Wie stelle ich ein Rezept aus – Anno 1936 (5)

Aus dem Buch Rezeptierkunde – Leitfaden zum Verschreiben und Anfertigen von Rezepten von Prof. Dr. Med T. Gordonoff

Wir sind immer noch bei der Anwendung / Dosierung. Da muss man natürlich speziell aufpassen, damit keine Fehler passieren! … und dann gab es auch da schon ein paar Tricks …

Der Arzt, besonders der angehende, muss das Rezept vor der Abgabe nochmals durchsehen und vor allem die Zahlen nachkontrollieren. Besondere Beachtung soll der Signatur geschenkt werden. Der Patient hat genaue Angaben zu bekommen, ob er das Mittel auf einmal oder verteilt auf den Tag, vor dem Essen oder nach dem Essen einnehmen soll. Grosses Gewicht legt der Patient auch auf die Frage, ob man das Pulver mit oder ohne Wasser herunterschluckt

Prof. Dr. Med T. Gordonoff

Nun … ich bin mir nicht ganz sicher, aber – sieht nicht so aus, als ob die Arzneiform „Kapsel“ hier schon erfunden wurde. Jedenfalls nicht die Gelatinekapsel – Stärkekapseln vielleicht schon … unpraktisch, wie wir das heute ansehen, aber sicher besser als Pulver trocken zu schlucken. Bäh!“

Es folgt ein Beispiel, wie das schiefgehen kann:

Ein Arzt verschrieb einem Kinde:
Rp.
Chlorali hydrati 4.0
Tinctura Opii siml. 15.0
Aqua dest. 60.0
MDS
Er unterliess es dazu zu schreiben: S. gtts. XV und vergass auch, das Alter des Patienten anzugeben. Das Kind erhielt die gesamte Menge auf einmal und starb unmittelbar darauf (Grönberg).

Prof. Dr. Med T. Gordonoff

Oh weh. Auch für den abgebenden Apotheker. Aber aus heutiger Sicht: Opiumtinktur und Chloralhydrat – für ein Kind?!?

An dieser Stelle wollen wir ganz kurz auch auf die Synonyma eingehen. Der Arzt muss nämlich sehr oft für ein bekanntes Arzneimittel eine andere Bezeichnung wählen. Zuweilen handelt es sich um ängstliche Patienten, die nicht wissen sollten, was sie erhalten. So z.B. kann Kalium arsenicosum solutum Angst einjagen, während die Solution Fowleri ohne weiteres genommen wird.

Prof. Dr. Med T. Gordonoff

Das muss man einmal auf sich einwirken lassen …

Wikipedia sagt dazu: Die Fowlersche Lösung (Liquor Kalii arsenicosi) war ein vom 18. Jahrhundert bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts bekanntes Medikament, das lange als medizinisches Wundermittel galt und als Fiebersenker, Heilwasser und sogar als Aphrodisiakum Anwendung fand.

Hauptbestandteil der Fowlerschen Lösung war die hochgiftige Arsenverbindung Kaliumarsenit die zur Geschmacksverbesserung mit Lavendelwasser vermischt wurde.

Benannt wurde das Medikament nach dem Briten Thomas Fowler, der – als Anhänger der Iatrochemie – Arsen in alkalischer Lösung als Fiebermittel empfahl.

In Deutschland war das Mittel zur Behandlung der Schuppenflechte bis in die 1960er Jahre im Einsatz. –

Okay. Da hätte auch ich etwas Angst das zu nehmen :-)

Allerdings … irgendwo ist es doch noch heute so. Der Arzt verschriebt etwas und – der Patient weiss häufig nicht wirklich, was er da bekommt. Gut, so giftiges wie das oben eher nicht, aber …

Oder der Patient behauptet nach Veronal nicht mehr zu schlafen; auf Acidum diaerhylbarbituricum wird er aber gut einschlafen, in der Überzeugung, dass der Arzt ihm ein anderes Arzneimittel verschrieben hatte. Das ist mit eine Möglichkeit, um zuweilen die besonders nach öfterer Verwendung hypnotischer Arzneien eintretende Empfindlichkeitsabnahme hintanzuhalten

Prof. Dr. Med T. Gordonoff

Umm. Ja. Irgendwie sehe ich das zwar ein bisschen als „Patient angelogen / verarscht" an, aber – es hat was. Schlafmittel sind auch heute noch ein Problem wegen der Abhängigkeitsentwicklung und der Entwicklung einer Toleranz: dass dieselbe Dosis irgendwann nicht mehr dieselbe Wirkung hat – was dann häufig dazu führt, dass die Patienten die Dosis steigern. Der Arzt nützt hier also praktisch den Placeboeffekt aus – (oder sollte man dafür ein neues Wort erfinden?): derselbe Wirkstoff, anders „verpackt“ und die Wirkung ist (wieder) da.

Und jetzt kommt etwas, das heute noch Bedeutung hat:

Verschreibt der Arzt das Acidum diaethylbarbituricum, so darf der Apotheker dem Patienten das einheimische, viel billigere, in der Wirkung gleiche Präparat, nach der Ph.H.V auch als Barbital abgeben. Verschreibt er aber Veronal, so muss sich der Apotheker an das teurere Fabrikpräparat halten. Somit haben die Synonyma auch eine volkswirtschaftliche Bedeutung.

Prof. Dr. Med T. Gordonoff

Ta-Da … die vielleicht erste Erwähnung der Wirtschaftlichkeit von Generika?

Denn … auch wenn er damit wohl einfach die Grundsubstanz nennt, die dann abgefüllt / Pillen gemacht? wurde … der Apotheker durfte hier ersetzen!

Cool.

​Wie stelle ich ein Rezept aus – anno 1936 (1) Einleitung

Wie stelle ich ein Rezept aus – anno 1936 (2) Zusammenarbeit mit Apotheken

Wie stelle ich ein Rezept aus – anno 1936 (3) – wie sieht das Rezept aus?

Wie stelle ich ein Rezept aus – anno 1936 (4) – Anwendung und lateinische Formulierung

Wie stelle ich ein Rezept aus – Anno 1936 (4)

Aus dem Buch Rezeptierkunde – Leitfaden zum Verschreiben und Anfertigen von Rezepten von Prof. Dr. Med T. Gordonoff

Was muss alles auf das Rezept?

Die Anwendung:

Später folgt das S: Signa oder signetur, die Angabe des Arztes für den Patienten. Der Apotheker schreibt diese Vorschrift des Arztes für den Patienten ab: wie oft und auf welche Weise er das Mittel einnehmen soll, vor dem Essen oder nach dem Essen, mit wieviel Wasser oder ohne Wasser usw. Der Arzt kann es vermeiden alles auf das Rezept schreiben zu lassen, dann soll er aber nicht vergessen den Patienten auf das genaueste aufzuklären: schon mancher Patient hat sich die grösste Mühe gegeben, eine Tablette ohne Wasser herunterzuschlucken oder auch ein Suppositorium, ohne es vom Stanniol zu befreien, in das Orificium ani zu stecken. Der Apotheker schreibt in diesem Falle auf die Arznei: Nach Bericht zu nehmen.

Prof. Dr. Med T. Gordonoff

Tabletten ohne Wasser? Genau angeben, wieviel Wasser? Heute fast nicht mehr verständlich … immerhin gehören Tabletten zu den häufigst angewendeten Arzneiformen – da fällt das wohl unter Allgemeinbildung. Aber auch ich hatte schon Leute, die Kapseln gekaut haben. Und Zäpfchen versucht haben zu schlucken … von dem her finde ich das ‚zu nehmen’ in der Beschreibung auch nicht optimal .

Die Sprache des Rezeptes ist, wie gesagt, lateinisch. Bei den mangelnden Kenntnissen in lateinischer Sprache ist auch das Latein kein reines Latein mehr, sondern ein Gemisch von lateinischen und landessprachlichen Worten, eine Art „Barbarismus“. So z.B. liest man auf einem Rezeptformular:
„Detur in einem braunen Glas“ oder „Adde einen Tropfer“ usw. Diese lateinisch-deutsche Sprachmengerei hat sich aber so eingebürgert, dass kein Arzt oder Apotheker an ihr Anstoss nimmt …

Prof. Dr. Med T. Gordonoff

Heute ist das Latein weitgehendst aus dem Rezept verschwunden. Man findet es höchstens noch bei Rezepturen oder Anmerkungen …

Die Arzneimittel werden verschrieben im Genitiv. Z:B. Rp. Kalii iodati 4.0
Soll heissen: Recipe quattuor grammata Kalii iodati, Nimm des Kalii iodati 4 g

Im allgemeinen ist es nicht statthaft, das Rezept zu stark abzukürzen. So z.B. wenn der Arzt das Kalium chloratum (KCl) abkürzt als Kal. Chlor., so könnte der Apotheker wenn er nicht daran denken würde, das Kalium chloricum abgeben (KClO3), das ein starkes hämolytisches Gift ist.

Der Arzt kürzt überhaupt sehr gerne ab, besonders wenn er nicht den Genitiv ableiten kann, was leider sehr oft der Fall ist: da hilft der Punkt aus. So machen z.B. die meisten Studierenden einen Fehler beim Genitiv der Kalomels: man liest sowohl Calomeli, wie auch bei den besser orientierten Calomelani trotzdem ist beides falsch: richtig ist Calomelanos.
Schreibt der Arzt Calomel., so ist der Punkt ein Helfer in der Not: dem Apotheker nimmt er die Gelegenheit sich im Stillen über den ungebildeten Doktor lustig zu machen, und dem Arzt gibt er die Möglichkeit, seine Unkenntnis zu verbergen.
Abkürzungen sind somit gestattet, sofern sie zu keinen Verwechslungen mit anderen Substanzen oder zu Irrtümern Anlass geben können.

Prof. Dr. Med T. Gordonoff

Jetzt mal Hand hoch, liebe Apotheker: wer von Euch hätte die richtige Form des Genetivs gewusst? Irgendwelche Lateiner unter Euch? Ich muss zugeben: ich hatte Latein … aber 20 Jahre später – und ich wusste das auch nicht mehr. Mit Abkürzungen muss man aber auch heute noch sehr vorsichtig sein. Nicht jeder Apotheker kann wissen, dass TDF Tardyferon heissen soll – auch wenn das vielleicht in dem Spital üblicherweise so abgekürzt wird.

Das Calomel. hat mich interessiert – sagte mir so gar nichts, also habe ich es nachgeschlagen:

Kalomel = Quecksilber(I)-chlorid (von altgriechisch kalos ‚schön‘ und melas ‚schwarz‘, also „schönes Schwarz“; früher auch süßes Quecksilber, Quecksilberchlorür oder Quecksilberhornerz) ist ein farbloser Feststoff, der sich in Wasser nur sehr wenig löst und bei ca. 380 °C sublimiert. Die Summenformel lautet Hg2Cl2.

Da es wegen seiner äußerst geringen Wasserlöslichkeit vom Körper kaum resorbiert wird, fand es vielfältige Anwendung in der Medizin: gegen Entzündungen in Nase und Rachen, als Abführmittel, zur Anregung der Gallenfunktion, gegen Brechdurchfall, bei Wassersucht, Milz-, Leber-, Lungenleiden und gegen Syphilis, sowie äußerlich gegen Hornhautflecken, Geschwüre und Feigwarzen.

Außerdem wurde es bis in die 1990er-Jahre als Spermizid in chemischen Verhütungsmitteln eingesetzt.

– Umm, noch etwas, was heute ausser vielleicht in Homöopathika nicht mehr zu finden ist. Brrrr. Aber damals noch gang und gäbe.

​Wie stelle ich ein Rezept aus – anno 1936 (1) Einleitung

Wie stelle ich ein Rezept aus – anno 1936 (2) Zusammenarbeit mit Apotheken

Wie stelle ich ein Rezept aus – anno 1936 (3) – wie sieht das Rezept aus?

heilsamer Schreck

Die Geschichte ist schon ein paar Jahre her, aber trotzdem wert erzählt zu werden.

Es geht um ein gefälschtes Rezept und einen offenbar heilsamen Schreck. Allzu viele gefälschte Rezepte habe ich in meiner Laufbahn noch nicht zu sehen bekommen, aber an dieses erinnere ich mich gut. Und auch an die Umstände: das war eine wirklich unangenehme Situation.

Denn die Frau, die uns das gefälschte Rezept für Xanax gegeben hat, war schon seit Jahren Kundin bei uns. Und ich weiss bei ihr sogar, warum sie das Medikament bekommen hat. Sie ist in den frühen 50ern und hat vor kurzem ihren Sohn verloren – er hat sich mit einer Armeepistole erschossen … und sie hat ihn gefunden. Sie ging dann zum Psychiater, der ihr eine Menge Antidepressiva und Mittel gegen Panikanfälle aufgeschrieben hat.

Es wurde irgendwann ziemlich deutlich, dass sie anfing mehr zu nehmen, als die vom Arzt aufgeschriebene Dosis – das merkt man daran, dass die Abstände beim Bezug immer kürzer wurden.

Und dann kam also der Tag, an dem sie uns ein Rezept gab für Xanax 2mg – bisher hat sie immer 1mg verschrieben bekommen … und uns sagte, sie würde es bezahlen, wir sollten es nicht über die Versicherung nehmen. Das Rezept sah ungewöhnlich aus für den Arzt – eine neue Dosierung … und sie war wieder zu früh dran, also rief man rasch in der Praxis an und fand heraus, dass sie im letzten Monat nicht dort gewesen war … und sie dort das Rezept nicht ausgestellt haben.

Das wäre eigentlich ein Grund für eine Strafanzeige, denn ein Rezept zu fälschen ist illegal. Es kann bestraft werden mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe.

Aber will ich das wirklich? Vor allem bei ihr?

Stattdessen habe ich mit ihr geredet und ihr die Situation sehr deutlich gemacht. Grundsätzlich habe ich ihr gesagt, ich verstehe, dass sie eine schwere Zeit durchmache, dass es aber hochgradig illegal ist, was sie da gemacht hat … und dass, falls das wieder vorkommt, sie eine Anzeige bekommt, ich aber hier darauf verzichte.

Sie hat verstanden.

Dann habe ich nochmals dem Arzt angerufen, der sich einverstanden erklärte auch keine Anzeige zu machen und versprach das in den nächsten Sitzungen zu Rede zu bringen und ihr zu helfen.

Ein Jahr später … und es geht ihr erstaunlich gut.

Nach dieser für sie erschreckenden Erfahrung bei uns hat sie sich geschworen von ihren Medikamenten runterzukommen … und das hat sie. Sie hat die Beruhigungsmittel mit Hilfe des Arztes stetig abgebaut. Und sie hat daneben angefangen mehr auf ihre Ernährung zu achten und tatsächlich wieder etwas Sport z machen … mit dem Ergebnis, dass man sogar ihre Cholesterinmittel absetzen konnte und bei ihrem Blutdruckmedikament die Dosis verringern konnte.

Manchmal kann auch etwas Gutes aus dummen Handlungen kommen.

Diese Rose stinkt.

Ja, die „Zur Rose“ Versandapotheke – so langsam aber sicher, entwickelt sich die bei mir zu einem Ärgerthema und es tut mir ehrlich leid (auch wenn ich nix dafür kann), dass die auch auf Deutschland expandiert haben.

Die „Zur Rose“ handelt sehr häufig knapp am Rande – und immer wieder auch über der Grenze – der Legalität. Das Motto scheint zu sein: erst machen, dann schauen, ob sich jemand wehrt. So benutzten sie das deutsche Apotheken-A für ihre Werbung, obwohl das (im Gegensatz zum schweizerischen grünen Kreuz) markenrechtlich geschützt ist. Super, liebe deutsche Apotheker – und toll, dass ihr euch dort wehren konntet, so dass zumindest das jetzt nicht mehr eingesetzt wird! Weitere Themen in die Richtung sind die RX-Boni, zweifelhafte Werbung etc.

Aber in der Schweiz gehen sie auch schon seit je genau so vor: erst mal machen. Und: Vorschriften sind nur dazu da umgangen zu werden.

Der Versandhandel mit Medikamenten ist in der Schweiz grundsätzlich verboten (Art 27 HMG). Die „Zur Rose“ macht das trotzdem. Seit Jahren.

Weil die Apotheker bei uns bei dem System nicht mitmachen wollten, „importierte“ der Anwalt Oberhänsli und Gründer der „Zur Rose“ einen Apotheker aus Deutschland, zwang den schweizerischen Apothekerverein ihn aufzunehmen und die Hersteller ihn auch zu beliefern.

Steht alles übrigens auch so in der eigenen Firmengeschichte, einsichtlich auf ihrer Website.

Dort steht auch (stolz) das:

zur-rose

„In der Rechtsform einer Aktiengesellschaft könnte die Apotheke (an die Ärzte) Genussscheine an ihre Aktionäre ausgeben und so das Rabattverbot des Kartells ganz legal umgehen;“

Worum geht es? Um Rückvergütungen für die Ärzte, die bei der Zur Rose Aktien haben. Und um noch etwas mehr:

Ärzte, die ihren Patienten bei der zur Rose Medikamente bestellen bekommen aber etwas dafür:

  • Für jeden neuen Patienten CHF 40.-
  • Für jede Zeile auf dem Rezept CHF 1.-
  • Und für jeden Patienten nochmals eine Pauschale von CHF 12.-

Nicht unbedingt das, was ich als „Vorteile von bescheidenem Wert“ ansehen würde, speziell wenn wir davon ausgehen, dass der Arzt da genug Anreize hat, seine ganzen Chronisch-Kranken darauf umzustellen.

Kleines Rechenbeispiel: Bei 300 Patienten (1 pro Tag) und 1800 Rezepten (6 pro Tag) zu je 3 Zeilen (pro Rezept – etwa Durchschnitt) wären das im Jahr 21’000 Franken, die er da zusätzlich verdient.

Für die er keine Leistung erbringen muss, die ihm nicht bereits von der Kasse bezahlt wird.

Bei uns im Heilmittelgesetz (HMG, Artikel 33) steht:

Art. 33 Versprechen und Annehmen geldwerter Vorteile
1 Personen, die Arzneimittel verschreiben oder abgeben, und Organisationen, die solche Personen beschäftigen, dürfen für die Verschreibung oder die Abgabe eines Arzneimittels geldwerte Vorteile weder gewährt noch angeboten noch versprochen werden.
2 Personen, die Arzneimittel verschreiben oder abgeben, und Organisationen, die solche Personen beschäftigen, dürfen für die Verschreibung oder die Abgabe von Arzneimitteln geldwerte Vorteile weder fordern noch annehmen.
3 Zulässig sind jedoch:
a. geldwerte Vorteile von bescheidenem Wert, die für die medizinische oder pharmazeutische Praxis von Belang sind;
b. handelsübliche und betriebswirtschaftlich gerechtfertigte Rabatte, die sich direkt auf den Preis auswirken.

HMG, Art.33

Und diese Praxis der „Zur Rose“ soll kein Anreiz sein mal eine Zeile mehr auf das Rezept zu schreiben??!?

Die Versandapotheke wehrt sich gegen die Korruptionsvorwürfe durch den Apothekerverband: Denn das sei ja keine Korruption: die laufe ja im dunklen ab. Sie kommunizierten ihre (wie nenne ich das jetzt?) Vergütungen an die Ärzte ja öffentlich.

Der Patient hat, weil das direkt an die „Zur Rose“ geht keine Chance, da noch zu sagen: „Ach, das brauche ich glaub doch nicht / das habe ich noch …“ und es nicht zu beziehen.

(Was im übrigen nicht zu einem besserem Folgen der Therapie führt, wie ich an unzähligen Medikamentenretouren sehen kann).

Der Patient wagt nicht zu widersprechen. Er traut sich kaum noch nach einem Rezept zu verlangen, das er dann einlösen kann, wo er will.

Und das wäre dann im Widerspruch zur „freien Wahl des Leistungserbringers“.

Interessiert die „Zur Rose“ aber nicht.

Und es ist ja auch so praktisch, nicht? Seit einiger Zeit verschickt die „Zur Rose“ auch OTC Produkte – für die es aber (steht auch im Gesetz) ein Rezept braucht, wenn sie per Post verschickt werden.

Easy: stellen wir einfach ein paar Ärzte ein, die bereit sind anhand von einfachen Fragebogen Fernrezepte auszustellen.

Ärztliche Sorgfaltspflicht – was ist das?

– Das ist jetzt kein Angriff an die Ärzte im Allgemeinen. Echt nicht. Aber diejenigen, die bei dem System da mitmachen – denen gegenüber bin ich misstrauisch.

Zum Thema …

Rechtschreibfehler:

Kommt die Kundin – eine Frau mit Wurzeln im Osten (und dem entsprechenden Akzent) in die Apotheke.

„Das Rezept isst fürr meinen Mannn … aberr das müssen Sie mirr erklären. Ich kann ja Deutsch … aberr was isst das?“

(siehe unterste Zeile)

Rezeptschreibfehler

Den Apothekern eine Stimme geben

Den Apothekern eine Stimme geben … das ist ein Grund für meinen Blog. Und darum will ich heute einer Apothekerin aus dem Aargau die Gelegenheit geben sich (wie sie so schön sagt) auszukotzen.

Also hier: die Stimme einer direkt betroffenen Apothekerin:

Ich arbeite unter anderem im AG und 22. September ist Stichtag. Wie das ganze ausgeht kann ich nicht sagen, aber schon allein die Idee der Selbstdispensation treibt mich eigentlich dezent auf die Königspalme.

Ich spare mir jeglichen Kommentar zum haarsträubenden Argument der angeblichen Kostenersparnis und sage was es für mich ist. Es ist die Anmassung eine Tätigkeit an sich reissen zu wollen, für welche man gar keine ausreichende Ausbildung hat, wobei auch noch die Unkenntnis des Volkes im Durchschnitt ausgenutzt wird. denn was Leute teilweise über Apos wissen weisst Du ja .

Am meisten verärgern mich jedoch Gegenargumente wobei Birnen mit Äpfeln verglichen werden.

1. Das Vieraugenprinzip.
Zu seiner Entkräftung wird oftmalig angeprangert, dass bei der Abgabe von OTC Präparaten, dem Apotheker schliesslich auch kein Arzt auf die Finger schaut. Ja, richtig, ist aber nicht von Nöten. Der Apotheker bewegt sich im Rahmen seiner Kompetenz. Er diagnostiziert nicht sondern strenggenommen tut es der Patient selbst. Daher kann es OTC überhaupt geben. im Falle einer Verschreibung ist es nicht rechtens, dass der Arzt ein Medikament einfach abgibt. Die Gründe sind recht simpel. Das ist nicht seine Kompetenz und schon gar nicht seine Kernkompetenz, wie manche Verfechter der SD zu sagen pflegen. Er ist schlicht und einfach nicht dazu ausgebildet. Was?? Höre ich schon die Menge schreien…aber der muss doch wissen was er mir da verschreibt???? Ja sicher sicher ein Pilot fliegt sein Flugzeug auch..aber in und auswendig kennen tut es der Flugingenieur…..

2. Der Patient soll die Wahlfreiheit haben wo er seine Medikamente bezieht- beim Arzt oder in der Apo

????Dieses Argument legt den falschen Schluss nahe, dass beide Berufsgruppen die gleiche Kompetenz auf diesem Gebiet haben. dass diesem nicht so ist wissen wir. S.o. Warum wird nicht ausgesprochen, dass der Arzt ebensowenig einen Apotheker ersetzen kann?

3. Der Arzneimittel-Bezug direkt beim Arzt ist sicher

Der Arzt und Apotheker haben die Aufgabe die Arzneimittelsicherheit zu gewährleisten soviel ist sicher ;-) Aber Physiko-chemische WW sind nur der Anfang wo es hapert….

Ich will Zusammenarbeit. Dass es Grauzonen gibt ist klar. Aber das geht zu weit.

Ich bin durch :-)

Und ich Danke für das engagierte Mail, liebe "Apothekerin aus Leidenschaft". Ich bin ganz Deiner Meinung – es braucht beide. Es braucht Zusammenarbeit zur Sicherheit. Wenn ich sehe, wie oft ich täglich über Medikationsfehler stolpere (meist zum Glück nur kleine, aber nicht nur), dann weiss ich, dass es uns auch weiterhin braucht.