Die Digitalisierung im Schweizer Gesundheitssystem

Grosser Titel – wahrscheinlich weniger Inhalt, als ihr vermutlich erwartet.

Das fängt schon an mit der elektronischen Übermittlung der Rezepte. Wir reden hier noch nicht mal vom E-Rezept wie in Deutschland. In der Schweiz gibt es noch kein gemeinsam geregeltes System. Das bedeutet: Die Ärzte senden die Rezepte per e-mail. Und wenn sie das an die Apotheke machen, dann ist das eine Verbindung zwischen zwei HIN-gesicherten Adressen und einigermassen sicher. Leider senden viele Ärzte die Rezepte an die Patienten. Das ist dann nicht nur ein Sicherheitsproblem, sondern auch eine Steilvorlage für manche, da Missbrauch zu betreiben. Es ist ja dann einfach, da mehrfach Ausdrucke in Farbe zu machen – ein Grund mehr für uns in der Apotheke, diese Rezepte nicht anzuerkennen, vor allem wenn es sich um missbrauchsgefährdete Medikamente handelt. Hier habe ich darüber geschrieben. Seit 2020 hat sich da kaum was geändert.

Der Apothekerverein und die Verbindung Schweizerischer Ärzte (FMH) arbeiten gemeinsam an einem E-Rezept, das via QR Code auf dem Rezept (oder dann auf dem Smartphone des Patienten?) dann in jeder Apotheke eingelöst werden kann, wobei die Gültigkeit überprüft wird. Aktuell ist das schweizweit bei etwa 530 Apotheken möglich (von 1800) – immer noch im Rahmen eines erweiterten Pilotprojektes. Ich habe gefunden, dass wir in der Apotheke die QR-Codes auch einlesen können. Eine richtige Validierung macht es aber nicht – und ich muss, auch wenn es mir da praktisch die verschriebenen Medikamente importiert in unser Computersystem noch sehr viel von Hand ändern oder ergänzen: Generika Austausch, oder wenn etwas nicht lieferbar ist … und die Dosierungen übernimmt es auch nur sehr eingeschränkt. Ausserdem kann ich ein und dasselbe Rezept mehrmals abrufen. Das E-Rezept soll später mit dem

Bei der elektronischen Gesundheitskarte / dem elektronischen Patientendossier (EPD) sind wir einen Schritt weiter. Einen kleinen. Inzwischen gibt es das und man kann als Patient ein EDP für sich eröffnen. https://www.patientendossier.ch/privatpersonen/epd-eroeffnen. Das ist freiwillig und kostenlos für die Patienten. Sie bringt einem aber wenig – das gilt sowohl für die Patienten selber, als auch für Institutionen wie Spitäler, Ärzte, Apotheken. Von der Hoffnung und den Versprechungen, dass darauf Gesundheitsdaten gespeichert und abgerufen werden können wie Untersuchungsergebnisse des Labors, Medikamente und Dosierungen, Allergien etc. und dass der Zugang für in die Behandlung involvierte Parteien einfach und mit bestehenden Plattformen kompatibel sein würde ist … wenig übrig. Die Ursachen dafür sind sicher vielfältig. Der Fokus des EPDs ist aktuell auf den Patienten, so dass diese Zugang zu ihren Gesundheitsdaten erhalten und diese verwalten können. Die Probleme sind Sicherheitsbedenken, 7 verschiedene Anbieter (manche nur regional), Inkompatibilität mit bestehenden Systemen, komplizierte Prozesse, es ist unvergüteter Mehraufwand für diejenigen, die Daten eingeben können, es ist ausser für stationäre Institutionen (Kliniken) nicht obligatorisch – und auch da haben es noch sehr viele nicht. Das EPD ist heute nicht als «Kommunikationswerkzeug» zwischen den Gesundheitsdienstleister konzipiert, es macht für Dienstleister im Gesundheitswesen vor allem Mehraufwand mit kaum Zusatznutzen – und das ist schade.

Die digitale Verwirrung

Der moderne Mensch heute ist mobil und vor allem digital – und das soll auch für Rezepte vom Arzt gelten. Warum soll ich zum Arzt das Papierrezept abholen und es dann in eine Apotheke tragen, wenn ich kleinere Probleme schon beim Telefon- oder Computer-Kontakt mit einem Arzt lösen kann (Telmed)? … Da kann mir der Arzt das Rezept doch auch grad e-mailen und ich gehe damit das Medikament in der Apotheke abholen.

So denken heute viele. Leider funktioniert das so nicht. Der erste Teil schon, da der Arzt vor dem ausstellen des Rezeptes direkten Kontakt mit dem Patienten gehabt haben muss. In der Schweiz geht das auch via Telefon. Aber für das Rezept (als möglichst fälschungssichere Urkunde) gibt es Vorschriften, die das zumindest erschweren.

Im Positionspapier der Kantonsapothekervereinigung Nordwestschweiz für Ärztliche Verschreibungen steht für «Verschreibungen auf Papier»: Eine eingescannte Unterschrift, ein Fax, ein Hinweis, dass das Dokument elektronisch visiert ist, eine E-Mail oder eine Fotokopie erfüllen die Anforderungen .., nicht. Auf einem Papierrezept muss deshalb zwingend die eigenhändige Unterschrift des verschreibenden Arztes sein.

Praktisch nehme ich in der Apotheke ein Rezept noch an, wenn das Fax (Papierrezept im weitesten Sinne) nachweisbar von der Praxis an uns ist und eine Unterschrift drauf ist oder eine E-Mail, wenn es vom Arzt direkt an die Apotheke per Praxisemail (HIN-secured) als PDF zu uns kommt.

Aber folgende Rezepte kann ich nicht annehmen, wenn der Patient damit kommt – und muss dann mit ihm und oft dem Arzt diskutieren, weshalb nicht:

Rezeptausdruck (oder Kopie) mit darauf ausgedruckter (eingescannter) Unterschrift ohne Stempel.

Wenn nur der Vermerk „elektronisch visiert“ auf einem Rezeptausdruck oder Fax oder drauf ist. Aber keinerlei Unterschrift und/oder Stempel.

Eine Email mit Bild vom Rezept.

Alles das ist zu leicht zu verändern oder zu vervielfältigen.

Wenn der Arzt das Rezept per e-Mail versenden will, dann soll er es doch bitte gleich an die Wunschapotheke des Patienten schicken. Dann geht das. Oder?

Laut Kantonsapothekervereinigung schreibt zur Elektronischen Verschreibung (E-Rezept):

Auf einem elektronisch übermittelten Rezept wird zwingend eine qualifizierte Unterschrift gemäss dem Bundesgesetzüber Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur und anderer Anwendungen digitaler Zertifikate (Bundesgesetz über die elektronische Signatur, ZertES, SR 943.03) gefordert. Die Apotheke muss in der Lage sein die Gültigkeit dieser Signatur (Zertifikat etc.) zu überprüfen. Zusätzlich muss mit geeigneten Massnahmen (z.B. Blockchain-Technologie) sicher-gestellt werden, dass eine Verschreibung, die einmal ausgeführt wurde, nicht mehrfach eingelöst werden kann.

Damit habe ich ein Problem: die elektronische Signatur nach ZertES, deren Gültigkeit ich in der Apotheke überprüfen können soll. Das kann ich noch nicht … und habe ich tatsächlich bisher noch nie eine solche Signatur gesehen. Dabei wäre zumindest das Hinzufügen noch einfach: Die elektronische Signatur kann in ein normales PDF (zum Beispiel mit Adobe) einfach beigefügt werden. Offenbar sind da auch die Ärzte noch nicht so weit.

Die Probleme mit dem elektronischen Rezept sollte eigentlich die elektronische Gesundheitskarte lösen – Theoretisch kann man damit ein System schaffen bei dem Rezepte (nur) vom Arzt zentral hinterlegt werden können und dann (nur) von der Apotheke mit Erlaubnis vom Patient einmal abgerufen werden können.

Momentan ist einfach nicht abzusehen wann die dann kommt.

Über Digitalisierung und handgeschriebene Rezepte

Beim Xatral-Rezept vor ein paar Tagen ist mir wieder aufgefallen: wir bekommen ja immer noch sehr viele handgeschriebene Rezepte von den Ärzten. Das hat verschiedene Gründe, hauptsächlich aber wohl, dass sie (immer noch) nicht so digitalisiert sind wie wir in der Apotheke. Wir arbeiten mit Programmen, die mehrmals wöchentlich ein Update bekommen, damit sie auf dem aktuellen Stand sind was die Daten der Medikamente angeht (Übernahme durch Krankenkassen, im Handel, neue Artikel, Wechselwirkungen etc.). Wenn jemand ein Rezept bringt, rufen wir per Internet mit den Daten von seiner Krankenkassenkarte die aktuelle Deckung ab. Wir geben seine Medikamente in einem persönlichen Patientendossier bei uns ein und sehen so Wechselwirkungen auch bei Medikamenten die von verschiedenen Ärzten verschrieben wurden und können bei Fragen später nachschauen was er/sie schon gehabt hat (und wann und von wem). Wenn wir etwas bestellen müssen kann ich nachschauen, ob es lieferbar ist und wann es kommt. Die Übermittlung der Lieferung passiert elektronisch, die Übermittlung an unsere Abrechnungsstelle erfolgt elektronisch, wenn ich spezielle Informationen nachschauen muss habe ich Datenbanken im Internet, die nur mit beschränkt (mit Zertifikat und/oder Passwort) einsichtbar sind (Tropimed für die professionelle Reiseberatung, Viavac für die Impfberatung, Pharmavista für internationale Medikamente …) wir sind voll vernetzt.

Aber wenn ich mit dem Arzt kommuniziere, passiert das heute hauptsächlich übers Telefon (und via MPA) oder via Fax, seltener via email. Das liegt (auch) daran, dass die meisten nicht ausgerüstet sind – und manchmal auch daran, dass die Systeme nicht kompatibel sind. Sie sind am Aufbau von zentralen (gesicherten) Datenbanken … aber das kann dauern. Und anscheinend wird es auch in Zukunft so sein, dass wir Apotheken die Ausrüstung für einen Zugang zu diesen Daten haben müssen, auch die Spitäler, die Hausärzte aber nicht. Die dürfen weiterhin ihre Rezepte von Hand schreiben und müssen nichts auf die Gesundheitskarte hochladen oder Info abholen. Sie dürfen. Wir müssen (das können). Die Erklärung dazu war, dass viele Hausärzte älter sind und offenbar kann man ihnen das nicht zumuten.

Wirklich lustig fand ich letztens dieses Rezept, das uns übrigens auch per Fax erreicht hat  (ich hoffe wirklich, dass das nach der Umstellung auf IP weiterhin funktioniert mit dem Fax, aber das ist ein anderes Thema):

RpSchreibmaschine

Ist doch ein wunderbar geschriebenes Rezept, oder? Das sieht aber nicht nach Computer aus … eher nach … Schreibmaschine! Und ganz toll: nur ein einziger Schreibfehler von einem Medikament – da sehe ich selbst auf Computer-generierten Rezepten noch mehr. Da ist jemand von der alten Schule. Und er macht das ganz gut. Den wird man kaum zu einem Wechsel bringen können.