufen, damit einer von denen ein Rezept faxt.

Ahja – bis zum Problem der Verfügbarkeit vom Uvamin sind wir noch nicht einmal gekommen. In der Schweiz ist das (und es ist nur eines der zwei Präparate mit dem Wirkstoff die es hier gibt) nämlich seit Monaten nicht lieferbar … und ich müsste es ersetzen.

Jedenfalls – für wen das TLDR (too long didn’t read) war, hier die Kurzfassung: Liebe Ärzte, bis auf weiteres ist es in der Schweiz immer noch so, dass rezeptpflichtige Medikamente in der Apotheke auch wirklich ein Rezept brauchen. Bitte stellt es aus, wenn ihr jemanden schon wegen einem gesundheitlichen Problem anschaut.

Das muss weh tun – die Schmerzskala

Gerne im Spital gebraucht wird die sogenannte Schmerzskala. Wenn ein Patient mit Schmerzen irgendwelcher Art kommt, wird er gebeten seinen Schmerz zu beschreiben: Stechend? Krampfartig? Elektrisierend? Ausserdem soll er auf einer Skala von 1 bis 10 dessen Stärke beurteilen … Wobei häufig da häufig nicht erklärt wird, was das jetzt genau bedeutet.

So auch bei meinem Mann beim letzten Spitalaufenthalt. Er hat auf die Frage mit einer bestimmten „Zehn!“ geantwortet … was bei mir dann Augenrollen und eine Erklärung zu Folge hatte. Für ihn und die Ärztin.

schmerzskala

Mein Mann ist wirklich kein kein Weichei und – Ja, er hatte starke Schmerzen, allerdings wäre eine 10: Schmerzen, bei denen man lieber tot oder bewusstlos wäre / oder die Schmerzen sind so stark, dass man weil man schreit sowieso nicht so antworten kann.

Danach schraubte mein Mann die Schmerzangabe auf eine 7-8 zurück. Ich weiss, dass er starke Schmerzen hatte – aber er hat vorher selbst gesagt, dass das noch nicht an die Nierenkolik herankam. Und ich bin ziemlich sicher, dass die Leute im Spital einen als Patient nicht wirklich ernst nehmen können, wenn man da mit 10 antwortet und noch in der Lage ist selbständig zu sitzen – Oder?

Hier hat sich jemand an einer „verbesserten“ Schmerzskala versucht: :-)

painscale

Was waren denn Eure stärksten Schmerzen bisher? Und weshalb? Ich bin über eine 7-8 wegen Migräneanfall noch nicht herausgekommen. Zum Glück.

Kleine Medikamentenodyssee – weshalb ständige Wechsel nicht gut sind.

Das Bild habe ich von der pharmasuisse geklaut – ich hoffe sie verzeihen mir, dass ich es zu Anschauungszwecken hier bringe. Es illustriert die Geschichte einer kleinen Medikamentenodyssee:

Medikamentenumstellung

Eine ältere Frau (Typ Grossmami) nimmt diese Dauermedikation (vom Arzt verschrieben):

  • Metfin 850
  • Diamicron MR 60mg
  • Pravalotin Mepha 40
  • Aspirin cardio 100
  • Co Valsartan Sandoz 160/12.5

Es handelt sich dabei um Medikamente gegen erhöhten Blutzucker, Cholesterin, Blutverdünner und Blutdruckmedikament. Dann hat sie einen Sturz und muss ins Spital. Dort wird dieselbe Medikation so gegeben:

  • Glucophage 850mg
  • Diamicron MR 60mg
  • Pravalotin Mepha 40mg
  • Aspirin Cardio 100
  • Co-Diovan 160/12.5

Man beachte die kursiv geschriebenen: sie entsprechen der Medikation vor dem Spitalaufenthalt in Wirkstoff, aber es sind die Medikamente von anderen Firmen – diejenigen, mit denen das Spital Verträge hat.

Das macht im Spital selber wenig, da die Patientin die Tabletten täglich in den kleinen Plastikgläslein zum schlucken gerichtet und vorgesetzt bekommt … höchstens ist sie etwas verwirrt, dass das dasselbe sein soll, denn auch die Tabletten innen sehen anders aus als ihre gewohnten – aber das wird schon stimmen.

Dann kommt sie zum wiederaufbauen in die Reha, wo sie die Medikamente weiter nehmen muss – aber dort werden dieselben Medikamente so zusammenstellt:

  • Metformin Mepha 850mg
  • Diamicron MR 60
  • Pravalotin Mepha 40
  • Aspirin Cardio 100
  • Valsertan HCT Actacis 160/12.5

Danach kann sie wieder nach Hause. Sie bekommt ein Rezept mit, das sie in der nächsten Apotheke einlöst, damit sie bis zum Besuch beim Hausarzt genug Medikamente hat.

Beim nächsten Besuch unternimmt der Hausarzt den löblichen Versuch, das etwas zu vereinfachen, indem er dies verordnet:

  • Janumet 60/850
  • Pravalotin Mepha 40
  • Aspirin Cardio 100
  • Co-Valsartan Sandoz 160/12.5

Er hat also die Blutzucker-medikation (das Metformin und Diamicron) in einer Tablette „zusammengefasst“, das Janumet ist ein neueres Kombinationspräparat.

Man muss hoffen, dass die Frau auch nach dem Sturz noch alle Sinne zusammen hat und die perfekte Übersicht über ihre Medikation. Denn wenn sie Pech hat, hat sie von demselben Medikament jetzt Mehrfachpackungen oder Reste von angefangenen Packungen zu Hause mit unterschiedlichen Namen:  Metfin 850, Glucophage 850mg und Metformin Mepha 850mg ist alles dasselbe …  zusammen mit dem Janumet 60/850 sollte sie es auch nicht nehmen, denn auch darin ist derselbe Wirkstoff.

Das gleiche gilt für Co Valsartan Sandoz 160/12.5, Co-Diovan 160/12.5 und Valsertan HCT Actacis 160/12.5 – alles dasselbe, auch wenn die Namen unterschiedlich sind und die Tabletten immer anders aussehen.

Die Stammapotheke kann in einem solchen Fall helfen. Indem sie die Übersicht über die auch von verschiedenen Ärzten oder Institutionen verordneten Medikamente behält. Indem sie (nach Möglichkeit) bei einem (bekannten) Generikum bleibt und die Frau nicht durch ständige Wechsel verwirrt wird.  Indem Doppelverordnungen erkannt werden und die Patientin bei Neumedikation informiert wird.

Wir versuchen nach Möglichkeit, die Medikation gerade bei älteren Leuten konstant zu halten um solche Verwirrungen zu vermeiden. Es hat sich inzwischen auch gezeigt, dass solche Wechsel in der Medikation nicht nur zu (ungewollter) Überdosierung wegen Mehrfacheinnahmen führen, sondern auch die Compliance bei den Patienten sinken lässt: sie trauen dem Medikament nicht gleich und nehmen es dann nicht mehr.

In Deutschland haben sie diese Situation Dank der Rabattverträge der Krankenkassen bei so ziemlich jedem Medikament, bei dem es Generika gibt. Da schreibt die Krankenkasse vor, welches Generikum von welcher Firma abgegeben werden muss – und die wechseln teils Vierteljährlich (!).

Und hier in der Schweiz dürfen wir in der Apotheke noch aussuchen, welches das bestgeeignete ist … aber die Krankenkassen drängen schon sehr in dieselbe Richtung: bald wird hier wohl auch vorgeschrieben werden, dass wir das günstigste (lies: billigste) Generikum nehmen müssen – und wenn der Patient etwas anderes will, wird er wohl aufzahlen müssen. Darauf freue ich mich gar nicht. Da das billigste Medikament auch gelegentlich wechseln wird, sind häufige Umstellungen dann zu erwarten. Die Lagerhaltung wird noch schwieriger: dann muss halt mehr bestellt werden und es dauert länger, bis der Patient es bekommt. Die Verwirrung bei den Patienten steigt und die Einnahmetreue nimmt ab – nicht genommene Medikamente wirken nicht … ob die Krankenkasse dadurch wirklich so viel einspart?

Rost, Metallsplitter und verlängerte Verfalldaten – Qualitätsproblem im Schweizer Gesundheitssystem?

Die Schweiz ist ein kleiner und ziemlich gut abgeschotteter Markt, vor allem was Medikamente und Medizinprodukte betrifft. Als solcher ist er auch sehr gut kontrolliert – die Swissmedic ist Zulassungs- und Aufsichtsbehörde.

Qualitativ sind wir Spitze. Dafür sorgen die hohen Hürden bei der Zulassung und die Kontrollen bei Medikamenten und Medizinprodukten. Und ich will auch, dass das so bleibt – mit ein Grund, weshalb ich wirklich nicht für Parallelimporte bei den Medikamenten bin. Dass das eine mögliche Einfallstelle für Arzneimittelfälschungen in die Lieferkette ist, mussten sie in Deutschland jetzt schon mehrmals bemerken.

Aber gestern kommen gleich zwei Vorfälle betreffend der Qualität von Medikamenten und Medizinprodukten ans Tageslicht, die beide Spitäler betreffen und sehr unschön sind.

Fall eins: Die Firma Alkopharma aus Martigny VS verfälscht während Jahren die Verfalldaten um die Medikamente länger verkaufen zu können. Die Ampullen Krebsmedikament haben eine Haltbarkeit von nur 18 Monaten und werden künstlich (und ohne Stabilitätsstudien) verlängert und nach 7 Jahren noch verkauft in Frankreich und der Schweiz. Krebsmedikamente sind teuer, dementsprechend geht es hier um Millionen Franken. Abgelaufene Medikamente enthalten wegen dem Abbau mit der Zeit nicht mehr die selbe Wirkstoffmenge – sie entfalten also auch nur noch eine reduzierte Wirkung. Der Fall betrifft die meisten grossen Schweizer Spitäler.  Quelle

Da können die Spitäler nicht viel dafür – haben sie doch bei (anscheinend) zuverlässiger Quelle ihre Medikamente bezogen … und leiden jetzt wahrscheinlich darunter, dass als Folge der Sistierung einige (wichtige) Medikamente der Firma mehr nicht mehr lieferbar sind. Und in der Schweiz haben wir kaum Ausweichmöglichkeiten.

Fall zwei: Drei grosse Spitäler kaufen über Jahre bei der Firma Swsi teils grob fehlerhafte Medizinprodukte ein. Die Swsi Medical AG im Kanton Zug vertrieb günstige Medizinprodukte, die aus Pakistan stammen. Die Ärzte und Einkaufsverantwortlichen bemängeln zwar die Qualität in mehreren Emails an die Firma – wir reden hier von verbogenen, rostigen Instrumenten, falsch beschrifteten Packungen, brechenden Saugkanülen und verstopfende Sauger, Rückstände wie Metallsplitter in Saugkanülen und ähnlich beunruhigendem – aber sie machen keine Meldung an die Swissmedic. Deshalb sind die Spitäler inzwischen bestraft worden und die Swsi ist in Liquidation. Die Strafe an die Spitäler betrug übrigens 5000 Franken … man fragt sich, ob das in Kauf genommen wurde – ich bin sicher, der Billigeinkauf der Produkte über Jahre hat sich rentiert. Quelle

Hmm, hmm – Sparen im Gesundheitssystem, aber man schaue gut an welcher Stelle.

Im Krankenhaus fast verhungert

Angenommen, Dir oder einem Angehörigen geht es so schlecht, dass er oder sie ins Spital muss. Dort wird man dann untersucht und gesundheitlich umsorgt oder zumindest im Auge behalten. Sollte man denken.

Krankenhausessen ist oft nicht wirklich „gut“ (es ist ja auch kein Hotel) und ich bin mir auch bewusst, dass es Länder gibt, wo man üblicherweise im Spital von den Angehörigen versorgt werden muss. Bei uns ist das nicht so, allerdings bin ich inzwischen so weit, dass ich den Leuten, die ins Spital müssen empfehle jemanden so oft wie möglich dabei zu haben, der ein bisschen mit aufpasst. Darauf gekommen bin ich nach mehreren Geschichten und Erlebnissen unserer Patienten und Bekannten – und auch aus eigener Erfahrung. Zwei Beispiele für Euch:

Die ältere Mutter einer Bekannten musste ins Spital wegen akuter Verschlechterung ihres Allgemeinzustandes (Schmerzen und Atemprobleme). Beim Besuch ein paar Tage später fällt der Bekannten auf, dass es ihrer Mutter nicht gut geht. Die Mutter gehört zu der Generation, die nicht gerne anderen zur Last fällt und sich kaum beklagt. Ihr ist aber aufgefallen, dass die Mutter Mühe hat mit dem Essen. (Kauen und der Handhabung des Bestecks). Sie hat das gemeldet, damit man darauf achtet und eventuell das Essen anpasst.

Als sie am nächsten Tag kommt, trifft sie an der Tür die Pflegerin, die gerade das Tablett mit dem Essen abräumt. „Meiner Mutter geht es nicht gut. Ich glaube sie trinkt und isst nicht genug.“

Sagt die PFF: „Sie hat gerade gegessen“ – und deutet auf das abgedeckte Tablar.

„Hat sie wirklich gegessen?“

„Natürlich. Sie bekommt drei Mal täglich ihr Essen und genug zu trinken.“

„Schauen Sie mal unter die Abdeckung.“

Die PFF hebt den Deckel. Aufschnitt. Brötchen mit Käse und Schinken und ein Tupfen Quark. Vom Quark fehlte etwas, der Rest ist unberührt.

„Sie isst eben nicht. Sie stellen das hin und räumen es wieder weg und merken nicht einmal, dass sie gar nichts zu sich nimmt. Sie hat Schmerzen beim Kauen und sie hat Probleme mit den Händen und ist zu zurückhaltend, als dass sie nach Hilfe fragt. Ich habe schon bei früheren Besuchen angemeldet, dass sie möglichst weiches Essen braucht, aber das sieht nicht danach aus.

Dann war da der schizophrene Bruder einer unserer Patientinnen. Nach einem Unfall bei dem er die Rippen gebrochen hat und ins Spital musste, fand ihn seine Schwester bei einem Besuch nicht ansprechbar im Spitalbett. Die herbeigerufenen Pfleger und Ärzte mussten dann feststellen, dass er stark dehydriert war und auch seit Tagen auch nicht mehr gegessen hat. Auch hier wurde das Essen hingestellt und wieder abgeräumt. Dass er nicht gegessen und getrunken hat, hatte hier vielleicht weniger mit den Schmerzen als mit seiner Grunderkrankung zu tun, aber dass etwas nicht stimmt ist dort niemandem aufgefallen.

Ich weiss, wie wenig Zeit die Pflegenden für einen einzelnen Patienten im Spital haben und dass ein Teil dieser Zeit heute auch noch mit den notwendigen Dokumentationen aufgefressen wird. Ich finde das einfach mehr als Bedenklich. Vor allem, wenn ich daran denke, dass diese Dokumentation wohl eingeführt wurde, damit derartiges wie oben vielleicht nicht mehr passiert – und nicht nur zur korrekten Leistungsabrechnung. Dass das nicht die Endlösung ist, zeigt sich in dem oben. Ich bin sicher, da stand in der Dokumentation: Essen: Diätteller A. Essen gebracht um X Uhr. Gegessen bis XX Uhr.

Weniger Dokumentation und mehr Einfühlungsvermögen! Sowas wie oben kann doch nicht sein – und wie gesagt, ich weiss von mehr als nur den beiden Fällen.

Die Liste geht weiter. Einer Kollegin ist bei der Durchsicht der monatlichen Rechnung des Pflegeheims aufgefallen, dass bei ihrer Mutter immer noch täglich ein Kaffee für CHF 1.80.- verrechnet wird. Ihre Mutter ist seit 3 Monaten nicht mehr in der Lage selber zu essen und zu trinken – sie ist komatös und wird intravenös ernährt. Sie kann gar keinen Kaffee (oder sonstwas) noch selber trinken. Trotzdem bekommt sie ihn offenbar täglich hingestellt und wenn er kalt ist wieder abgeräumt?

Also rate ich heute Angehörigen ein Auge da drauf zu halten. Wenn das in dem Krankenhaus nicht so ist: super! Und wenn doch können sie hoffentlich einschreiten.

Da steht *was* auf dem Rezept?!? (3)

Da mache ich demnächst eine neue Serie draus, wenn das so weitergeht. Ihr dürft mir Eure „Fundstücke“ übrigens auch gerne mailen!

RpBouillon

Dafür, dass die Patientin bald 90 Jahre alt ist, geht es ihr gesundheitlich trotz Spitalaustrittsrezept nicht so schlecht – zumindest den Medikamenten nach. Schmerzmittel nur als Reservemedikation (und ziemlich niedrig dosiert), Blutdruckmedikament und Cholesterinsenker – Magenschutz und Vitamine (D und Folsäure), Mittel zur Stuhlregulation und Bepanthen in der Analregion (eventuell Analrisse?), ausserdem Schlafmittel (vernünftig niedrig) und etwas für’s Gedächtnis (Ginkgo) …

Nur scheint sie etwas Mühe mit dem Essen zu haben – oder wie erklärt sich die zuoberst verschriebene Bouillon sonst?

Das habe ich bis jetzt auch noch nicht gesehen. Leider wird die Gemüsebouillon und auch andere nicht von der Krankenkasse übernommen. Und aus medizinischer Sicht: ich dachte immer Hühnersuppe sei so gut? :-) … nicht, dass die übernommen würde …

Da steht was auf dem Rezept (2)

Da steht was auf dem Rezept (1)