Was kann ein Apotheker?

… und wann braucht es einen Arzt? Das ist das Thema des dosis, einem Heft des Schweizer Apothekervereins, bei dem der Kantonsarzt von Bern, Dr. Jan von Overbeck zur Sprache kommt – und dabei schön zeigt, dass Apotheker und Ärzte sich nicht allgemein gegenseitig bekriegen, wie es einem die Presse momentan suggerieren will. Er schreibt (wie ich auch) Zusammenarbeit gross:

in der Grundversorgung haben beide Berufsgruppen absolut Interesse, zusammenzuarbeiten, denn ihre Tätigkeiten ergänzen sich gegenseitig. Auch für die Gesellschaft ist es von Vorteil, wenn sie zusammenarbeiten, denn es gibt zu wenige Hausärzte. Apotheker sind am nächsten an unserem Beruf. Sie können problemlos die Erstabklärung übernehmen. So können wir gemeinsam die Lücken in der Grundversorgung schliessen.

Es geht im Artikel um das neue Heilmittelgesetz, wonach Apotheker das Recht bekommen sollen, mehr bisher rezeptpflichtige Medikamente abzugeben.

Ja, der Apotheker müsste gewisse medizinische Beschwerden tragieren und die entsprechende Medikation selbständig abgeben können. In Notfallsituationen ist das schon der Fall. Zur Zeit darf die akute Harnweginfektion im Notfall vom Apotheker diagnostiziert und behandelt werden, aber nicht während der normalen Arbeitszeiten, was ein klarer Widerspruch ist.

Er spricht hier die Abgabe rezeptpflichtiger Medikamente „in begründeten Ausnahmefällen“ an .. darüber habe ich schon ein paar Mal geschrieben. Wir dürfen das. Und bevor ich den Aufschrei aus Deutschland höre, noch rasch der Nachsatz: wir können das auch. Wir haben Ausbildung und Weiterbildungen dafür besucht. Dr. Jan von Overbeck hatte offenbar die Gelegenheit an solchen Weiterbildungen dabei zu sein – er hat im Rahmen von netCare (das ist das Projekt hier) mit den Apotheken gearbeitet.

Natürlich hat das Grenzen, die er (wie ich) sieht:

Es ist genau wie bei uns Medizinern: Man muss die eigenen Grenzen kennen. Ein Kardiologe wird auch keine Magenspiegelung machen. Die Grenzen für den Apotheker liegen nicht unbedingt nur bei bestimmten Medikamenten, sondern im jeweiligen medizinischen Fall. Ein Apotheker kann eine junge und gesunde Person mit banalen Symptomen triagieren und die entsprechenden Medikamente abgeben. Wenn aber jemand mit Komplikationsrisiken wie Diabetes oder Herzinsuffizienz wegen der gleichen Beschwerden kommt, braucht es klar Abklärungen durch den Arzt – das Gleiche gilt natürlich auch für primär komplizierte Fälle. Apotheker, die die entsprechende Ausbildung und Erfahrung haben, sind durchaus in der Lage abzuklären, ob sie selber ein Medikament abgeben können oder den Patienten zum Arzt schicken müssen. Die Verantwortung liegt dann beim Apotheker.

Und sehr schön finde ich auch dies:

Wenn wir höhere Durchimpfungsraten erreichen wollen, müssen wir die Apotheker involvieren – mit einer Zusatzausbildung, die bereits jetzt viele haben, sind sie für diese Aufgabe absolut qualifiziert.

Au ja, bitte! Wenn es wieder eine Pandemie gibt – wir wollen dafür vorbereitet sein und mit den Ärzten arbeiten.

Originalquelle dosis 9.2014 Nr. 66 zu finden hier bei pharmasuisse.

Die Apotheke als Notaufnahme …

Kommentar von gerade vorhin:

Jetzt bist Du auch noch Notaufnahme :)

Das bin ich schon länger … ihr habt ja keine Ahnung. Ich weiss nicht, ob das in anderen Apotheken auch so ist, aber … hier mal ein Überblick, was ich alleine letzten Monat so alles hatte in der Apotheke:

Bauarbeiter, dem ein Backstein auf den Kopf gefallen ist. Das hört sich schlimmer an, als es war: es stellte sich einfach als eine 1cm Platzwunde auf der Kopfhaut heraus, die höllisch blutete (tun die meistens). Druckverband gemacht und ins Spital geschickt zum Nähen und für die Tetanus-Spritze.

Jüngere Dame mit Schwindel und hyperventilierend. Hingesetzt und einen Plastiksack zum reinatmen gegeben, sowie Traubenzucker und etwas zu trinken. Blutdruck okay – und es wurde rasch besser mit dem Plastiksack-atmen. Vermutlich eine kleine Panikatacke – wofür auch spricht, dass sie nach eigener Aussage vom Arzt schon Beruhigungsmittel bekommen hat. Sie ging, nachdem sie sich bei uns erholt hat selbständig wieder nach Hause.

Handwerker, der sich mit der Kreissäge in den Daumen gesägt hat. Zum Glück nicht wirklich tief und geblutet hat es auch nicht mehr (das wurde wohl gleich kauterisiert). Gründlichst desinfiziert, verbunden und ihm gesagt, er soll das sauber und geschlossen halten mit regelmässigem Verbandswechsel und beobachten. Falls es anfängt mehr zu schmerzen oder rot wird, sofort zum Arzt. Der hier hatte eine Tetanusspritze gemacht bei seinem Unfall vor einem Jahr …

Ältere Dame mit von Sturz förmlich zerfetztem Unterarm. Die Haut (bei älteren eh‘ schon dünner und reisst eher) hing in diversesten Fetzen und sie blutete stark: Blutverdünner. Ich habe den groben Dreck entfernt und steril abgedeckt bis die Sanität kam um sie ins Spital zu bringen.

Der nette Tourist, der sich am kaputten Regenschirm geschnitten hat. Verbunden und Pflaster / Desinfektionsmittel verkauft.

Mittelalte Dame mit diffusen Beschwerden („fühle mich einfach nicht wohl“) und Schwindel, will Blutdruck messen. Der ist viel (!) zu hoch: über 190. Ins Spital geschickt, auch weil ihr Hausarzt momentan in den Ferien ist und sie (wirklich!) gleich gehen soll das zeigen.

Da waren noch mehr, aber das sind nur die, die mir grad einfallen. Daneben natürlich noch die üblichen kleineren Beschwerden, Erkältungen, Kopfschmerzen, Muskelschmerzen, Durchfall nach Reisen, Durchfall ohne Reisen etc.

An der Stelle noch ein Hinweis auf den letzten Artikel in 3min: Hausarzt gesucht? Nein, neue Modelle sind gefragt.

 Dabei wäre doch zum Beispiel ein Gesundheitszentrum mit Apotheke und angeschlossener Hausarztpraxis eine vernünftige Lösung. Davon würden beide profitieren. Die räumliche Nähe erlaubt eine enge Zusammenarbeit bei der Betreuung der Patienten. Die Apotheke weist dem Arzt die Fälle zu, die die Kompetenz des Apothekers übersteigen, und der Arzt überlässt der Apotheke die Medikation. Wetten, dass die Apotheke bei einem solchen Zusammenschluss eine wesentliche Entlastung für den Hausarzt bringt. Sie könnte zum Beispiel – warum nicht? – Arzttermine vereinbaren und erste Massnahmen wie Schmerzlinderung, Wundversorgung und ähnliches einleiten, bis der Arzt wieder da ist. Es kommt ja nicht jeder mit dem Kopf unter dem Arm. Nach einer Erstbetreuung können mit Sicherheit die meisten Patienten auch mal ein paar Stunden oder einen Tag auf die ärztliche Untersuchung warten. Ausserdem wäre durch die enge Zusammenarbeit von Arzt und Apotheker letzterer viel besser informiert und könnte besser abschätzen, ob das Haus in Vollbrand steht oder der Feuerlöscher genügt.

Ja … siehe oben. Das wäre vielleicht wirklich etwas für die Arztpraxen / Apotheken auf dem Land.

Kleines Hallo an einen deutschen Arzt …

Einen der vielen, die in der Schweiz arbeiten:

Foto-3

Es „muss“ ein deutscher Arzt sein, der das Rezept ausgestellt hat. Das erkenne ich an der N1 …
Allerdings muss ich hier zugeben, dass ich damit nichts anfangen kann. Welche Grösse soll das sein? Hierzulande schreibt man die Anzahl g dazu … oder lässt die Grössenangabe ganz sein (dann ist es automatisch die kleinste Grösse) oder schreibt dazu „grosse OP“

Aber das macht nicht viel – der Rest stimmt wunderbar – schreibt doch (endlich) einmal ein Arzt den Inhaltsstoff auf, statt einen Markennamen. Das dürfte wirklich öfter vorkommen. Und die Dosierung ist auch genau angegeben. Toll!

Von dem her: wink! Lieber Arzt: mach weiter so! Egal woher Du kommst.

Bei Bedarf

Das finde ich eine der problematischten Methoden, eine Dosierung anzugeben:

Bei Bedarf 1 Tablette einnehmen

Zunächst einmal muss der Patient wissen, was denn der „Bedarf“ ist. Das kann sein (je nach Medikament): Schmerzen, Panikattacken, Übelkeit … also das, was dann dazu führt, dass man etwas dagegen nehmen muss. Man könnte auch sagen: „falls nötig„. Noch besser: „falls nötig bei …

Und dann weiss ich (und oft auch der Patient) mit der Dosierung meist nicht, ob er (oder sie) danach an dem Tag noch mehr nehmen darf.

Im Normalfall heisst aber  „Eine Tablette bei Bedarf“  nicht: „4 oder mehr pro Tag“.

Wieviel man pro Tag maximal nehmen darf sagt einem die Packungsbeilage. Wieviel man maximal nehmen soll – der Arzt.

First world problems …

rpnummer

Ja, was mache ich denn jetzt? Die Climavita gibt es nur in 30er und 90er Packungen …

Antwort: rede mit der Patientin. Die Frau hatte noch ein paar Tabletten zu Hause, also reicht eine Packung zu 90 Stück.

Nur: Wieso schreibt der Arzt das so genau auf???

Und süss fnde ich den Textblock auf der rechten Seite: das dient nur als Gedankenstütze für den Arzt. Oder?

Hah!

Dass in der Schweiz auch vernünftige Urteile gefällt werden, zeigt heute das Bundesgericht.  Es geht um die Umgehung des Selbstdispensations-Verbotes einiger Ärzte, die den Patienten die Medikamente via die Versandapotheke „Zur Rose“ gleich nach Hause liefern lassen und für die „Vermittlung“ der Patienten Geld kassieren – ich habe darüber berichtet im Post Diese Rose stinkt!

Das Bundesgericht bestätigt, dass es sich dabei um illegale Praktiken handelt. In Zukunft darf ein Arzt nur noch dann dem Patienten die Medikamente verkaufen (direkt via Selbstdispensation oder indirekt via Versand zur Rose), wenn er auch eine kantonale Bewilligung zur Selbstdispensation hat. Das ist also vor allem für die Kantone wichtig, wo die Selbstdispensation nicht oder nur teilweise erlaubt ist.

Die pharmasuisse (der Dachverband der Schweizer Apotheker) schreibt dazu:

Die Wahlfreiheit der Patienten muss gewährleistet sein. Deshalb hat auch der Nationalrat anlässlich der Heilmittelgesetzrevision grossmehrheitlich entschieden, dass der Patient Anspruch auf die Ausstellung eines Rezepts hat, dies auch dann, wenn der Arzt selber Medikamente abgeben darf. Es geht nicht an, dass Ärzte den Patienten gegen Entgelt die eigene Versandapotheke empfehlen und ihre Vorteile und Interessen gegenüber dem Patienten nicht offenlegen.

Trotz der Monopolstellung des Arztes bei der Verschreibung von Arzneimitteln wird dieser nicht vom Korruptionsstrafrecht erfasst. Sein Verhalten fällt bisher nicht unter den Tatbestand der Privatbestechung.

Dass das mit der Wahlfreiheit ein echtes Problem ist, zeigt zum Beispiel der facebook-Beitrag der Apotheke Schaffhauserplatz (in Zürich):

Nicht einmal unserer Lehrtochter, die sich klar als angehende Pharma-Assistentin zu erkennen gibt, händigt ihr Arzt ein Rezept aus. Sie müsse die Medikamente in der Praxis kaufen, es sei schon alles parat. Das sind die üblen Auswüchse der Selbstdispensation.

Dagegen hilft das Urteil oben nicht – aber es zeigt, auf welcher Seite das Problem liegt, wenn die Zusammenarbeit zwischen Apothekern und selbstdispensierenden Ärzten so … schwierig wird. Und darum hoffe ich darauf, dass im neuen Heilmittelgesetz dann festgehalten wird, dass jeder Patient ein Recht auf ein (in die Hand gedrücktes) Rezept hat – dann kann er nämlich wirklich selber entscheiden, wo und wie er das einlösen will !