Zur Diskussion über die Abgabe rezeptpflichtiger Medikamente ohne Rezept fällt mit das Pärchen ein, das letzhin in der Apotheke war.
Frau (mit Zettel in der Hand): „Ich brauche … eine Bepanthen plus creme und ein Mephi.. Mefa… na, das Lariam Generikum.“
Pharmama: „Sie brauchen ein Malariamittel?“
Frau: „Es ist nicht für mich, es ist für meinen Mann hier – zieht ihn heran – er geht übernächste Woche einige Zeit zurück nach XY (ein Zentralafrikanisches Land) seine Heimat und da braucht er ein Malariamittel als Prophylaxe ….“
(Interveniert er auf Französisch: „Als Notfallmittel!“ Sie zurück auch auf französisch: „Nein, als Prophylaxe!“).
Pharmama: „Was sie meinen ist das Mephaquin, aber das ist Rezeptpflichtig, dafür müssen sie vorher zum Arzt.“
Frau: „Was? Nur wegen dem zum Arzt? Er hat es aber auch schon gehabt!“
Pharmama: „Es ist Liste A und damit verschärft Rezeptpflichtig. Es muss sein.“
Frau: „Sie wollen es mir also nicht geben? Was, wenn er geht und dann Malaria bekommt, weil er das Mittel nicht hat, dann sind Sie schuld wenn …“
Pharmama: (denkt: ‚Oh, versuchen wir, die Apothekerin zu erpressen?‘ :-/ ) „Sie haben eben gesagt, er geht erst in 2 Wochen. Das ist genug Zeit zum Arzt zu gehen. Im Notfall gibt es auch das Tropeninstitut, wo sie sehr rasch ein Rezept bekommen.“
Frau: „Aber der Arzt kostet! Ich will nicht noch mehr … können sie es mir nicht einfach geben? Muss ich wirklich noch andere Apotheken dafür abklappern?“
Pharmama: denkt: ‚Aha, noch ein Erpressungsversuch‘ und schaut sie einfach wartend an.
Frau: „Fein.“
Zahlt das Bepanthen und geht.
Merke: Nur weil sie nicht zum Arzt gehen wollen ist das für mich kein Grund ein Medikament das Rezeptpflichtig ist abzugeben. Und das Geld für die Reise haben sie offensichtlich auch aufbringen können, also … Ausserdem lasse ich mich nicht erpressen. Da reagiere ich ziemlich allergisch drauf.





