Wechselwirkungsspielchen

Interaktion ist der Fachausdruck für Wechselwirkungen zwischen Medikamenten – das Wort kann durchaus aber auch auf Menschen und ihre Interaktionen übertragen werden. Beide sind nicht immer positiv. Es folgt ein Beispiel für ein paar Interaktionen – auf allen Ebenen. Medikament-Medikament, Patient-Apotheke, Patient-Arzt und Apotheke-Arzt. Anlass: ein Arzt, der auf uns (die Apotheke) verärgert ist, weil wir ihm in „sein Gebiet“ reinreden (die Medikation eines gemeinsamen Patienten).

Es beginnt (hier) damit, dass die Patientin, nennen wir sie Frau Scherrer, eine ältere Frau und Stammkundin, ins Spital muss wegen einer Infektion. Das Spital entlässt sie Donnerstag morgen mit einem Rezept, für das sie zu uns in die Apotheke kommt. Auf dem Rezept: Ibuprofen (Schmerzmittel) und Metronidazol (Antibiotikum) und noch so ein paar mehr Sachen, die sie vorher schon hatte fürs Herz und den Blutdruck. Man führt das Rezept aus, schreibt die Medikamente an und sie geht damit nach Hause.

Am Nachmittag schickt Frau Scherrer ihren Mann mit einem Zettel vorbei, weil sie etwas vergessen hat einzukaufen. Sie ist nicht gut zu Fuss, aber geistig fit, der Mann ist körperlich noch fitter, aber leider ansatzweise dement, deshalb der Zettel. Zellerbalsam flüssig möchte sie gerne, ein altes Magenmittel, das sie schon gut kennt. Weil wir bei einem Einkauf immer nach der Kundenkarte fragen und der Mann (zum Glück) ihren Namen angibt, fällt bei uns sofort auf: WECHSELWIRKUNG mit dem Antibiotikum Metronidazol, wegen dem in dem Mittel enthaltenen Alkohol! Es besteht die akute Gefahr eines Antabus-Effektes, oder für die Laien: Metronidazol plus Alkohol und es kann einem extrem schlecht werden: Übelkeit, Erbrechen, Kopfschmerzen, Herzklopfen … Man informiert ihren Mann, dass das keine gute Kombination ist, er will das trotzdem mitnehmen, denn sie hat ihn ja extra geschickt dafür! Man erklärt, dass er ihr das sagen muss und als man merkt, dass er dazu wahrscheinlich nicht in der Lage ist, schreibt man das freiverkäufliche Mittel mit einer Dosieretikette an, dass man das auf keinen Fall zusammen mit dem Antibiotikum nehmen soll, sondern wartet bis die Behandlung vorbei ist.

Am nächsten Tag am Freitag-Nachmittag kommt Frau Scherrer mit einem neuen Rezept von ihrem Hausarzt in die Apotheke. Auf dem Rezept: Motilium 10mg 3x täglich 1 Tablette. Unser System gibt bei Eingabe gleich diverseste Warnmeldungen bei ihr. Der Wirkstoff Domperidon, der gegen Übelkeit und bei Darmträgheit verwendet wird, steht heute unter Beobachtung und man wendet ihn wesentlich vorsichtiger an, da sich gezeigt hat, dass ein erhöhtes Risiko besteht für schwerwiegende Herzrhythmusstörungen oder plötzlichen Herztod vor allem bei Patienten über 60 Jahren, höheren Dosierungen und in Kombination mit anderen Medikamenten, die auch die QT-Zeit verlängern oder den Wirkstoffgehalt im Blut erhöhen. Frau Scherrer hat alles: Alter, Wechselwirkungen mit mehr als einem ihrer anderen Medikamente … Das schaut man lieber mit dem Arzt an. Man versucht den Arzt telefonisch zu kontaktieren, aber es geht keiner ans Telefon.
Was tun? Man bespricht die Situation zusammen mit Frau Scherrer – dass wir uns wegen den Wechselwirkungen sehr unwohl fühlen, das Medikament abzugeben, aber eventuell finden wir eine Alternative. Wofür sie es denn braucht? Ihr ist sehr übel und sie hat Schwindel. Das kam praktisch wie aus dem Nichts, seit sie die Medikamente vom Spital nimmt. Man geht in ihre Patientenhistorie im Computer und entdeckt dabei die Abgabe von Zellerbalsam und den Kommentar, den die Kollegin dort hinterlassen hat: Alkoholhaltig und nicht zusammen mit dem Antibiotikum zu nehmen. Man fragt Frau Scherrer, ob sie das denn vielleicht doch genommen hat? Ja, hat sie. Ihr war schon komisch im Magen von den anderen Medikamenten, deshalb hat sie das genommen. Die Etikette? Hat sie nicht gesehen. Der Mann hat auch nichts gesagt gehabt. Nein, dem Arzt habe sie nicht gesagt, dass sie das daneben nimmt. Die Medikamentenliste vom Spital hat er bekommen, ob er sie angeschaut hat, weiss sie nicht.
Man klärt Frau Scherrer also direkt über die Wechselwirkung mit dem Zellerbalsam auf und dass sie das und auch anderes alkohol-haltiges bitte nicht mehr nimmt, bis die Antibiotikakur vorbei ist (auf der Dosierungsetikette vom Metronidazol steht übrigens auch: KEIN ALKOHOL!). Und falls das nicht reicht, ersetzt man jetzt hier das Motilium mit einem Itinerol B6. Das enthaltene Meclozin macht keine dieser Wechselwirkungen, das kann sie nehmen. Den Austausch muss man trotzdem dem Arzt melden – wir wollen das nach dem Wochenende machen.

Wir kommen nicht dazu. Montag früh ruft Frau Scherrers Arzt in der Apotheke an und bemüht sich, meine Kollegin zur Schnecke zu machen: Was ihr denn einfalle, ihm in sein Medikationsmanagement reinzureden? Er überlege sich etwas, wenn er etwas verschreibe! Er lese natürlich auch immer alle Austrittsberichte vom Spital! Wir würden seine Patienten verunsichern mit so Aktionen und ihn schlecht dastehen lassen. Meine Kollegin kommt gar nicht zu Wort, aber – offenbar war Frau Scherrer bei ihm und hat ihn informiert. Als er endlich eine kleine Pause macht, versucht sie ihn zu fragen, was er denn stattdessen will: dass wir unkontrolliert einfach alles abgeben, was er aufschreibt? Nein, dass wir vorher nachfragen – ja, haben wir versucht. Dann halt trotzdem abgeben, auch wenn wir in dem Fall vielleicht mehr Informationen haben als er? Sie erzählt ihm das mit dem Zellerbalsam – gut *das* war ihm auch neu. Trotzdem äussert er weiterhin seine Unzufriedenheit mit uns.

Im Ganzen war das eine eher unerfreuliche Interaktion mit dem (alteingesessenen) Arzt. Ich verstehe, dass sich da mancher Arzt bei Nachfragen oder so Therapieänderungen durch uns in der Autorität untergraben fühlen kann, aber: das ist heute unsere Arbeit. Das war sie früher schon: Wir sind die Medikationsspezialisten. Wir haben die aktuellsten Programme dafür. Bei uns laufen (im Idealfall) die ganzen Informationen zusammen: aus Spital, vom Hausarzt, vom Spezialisten … und auch was die Patient/in OTC selber kaufen. Und wir handeln aufgrund von diesen Informationen nach bestem Wissen und auch Gewissen.

Auf einen Punkt möchte ich noch speziell aufmerksam machen hier. Von unserer (Apotheken-) Seite waren 3 verschiedene Apotheker beteiligt: Beim Ausführen des Spitalrezeptes, beim Abgaben des OTC-Medikamentes (nachdem die Interaktion aufgefallen ist) und beim Hausarzt-Rezept. Trotzdem ging die wichtige Info hier intern weiter – zugunsten der Patientin! Das ist möglich, dank des Patientendossiers in der Haus-Apotheke. Vielleicht fallen so Sachen aufmerksamen Apotheker/innen oder Ärzt/innen mit einer zentralen Patientenakte häufiger auf – aber das gibt es zumindest in der Schweiz noch nicht.

Step by Step

Step 1: Der Arzt verschreibt der Frau auf einem Dauerrezept Mandelmilch-Körperlotion. Es wird ihr abgegeben, die Anwendung erklärt und gesagt, dass es ein Dauerrezept ist.

Step 2: Frau kommt das sehr früh wiederholen. Man weist sie auf die Limitation der Körperlotion hin: dass die Krankenkasse nur eine bestimmte Menge davon in einem bestimmten Zeitraum zahlt.

Step 3: Frau kommt das nach kurzer Zeit schon wieder holen, im Gespräch rutscht ihr raus, dass sie die letzte Flasche offenbar der Freundin geschenkt hat (!). Man weist sie wieder auf die Limitation hin.

Step 4: Frau kommt das wiederholt beziehen. Bei einem Besuch erwähnt sie gegenüber der Pharmaassistentin (PA) dass sie das ja ‚eigentlich nicht mehr beziehen dürfte’.

PA: „Oh, Sie dürfen das schon beziehen – auch weiterhin. Es ist nur so, dass die Krankenkasse das irgendwann nicht mehr bezahlt. Dann bekommen Sie von der Krankenkasse eine Rechnung für die bezogenen Flaschen.“

Frau: „Wieviel kosten die?“

PA: „30 Franken für diese grosse Flasche.“

(steht übrigens auch auf jeder Dosierungs-Etikette, die wir bei der Abgabe drauf kleben.)

Frau: „Ah, dann ist ja gut, dass das über die Krankenkasse geht!“

Sie nimmt nochmals 2 Flaschen.

Frage: sie wurde jetzt mehrmals darauf hingewiesen. Hat sie es wirklich verstanden? Wie reagiert sie wenn (nicht falls) sie die Rechnung von der Krankenkasse bekommt?

Ich sehe gar nichts mehr!

Telefon von der Frau eines Patienten, die etwas beunruhigt war, weil ihr Mann nach der Lucentis Injektion „nicht mehr sehen könne.“

Raaah! Alles was ich von dem Mittel grad im Kopf habe ist, dass es eigentlich ein Krebsmittel ist, gegen Makuladegeneration verwendet wird und direkt ins Auge gespritzt wird – vom qualifizierten Augenarzt. … der offenbar im Moment nicht erreichbar ist.

Das ist jetzt wirklich nicht mein Fachgebiet, aber ein paar Fragen können wir ja stellen, bevor wir den Patienten zum Notfall schicken – und während ich die Fachinfo lese.

Pharmama: „Ist das Auge rot?“

Frau: „Kann ich nicht sagen, er hat die Augen geschlossen.“

… Pause ….

Pharmama: „Ok, was passiert, wenn er die Augen aufmacht?“

Frau: „Lieber, könntest Du die Augen mal aufmachen?“
„kannst Du was sehen? … Ja, er kann sehen.“

Pharmama: „Ist das Auge sonst geschwollen?“

Frau: „Nein. Er sagt das sei jetzt ok, er kann wieder sehen. Entschuldigen sie bitte die Störung. Auf wiedersehen!“

Übrigens: in der Packungsbeilage steht eine ganze Litanei bei den möglichen Nebenwirkungen, bei den Augen auch … Erblindung. – Aber das Problem hat man bei der Makuladegeneration ja sowieso.

Zum Glück war das nichts – und ehrlich: Mir macht das dann gar nicht aus, wegen so einem „Nichts“ ein Telefonanruf zu bekommen.

Ein Apotheken-Tag in Auszügen

Gesprächs- und Kommunikationsfetzen aus einem Tag in der Apotheke:

„Guten Morgen!“ … „Dafalgan!“ (Zum Glück haben wir noch welche).

„Wieso heisst das Gürtelrose, wenn man es auch im Gesicht haben kann?“ (Aus einer Beratung bezüglich der Herpes Zoster Impfung).

„Ich bin krank und kann nicht arbeiten kommen.“ (Whatsapp / Anruf Mitarbeiter. Leider häufig aktuell. Gute Besserung!)

„Können sie das liefern? Aber nur zwischen 11.30 und 12 Uhr – vorher habe ich einen Coiffeurtermin und danach …“ (Telefonanruf)

„Von dem Medikament zahlen sie jetzt fast die Häfte selber – wollen sie nicht doch das Generikum versuchen?“ (Abgabe auf ein Rezept)

„Ah, das brauche ich nicht mehr, der Arzt hat es mir inzwischen selber gegeben.“ (Telefon wegen nicht abgeholtem, bestellten Medikament)

„Gute Besserung!“ (Patient zu mir – einzige mit Maske). „Oh, MIR gehts gut.“

„Im Winter bekommen sie ja auch keine frischen Äpfel, ich kann ihnen nicht geben, was ich nicht bekomme.“ (Aus dem verzweifelten Erklärungsversuch der PA, weil etwas nicht lieferbar ist).

„Die Krankenkasse bezahlt mir alles! Schicken sie es einfach ein.“ (Ein Fieberthermometer? – nö.)

„Habt ihr noch Kalender?“ (erstaunlicherweise, ja).

„Die Tabletten sind mir ausgegangen. Aber das neue Dauerrezept ist in der anderen Apotheke.“ (ehemaliger Stammkunde. Dafür gibt es eine Lösung).

„Es wird ziemlich kalt hinten“ (Mitarbeiterin nach der Pause – ja, die Heizung spuckt mal wieder).

„Habt ihr XYZ an Lager?“ (täglich, mehrmals. Andere Apotheken und Patienten auf der Suche nach Medikamenten mit Lieferschwierigkeiten).

„Der Arzt hat gesagt, er schickt das Rezept. Wieso haben sie es nicht?“ (Er ist noch nicht dazu gekommen / er hat es an die falsche Apotheke gesendet / sein email geht nicht … such dir etwas aus).

„Tut mir leid, aber mit einer Farbkopie vom Rezept bekommen sie dieses Medikament nicht.“ (Zu viele Fälschungen im Umlauf)

„Dieser Beruf hat mich ehrlich gesagt nie interressiert, doch über einen guten Freund von mir habe ich Einblicker gemacht…“ (Aus der Bewerbung für eine Lehrstelle)

„Ach, ich bezahle das sowieso selber – ich erreiche die Franchise ja nie“ (Patientin, die das CH Gesundheitssystem begriffen hat).

„Mein Arzt hat die Praxis aufgegeben. Kennen sie einen Psychiater, der noch Patienten aufnimmt?“ (Immer häufiger ein Problem)

„Nicht Trottinett fahren hier drin!“ (An die Kinder, nach der dritten Kurve durch die Apotheke)

„Ich hab die neue Krankenkassenkarte nicht dabei. Aber es ist die Assura … Was, bezahlen?“ (Ja, bei der Assura kann ich nicht direkt mit der Kasse abrechnen).

„Wieso hat der Arzt die Dosierung geändert? (Weiss ich auch nicht, aber jetzt muss ich das abklären. Oder morgen. Heute hat er schon zu).

„Entschuldigung, morgen wieder!“ (Beim abschliessen der Apotheke nach 10+ Stunden offen).

… und was habt ihr heute so mitgehört?

Notfalldienst

Ganz toll ist es, wenn man am Wochenende zuhause ein Telefon von der Apotheke bekommt, die Notdienst hat.

Grund: die Patientin, die bei uns regelmässig ihr Dosett (Wochendispenser) füllen lässt, ist das am Samstag nicht abholen gekommen – obwohl man sie am Freitag, als sie da war noch darauf hingewiesen hat, dass sie es mitnehmen kann – „Heute nicht.“ hat sie gemeint.

Und am Samstag ist sie nicht gekommen – obwohl man noch versucht hat, sie anzurufen.

Jetzt am Sonntag steht sie in der Notfallapotheke und will ihre Medikamente, die sie „dringend braucht.“

Sie selbst weiss leider nicht genau, was sie nimmt, ihr Arzt ist am Sonntag natürlich auch nicht erreichbar. Tabletten hat sie keine mehr … sie weiss nur, bei welcher Apotheke sie ihr Dosett hat – nur, die hat zu. Also, was macht die Notdienst-Apothekerin?

Sie schaut im Internet, wer bei der Apotheke angegeben ist, sucht den Namen im elektronischen Telefonbuch und versucht es dann bei der Hausadresse. Also bekomme ich am Sonntag bei mir zu Hause den Anruf mit der Frage was die Kundin denn für Medikamente nimmt.

Oh, ja. Das sind ja nur etwa 6 verschiedene – die ich mit etwas Mühe vielleicht noch zusammenbekomme (war es jetzt Euthyrox 125 oder 150? Und das Marcoumar: ist das jetzt heute eine Tablette oder eine Halbe?) – jedenfalls, das ist viel zu unsicher, also beschliesse ich halt rasch in die Apotheke zu gehen und das Dosett zu holen, das dort bereit liegt.

Die Kundin war wenigstens dankbar für das. – und ich für die Pralineeschachtel :-)

Ich frage sie, warum sie am Samstag nicht mehr gekommen ist?

Sie war da. Sagt sie: „Warum haben sie fürher zugemacht am Samstag?“

Pharmama: „Das haben wir gar nicht, wir haben normal offen bis 6 Uhr.“

Patientin: „Aber ich war am 10 nach 5 Uhr da – da war alles zu.“

Pharmama: „?? Ich bin sicher, wir haben normal geschlossen. War denn sonst noch jemand da?“

Patientin: „Nein, ich habe nur das Personal von dem Einkaufsladen nebenan herauskommen sehen.“

… die zum gleichen Zeitpunkt wie wir schliessen – entweder ihre Uhr ist falsch, oder sie hat falsch drauf geschaut.

MiGeL Updates – jetzt mit 2 HVB!

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Die MiGeL – Mittel-Gegenstände-Liste … bleibt ein Thema. Sie wird zunehmends komplizierter, sie listet immer noch auf, was zu wie hohem Preis maximal von der Versicherung übernommen wird, aber es gibt immer mehr Einschränkungen, Limitationen und Differenzierungen. Alleine 2021 gab es 6 MiGeL Änderungen. Es ist schwierig da aktuell zu bleiben, aber wichtig für die Arbeit in der Apotheke.

Bisherige MiGeL-Artikel zum nachlesen:
zum weitergruseln: die MiGeL Änderungen (2019)
Au weh – Pflege und MiGeL (und Spitex!) (2018, wurde jetzt Okt 2021 wieder geändert)
MiGeL oder Mich gruselt es langsam? (2018)
Sparpotential auf dem Rücken der Apotheken (2017)

Hier ein paar der (für die Apotheke relavanten) Änderungen der letzten Zeit:

In der neusten MiGeL wurden die Mietpreise für Inhalationsgeräte weiter gesenkt. Seit einer der älteren Änderung dürfen sie nur vom Lungenarzt verschrieben werden und wir allgemein immer weniger verlangt … Aber bei nur noch 20 Rappen, die die Apotheke pro Tag verlangen darf (für maximal 90 Tage), dürften kaum noch Apotheken das anbieten. Vorher war der Mietpreis bei CHF 1.15. Immerhin … wir dürfen noch eine Pauschale von 25 Franken bei der Rückgabe verrechnen. Auf der anderen Seite gibt es da eine Menge Inhalationsgeräte mit neuen Technologien, die man auf Rezept verkaufen darf … das wird jetzt attraktiver.

Verbandsmaterial: Alle mit Silber beschichteten Wundverbände werden nicht mehr vergütet. (Aber die Silber-Salben die in der Spezialitätenliste sind schon noch). Der Preis pro Kompresse bei Wundverbänden ist weiter runter gegangen. Von manchen Kompressen wird nun pro Packung unter einem Franken vergütet … der Rest ist selbst zu bezahlen, respektive falls vorhanden kann es noch über die Zusatzversicherung versucht werden oder es gibt eine Rechnung.

Wärmetherapie: es werden nur noch 2 Stück wiederverwendbare Wärmetherapiekissen pro Jahr vergütet. HBV CHF 10.60/Stück kleine und CHF 18.90 für grosse (ab 300cm2). Alle nur einfach zu gebrauchenden Pflaster fallen da nicht mehr drunter. Also kein Thermacare mehr auf Rezept (und auch keine Capsicain-Pflaster) – das ist alles nicht wiederverwendbar.

Krückenmiete: Mieten ging ja nur noch für Kinderkrücken – jetzt wurde dort die Grundgebühr gestrichen und dafür der Mietpreis pro Tag etwas erhöht (auf CHF 1.15) und eine maximale Mietdauer von 6 Wochen eingegeben.

Pulsoxymeter (max 1) zur ambulanten Überwachung von akuten Covid-19-Patientinnen und -Patienten zuhause, Kauf
Limitation: Nur für Covid-19-Patientinnen und -Patienten, welche mindestens eines der folgenden Kriterien aufweisen:
Bestehende Schwangerschaft, Bestehende Vorerkrankung, welche einen schweren Verlauf von Covid-19 begünstigen kann (Bluthochdruck; Herz-
Kreislauf-Erkrankungen; Diabetes; Chronische Atemwegserkrankungen; Krebs; Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen;
Adipositas Grad III (morbid, BMI ≥ 40 kg/m2), Relevante körperliche Beeinträchtigung durch Covid-19, so dass als Alternative nur eine Hospitalisation möglich wäre

Immer noch nicht drin in der MiGeL (und häufig verschrieben von den Ärzten): Blutdruckmessgeräte. Der Patient kann versuchen die Rechnung dafür selber einzuschicken. Viele verzichten dann einfach auf den Kauf oder holen sich etwas billiges vom Discounter.

Blutzuckerteststreifen haben seit der Änderung im April 21 diese Limitation: Bei nicht insulinpflichtigen Diabetikern max. 200 Reagenzträger pro Jahr. Man will offenbar einschränken, dass nicht exzessiv gemessen wird bei den Diabetikern, die nur Tabletten nehmen. Dafür wird ein Ausnahmekatalog aufgeführt, wann doch mehr vergütet wird:
In speziellen medizinisch begründeten Fällen kann bei folgenden Indikationen bis maximal die doppelte der genannten Anzahl Reagenzträger
pro Jahr vergütet werden (mindestens eine der folgenden Indikationen muss erfüllt sein):
– Einstellungsphasen (höhere Anzahl Reagenzträger während 6 Monaten), – HbA1C > 7.5 % bei Personen mit wenigen koexistierenden chronischen Krankheiten und intakter kognitiver Funktion, – HbA1C > 8 % bei Personen mit mehrfach koexistierenden chronischen Erkrankungen, kognitiven Beeinträchtigungen oder Pflegebedürftigkeit, – Therapie mit Medikamenten mit erhöhtem Hypoglykämierisiko, – Maturity Onset Diabetes of the Young (MODY), – Mitochondrialer Diabetes, – Diabetesbeginn vor dem Alter von 30 Jahren, – Hämoglobinopathien, bei welchen die HbA1C-Bestimmungen nicht verlässlich sind

Aber die grösste Änderung: Es gibt jetzt 2 Höchstvergütungsbeträge (HVB) für fast jedes gelistete Produkt, je nachdem, ob die Mittel von Privatpersonen oder im Heim durch Fachpersonal angewendet werden.

Für die Apotheken heisst das, dass wir an die Krankenversicherungen der OKP rechtmässig den „HVB Selbstanwendung“ verrechnen dürfen, da wir als sogenannte „nichtberuflich an der Untersuchung oder Behandlung mitwirkende Personen“ gelten. Auch für Patient:innen, die durch eine Krankenpflege oder Hilfe zu Hause (Spitex eingeschlossen) behandelt werden, gilt das, da wir in der Apotheke nicht zur Sicherstellung der Anwender:in des Pflegematerials verpflichtet sind. Bewohnende einer Institution, die nicht direkt an die Krankenkassen abrechnen, sowie Patienten von Kliniken zur Rehabilitation, Kur und Akutbehandlung gehören ebenfalls dazu und erlauben die Verrechnung des «HVB Selbstanwendung» durch die Apotheke.

Was man für die Anwendung im Heim abgibt, hat nun einen niedrigeren HVB. Einerseits ist es schön, dass die Sachen wie Verbandsmaterial, Katheter etc. nun endlich wieder für die Spitex von der Krankenkasse übernommen wird. (Man erinnere sich: vor ein paar Jahren hiess es, dass das auch bei denen bei der Hauspflegehilfe mit den Pflegepauschalen die sie bekommen bezahlt sei). Andererseits habe ich nun das Problem, dass ich nicht weiss, ob das Heim (Altersheim, Wohnheim) in dem der Patient wohnt, schon der Krankenkasse die Pflegepauschalen verrechnet und ich die niedrigere HBV anwenden muss. Eigentlich müsste der Patient mir das selber mitteilen … und ob der da informiert ist? Ich kann nach der offiziellen Heimliste des Kantons gehen – aber auch dann habe ich das Problem: auf der Krankenkassenkarte ist nicht angegeben „Heim X“, sondern nur die Adresse wo Heim X steht. Eigentlich müsste ich also all die Adressen der Heime im Kopf haben und aufmerksam werden, wenn ein Patient kommt.

Frage an die mitlesenden Apotheker: wie macht ihr das?