Au weh – Pflege und MiGeL (und Spitex!)

Der neuste Gerichtsentscheid im Streit Krankenkassen gegen Altersheime hat … unerwartete Auswirkungen auf die Arbeit in der Apotheke.

Ihr erinnert Euch noch, was ich über die MiGeL und Leute im Altersheim geschrieben habe?

Zur Erinnerung: Offenbar haben die Krankenkassen Verträge mit Alters- und Pflegeheimen, in denen steht, dass MiGeL Produkte (Sachen wie Inkontinenzwindeln, Verbandsmaterial, Nadeln, Blutzuckerteststreifen) in der Pauschale, die die Krankenkasse den Institutionen zahlt pro Person und Tag enthalten sind. Damals hatte ich einen Fall, wo die Krankenkasse mir die Blutzuckerteststreifen auf Rezept nicht zahlen wollte, da der Patient ein Heimbewohner war … und das mit der Pauschale abgegolten sein sollte. Ich konnte das noch abwehren, da mir nicht bekannt war, dass der Patient da drunter fällt.

Aber heute ist das so: wenn der Patient in einem Alters- oder Pflegeheim lebt, dann gebe ich (auch auf Rezept) besser keine MiGeL-Produkte ab: das muss das Heim machen. Ich bekomme es nämlich nicht zurückerstattet von der Krankenkasse. Das Heim kann was nicht von der Krankenkasse übernommen wird dem Kanton in Rechnung stellen (und hoffen, dass sie es dann bekommen, ich kann mir vorstellen, dass die Pauschalen für viele Fälle nicht ausreichend sind).

So weit so schlecht.

Nun wird es schlimmer: Anscheinend gilt das auch für die Betreuung durch die Haushilfe / Spitex.

Nochmal: Wenn die Spitex den Patienten betreut / pflegt / dafür MiGeL-Artikel braucht, muss sie für das dafür benötigte MiGeL-Material aufkommen. :-o

Und wenn ich als Apotheke das abgegebe – dann muss ich das der Haushilfe / Spitex / Heim verrechnen, nicht der Krankenkasse oder dem Patienten. – Und dafür brauche ich einen Liefervertrag mit der Haushilfe.

Das Ganze stellt mich momentan noch vor viele offene Fragen. Ein paar davon können mir eventuell auch mitlesende Spitex/Haushilfe-Angestellte erläutern?

  • Hat die Spitex (gibt ja auch einige Zweigstellen) überhaupt schon Verträge mit Apotheken betreffend Rechnungsstellung MiGeL-Produkte?
  • Oder liefert die Spitex das in Zukunft selber dem Patienten? Das würde bedeuten, dass sie ein ziemliches Lager anlegen müssten. Wo bestellt die Spitex/Haushilfe das?
  • Gilt das Ganze jetzt für jeden von der Spitex/Haushilfe betreuten Patienten? Viele davon benötigen ja nicht für alles Hilfe oder Pflege.
  • Und wenn das nicht für jeden gilt: woher weiss ich, ob das auf den Patienten, den ich in der Apotheke stehen habe (mit einem Rezept) jetzt zutrifft?

Ich finde das ausgesprochen undurchdacht: eine Betreuung in einem Pflegeheim ist ja wirklich nicht dasselbe wie eine Betreuung ausserhalb durch jemanden, der gelegentlich vorbeikommt und kleinere Arbeiten erledigt.

Neu muss ich also bei jeder Bestellung der Spitex für einen Patienten (egal ob bei Lieferung an die Spitex oder Abholung durch dieselben)  davon ausgehen, dass ich das MiGeL-Produkt nicht der Krankenkasse verrechnen kann …. und der Spitex/Haushilfe dafür eine Rechnung stellen oder sie gleich zahlen lassen. Oder zumindest fragen, ob das Produkt vom Patienten SELBER angewendet wird.

Bei den Patienten die selber bei mir in der Apotheke stehen mit einem Rezept für MiGeL-Produkte mache im momentan weiter wie bisher: Ich rechne das der Krankenkasse ab.

Auf der Seite der Pharmasuisse findet sich übrigens eine Vorlage, die man bei Rückforderungen der Krankenkasse – und die wird es geben, jetzt noch mehr – brauchen kann, wenn man nicht wissen konnte, dass der Patient pflegerisch betreut ist.

Man denke auch an den Aufwand, den die Spitex damit hat: eine Rechnungsstellung gibt es ja jetzt schon in 3 Teilen geben: einmal an die Krankenkasse, einmal an den Patienten und eine noch an den Kanton? Nun kommt einfach noch die Aufteilung der Sachen aus der Apotheke darauf hinzu.

Na das gibt ja was.

Aber Hauptsache, die Krankenkasse hat wieder etwas gefunden, wo sie sparen kann.

Siehe auch: MiGeL – oder mich gruselt es langsam und MiGeL- der Krankenkassenverband ortet Sparpotential

MiGeL – oder Mich Gruselt es Langsam?

Die MiGeL (die Mittel und Gegenstände-Liste) scheint von den Krankenkassen wirklich zum Sparziel auserkoren worden zu sein – anders kann ich mir die vielen Änderungen in der letzten Zeit nicht erklären.

Schon jetzt ist es so, dass wir bei Verbandsmaterial etc. häufig den Fall haben, dass was die Krankenkasse bezahlt unter dem Verkaufspreis liegt. Bei einfachem Material wenig – und wenn es unter 2 Franken 50 liegt, erlassen wir das dem Patienten (sprich, wir schenken ihm die Differenz), liegt es allerdings darüber und ich kann nicht versuchen, das seiner Zusatzversicherung zu verrechnen (weil er zum Beispiel keine hat, oder die so strikt ist wie die der CSS/Arcosana), dann muss er das bezahlen (oder sie – ich verzichte hier darauf pc zu sein). Ich versuche schon lange hier Alternativen zu finden und an Lager zu haben, die ganz übernommen werden. Zum Beispiel gebe ich keine Webcol-Alkohol-Tupfer ab, auch wenn die gerne verschrieben werden, weil da der Packungspreis über dem MiGeL-Listpreis liegt. Stattdessen nehme ich die Soft-Zellin. Dass in den Softzellin nur 100 drin sind und beim Webcol wären es 200 interessiert die Kasse nicht, nur dass der Abgabepreis pro Packung (hier) unter – was ist es? 5 Franken? liegt.

Gerade gesehen: in der aktuellsten MiGeL-Änderung haben sie das offensichtlich gemerkt und angepasst: jetzt steht da, dass pro Stück 5 Rappen übernommen werden (also auch 5 Franken für 100…)


Von der Abrechnungsstelle kam Ende Jahr die Meldung, dass von den Krankenkassen selbsterfasste Produkte nicht mehr akzeptiert werden, da das ihre Statistik verfälscht. Es könnte deshalb zu Zurückweisung von Abrechnungen kommen.

Das betrifft bei uns vor allem steril einzelverpackte Gazeplätzchen. Die werden häufig von den umgebenden Spitälern und Kliniken zur weiteren Wundversorgung verschrieben – und da es (zumindest früher) keine kleinen Packungen gab, haben wir die grossen aufgemacht und die Gazekompressen einzeln verkauft oder auf Rezept genommen. Das war wirtschaftlich …. ist aber offenbar, da nicht in die Statistik der Kassen passend, nicht mehr gewünscht. Die korrekte MiGeL-Nummer wird dabei nicht übertragen … und eingeben ist bei uns im System nicht möglich.

Zwei Möglichkeiten das zu umgehen: Kleinere Packungen suchen, die existieren und die auch von der Krankenkasse übernommen werden und die nehmen (Minimum sind 5er Packungen bei den Gazekompressen) – oder beim Rezept die richtige MiGeL-Nummer eingeben – die ist im System – und als Kommentar dazu schreiben, welche Plätzchen das gewesen sind. Der Kommentar wird dabei aber nicht an die Krankenkassen übertragen, das ist nur für uns in der Apotheke, damit wir wissen, was das war. Wenn man hier statt Einzel- auch etwa 5 Stück nimmt, stimmt das etwas mit dem Preis von vorher überein.


Mitte letzten Jahres kam mit der neuen MiGeL-Liste die grösste Änderung (die ich gesehen habe): sie betraf die Krücken – Verzeihung, Geh-hilfen. Konnten die früher noch gemietet werden (oder einzeln verkauft), ist es jetzt nur noch möglich sie (Paarweise) zu verkaufen – respektive der Krankenkasse abzurechnen. Ausnahme sind Kinderkrücken – da ist eine Miete weiterhin möglich.

Für den Kauf von 1 Paar bekommt die Apotheke von der Krankenkasse 25 Franken. …. und die günstigsten, die ich gefunden habe sind 31 Franken. Auch hier zahlt der Patient auf.

Inzwischen hatte ich einen Kunden, der das auf dem Rezept hatte – und der hat mir die Krücken nach einem Tag praktisch angeschmissen, weil sie so mies sind.

Aber halt! Es gibt noch eine Möglichkeit: wenn er die länger als einen Monat braucht, kann man als Apotheke auch die mit anatomischen-/orthopädischem Griff anbieten. Da bekommt die Apotheke von der Krankenkasse 56 Franken …. Die sind allerdings auch teurer, also bezahlt der Patient da 11 Franken auf. Wenn der Patient bereit ist das zu machen, würde ich das allen empfehlen … auch bei ev. kürzeren Gebrauchzeiten. Weiss die Krankenkasse denn, wie lange die effektiv gebraucht werden?


Dann noch etwas – ein Fall, den ich vor ein paar Jahren wirklich hatte (nachzulesen hier Retax auf Schweizerisch): da wollte mir die Krankenkasse die abgegebenen Blutzucker-Teststreifen für einen Patienten nicht bezahlen, weil er in einem Altersheim lebt und das in der Pauschale, die sie dem Altersheim zahlen enthalten ist. Ich habe mich damals dagegen gewehrt mir der Begründung, dass ich ein korrektes Rezept dafür vorliegen hatte und mir weder daraus noch von der Krankenkassenkarte ersichtlich war, dass der Patient im Altersheim wohnt. Die Kasse hat das dann schliesslich murrend doch bezahlt. Offenbar gab es inzwischen mehr derartige Fälle, die auch vor Gericht gelandet sind, so dass die Abrechnungsstelle inzwischen die Apotheken warnt: Keine MiGeL Produkte an Alters- oder Pflegeheimbewohner via Krankenkasse!

Ich habe mal gegoogelt, was da drunter fällt:

Für folgende Mittel und Gegenstände werden den Heimen eine Tagespauschale (gültig für alle Stufen) in der Höhe von CHF 1.90 pro Bewohner/in ausgerichtet:
Applikationshilfen
Inkontinenzhilfen
Kälte- und/oder Wärmetherapie-Mittel
Kompressionstherapiemittel
Messgeräte für Körperzustände-/Funktionen
Verbandmaterial

Also mal abgesehen von: 1.90.- pro Tag, wenn jemand wirklich Inkontinent ist und/oder Diabetes hat oder eine offene Stelle … wow.

Ich sehe aber immer noch nicht anhand der Krankenkassenkarte, ob der Patient in einem Alters- oder Pflegeheim ist. Ich sehe nur eine Strassenadresse. Entweder frage ich jetzt jeden ab einem gewissen Alter ob das der Fall ist (peinlich!) oder ich gleiche die Adresse mit einer Liste der Adressen der Alters- und Pflegeheime ab. Nur … da gibt es so viele, ich habe da natürlich auch nur die in der Nähe drauf.

Der Krankenkassenverband ortet wieder Sparpotential (auf dem Rücken der Patienten)

SRF gestern abend: Einsparungspotential bei der MiGeL, Produkte im Ausland günstig einkaufen und Kosten für die Krankenkasse sparen. Die Sendung hat mich geärgert. Klar schlägt der Krankenkassenverband wieder in diese Kerbe. Die wissen, wo sie hinwollen. Ich denke, den Patienten ist aber nicht ganz klar, wo das hinführt. Lasst mich erörtern.

Aktuelle Situation der CH: die Teststreifen und Verbandmaterial, Kompressionsstrümpfe etc. die darunter fallen, werden jetzt schon nur anhand von Höchstpreisen abgegolten. Mit „Höchstpreise“ ist hier gemeint, dass das BAG da mit der MiGeL vorgibt, wieviel die Kasse an den Sachen zahlen muss. Diese Preise liegen (für die Schweiz) jetzt schon so, dass wir in der Apotheke sie praktisch zum Ankaufspreis weitergeben müssen. Bestes Beispiel Teststreifen. Das machen viele Apotheken tatsächlich, als Serviceleistung und auf eigene Kasse. Bei anderen Dingen ist die Differenz zum Verkaufspreis (damit wir überhaupt was daran verdienen) höher, so dass wir da die Differenz vom Patienten verlangen, Beispiel: Stützstrümpfe. Das ist der Moment, wo es sich lohnen kann eine Zusatzversicherung zu haben, denn wenn die Vorhanden ist, versuchen wir die Differenz via die abzurechnen.

Ganz toll fand ich, wie sie in der Sendung die Preise mit denen in Deutschland vergleichen. Ich bitte die mitlesenden Deutschen Apotheker mich zu korrigieren, aber dort ist es so, dass die Krankenkassen die Preise festsetzen die sie vergüten. In einem Bereich, der sehr häufig weit UNTER dem Einkaufspreis liegt – So vergüten sie zum Beispiel für Inkontinenzprodukte so wenig, dass das dem Patienten nie reicht (man denke an eine Menge von 30 Einlagen pro Monat der allerbilligsten Qualität). Mehr wird nicht bezahlt. Eine Apotheke, die das beliefert macht nicht nur eine Nullrunde– sie macht Minus.

Nochmal: diese Preise sind so niedrig, dass die beliefernde Apotheke nichts mehr daran verdient, weil der Einkaufspreis über dem Preis liegt, den die Kasse vergütet. DEM „Verkaufspreis“, mit dem die Santesuisse jetzt unsere Preise vergleicht – und Millioneneinsparungen verspricht. – Ja, die Kasse wird dann sparen, das Geld kommt dann entweder aus den Taschen der Apotheken selber (die dann wohl vermehrt eingehen wegen Unrentabilität) oder der Patienten, die die Differenz zahlen müssen.

Ich bin sicher, dass der Einkaufspreis in Deutschland unter dem Einkaufspreis in der Schweiz liegt. Da sollte man wirklich allgemein mal zu schauen, weshalb die Preise hierzulande so hoch sind?  Das gilt aber für so ziemlich alles, vom Auto über Lebensmittel über Bücher (mein eigenes Buch kostet – mit Preisbindung-  in der Schweiz mindestens 5 Franken mehr als in Deutschland.

Auch ausgeklammert wird die Frage, weshalb notwendige und wirksame MiGeL Produkte (wie spezielles technisch hochwertiges Verbandsmaterial auch) schon jetzt so knapp vergütet werden und Zeug wie die Homöopathie anstandslos übernommen wird: Da kosten 15g Zucker einfach „imprägnierter“ Zucker fast 20 Franken pro Packung!

Aber zurück zur Situation in Deutschland, die der Krankenkassenverband bei uns wohl gerne hätte: Dort ist es so, dass nur eine Apotheke mit Spezialbewilligung der Krankenkasse die Patienten mit medizinischen „Mitteln und Geräten“ beliefern darf. Das hat wohl damit angefangen, dass sie das ausgeschrieben haben … und nur die Apotheken mit dem besten (niedrigsten) Angebot die Bewilligung dann bekamen. Aber auch nicht einfach so – dafür muss man eine Qualifizierung bestehen, die so tolle Vorschriften wie „öffentliche und rollstuhlgängige Toilette in der Apotheke“, „einmal jährlich Instruktion an die Angestellten, wie man eine Leiter sicher benutzt“ und ähnliches oft unsinniges beinhaltet. Regelmässig wird dann nachkontrolliert, ob das noch so ist. Hört sich ja ganz gut an … ist aber eigentlich nur Bürokratischer Wahnsinn. Wer keine solche Bewilligung der Krankenkasse hat, der DARF keine Patienten mehr mit solchen „Mittel und Gegenständen“ beliefern. Nicht auf Kosten der Krankenkasse. Nicht mal bei Notfällen. Die Krankenkassen zahlen das einfach der Apotheke nicht. Vom Patienten darf man es dort aus rechtlichen Gründen auch nicht verlangen.

Damit hat es die Krankenkasse hinbekommen eine Menge Geld zu sparen … klar, sie schreiben einfach alles vor (Preise und Bezugsort) – und die Politik hört nur „Sparen“ und legt die gesetzlichen Grundlagen für derartigen Unsinn. Im Moment gerade den mit dem Versandhandel aus dem Ausland.

Aber wer darunter am Ende leidet sind die Patienten.

Inkontinente, die alles von zentralen Lieferzentren beziehen müssen. Das Zeug wird dann vielleicht nach Hause geliefert (Grosskarton-weise oft ein Platzproblem), aber ist von derart elender Qualität, dass man damit kaum au dem Haus kann, wenn man überhaupt mengenmässig genug erhält, dass es die vorgeschriebene Zeit reicht.

Eltern mit Kindern, die ein Inhalationsgerät brauchen, bekommen es nicht mehr in der Apotheke, denn auch wenn die Notdienstapotheke tatsächlich noch eines hat (was immer weniger der Fall ist wegen der Selektivverträge), darf sie das nicht herausgeben, weil die Krankenkasse das nicht bezahlt. Auch nicht nachträglich. Die einzige Möglichkeit wäre das gratis zu machen. Das käme den Kassen recht, dem Überleben der Apotheke ist das aber abträglich – aber weniger Apotheken ist ja angeblich auch gut um Geld zu sparen als Kasse.

Diabetiker die neue Nadeln brauchen müssen jetzt von Pontius zu Pilatus laufen um eine Apotheke zu finden, die sie noch beliefern darf – was vor allem bei älteren Patienten dazu führt, dass sie dann alte Nadeln wiederverwenden (und stumpfe Nadeln führen zu diversen Problemen wie Narbenbildung, ungenauer Dosierung etc)

Und jetzt macht die Santesuisse also praktisch wieder Werbung dafür, dass im Ausland eingekauft wird. Nicht nur Mittel und Gegenstände – auch Medikamente wollen sie von ausserhalb. Nichts neues, gerade letzthin der Artikel der 3-Min.info:

Schweizer Apotheker halten hohe Qualitätsstandards ein, bilden sich regelmässig weiter, zahlen hiesige Mieten, Löhne und Infrastrukturkosten, dürfen ausschliesslich von der Swissmedic zugelassene Medikamente verkaufen und müssen sich an sämtliche Schweizer Gesetze und Standards halten. Und dann kommt eine Gruppe von «Experten» daher und wischt alle in der Schweiz geltenden Bestimmungen für den Verkauf von Medikamenten vom Tisch. Braucht es nicht. Kauft im Ausland ein!

Cool, nicht? Aber für die Kassen sind halt die Medikamentenpreise und auch die der „Mittel und Gegenstände“ einfachstes Angriffsziel – und das wird jetzt mit allen Mitteln angegangen. Solange die Leute nur „Sparen“ hören wird das häufig unreflexiert als „gute Idee“ angenommen. Ist es nicht. Siehe oben.

Nachtrag: SOO Gross ist das Sparpotential bei den MiGeL-Artikeln:

SparpotentialMiGeL

Bild von pharmasuisse von heute.

2.1% !!! DAS ist nicht der Grund für die hohen Prämien!

Von Bauchgefühl bis Beratungsraum

Meine gestandene Apothekerkollegin Anja erzählt mir von dem seltsamen Kunden, den sie am Vorabend hatte. Zu dem Zeitpunkt war sie alleine in der Apotheke. Das nicht im Notdienst, sondern einfach im Abenddienst, weil nicht viel läuft.

Jedenfalls kam der junge Mann zu ihr und hat sie über Inkontinenzmaterial ausgequetscht. Soweit so … nicht sehr ungewöhnlich. Er fiel ihr einfach negativ auf, da er sie dabei immer extra intensiv anstarrte und sehr detailliertes wissen wollte.

Anja: „Ich hatte ein echt schlechtes Bauchgefühl bei ihm. Der war echt seltsam, wie er starrte und was er fragte.“

Als einmal eine andere Kundin hereinkam, nahm er gleich Abstand und meinte, er würde warten, bis sie fertig sei.

Das könnte natürlich auch daran liegen, dass es ihm peinlich ist. Allerdings zeigte er bei den direkten Fragen keinerlei derartigen Schamgefühle und offenbar kannte er sich auch ziemlich aus.

Er hat sich Pants gekauft … und dann gefragt, ob wir einen Beratungsraum haben. Nun … wir haben einen, aber meiner Kollegin kam das zu seltsam vor (was genau wollte er da? Sie anprobieren?) weshalb sie ablehnte. Dummerweise mit den Worten „Ja, allerdings können Sie den momentan nicht benutzen, da ich alleine in der Apotheke bin.“

Danach hat sie sich geärgert, dass ihr das rausgerutscht war – das machte ihre Position nicht gerade sicherer.

Darauf wollte er wissen, ob wir eine Toilette haben.

Anja: „Keine für Kunden, aber gegenüber im Kaufhaus haben sie eine.“

Mann: „Sie haben offen bis …, richtig? Bleiben Sie hier, ich komme noch einmal!“

Nach dieser … Ankündigung / Drohung (?) ging er dann.

Und meine Kollegin schloss die Apotheke 3 Minuten früher, da sie ihm wirklich nicht noch einmal begegnen wollte.

Wie wir am diskutieren sind, wie man am besten damit umgeht, kommt Pharmaasistentin Donna dazu.

„Wie hiess der denn?“ fragt sie.

Anja: „Keine Ahnung, weshalb?“

Donna: „Na, ich hatte vor ein paar Wochen jemanden am Telefon, der mich ausgiebig über Inkontinenzmaterial ausgefragt hat. Auch ein junger Mann. Der kam mir auch sehr seltsam rüber. Einerseits tat er, als sei es ihm peinlich. Er hat ausdrücklich gefragt, ob wir einen Beratungsraum haben. Dann hat er drei Mal nach meinem Namen gefragt und gefragt, ob ich sie ihm dann abgeben würde. Und er wollte, dass man ihm das dann im Beratungsraum übergibt, da er nicht wolle, dass jemand das mitbekommt. Dabei kannte er die Produkte und hat schliesslich diverses bestellt. Manches davon mussten wir extra kommen lassen.

Dann ist er nicht mehr aufgetaucht, bis es zu spät war, das zurückzuschicken. Einen Teil davon haben wir noch hinten an Lager.“

Pharmama: „Ah, das habe ich gesehen.“

Anja: „Was sind das für Artikel?

Donna sagt es ihr.

Anja: „Nach denen hat er auch gefragt, aber ich wusste nicht, dass wir die hinten haben. Davon, dass etwas bestellt sei, hat er auch nichts gesagt. Aber ich glaube, das war derselbe.“

Und jetzt wird es speziell lustig, denn nun mischt sich noch Sabine, die Drogistin-kollegin ein, die gelegentlich in einer anderen Apotheke einspringt:

Sabine: „Inkontinenzmaterial? Beratungsraum? In der anderen Apotheke hat mir die Apothekerin von einem erzählt, der das auch wollte. Ein junger Mann. Leicht seltsam. Dort ist sie mit ihm in den Beratungsraum gegangen.“

Alle: „Und??“

Sabine: „Und er hat die Unterhosen runtergezogen.“

Pharmama, Donna und Anja gemeinsam: „Och Neee!“

Nicht so nett ausgedrückt

Inkontinenzmaterial ist (meiner Meinung) nach schon ein genug sensibles Thema. Ich verstehe durchaus, dass es nicht lustig ist für die Leute, die Einlagen tragen müssen, weil sie unwillkürlich Urin verlieren.

Das kann man aber durch ungeschickt gewählte Ausdrücke noch verschlimmern.

rezeptwindeln

Die ganzen Hös’chen haben auch einen offiziellen Namen: Pants. Von mir aus auch Höschen statt Einlagen. Aber … Windeln?

den Kunden fand ich aber auch nicht besser:

„Haben Sie Pampers für meinen Grossvater?“

:-(