Die Patienten von anderen …

Telefon mit einer … Anfrage.

„Meine Mutter bekommt ihre Medikamente immer mit der Post. Jetzt kann sie nicht zur Post gehen und die Medikamente abholen – und man hat sie nicht abgegeben, da sie die Türe nicht aufgemacht hat. Könnten nicht Sie die Medikamente bei der Post abholen und sie ihr vorbeibringen?“

Hmm. Nein.

Wenn sie das nicht selber machen können oder das gar ein regelmässiges Problem wird, rate ich ihnen die Hauspflege zu engagieren.

Wir machen Hauslieferungen an unsere Kunden und Patienten, aber ich habe einfach die Ressourcen nicht, das auch für die Patienten von anderen zu machen. Mal abgesehen davon, dass das auch nicht eine einfache Lieferung wäre – da müsste erst jemand zu ihr nach Hause, den Abholzettel holen, zur Post die Medikamente abholen und dann noch einmal zu ihr nach Hause…

Tut mir leid.

(Nein, sie wollte auch nicht, dass wir vielleicht in Zukunft die Medikamente besorgen und liefern, da das ja bestens geht mit der Post …)

Wieder was gelernt

Der Kunde, ein freundlicher älterer Herr (Typ Gentleman) kommt mit einem Dauerrezept für diverse Medikamente. Er braucht noch nicht alles, gibt mir an, was er will und bekommt von mir das gewünschte.

Am Ende will er sein Rezept wieder, da er „sonst nichts in der Hand hat, wenn er es einmal in einer anderen Apotheke holen will.“

Wenn er es selbst bezahlt, hätte er das Rezept mitbekommen, aber die Medikamente darauf sind unproblematisch, darum mache ich ihm eine Kopie, vermerke die bisherigen Abgabe, stemple es auf der Rückseite und erkläre ihm, dass die andere Apotheke mir so anrufen kann, falls sie eine Frage hat.

„Reicht denn das?“ fragt er mich.

„Ja.“ Sage ich bestimmt. „Immerhin ist es ein Dauerrezept. Die Medikamente drauf sind auch nicht problematisch – wir nehmen auch solche Rezeptkopien an.“

Er geht wieder.

Eine Woche geht vorbei, dann ruft er an und sagt: „Ich brauche doch das Originalrezept.“

… das ist inzwischen unterwegs zur Abrechnungsstelle, wo es eingescannt wird.

Pharmama: „Weshalb? Hat die Apotheke ein Problem? Dann kann sie mich anrufen.“

„Es ist eine Versand-Apotheke. Die sagen, sie brauchen das Original.“

Ich verspreche ihm, dort anzufragen, ob das nicht auch anders geht.

Ich telefoniere also und erkläre der Telefonistin woher ich anrufe und weshalb. Dass ich für die Kopie verantwortlich bin und das Original inzwischen der Krankenkasse eingeschickt habe. Und ob das für sie denn so nicht reicht – mit meiner Bestätigung und so.

„Nein, tut es nicht. Wir brauchen das Originalrezept. Kopien dürfen wir nicht annehmen.“

Sie lässt sich nicht umstimmen – auch wenn sie mir zustimmt, dass das nicht wirklich Kundenfreundlich ist. Offenbar haben sie da andere Vorschriften wie wir.

Okay – wirklich unsinnig ist das nicht mit den Originalrezepten, dann wird sicher weniger Missbrauch damit getrieben. Andererseits … Hmmm. Unflexibel.

Ich überbringe dem Kunden die schlechte Nachricht und entschuldige mich für die Falsch-Auskunft. Das habe ich vorher auch nicht gewusst. An das Original-Rezept komme ich jetzt auch nicht mehr hin – wie gesagt, das wird eingescannt. Danach kann ich es wieder-holen und ausdrucken. Das wäre dann aber auch eine Kopie …

Er nimmt das (zum Glück) erstaunlich gut auf: „Ach, dann komme ich einfach das bei ihnen holen. Sie rechnen das ja auch der Krankenkasse ab – und gegebenenfalls kann ich das telefonisch bestellen und sie würden es ja auch bringen?“

Pharmama: „Ja – natürlich!“

Das ist ja ganz gut für uns ausgegangen. Für das nächste Mal weiss ich dann, dass (falls die Person das nachher beim Versand holen will) sie das Originalrezept braucht und ich dann halt die Kopie zur Abrechnung mit der Krankenkasse nehme. Bei uns geht das nämlich.

Diese Rose stinkt.

Ja, die „Zur Rose“ Versandapotheke – so langsam aber sicher, entwickelt sich die bei mir zu einem Ärgerthema und es tut mir ehrlich leid (auch wenn ich nix dafür kann), dass die auch auf Deutschland expandiert haben.

Die „Zur Rose“ handelt sehr häufig knapp am Rande – und immer wieder auch über der Grenze – der Legalität. Das Motto scheint zu sein: erst machen, dann schauen, ob sich jemand wehrt. So benutzten sie das deutsche Apotheken-A für ihre Werbung, obwohl das (im Gegensatz zum schweizerischen grünen Kreuz) markenrechtlich geschützt ist. Super, liebe deutsche Apotheker – und toll, dass ihr euch dort wehren konntet, so dass zumindest das jetzt nicht mehr eingesetzt wird! Weitere Themen in die Richtung sind die RX-Boni, zweifelhafte Werbung etc.

Aber in der Schweiz gehen sie auch schon seit je genau so vor: erst mal machen. Und: Vorschriften sind nur dazu da umgangen zu werden.

Der Versandhandel mit Medikamenten ist in der Schweiz grundsätzlich verboten (Art 27 HMG). Die „Zur Rose“ macht das trotzdem. Seit Jahren.

Weil die Apotheker bei uns bei dem System nicht mitmachen wollten, „importierte“ der Anwalt Oberhänsli und Gründer der „Zur Rose“ einen Apotheker aus Deutschland, zwang den schweizerischen Apothekerverein ihn aufzunehmen und die Hersteller ihn auch zu beliefern.

Steht alles übrigens auch so in der eigenen Firmengeschichte, einsichtlich auf ihrer Website.

Dort steht auch (stolz) das:

zur-rose

„In der Rechtsform einer Aktiengesellschaft könnte die Apotheke (an die Ärzte) Genussscheine an ihre Aktionäre ausgeben und so das Rabattverbot des Kartells ganz legal umgehen;“

Worum geht es? Um Rückvergütungen für die Ärzte, die bei der Zur Rose Aktien haben. Und um noch etwas mehr:

Ärzte, die ihren Patienten bei der zur Rose Medikamente bestellen bekommen aber etwas dafür:

  • Für jeden neuen Patienten CHF 40.-
  • Für jede Zeile auf dem Rezept CHF 1.-
  • Und für jeden Patienten nochmals eine Pauschale von CHF 12.-

Nicht unbedingt das, was ich als „Vorteile von bescheidenem Wert“ ansehen würde, speziell wenn wir davon ausgehen, dass der Arzt da genug Anreize hat, seine ganzen Chronisch-Kranken darauf umzustellen.

Kleines Rechenbeispiel: Bei 300 Patienten (1 pro Tag) und 1800 Rezepten (6 pro Tag) zu je 3 Zeilen (pro Rezept – etwa Durchschnitt) wären das im Jahr 21’000 Franken, die er da zusätzlich verdient.

Für die er keine Leistung erbringen muss, die ihm nicht bereits von der Kasse bezahlt wird.

Bei uns im Heilmittelgesetz (HMG, Artikel 33) steht:

Art. 33 Versprechen und Annehmen geldwerter Vorteile
1 Personen, die Arzneimittel verschreiben oder abgeben, und Organisationen, die solche Personen beschäftigen, dürfen für die Verschreibung oder die Abgabe eines Arzneimittels geldwerte Vorteile weder gewährt noch angeboten noch versprochen werden.
2 Personen, die Arzneimittel verschreiben oder abgeben, und Organisationen, die solche Personen beschäftigen, dürfen für die Verschreibung oder die Abgabe von Arzneimitteln geldwerte Vorteile weder fordern noch annehmen.
3 Zulässig sind jedoch:
a. geldwerte Vorteile von bescheidenem Wert, die für die medizinische oder pharmazeutische Praxis von Belang sind;
b. handelsübliche und betriebswirtschaftlich gerechtfertigte Rabatte, die sich direkt auf den Preis auswirken.

HMG, Art.33

Und diese Praxis der „Zur Rose“ soll kein Anreiz sein mal eine Zeile mehr auf das Rezept zu schreiben??!?

Die Versandapotheke wehrt sich gegen die Korruptionsvorwürfe durch den Apothekerverband: Denn das sei ja keine Korruption: die laufe ja im dunklen ab. Sie kommunizierten ihre (wie nenne ich das jetzt?) Vergütungen an die Ärzte ja öffentlich.

Der Patient hat, weil das direkt an die „Zur Rose“ geht keine Chance, da noch zu sagen: „Ach, das brauche ich glaub doch nicht / das habe ich noch …“ und es nicht zu beziehen.

(Was im übrigen nicht zu einem besserem Folgen der Therapie führt, wie ich an unzähligen Medikamentenretouren sehen kann).

Der Patient wagt nicht zu widersprechen. Er traut sich kaum noch nach einem Rezept zu verlangen, das er dann einlösen kann, wo er will.

Und das wäre dann im Widerspruch zur „freien Wahl des Leistungserbringers“.

Interessiert die „Zur Rose“ aber nicht.

Und es ist ja auch so praktisch, nicht? Seit einiger Zeit verschickt die „Zur Rose“ auch OTC Produkte – für die es aber (steht auch im Gesetz) ein Rezept braucht, wenn sie per Post verschickt werden.

Easy: stellen wir einfach ein paar Ärzte ein, die bereit sind anhand von einfachen Fragebogen Fernrezepte auszustellen.

Ärztliche Sorgfaltspflicht – was ist das?

– Das ist jetzt kein Angriff an die Ärzte im Allgemeinen. Echt nicht. Aber diejenigen, die bei dem System da mitmachen – denen gegenüber bin ich misstrauisch.

Sichergestellte Beratung

Es ist Samstag und eine Frau kommt in die Apotheke – sie knübelt eine Medikamentenpackung aus der Handtasche: „Ich hätte dazu eine Frage.“

„Ja?“ sage ich, als ich die Packung in die Hand nehme und sie einmal um die Achse drehe – wobei mir nicht entgeht, dass die grosse Packung Stugeron (Wirkstoff Cinnazerin) die sie mir entgegenhält eine Etikette von der „Apotheke zur Rose“ trägt. Eine Versandapotheke.

„Ich habe die hier vom Arzt bekommen wegen meinem Schwindel. Aber wenn ich die nehme … dann stehe ich irgendwie neben mir.“

„Seit wann nehmen Sie die?“

„Seit 2 Tagen. Der Arzt meinte ich sollte das ausprobieren, weil mir immer so schwindelig ist.“
… und dazu schreibt er gleich eine grosse Packung auf – denke ich. Es gibt 25er zum probieren, aber … ookay.

„Wie nehmen Sie die?“ frage ich – es steht zwar auf der Packung, aber … manchmal interpretieren die Leute das auch falsch.

„Morgens und abends je eine Tablette“.

Okay – das ist durchaus in der Norm.

„Das Medikament kann tatsächlich machen, dass man müde wird oder benommen. Manchmal treten Nebenwirkungen auch vermehrt am Anfang der Einnahme auf. Heute ist Samstag … ich würde die Tabletten noch bis Montag weiter-nehmen und schauen, ob es besser wird. Wenn nicht, dann rufen Sie am Montag dem Arzt an und teilen ihm das mit.“

„Okay.“

„Und fahren Sie im Moment nicht selber Auto.“

„Mache ich sowieso nicht. Danke.“

Sie packt das Medikament wieder ein.

„Wenn ich noch etwas sagen darf, bevor Sie gehen … ich bin gerne für Sie da und beantworte Ihre Fragen zu Medikamenten … aber: Ich wäre dafür auch sehr dankbar, wenn Sie die Medikamente dann auch bei uns beziehen würden.“ ich schenke ihr ein aufmunterndes Lächeln. 

„Oh – das … ja.“

Ich weiss, dass das ein Problem ist, denn: ihr Arzt wird ihr diese Art der Medikamentenbeschaffung „empfohlen“ haben … wenn er nicht grad einfach gesagt hat: „Ich habe ihnen etwas aufgeschrieben, es wird ihnen morgen zugeschickt, das ist doch viel einfacher für Sie.“

Und sich dagegen zu wehren – ja, das ist schwierig.

Nur zur Info: der Arzt bekommt etwas für die Medikamente, die er via der „Zur Rose“ schicken lässt. 

Soviel zur sachgemässen Beratung, die sichergestellt sein soll bei der Abgabe von Medikamenten – aber: ich vergass: für Versandapotheken gelten ja andere Voraussetzungen, da reicht es, wenn man per mail oder Telefon erreichbar ist.  Montags bis Freitags –  7.30-18.00 Uhr

Zu blöd ist Samstag.

Re-zept-PFLICHTIG

Erstes Telefon am Morgen:

Frau: „Bekomme ich von ihnen Tamiflu?“

Pharmama: „Wenn Sie ein Rezept haben, ja.“

Frau: (voll künstlich überrascht) „Oh, das braucht ein Rezept? WO bekomme ich das her?“

Pharmama: „Vom Arzt?“

und in die gleiche Richtung stossend hier eine allgemeine Durchsage:

Fragt mich nicht (Nicht!) hier oder per mail, ob ich gegen das Gesetz verstosse und etwas rezeptpflichtiges besorge / verschicke. Ich bin keine Versandapotheke und werde das auch nie sein. Ich kenne meine Kunden und Patienten gerne persönlich, dann weiss ich auch, wann / falls ich eine Ausnahme machen kann.  Hier wird es das aber nie geben. Sorry Leute, aber euer Reductil-Ersatz, Potenzmittel-pillen und derartiges bekommt ihr nicht hier. Und wenn ihr etwas auf Eure Gesundheit haltet, dann solltet ihr danach auch nicht auf dem Internet suchen.

Ende der Durchsage.