Online Apotheken beliefern gefälschte Rezepte

Dass in Deutschland für Online-Apotheken offenbar andere Gesetze gelten als die Vor-Ort Apotheken merkt man noch relativ schnell – und ich spreche hier nicht einmal von denen, die sich ausserhalb der Landesgrenzen befinden, oder denen, die ihre Produkte aus Asien schicken (häufig gefälschte Medikamente).

Während auch wir hier bei Medikamenten, die abhängig machen oder bei falscher Anwendung unangenehme bis gefährliche Nebenwirkungen haben können (wie Nasenspray oder Schmerzmittel) nur jeweils eine oder zwei Packungen für die Person abgeben, darf man das in den Online Apotheken offensichtlich in 10er Grosspackungen bestellen.

Während wir Notdienst anbieten müssen, Rezepturen herstellen und jederzeit für Fragen um die Medikamente da sind, haben Online Apotheken Geschäfts-Öffnungszeiten, es ist okay, wenn es ein paar Tage dauert, bis es kommt – und Rezepturen machen sie auch nicht. Beratung findet nur statt, wenn der Patient selber aktiv wird uns (von 9-12 und 14-17 Uhr oder so) anruft.

Während bei uns vorgeschrieben ist, dass beim Rezept abgeklärt wird, ob es nicht gefälscht ist: Der richtige Patient, der richtige Verschreiber und das richtige Medikament … scheint auch das bei Online Apotheken nicht so zu sein: Testbericht.de hat 10 online Apotheken getestet, indem sie mit Rezeptvordrucken, Stempel von falschen (nicht vorhandenen)  Ärzten rezeptpflichtige Medikamente bestellt hat. Nachzulesen hier: https://www.testbericht.de/publikationen/10-online-apotheken.html.

Die Ergebnisse finde ich verheerend: 8 von den 10 Apotheken (willkürlich ausgewählt, darunter auch so bekannte wie docmorris, pharmeo, medpex) haben die Rezepte anstandslos beliefert.

Bestellt wurden Medikamente wie Viagra, Dolomagon, Deltaran, Losartan, Lorazepam, Vigil, Modafinil, Fluoxetin, Gabapentin und Hydrocortison. Alles aus gutem Grund rezeptpflichtige Medikamente, viele davon missbrauchgefährdet.

Bei 3 Online Apotheken konnte mit dem erfundenen Kundennamen auch auf Rechnung bestellt werden.

Nur 2 Online Apotheken haben die Testperson nicht beliefert: vitalix24 und apomagic. Diese beiden haben sich offenbar die Mühe gemacht nachzuschauen, ob es die Ärzte überhaupt gibt.

Wie kann so etwas sein?

Es handelte sich hier um Privatrezepte, für die keine Formvorschriften gelten wie für die Kassenrezepte. Das wären bei uns in der Schweiz übrigens so ziemlich alle Rezepte: ausser bei den Betäubungsmittelrezepten gibt es auch bei uns keine „offiziellen“ Rezeptformulare, wodurch wir alles sehen: A5, A4, Fresszettel, handgeschrieben, Computerausdrucke, gemischte …. Die normale Apotheke in Deutschland kann schon Probleme bekommen, wenn schon nur die Telefonnummer des Arztes nicht auf dem Rezept ist und muss erkennen können, dass es sich vielleicht um eine Fälschung handelt – vor allem bei den Rezepten, die den Krankenkassen eingeschickt werden, aber theoretisch auch sonst. Und hier reden sich die Online Apotheken heraus mit ebenden fehlenden Vorschriften bei Privatrezepten. Es sei nicht möglich alle auf ihre Herkunft zu prüfen. Man habe auch keine zentrale Datenbank aller verschreibungsberechtigten Personen (weder von Deutschland, noch der EU – deren Rezepte in Deutschland ja auch gelten müssen) und die Prüfplicht ende ja nicht bei den Pharmazeuten sondern bei den Kostenträgern (Und wenn das nicht der Krankenkasse eingeschickt wird, sondern selber bezahlt macht das denen ja nichts?).

Einige weisen darauf hin, dass es deshalb entweder Formular-Vorschriften auch für Privatrezepte brauche … oder nur noch die elektronische Verschreibung. Damit bin ich nicht ganz einverstanden.

Am besten gefiel mir die Antwort von apomagic (eine der 20%, die das Rezept nicht beliefert haben):

Versuche, mitttels gefälschter Rezepte verschreibungspflichtige Arzneimittel, auch Psychopharmaka oder Schlafmittel zu bestellen, sind leider nicht selten. Leider ist nicht auszuschließen, dass einzelne Versandapotheken hier nachlässig arbeiten. Dabei mögen sich widersprechende Interessen eine Rolle spielen. Der Gesetzgeber muss überlegen, ob ein Versand verschreibungspflichtiger Arzneimittel in dieser Form gewollt und sinnvoll ist.

In der Schweiz wird der Medikamentenversand übrigens so eingeschränkt, dass auch für rezeptfreie Medikamente ein Rezept vonnöten ist. Und seit neuerem darf das auch nicht ein Arzt (zum Beispiel in der Versandapotheke selber) nach Ausfüllen eines einfachen Fragebogens im Internet ausstellen – er muss zuvor direkten Kontakt mit dem Patienten gehabt haben. Rezeptkopien dürfen Versandapotheken auch nicht annehmen – und ausländische Rezepte sind in der Schweiz nicht gültig.

 

Metoprolol – mit Problemen

Hi, ich war heute bei meiner deutschen Apotheke, um meine Blutdruckkombibonschen abzuholen. Die Dame liest das Rezept, tippet lange und viel in ihr POS und meint dann, ich solle man Platz nehmen, sie müsse mit dem Lieferanten telefonieren.
Nach gefühlten Stunden kommt sie wieder raus und teilt mit, dass ihr Hauptlieferant kein Metoprolol 100 Stück 200 mg hat, ihr Nebenlieferant exakt eine Packung hat und die ich nun kriege.
Ok, denke ich mir, Sterben erst Mal verschieben.
Nun weiß ich, dass Metoprolol eines der Standards bei Bluthochdruck ist. Bei Wikipedia mal nachgeguckt, ja isses.
Öhm, nicht lieferbar? Ende des Monats, wo das erst begonnen hat?
Was machen die da? Und warum nicht einfach mit 2 x 100 mg ersetzen, ’n halbe 400er oder so?

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Auf facebook ist das gerade im Moment ein Riesen-Thema unter den deutschen Apothekern. Dass etwas derartig häufig gebrauchtes in gar keiner Form mehr lieferbar ist. Du hast tatsächlich Glück gehabt, konnte Deine Apotheke Dir noch etwas besorgen.

Auch ohne ApothekeR fehlt Dir was hat darüber geschrieben: Luftnummer mit Metoprolol.

Anscheinend sind das Problem die Rabattverträge. Die Krankenkassen machen die mit den Firmen über einzelne Wirkstoffe ab um zu sparen (keine Ahnung, was für Rabatte die da für sich aushandeln, die Apotheker bekommen davon gar nichts mit und haben auch nichts davon). Die anderen Firmen wissen dann häufig, dass sie nicht mehr so viel von dem Medi absetzen werden / können und setzen entsprechend ihre Produktion herab. Die Gewinner-Firma sollte ihre Produktion so weit heraufsetzen, dass der Bedarf gedeckt ist … dadurch verpflichtet sie sich in dem Rabattvertrag. Nur … manchmal klappt das offenbar nicht.

Und am Ende steht der Patient da, der das braucht und bekommt es von nirgends mehr her. Und ist dann sauer auf die Apotheke als Überbringer der schlechten Nachricht … wobei ich dir versichern kann, dass sie am wenigsten dafür können und (wie bei Dir) alles tun um da zu helfen.

Das mit dem Ersetzen scheint in Deutschland auch nicht ganz so einfach zu sein … auch wieder der Krankenkassen sei Dank, denn da gibt es so etwas wie die Retaxation. Das bedeutet: Wenn Du als Apotheke nicht genau das (!) abgibst, was die Krankenkasse will (also das Medikament von der Firma, wo sie einen Vertrag haben) oder das von dem auf dem Rezept geschriebenen abweicht (in Grösse, Dosierung, Firma), dann kann die Krankenkasse am Ende das gesamte Geld (!), das die Apotheke für die Besorgung und Abgabe des Medikamentes bekommen hat wieder zurückverlangen.

In deinem konkreten Beispiel gibt es vielleicht das Metoprolol noch von einer anderen Firma – die Kasse zahlt aber nur das von der rabattierten Firma, oder vielleicht noch eine der drei sonst günstigsten. Wenn die Apothek also noch irgendwo Metoprolol 200 finden sollte, dann muss bei einem Ersatz durch eine andere Firma das auch immer ausführlich dokumentiert werden für die Kasse: dass das Metoprolol 200 von der ursprünglichen Rabatt-Firma oder ersatzweise einer der drei günstigsten anderen von keiner Firma lieferbar war … und viele Firmen weigern sich dafür die nötigen Bescheide auszustellen (unter anderem, weil das ja auch der Beweis dafür wäre, dass sie nicht liefern können und das wäre Vertragsbruch der Rabattverträge …).

Dann könnte man natürlich das Salz wechseln, oder eben die Dosierung, nur muss wegen der Umstellung dann ein neues Rezept beim Arzt geholt werden. Wieder hängt man als Apotheker, der gerne helfen möchte (und vom wissenschaftlichen Standpunkt aus auch könnte: mal ehrlich, das ist kein Problem bei dem, halt 2 x 100mg zu nehmen statt 1x 200mg)  zwischen allen Fronten und am Ende macht man noch so Verlust, dass man es sich eigentlich nicht mehr leisten kann.

Bei uns in der Schweiz scheint einiges mehr an gesundem Menschenverstand zu regieren und es gibt keine derartigen Vorschriften. Bei uns wäre ein Ersatz einfach und unkompliziert möglich: einerseits durch ein Metoprolol von einer anderern Generikafirma (ohne den ganzen Papierkram), andererseits durch eine andere Dosierung und Anwendungsrhythmus. Ohne Gefahr, dass wir das Geld für die geleistete Arbeit nicht bekommen.

Auf der anderern Seite gibt es bei uns aber auch viel weniger Generika und Firmen und gelegentlich gehen wieder Medikamente ausser Handel, oder sind ewig nicht lieferbar, weil der Absatzmarkt in der Schweiz zu klein und offenbar unrentabel ist.

Die Apotheke als unfreiwilliger Dealer-Zulieferer

Passend zum Thema gestern. In Deutschland sind sie momentan stark am Diskutieren, wie das mit der Zulassung von Cannabis als Medizinprodukt gehen soll.

Es gibt aber jetzt schon Apotheken, die die Erlaubnis haben auf Rezept und mit Bewilligung Cannabis an einzelne Patienten abzugeben. Die Krankenkassen zahlen das (wie bei uns) bisher im Normalfall nicht, was bei den Preisen zusätzliche Probleme für die Patienten mit sich bringt.

Aktuell liegt mir da ein Bericht vor, wo der Patient das vom Arzt verschrieben bekommen hat, damit er seine Menge Psychopharmaka herunterschrauben kann. 3 Jahre lang mussten der Arzt und er um die Erlaubnis kämpfen, dass er das bekommt. Jetzt darf er es in der Apotheke beziehen, in einer vom Arzt bestimmten Menge.

Der Patient hat kein Geld und bezieht Sozialleistungen. Die ersten Monate hat er immer nur 3-4 Dosen im Monat gekauft und die Apotheke hat den Preis wirklich an der unteren Grenze der Preisgestaltung für ihn gemacht, damit er das überhaupt beziehen konnte.

(Zur Info: sie berechnen ihm 69,99 Euro pro Dose zu 5g – Das ist nicht günstig, aber es handelt sich hier um Medizinalhanf und der dürfte genauso streng reguliert sein, wie bei uns, was auch den hohen Einkaufspreis erklärt).

Jetzt … scheint der liebe Patient einen Weg gefunden zu haben, seine Medikamente zu finanzieren.

Erst Mal hat er beim Arzt eine Erhöhung seiner Bezugsmenge beantragt, dann kauft er plötzlich jeweils seine Höchstmenge ein (was bei 11 Dosen etwa 700 Euro im Monat entspricht) und dann beschwerte er sich, dass angeblich in der Woche zuvor nur 4,8 g in einer Dose gewesen sei. Man hat dann die aktuelle Dose in der Apotheke nachgewogen und es waren 5,2 Gramm drin – Da meinte er dann, dass wohl seine Waage nicht in Ordnung sei …

Der Verdacht ist ziemlich klar: der Patient tritt mit einem Teil seiner Menge als Dealer auf. Also: um seinen Konsum zu finanzieren, scheint er angefangen zu haben, einen anderen Teil zu verkaufen.

Und die Apotheke steht auf einmal mitten drin als …. unfreiwilliger Drogen-Lieferant?

Stellt sich die Frage, inwieweit sich die Apotheke damit strafbar macht – Und die Apothekerin fühlt sich dabei reichlich schlecht – persönlich, weil sie sich ausgenutzt fühlt … auch kaufmännisch, denn sie verdienen an seiner Belieferung keinen Cent extra, weil sie um seine finanzielle Situation wussten. Das Cannabis scheint auch in dem Sinn zu helfen, dass er wirklich weniger Psychopharmaka braucht und stabiler ist, weshalb es ziemlich tragisch wäre, wenn der Patient seine Bewilligungzum Bezug verlieren würde.

Was würdet ihr machen in so einer Situation?

 

Die wahren Abzocker im Gesundheitswesen

Ein Gastbeitrag von Deborah Court, zuerst erschienen auf dem Blog der Bahnhof Apotheke Seligenstadt als Reaktion auf die heute überall in den Medien erschienene … ich kann’s nur Apothekenbashing nennen …in der „Welt“ und „Bild“ und mehr.

„Millionenbetrug in Apotheken mit Luftrezepten“ – so lautet heute eine große Schlagzeile der Sonntagszeitungen. Da ist mir doch fast mein Muttertagsfrühstück im Hals stecken geblieben. Ärzte und Apotheker machen angeblich gemeinsame Sache und bereichern sich gemeinsam an gefälschten „Luftrezepten“. „Die Welt“ zum Beispiel behauptet nicht nur, dass Betrug mit solchen eingereichten und nicht belieferten Rezepten existiert. Nein, ist es ist sogar von „hohen Dunkelziffern“ die Rede, die Krankenkassen ermittelten lt. Artikel in fast allen Bundesländern.

Einige Kriminelle gibt es sicher in jedem Berufsstand. Wie die ein solches Vorgehen überhaupt bewerkstelligen, ist mir ein Rätsel, wenn man die engmaschige Kontrolle bedenkt, die im Gesundheitssystem üblich ist. Ärzte müssen Verordnungen, besonders kostspielige, vor den Krankenkassen verantworten und ein Budget einhalten. Der Apotheker hat die Pflicht zur unverzüglichen Belieferung und dazu noch möglichst wirtschaftlichen Abrechnung. Der Bezug teurer Medikamente wird durch Rechnungen, die bei Bedarf vorgezeigt werden müssen, nachgewiesen, häufig müssen vor Belieferungen des Rezeptes Kostenvoranschläge eingereicht werden. Bei regelmäßigen teuren Verordnungen werden viele Versicherte von ihren Krankenkassen kontaktiert, der Erfolg kostspieliger Therapien muss durch den Arzt belegbar sein. Wie sollte ein solcher Betrug in großem Stil überhaupt stattfinden können, ohne aufzufallen? Es steht außer Diskussion, dass Betrug und Mißbrauch des berufseigenen Verantwortungsbereiches – besonders im Gesundheitswesen – aufgedeckt und geahndet werden müssen. Für wenige schwarze Schafe darf jedoch kein gesamter Berufsstand in den Dreck gezogen werden, nur weil es an sonnigen Frühlingswochenenden nichts Aufregendes zu berichten gibt. Ein Schelm, wer sogar geschickte Manipulation der Presse dabei vermuten sollte.

Die Krankenkassen werden sich gewiß über solche Schlagzeilen freuen, lenkt diese doch von der aktuellen Diskussion ab, warum es möglich ist, dass Apotheken ordnungsgemäß belieferte Medikamente der Versicherten aufgrund kleinster Formfehler auf dem Rezept – meist vom Arzt versehentlich nicht ganz korrekt ausgestellt – selbst nach Monaten komplett gestrichen und nicht erstattet werden. Im Fachjargon der Krankenkassen nennt man dieses Vorgehen „Nullretax“. In der Praxis bedeutet es, dass der Apotheker das Arzneimittel aus eigener Tasche bezahlen muss, obwohl der Versicherte es nach Einreichen des Rezeptes, genau wie vom Arzt verordnet, erhalten hat. Nach so langer Zeit – die Krankenkassen dürfen nämlich selbst nach Monaten oder sogar Jahren nachträglich noch Rezepte streichen, im Gegensatz zum Apotheker, der innerhalb von 4 Wochen abrechnen muss – kann natürlich kein Geld von den Patienten zurückgefordert werden. Dies wäre auch gar nicht zulässig. Also bleibt die öffentliche Apotheke auf den Kosten sitzen.

Natürlich können die Versicherten selbst nichts dafür, dass die Kassen mittlerweile externe Abrechnungszentren beschäftigen. Deren Mitarbeiter stürzen sich wie hungrige Geier auf minimalste Formfehler der Verordnungen, um hier und da noch ein paar Euro abzwacken zu können. Obwohl kein Fehler bei der Belieferung vorliegt, muss die Apotheke das volle finanzielle Risiko tragen, da sie prüfen muss, ob Rezepte ordnungsgemäß ausgestellt wurden. Oft handelt es sich jedoch lediglich z.B. um ein vergessenes Kreuz auf dem Formular, eine nicht angegebene Telefonnummer des Arztes, oder um ein ergänzendes Ausrufezeichen bei Mehrfachverordnungen. Wie gesagt, diese Rezepte wurden zu 100% korrekt beliefert; die Patienten haben die Medikamente genau wie vom Arzt verordnet erhalten. Erstattet werden sie dem Apotheker dennoch nicht, und selbst rechtliche Schritte sind nur selten erfolgreich.

Diese und zahlreiche weiter finanzielle Einsparungen auf Kosten der Patienten, Apotheken, Ärzte und anderen Leistungserbringer im Gesundheitswesen sind es, was wirklich in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses gestellt werden sollte.

Apotheken aus aller Welt, 672: Bad Tölz, Deutschland

hier eine „liegengebliebene“ Apotheke von Broken Spirits: (Sorry, dass die erst jetzt kommt, so spät war ich glaub noch mit keiner dran):

… mir fiel da gerade ein, daß ich hier auf Festplatte noch ein paar Apothekenfotos liegen habe, die ich Dir schon seit fast 5 Monaten zuschicken wollte. Leider nicht ganz meine gewohnte Qualität – ich war auf Dienstreise und mir fehlte die Muse. Zusätzlich hatte ich nicht mein komplettes Equipment dabei – mein großes Stativ wäre zu der späten Stunde hilfreich gewesen. Anyway: es paßt in Deine Sammlung und hier ist die „Alte Hofapotheke“ aus Bad Tölz:

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