Was verschreiben, damit es bezahlt wird?

Follow up zum letzten Post, vor allem zum etwas aufgebrachten Kommentar „was die Ärzte sonst noch alles wissen sollen“ (?!?).  Bei unbekannter oder unsicherer Versicherungsdeckung, also wenn man nicht weiss, ob der Patient eine Zusatzversicherung hat, würde ich empfehlen wenn möglich nur Sachen von der Spezialitätenliste aufzuschreiben, die dann von der obligatorischen Grundversicherung übernommen werden. Das erspart einerseits verärgerte Patienten („weshalb muss ich das selber zahlen, der Arzt hat nichts davon gesagt!“) und zeitraubende Rückrufe durch die Apotheke deswegen.

Die Spezialitätenliste findet sich hier: http://www.spezialitätenliste.ch/ Man sucht mit dem Namen des Präparates. Ist es nicht drauf, wird es nicht übernommen von der Krankenkasse. Interessant vielleicht noch, die Limitationen bei gewissen Medikamenten mal anzusehen. Da hat es teils üble mögliche Fallstricke…

Manches (ausser den Vitaminen in der Schwangerschaft) wäre sinnvoll, wenn die Krankenkasse es übernehmen würde. Ich habe mich mal an einer Liste versucht, was nicht auf der SL steht – und womit man es ersetzen könnte, denn interessanterweise gibt es bei manchem Formen die übernommen werden von der Krankenkasse und andere (für die gleiche Anwendung) nicht.

NaCl Lösungen für die Nase bei Babies zum Beispiel. Da gibt es gar nichts. Dito bei solchen, die zur Wundspülung gedacht sind. Das einzige, was bezahlt würde sind NaCl in 100ml mit Infusionsbesteck …

Flector (oder Olfen) Pflaster gehen nur über die Zusatzversicherung. ABER Flectoparin ist auf der SL . Flectoparin enthält Diclofenac und zusätzlich noch Heparin. Es wirkt länger (24 statt 12 Stunden) und braucht deshalb weniger.

Die meisten abschwellenden Nasensprays und -Tropfen: Triofan, Otrivin, Xylo, Nasivin  .. übernommen werden: Nasivin pur, Rinosedin, Nasenspray Spirig

Ölige Vitamin D- Tropfen: Oleovit wird nicht bezahlt, aber Vitamin D Streuli und Luvit schon.

ViDe3 Monatsdosen gehen nur via Zusatzversicherung, dagegen werden die normalen ViDe3 bezahlt … (und mit 1/2 Flasche pro Monat ist man in ähnlicher Dosierung dabei)

Benerva nicht bezahlt  – Vitamin B Streuli in gleicher Dosierung schon.

Ein grosses Problem scheinen (nach manchen Rezepten, die ich sehe) so genannte Co-Marketing-Produkte zu sein. Da stellt die selbe Firma zwei (oder mehr) Varianten her. Diejenigen die in der Öffentlichkeit beworben werden sind dann nicht (mehr) auf der SL, die anderen schon. Zum Beispiel:

  • Voltaren Dolo – Voltaren (Achtung: die Forte sind gar nicht auf des SL)
  • Zeller Schlaf – Redormin
  • Zeller Entspannungsdragees – Relaxane
  • Hyperval – Remotiv
  • Prefemin – Premens
  • Padma 28 – Padmed Circosan
  • Hyperiforce – Hyperimed
  • Echinaforce – Echinamed
  • Lamisil Pedisan – Lamisil
  • Algifor Dolo Junior Sirup – nicht bezahlt Algifor Junior Sirup schon. (Das kommt so häufig vor, da rufe ich nicht mal mehr an, das tausche ich einfach aus)

überhaupt Ibuprofen Tabletten: Besser man schreibt nur generisch den Wirkstoff und die gewünschte Wirkstoffmenge / Dosierung auf, da hier häufig Formen existieren, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, da dafür freiverkäufliche Formen existieren (bei 200 und 400mg) für die Werbung gemacht wird …

auch nicht ganz verständlich, weshalb auf der SL zum Beispiel von der Folsäure nur die 100er Packung ist, aber nicht die 20er – die man bei Methotrexat Behandlung doch auch braucht.

Kennt ihr noch mehr Beispiele? Postet sie in den Kommentaren!

Wie ein Asylbewerber zum Medikament kommt …

Wie kommt ein Asylbewerber zum Medikament? Wie jeder andere auch, ausser … hmmja.

Die jüngere Frau bringt mir ein Rezept vom Spital für Elevit. Das sind Vitamine, die man in der Schwangerschaft anwendet. Sie sieht zwar noch nicht schwanger aus, aber das muss nichts heissen. Zusammen mit dem Rezept drückt sie mir den Brief von der Krankenkasse in die Hand, da sie – wie sie mir in leidlichem deutsch erklären kann – keine Krankenkassenkarte bekommt.

Gut kann ich heute in der Apotheke bei den meisten Krankenkassen die Versicherungsdeckung einer Person auch via Internet abrufen. Im schlimmsten Fall auch nur mit Name und Geburtsdatum – auch wenn das wesentlich aufwändiger ist. Ich mache das, dabei fällt mir auf, dass sie die Krankenkasse offensichtlich zugewiesen bekommen hat, weil sie Asylbewerberin ist. Deshalb bekommt sie wohl auch keine Karte. Nicht wirklich überraschend ist denn auch, dass sie nur Grundversichert ist, so wie obligatorisch. Keine Zusatzversicherung. Das bedeutet in dem Fall auch: das Elevit wird nicht übernommen, das zahlt nämlich nur die Zusatzversicherung. Auch in der Schwangerschaft. Da hat man zwar ein paar Vergünstigungen wie: keine Franchise, kein Selbstbehalt … aber das nicht.

Ich gehe zurück zur Patientin und versuche ihr die Sachlage zu erklären: Wenn sie die Multivitamine will, dann muss sie sie selber bezahlen.

Nicht wirklich überraschend hat sie kein Geld dafür.

„Gibt es da nichts, was übernommen wird?“ fragt sie.

Leider nicht. Die ganzen Multi-Vitamine werden – wenn überhaupt – nur von der Zusatzversicherung übernommen.

„Ich brauche sie aber, da ich schwanger bin.“

Naja – es sind Vitamine, auch wenn wir einzelne brauchen, die kann man im Normalfall auch ohne Tabletten zu sich nehmen: sie sind in der Nahrung enthalten. Aber – ich sehe das Problem. Ich überlege. Das wichtigste darin, das sie braucht ist wahrscheinlich die Folsäure und das Eisen. Das könnte man sich separat verschreiben lassen, bei denen gibt es Präparate, die von der Grundversicherung übernommen werden.

Die Pharmaassistentin übernimmt den Fall und versucht im Spital anzurufen. Ich mache das aus verschiedenen Gründen sehr ungern. Auch hier zeigt es sich wieder: die Ärztin, die sie hatte ist nicht da und die in der Abteilung, in der die Patientin gewesen ist, ist zu beschäftigt. Immerhin verspricht man zurück zu rufen.

Ich sage der Frau, dass sie am nächsten Tag wieder kommen soll – das könnte etwas dauern.

Später am Tag folgt tatsächlich der Rückruf durch die verschreibende Assistenz-Ärztin selber. Die ist erst mal sehr erstaunt, dass das nicht übernommen wird – auch nicht in der Schwangerschaft. Dass die Patientin das nicht selber zahlen kann, kann sie sich selber denken. Tatsächlich hat sie es vor allem deshalb aufgeschrieben, weil sie denkt, dass die Frau in der Unterkunft wahrscheinlich auch nicht sehr ausgewogen zu essen bekommt. Leider ist sie von meinen Vorschlägen nicht überzeugt. Ändern darf ich deshalb nichts, die Frau soll nur bei eventuell auftretenden Problemen wieder zum Arzt.

Etwas unbefriedigend, weshalb ich mich danach noch etwas mehr damit beschäftigt habe.

Da in der Schweiz die Grundversicherung obligatorisch ist müssen auch Asylsuchende eine haben (gilt übrigens auch für sans-Papiers etc.). Jede Kasse muss sie aufnehmen, sie haben ein Anrecht auf Prämienverbilligung und im Asylverfahren bezahlen oft die Kantone die Prämien – wenn die Bewerber sie nicht selber bezahlen können. In dem Fall bestimmt der Kanton dann aber auch welche Krankenkasse und schränkt die Wahl der Ärzte und Spitäler ein.

Dann steht hier bei migraweb:

Asylsuchende haben in der Schweiz das Recht auf medizinische Basisversorgung. Sie dürfen aber nicht von sich aus einen Arzt oder ein Spital aufsuchen, sie brauchen – ausser in absoluten Notfällen – eine Kostengutsprache des zuständigen Sozialdienstes.

Sie müssen also zuerst den Arzt, der zum Beispiel für das Asylzentrum verantwortlich ist (oder auf einer Liste steht?) aufsuchen. Und eben: es wird nur übernommen, was auf der SL Liste steht (Grundversicherung). Das sollten die Ärzte dann aber wissen …

Vorsicht vor einschränkenden Versicherungsmodellen

Das sorgfältige Lesen des Kleingedruckten vermehrt das Wissen.
Das Nichtlesen trägt zu mehr Erfahrung bei.
Willy Meurer

Das gilt definitiv auch für Krankenkassenverträge – Jetzt weiss ich in der Apotheke mehr – und auch der Patient ist um eine Erfahrung reicher. Er kam letztens in die Apotheke fragen, weshalb er bei seinem Medikament gegen Epilepsie auf einmal 50% der Kosten selber tragen muss.

Das fand ich seltsam aus verschiedenen Gründen. Richtig: Er bekommt ein Antiepileptikum, von dem es Generika gibt, aber – Er bekommt das seit Jahren und ist damit gut eingestellt. Bei einem Wechsel riskiert man hier einen Epileptischen Anfall, da die Bioverfügbarkeit des Nachfolgepräparates unterschiedlich sein kann. Da man das vermeiden will, wechselt man die Therapie nicht einfach so. Sein Arzt hat dann auch weiter das bisherige Medikament aufgeschrieben. Und da er den Austausch nicht ausdrücklich auf das Rezept geschrieben hat, haben wir als Apotheke den Austausch „aus medizinischen Gründen“ abgelehnt. Dadurch sollte eigentlich die 20% Selbstbehalt-Regel nicht mehr greifen, also dass der Patient nur einen 10% Selbstbehalt zahlt anstatt der bei teureren Medikamente mit erhältlichen Generika 20%.

Stattdessen bezahlt er aber 50% Selbstbehalt! So steht es auf der Rechnung der Krankenkasse. Ein bisschen Nachgeforscht – er hat die CSS Profit gewählt, ein Hausarzt-Versicherungsmodell, das eigentlich Sinn macht zum sparen (ich habe selber ein HMO Modell) … das liest sich dann so:

Ihre Vorteile:
• Wahl des persönlichen Hausarztes
• Günstigere Prämie für die obligatorische Krankenpflegeversicherung
• Gleiche Versicherungsleistungen wie bei der obligatorischen Krankenpflegeversicherung
• 10% Prämienrabatt auf die obligatorische Krankenpflegeversicherung
• 7% Rabatt bei Ausschluss der Unfalldeckung
• Prämienrabatt bei höherer Franchise

Alles klar und nichts ungewöhnliches soweit. Weiter unten in den Versicherungsbedingungen steht dann aber dies:

Verlangen Sie in jedem Fall unaufgefordert ein kostengüstiges Arzneimittel … Es kann sich dabei um ein Generikum oder ein kostengünstiges Originalpräparat handeln. Falls Sie ein auf der Generikaliste geführtes Arzneimittel mit erhöhtem Selbstbehalt (20%) wählen, für welches eine kostengünstigere Alternative angeboten wird, werden die Kosten nur zu 50% vergütet.

Und – da steht es. Schwarz auf Weiss. Aber was ist in so Fällen wie dem beschriebenen, wo man mal nicht einfach so auf ein Generikum wechseln soll? Das steht auch irgendwo in den Unterlagen

Diese Regelung gilt nicht, wenn die versicherte Person aus medizinischen Gründen auf das Originalpräparat mit erhöhtem Selbstbehalt angewiesen ist. Eine entsprechende schriftliche Bestätigung des behandelnden Arztes muss bei der Leistungsabrechnung vorliegen.

Ich habe trotzdem nochmal telefonisch nachgefragt, da die anderen Kassen es in so einem Fall akzeptieren, wenn die Apotheke den Austausch ablehnt. Nicht so die CSS. Da muss ausdrücklich der Arzt auf dem Rezept vermerken: „Aus medizinischen Gründen nicht substituieren“ – NUR dann übernehmen sie es normal.

Also: Bitte schaut Euch bei einem Wechsel der Versicherung die Vertragsbedingungen gut an. Prämienrabatte werden immer durch Einsparungen an anderer Stelle „erkauft“ – und das bedeutet häufig Einschränkungen in der Leistung!

Der stille Skandal um günstige Medikamente

Irgendwie warte ich immer noch auf den öffentlichen, europaweiten Aufschrei. Aber bis jetzt ist die Medienlandschaft erstaunlich ruhig und die allgemeine Bevölkerung scheint das bis auf ein paar Ausnahmen gar nicht richtig mitbekommen zu haben. Ihr erinnert Euch vielleicht noch, dass ich schon etwas über den Valsartan Rückruf gebloggt habe? Inzwischen ist etwas mehr bekannt. Nur … hört man kaum etwas davon.

Das mag damit zusammenhängen, dass der Rückruf offiziell nur auf Stufe Detailhandel erfolgte und nicht auf Stufe Patient. Damit ist er nur einer unter vielen – und auch die Begründung des offiziell „vorsorglichen“ Rückrufs war nicht besonders ungewöhnlich: „eine mögliche, produktionsbedingte Verunreinigung des eingesetzten Wirkstoffes“.

Da es mit dem aktuellen Wissensstand (wir reden hier noch von möglicher Verunreinigung in unbekannter Menge und unbekannter Wirkung) schädlicher wäre den Blutdrucksenker abzusetzen, sollen die Patienten ihn weiter nehmen, respektive vor einem Wechsel den Arzt aufsuchen. Sie werden nicht informiert.

Mehr Informationen tauchen im Internet auf, vor allem auf deutscher Seite: Bei der Verunreinigung handelt es sich um das krebserregende N-Nitrosodimethylamin (NDMA). Alle betroffenen Medikamente enthalten Valsartan aus der Produktion von einem chinesischen Hersteller (Zhejiang Huahai Pharmaceutical).

Patienten die in die Apotheke kamen, die das mit dem Rückruf in der Presse gelesen haben, konnten wir teils beruhigen, da sie einen der nicht-betroffenen Medikamente hatten und andererseits bei Sorge schon umstellen. Praktischerweise haben wir bei uns in der Apotheke nur wenige Betroffene, da wir vorher schon die Generika abgegeben / an Lager hatten, die die Verunreinigung nicht enthalten. Trotzdem habe ich unser Lager mit den noch lieferbaren aufgestockt.

Vereinzelt hatten wir Leute, die ausgerufen haben von wegen: „So chinesischen Dreck will ich nicht fressen“ und: „Ich will nur noch Medikamente aus der Schweiz“ …. so sehr ich das verstehen kann – das wird schwierig bis unmöglich. Heute werden eine Menge der Medikamente im Ausland hergestellt – und die Wirkstoffe dafür kommen häufig aus Asien. Sie werden nicht mehr hier hergestellt aus Kostengründen. Und die Produktionswege sind selbst für die Apotheken nicht einsichtbar. Wir haben in der Schweiz eigentlich sehr gute Kontrollen: bei der Swissmedic müssen alle Medikamente angemeldet werden, Studien gebracht, die auch zeigen, wie sie hergestellt werden: die Synthesewege, die Qualitätskontrollen, die Bioverfügbarkeitsvergleiche und -Kontrollen bei Generika. Gelegentliche Überprüfungen im Herstellungsland und der Tabletten selber … was dann zu Rückrufen führen kann. All das – und dann kommt der Valsartan Rückruf.

Mehr Informationen dazu werden öffentlich. Die Verunreinigung kam wegen einer Änderung des Syntheseweges schon 2012 in den Wirkstoff. Entdeckt wurde das erst jetzt – durch Zufall. Synthesewege von Wirkstoffen haben mit dem Patent zu tun – das hätte gemeldet und auch kontrolliert werden müssen … Irgendwie ist das nicht geschehen.

Während die Schweizer aktuell offenbar noch am Abklären sind, wieviel Verunreinigung da drin ist und was das für Auswirkungen haben kann, ist in Deutschland inzwischen bekannt: Eine Tablette enthält zwischen 3,7 µg und 22,0 µg NDMA. Zum Vergleich: Die tägliche Aufnahme via Nahrung (Pökelfleisch, Bier) beträgt ca. 0,3 µg, mit Rauchen von 20 Zigaretten steigt das auf 85 µg pro Tag. Das ist also nicht ganz unerheblich. Wieviel in einer Tablette drin sein kann hängt davon ab, wieviel Wirkstoff sie enthält: Je mehr Valsartan, desto mehr Verunreinigung.

Bei 40% betroffene Valsartan-Medikamente, kann man darauf ausgehen, dass Europaweit mehrere Hundert-tausende Patienten das genotoxische Mittel eingenommen haben – und noch einnehmen. Das ist nicht (mehr) zu ändern und Panikmache keine Option. Die Nutzen-Risiko-Abklärung spricht immer noch gegen ein abruptes Absetzen. Mag sein, dass es deshalb (immer noch) so ruhig ist um das Ganze. Dennoch … immer noch kein Rückruf auf Patientenebene und irgendwie erstaunlich wenig öffentliche Diskussion darüber. Fast zwei Monat später. Natürlich … ein Teil des Problems löst sich von selber: die Patienten, die bisher die verunreinigten Mittel haben und denen sie ausgehen, werden sozusagen automatisch auf ein Generikum (oder das Original) umgestellt … und im Moment sind die noch lieferbar.

Aber man sollte das als Anlass nehmen, die aktuelle Praxis zumindest zu überdenken: Die Auslagerung der Wirkstoffproduktion und Zentralisierung auf (wenige) Firmen in Asien mag zwar günstig (lies: billig) sein, doch sind die Kontrollen in diesen Ländern oft dementsprechend – wie sich auch in dem Fall zeigt. Ausgekommen sind da zum Beispiel fehlende Reinigungsprotokolle, Fälschungen bei den Formularen der Qualitätskontrolle oder der Bioverfügbarkeitsprüfungen (Rambaxy) … Medikamente, die möglicherweise zu wenig Wirkstoff enthielten oder Verunreinigungen wie Glassplitter. Diese Verunreinigung mit NDMA mit geschätzt 1 Krebsfall mehr pro 5000 Patienten die das Valsartan in Höchstdosis eingenommen haben, finde ich aber doch sehr negativ beeindruckend. Inzwischen wurde die Verunreinigung übrigens bei einem weiteren chinesischen Hersteller und einem indischen Hersteller gefunden. Wirklich Einzelfälle kann man das nicht mehr nennen.

Trotzdem bleibt der Aufschrei aus. Sind vordergründig billige Medikamente das wirklich wert? Sollte man da nicht das System … überdenken und die Produktion, auch wenn das dann teurer wird, wieder näher (nach Europa) holen? Aber natürlich: dann wird wieder über die Medikamentenpreise gemeckert.

Betrug mit Rezept

Vor ein paar Tagen hatten wir die Diskussion in den Kommentaren: Wenn die Patienten die Rechnungen vom Arzt nicht bezahlen, aber das Geld bei der Krankenkasse zurückholen gehen. Nun ist aktuell offenbar eine Betrügerin unterwegs, die in den Apotheken versucht mit derselben Masche Geld zu machen.

Sie ruft an um ein teures, rezeptpflichtiges Medikament zu bestellen. Gilenya anscheinend. Dann erzählt sie am Telefon, dass sie das Rezept und eine Kostengutsprache der Krankenkasse hat – diese ihr das also zurückerstattet. Sie will das Medikament aber auf Rechnung von der Apotheke beziehen. Ausserdem stellt sie in Aussicht, bei Abholung gleich noch mehr bestellen zu wollen, da sie ins Ausland geht.

Geht die Apotheke darauf ein, besteht die Möglichkeit, dass die Frau mit der (unbezahlten) Rechnung der Apotheke von der Krankenkasse das Geld „zurück“ bekommt, sie die Apotheke dann aber nie bezahlt. Dabei handelt es sich immerhin um etwa 6700 Franken …

Auch unschön: Bestellt die Apotheke das Medikament und sie kommt das nicht abholen (zum Beispiel, weil man gesagt hat, dass man das nur macht, wenn man selber mit der Krankenkasse abrechnet), dann darf man für das Zurückschicken auch noch extra Handlinggebühren beim Grossisten zahlen. Das ist ein kleinerer Verlust als die paar Tausend, aber nervt!

Aufziehende Gewitterwolken

gewitterwolken

Ich bin Mitglied verschiedener Apothekergruppen auf Facebook – so erstaunt es vielleicht nicht, wenn ich als Schweizer Apothekerin dort faktisch als erste über neue Entwicklungen informiert werde. So wie die (vielleicht?) auch in der Schweiz drohende Knappheit von Ibuprofen-Tabletten. Offenbar ist in den USA eine der den Wirkstoff herstellenden Firmen abgebrannt – eine der nur 6 Weltweit. In Deutschland äussert sich das jetzt schon darin, dass manche Ibuprofen Tabletten nicht mehr lieferbar sind. Gut … dort wird das Problem noch durch die Rabattverträge verschärft: die Apotheken sind gezwungen die Medikamente gewisser Firmen abzugeben, da die Krankenkasse mit denen Verträge hat und andere einfach nicht vergütet. Da merkt man so Ausfälle noch schneller durch die entstehenden Engpässe. Dafür haben wir in der Schweiz an sich schon viel weniger Generikafirmen überhaupt, die die Tabletten vertreiben. Tatsächlich kann ich sie an einer Hand abzählen. Und was die Suspension mit Ibuprofen angeht … dafür reicht ein (!) Finger.

Und jetzt Valsartan. Das wird heute ebenfalls in wenigen Firmen hergestellt … globularisierung und Preisdruck sei Dank (ich sag nur: Geiz ist Geil) hauptsächlich in China und Asien allgemein. Und von einer dieser Firmen wird nun (letzte Woche) gemeldet, dass der Wirkstoff mit einem Nitrosamin (potentiell krebserregend) verunreinigt ist … kein Wort darüber in welchem Ausmass. Da diese Firma (als einer der wenigen Hersteller) viele Firmen beliefert, die daraus Tabletten machen, sind nun entsprechend viele von einem Rückruf betroffen. Die Liste der betroffenen Firmen und möglichen Chargen verlängert sich fast täglich. In Deutschland finden sich die Rückruflisten zum Beispiel hier in der DAZ.

Und in der Schweiz? Es ist in Abklärung … meldet die Pharmavista.  Ganz sicher sei die Novartis (und damit Sandoz als deren Generikahersteller) nicht betroffen (die lassen woanders herstellen). Ansonsten führt die swissmedic weitergehende Untersuchungen durch. Gestern Montag habe ich dann einen ersten (vorsorglichen) Rückruf erhalten, allerdings nur bis Stufe Detailhandel von der Spirig. Die Patienten werden ebenfalls noch nicht informiert. Ob weitere Firmen betroffen sind, ist immer noch unklar.

Grundsätzlich gilt für betroffene Patienten (egal wo): Keine Panik. Es handelt sich dabei um Verunreinigungen in sehr, sehr geringen Mengen (die wahrscheinlich keine gesundheitlichen Schäden nach sich ziehen). Es wird angewiesen die Tabletten vorläufig weiter zu nehmen, da ein plötzliches Absetzen viel (und akutere) üblere Folgen haben kann. Wer eine der betroffenen Chargen gerade nimmt, sollte sich mit dem Arzt in Verbindung setzen wegen einem Wechsel.

Ich habe das Gefühl, da kommt noch etwas auf uns zu.