Das wäre fast falsch raus

rpabstand

Eigentlich schön geschrieben, aber … der Abstand …

Erklärung: Es gibt Citalopram (Seropram) und es gibt Escitalopram (Cipralex). Beides sind Mittel gegen Depressionen und Angststörungen, wobei das Escitalopram faktisch die „weiter entwickelte Form“ ist in dem Sinn, dass es nicht mehr das Racemat-Gemisch ist, sonder nur das S-Enantiomer*, das (sagt man) eigentlich für die Wirkung verantwortlich ist. Ob es auch entsprechend besser ist ist diskutabel. Teurer ist es allemal. Immer noch.

Mehr lesen darüber hier Chiralität (Rechtsdrehend, Linksdrehend, Verdrehend).

Zur Klarstellung

Nach diesem etwas verwirrlichen email-Austausch sehe ich mich genötigt, hier ein paar Sachen klar zu stellen.

Zwischen dem 7.12.2012 und 04.12.2012 kann ich keine Email lesen oder beantworten
Bitte nennen Sie mir den Preis für folgendes Produkt in €  – Rezept liegt vor
Neues Pflaster Capsaicin  179mg — in Deutschland: Qutenza —
Mein e-mail (entfernt)
Freundliche Grüße und eventuell Geschäft
H.

guten Tag Herr H,
da ich keine Medikamente verkaufe, gebe ich auch keine Preisauskünfte. Für die rezeptpflichtigen Medikamente können sie aber auf der Seite http://med.mymedi.ch/index selber nachschauen.
mit freundlichen Grüssen
Pharmama

Bitte seien Sie freundlich und sagen Sie mir ob ich auf einer schweizer Seite bin oder Slowakei. Die Preise sind in CHF. Danke H.

Also noch einmal ganz langsam und zum mitschreiben:
Das hier (hier!) ist keine Versandapotheke, nicht einmal eine Online-Apotheke. Das hier ist ein persönliches Blog.
Deshalb verkaufe ich hier auch keine Medikamente. Nix Geschäft.
Verschicken könnte ich Medikamente auch nicht, selbst wenn ich ein Rezept bekäme – das darf ich als Apotheke in der Schweiz nicht.
Schweiz! Das .ch in der Blogadresse und dem von mir genannten Link und die Preise dort in CHF (Franken) dürften darauf hindeuten.
Ich spreche und schreibe auch in Deutsch (oder zumindest Düüütsch :-) )
Und vielleicht sollten sie doch mal ihrem e-mail header entfernen … der ist seit 3 Jahren veraltet.

A (pharmacists) Tale Of Two Countries

Eine Geschichte von Kollegin Mareike aus dem Rheinland:

Schöne oder weniger schöne Geschichte, die meine Kollegin und ich gestern im normalen Samstagsdienst erlebt haben
Ein Kunde mittleren Alters, würde schätzen so Mitte 50, kommt zu uns in die Apotheke und kauft ASS 100. Er fragte meine Kollegin dann aber auch in einem Zuge, ob sie ihm sein Metoprolol schonmal vorab ohne Rezept geben könnte, er hätte keins mehr, bräuchte das dringend und er würde das Rezept dann nachliefern.
Sie hat es ihm erstmal verweigert, sagte dann aber, nach mehrmaligem Nachbohren seinerseits, dass sie ja mal ihre Kollegin, also mich, fragen könne.
Sie fragt mich also, ob wir das vorab beliefern würden. Da sie diejenige ist, die schon 10 Jahre in dieser Apotheke arbeitet (ich erst etwas über 1 Jahr) und die Kunden, ob Stammkunden oder Kunden, die einfach so öfter mal vorbeischauen, besser kennt als ich, schätze ich das so ein, dass sie diesen Herren nicht kennt und verweigere ebenfalls die Abgabe ohne Rezept.
Und dann gings los:
„Ja, meinen zweiten Herzinfarkt hatte ich ja schon!“ „Habe gestern die letzte Tablette genommen.“ „Wenn ich nächste Woche tot bin, dann sind Sie schuld!“
Mein Kommentar (diesen Schuh wollen wir uns auf gar keinen Fall anziehen) war dann nur: “Na, wenn sie schon Herzinfarkte hatten, sollten sie doch gelernt haben rechtzeitig für neue Rezepte sorgen zu können, damit sie ihre Medikamente pünktlich bekommen. Sie können immer noch in den Notdienst gehen und sich ihr Medikament dann dort verschreiben lassen.“
Dafür hatte er dann aber natürlich keine Zeit!!!

Ich finde es unfassbar, wie ein erwachsener Mann mit so einer Krankheitsgeschichte (ob das stimmte sei dahin gestellt), uns dafür verantwortlich macht, dass er seine Medis nicht vorab beziehen kann, nur weil er keine Zeit/Lust hat, sich rechtzeitig um seine Rezepte zu kümmern. Faulheit? Ignoranz? Man weiß es nicht, aber da schalte ich auf stur und taub. Ich helfe gerne, telefoniere mit Ärzten und versuche Lösungen zu finden, aber so etwas hab ich auch noch nicht erlebt.

Das grenzt, nein, das ist von seiner Seite schon richtige Erpressung. Vor allem Angesicht der gesetzlichen Grundlagen in Deutschland hätte sie gar nicht anders handeln dürfen. So doof, unlogisch und patientenunfreundlich das ist.

Ich denke, das begreifen viele Leute nicht. Vielleicht sollte man einen Fall, wo die Apotheke nach so etwas gesetzlich verurteilt wurde mal ausdrucken und zur Erklärung abgeben. Leider kann man diesen Leuten trotzdem keine Eigenverantwortung beibringen.

Bei uns wäre das übrigens anders gelaufen – aber wir haben ja (Danke lieber Gesetzgeber) auch ein paar weiterreichende Verantwortungen als Apotheker in der Schweiz. (Dafür haben wir auch die Selbstdispensation durch die Ärzte, aber das ist ein anderes Thema).
Bei so einem Kunden wie oben könnte ich zum Beispiel nachschauen, ob er es schon einmal bei uns hatte – wir müssen Computerdossiers führen über die Abgabe rezeptpflichtiger Medikamente.
Falls Ja, könnte ich ihm entweder eine einmalige Wiederholung auf ein Rezept dafür machen – vorausgesetzt, es ist nicht mehr als 1 Jahr alt und er hat das nicht schon einmal so gemacht.
Oder ich könnte einen Vorbezug machen (wenn ich denke, dass er wirklich das Rezept vom Arzt besorgen geht),
Wenn er aber noch nie damit bei uns war, dann muss ich abklären, ob er es wirklich braucht (sieht in dem Fall stark danach aus), und entscheiden, was das Risiko ist, wenn ich es ihm abgebe (wenig) gegen wenn ich es ihm nicht gebe (könnte tatsächlich Herzprobleme machen) – und dann entscheiden ob ich ihm das als Vorbezug gebe (und das Rezept noch kommt) oder ihn das erst mal zahlen lasse (Bei einem Patienten, der noch nie da war eher das). Das liegt in meiner Verantwortung – der ich entsprechend sorgfältig nachgehe.
Also ja – hätte er das von mir wahrscheinlich bekommen können. Einmal. Unter der Voraussetzung, dass er wieder zum Arzt zur Kontrolle geht und ich vor einem eventuell nächsten Mal ein Rezept sehe.

Übrigens: das Aspirin 100 (bei uns cardio genannt) ist in der Schweiz rezeptpflichtig … und demnach hätte ich das ganze Prozedere oben auch für das machen müssen ….

So sind die Gesetzgebungen halt unterschiedlich.

Reiseapotheke fix und fertig

Kunde in der Apotheke: „Habt ihr auch fertige Reiseapotheken?“

Pharmama: „Nein, ich habe nur Autoapotheken. Und da sind keine Medikamente drin.“

Mann: „Gibt es das denn nicht?“

Pharmama: „Jedenfalls habe ich schon länger keine mehr gesehen.“

Mann: „Weshalb denn? Das wäre doch noch praktisch!“

Pharmama: „Na – ich könnte mir vorstellen, dass das daran liegt, dass man die individuell sowieso anpassen muss – manches hat man schon zu Hause und braucht es nicht noch einmal, anderes braucht nicht jeder. Für in die Arktis brauchen sie keinen Mückenschutz und für die Schweiz nicht zwingend ein Durchfallmittel.“

Mann: „Ah – das macht Sinn.“

Das war vor ein paar Wochen, offenbar hat aber jemand gefunden, das ist eine Marktlücke, die man füllen muss.

Jedenfalls hat man in der Drogerie einer Kaufhauskette, die hier ungenannt bleiben soll, tatsächlich so Reiseapotheken als Aktion verkauft.

Eine Reiseapotheke mit Medikamenten drin (Liste D zwar, aber … Medikamente: Dafalgan, Imodium, Fenistil etc.) im Griffverkauf (lies: Schütte) nahe beim Eingang – Halt da wo es am meisten auffällt und läuft.

Nun … offenbar ist das auch dem Kantonsapotheker aufgefallen :-)  Jetzt darf das Kaufhaus alle diese fertigen Apotheken zurückziehen und muss eine Strafe zahlen, zusätzlich zu den Kosten für den Besuch des Kantonsapothekers.

Medikamente gehören halt nicht in die Selbstbedienung. Schön, dass dem nachgegangen wurde.

Ich hoffe auch das Kaufhaus hat etwas dadurch gelernt.

Ist das das richtige?

Diese Frage kam vor ein paar Tagen auf Facebook bei einer anderen Apothekerin auf:

Scheinbar gesunde Frau kommt mit Rezept über Cefuroxim 500 12 Tbl.


“Soll es für die Blase sein?“ frage ich.


„Nein, meine Beine sind so schlapp. Ich habe einen grippalen Infekt.“ antwortet die Frau.


„Haben Sie auch Fieber oder andere Beschwerden?“

„Nein, nur müde Beine.“

Ich bin jetzt echt sprachlos, was soll man da Beraten??????
 „Der Doktor hat Ihnen großen Mist aufgeschrieben. Ich empfehle Ihnen ….. „ geht ja nun auch nicht.

Kleine Erklärung vorneweg für medizinische Laien: Cefuroxim ist ein Breitband-Antibiotikum. Es wirkt gegen Infektionen mit Bakterien. Gegen Viren wie bei den meisten Erkältungen nützen sie auch gar nichts. Es sollte nur eingesetzt werden, falls wirklich nötig – und nach Möglichkeit auch spezifisch gegen empfindliche Bakterien.  Der Grund dafür ist auch, dass sich Resistenzen bilden können – dann wirkt das Antibiotikum irgendwann nicht mehr. Als Antibiotikum hat es auch klassische Nebenwirkungen, da es häufig nicht nur die Bakterien kaputt macht, die es bekämpfen soll, sondern auch die, die nützlich für uns sind – zum Beispiel im Darm. Darum gibt es häufig Durchfall. Oder die in der Vaginalflora, darum gibt das nach Antibiotikumgabe gelegentlich Pilzinfektionen dort. In keiner Packungsbeilage wird sich aber finden, dass das gegen müde Beine wirkt. Und vom Wirkmechanismus her ist es auch nicht „off label“ dafür sinnvoll einzusetzen.

Also zurück zum Fall: Der Arzt verschreibt etwas, das keinen Sinn macht / nicht für diese Anwendung zugelassen ist … und in der Apotheke wird das bemerkt. Da gäbe es noch mehr Beispiele: Hustenmittel, obwohl kein Husten vorhanden, sondern nur Halsschmerzen, Tamsulosin (Mittel gegen benigne Prostatahyperplasie) bei einer Frau oder Silbertraubenkerzenextrakt (Mittel in der Menopause) bei einem Mann …

Wie soll man reagieren?

Man will ja nicht den Patienten gegen den Arzt aufhetzen. Oder den Arzt gegen die Apotheke aufbringen. … das spiegelt sich dann in Kommentaren der Apotheker wieder wie:

Den Doc muß ich dafür nicht anrufen. Der meint das schon ernst.

Und der Arzt blafft einen dann an „Ich hab mir schon was bei der Verschreibung gedacht“…. Danke für das nette Gespräch!

Ja, der Arzt hat das Verschreibungsrecht. Ja, er hat sich dabei wahrscheinlich etwas gedacht. Es gibt so etwas wie „off label use“  – das Tamsulosin zum Beispiel wird gelegentlich bei Harnsteinen auch bei Frauen eingesetzt, damit die besser abgehen. Vielleicht hat er auch nur etwas aufgeschrieben, weil der Patient unbedingt etwas wollte – und es einfach nichts gescheites gibt. Dann ist das wohl eine Art modernes Placebo.

Aber ich finde in so einem Fall, wo auffällt, dass Medikament und für was es wirken soll (die Indikation) einfach nicht zusammenpassen, da sollte die Apotheke den Arzt anrufen und nachfragen. Dafür sind die Apotheken da. Wir sind nicht nur Medikamentendispenser, wir sind medizinische Fachpersonen und unsere Aufgabe ist es sicher zu stellen, dass das richtige Medikament beim richtigen Patient landet und richtig angewendet wird. Das 4 Augen Prinzip hat seinen Grund.

Und ich finde, wenn der Arzt sich dabei was gedacht hat – dann kann er uns das „was“ ja auch sagen. Oder?

Das ist meine Meinung. Aber jetzt hätte ich gerne Eure Meinung dazu – in 2 kleinen Umfragen:

(Bitte besucht den Post um daran teilzunehmen!)

Für die Fachperson (Apotheker / Pharmaassistentin / PTA):

Für medizinische Laien / Patienten:

Und für die Ärzte habe ich den nächsten Post, wo sie sich auch gerne äussern dürfen.

von *der* Frau

Mann in der Apotheke: „Ich hätte gerne ein Celebrex*.“

Pharmama: „Haben Sie dafür ein Rezept?“

Mann: „Nein. Aber ich habe das schon von der Frau bekommen.“

Pharmama (leicht irritiert): „Von welcher Frau?“

  • andere Apothekerin? Ärztin?

Mann: „Na, von meiner Frau.“

Hmpf. Das kommt häufiger vor, dass Ehepartner untereinander Medikamente austauschen. Leider auch rezeptpflichtige Sachen, wo es wirklich gut wäre, die Anwendung vorher abzuklären.

*Celebrex: rezeptpflichtiges Schmerzmittel, einziger noch Überlebender der COX2 Hemmer, weil nach der Vioxx Sache die meisten vom Markt gezogen wurden wegen (wahrscheinlich) erhöhten Herzinfarktraten.