Was wir zur Vorsorge tun

Es soll ja immer noch Leute geben, die denken, wir seien personalisierte Pillendispenser und nichts anderes. Das ist einfach nicht wahr.

Hier ein paar Beispiele, was die Apotheke im Bereich der Vorsorge tut.
Wir bieten an:

  • Blutdruckmessungen (inklusive Beratung bezüglich Lebensumstände: Bewegung, Ernährung)
  • Blutzuckermessung (inklusive Beratung bezüglich Lebensumstände: Bewegung, Ernährung)
  • Rauchstoppberatung
  • Hautberatung bezüglich Sonnenschutz – Hautkrebsvorsorge – jetzt aktuell
  • Gewichtsberatung / Ernährungsberatung (Alli et Co.)
  • Reiseberatung:  was mitnehmen? auf was aufpassen …
  • Impfberatung: wir kontrollieren Impfpässe und schauen, ob nachgeimpft werden muss.

Einige Apotheken bieten noch Cholesterinmessung an

  • oder Darmkrebsvorsorge
  • oder Nieren-Risikotest
  • oder Grippeimpfungen

Wir vermieten:

  • Milchpumpen,
  • Babywaagen
  • Krücken
  • Messen Stütz- und Kompressionsstrümpfe an
  • Machen Teemischungen
  • Kontrollieren die Hausapotheke
  • Machen Hauslieferungen

… und noch viel mehr.

Wenn ein Kunde zu uns kommt und eine Beratung will („Ich hätte gerne etwas gegen..“) gibt man im Normalfall nicht einfach nur ein Medikament ab, sondern liefert Tipps zur Nichtmedikamentösen Unterstützung: Schlafhygiene, Übungen bei Inkontinenz, Ernährungsberatung bei Magenbrennen, …

Von daher: Ja, ich fühle mich ein bisschen angegriffen, wenn man mir sagt, als Apothekerin mache ich ja nichts für die Gesundheit und helfe den Leuten nicht wirklich.

Grumpf.

Angeschmiert. Eine Betrugswarnung für schweizer Apotheken.

An einem Samstag (logischerweise) kommt eine Kundin in die Apotheke und sagt, sie brauche dringend ihr Insulin. Es sei ihr ausgegangen, ihr Arzt hat zu, sie braucht es aber dringend.
Problem: sie ist keine Kundin von uns und hatte noch nie ein Rezept hier. Sie hat ihr Portemonnaie zu Hause vergessen und hat weder Versicherungskarte noch Ausweis dabei. Sie kann es darum auch nicht zahlen …

Meine Kollegin hat ihr dann nach Diskussion trotzdem das Insulin gegeben – schliesslich ist es ein lebenswichtiges Medikament – und festgehalten, was sie an Information bekam.
Die Kundin versprach, sobald möglich ein Rezept vom Arzt vorbeizubringen.

Das war vor etwas über einem Monat. Seither wurde nichts mehr von ihr gehört.
Die Pharmaassistentin versucht nun selbst ein Rezept aufzutreiben.
Und jetzt kommt das Beste: Die Kundin ist beim Arzt nicht bekannt. Unter der angegebenen Natelnummer nimmt jemand ab, der nicht einmal Deutsch kann (Türkisch irgendwer?), die Adresse ist falsch, bei der Krankenkasse kennt man niemanden mit dem Namen.
Lauter Sackgassen.
Das Geld (im 3-stelligen Bereich) können wir abschreiben.

Was macht man in so einem Extremfall? Für das nächste Mal habe ich Anweisung rausgegeben, dass die Person sich mindestens korrekt ausweisen müssen kann – ansonsten muss sie in den Notfall gehen.

Was ich daran speziell traurig finde ist, dass das Verhalten dieser Betrügerin es der nächsten, ehrlichen Person in ähnlicher Situation praktisch unmöglich machen wird, das benötigte Medikament ohne Umwege zu bekommen.

In der Grauzone

Zu meinen Aufgaben gehört es, auch ein Auge auf die aktuelle Gesetzgebung zu halten und bei Bedarf auf Anpassungen zu reagieren. Manchmal jedoch geht das relativ rasch – oder sie finden etwas Neues zu beanstanden an einem existierenden Produkt – und schon ist es passiert und man befindet sich in einer gesetzlichen Grauzone am Rande der Illegalität – ohne dass man es ahnt, geschweige denn will.

Beispiel letztes Jahr:
Vom kantonalen Labor kam jemand in die Apotheke und verlangte Allgäuer „Schrunden-Salbe“. Offensichtlich ist der Begriff „Schrunden“ für ein kosmetisches Produkt nicht zulässig. Dementsprechend, darf die Salbe nicht verkauft werden. „Schrunden“ sind per Definition Risse in der Haut, diese Indikation fällt in den medizinischen Bereich und verlangt eine Registrierung eines Produktes mit der Bezeichnung „Schrunden“ oder auch einer solchen Anpreisung auf der Verpackung.
Es handelt sich also nicht um eine Unzulässigkeit der Zusammensetzung, sondern betrifft lediglich die Bezeichnung Schrunden auf der Verpackung.
Ausnahme: Die Scholl Schrundensalbe und die Neutrogena „Fusscreme Schrunden“ durften dann gemäss Aussage der kantonalen Behörden bis zur Neueinführung des Ersatzproduktes verkauft werden. Es handelt sich dabei um eine Sonderregelung, da die Firma die neue Beschriftung bereits eingereicht hat.

Oder Stevia:
Das pflanzliche Süssmittel wurde gross eingeführt, es gab die Blätter, Pulver und Flüssigextrakt. Dann durfte man es auf einmal nicht mehr verkaufen, weil es in der Schweiz die Zulassung (als Heilmittel?) nicht bekommen hat.
Und seit 2009 ist Stevia als Zusatzstoff in der Schweiz zugelassen, so dass es inzwischen es wieder ein paar Produkte gibr, die wir verkaufen dürfen. Jetzt kommt sogar Assugrin mit einem eigenem Produkt dazu. Aber die Stevia-Blätter … darf ich immer noch nur in 2% Zumischungen zu Teemischungen verkaufen.

Und heute kommt der Lebensmittelinspektor in unser Geschäft gestürmt, hält der Drogistin den Ausweis unter die Nase und verlangt unser Himalaya-Salz zum kochen zu sehen. Das haben wir nicht – wir haben bloss die Qualität zum baden. „Na dann halt nicht.“ grummelt er und ist schon wieder weg – ohne Erklärung.

Weiss jemand etwas davon?

Werbeverträge

Nachdem ich wieder einen halben Sonntag zubringen musste, Leuten zuzusehen, die gepflastert wie Litfassäulen in ebenso zugeklebten Autos Runde um Runde drehen, ist mir eine Idee gekommen. Diese Leute werden dafür bezahlt, dass sie Vodaphone-Werbung auf den Mützen tragen, Marlboro auf dem Rücken und BOSS auf der Brust. Ich wette aber, die wissen nicht einmal was es alles für BOSS Parfums gibt, respektive die Verträge von Vodaphone. Früher hatten sie auch noch Viagra Werbung auf den Anzügen – dabei können die Fahrer „Sildenafil“ wahrscheinlich nicht mal aussprechen.

Also meine Idee: warum kann ich keinen solchen Werbevertrag haben? Die Leute kommen jeden Tag in die Apotheke und fragen nach Empfehlungen für dieses und jenes – und ich bekomme keinen Rappen von den Firmen dafür. Dabei wäre die Voraussetzungen da: Zuerst einmal habe ich diesen grossartigen weissen Schurz mit nichts drauf – ausser meinem Namensschild. Und dann wüsste ich tatsächlich etwas über die Produkte, die ich tragen würde!

Ich könnte einen Vertrag haben mit Supradyn und einen mit Centrum und einen mit Burgerstein – für all die Vitamine, nach denen gefragt wird. Bayer und Novartis könnten sich darüber streiten, wer den besseren Ort für das Produkt Placement auf meinem Schurz bekommt. Ich könnte Verträge bekommen für Panadol, Voltaren und Saridon – und Algifor würde aussen vor bleiben, weil sie nicht genug bezahlt haben für den Aufnäher.

Ich würde natürlich wählerisch sein, um meine Kunden nicht zu betrügen, indem ich nicht Produkte empfehle, an die ich nicht wirklich glaube – es sei denn, die Gebote wären wirklich hoch …. ich könnte sogar noch etwas Gutes an Magnetarmbändern finden, wenn sie mir ein paar Millionen zahlen würden …

Man könnte mich sogar in Werbungen im Fernsehen und in Zeitschriften zeigen – und zwar mit dem Hinweis: „echte Apothekerin, kein Schauspieler“ – so wie He, ich bin eine echte Apothekerin und das Zeug ist toll!“ “Kaufen Sie es jetzt! Ich weiss, wovon ich spreche!“

Das wär’s doch, oder?

P.S: Nein, das ist nicht ernst gemeint. Ich denke die meisten Apotheker sind stolz darauf, dass ihre Meinung nicht käuflich ist, aber so ein bisschen mehr Geld … könnte heutzutage jeder brauchen.

Vergleich Apothekenbesuch in Amerika und in der Schweiz

In Amerika:
Man gibt das Rezept in der Apotheke ab. Die Pharmaassistentin (Tech genannt) nimmt es entgegen und sagt: „Kommen Sie in 15 Minuten (oder 30 oder einer Stunde oder in 2 … – je nach Auslastung der Apotheke) wieder.“

Während dieser Zeit wird das Rezept ausgeführt: ein Tech gibt es in den Computer ein, dort wird eine Wechselwirkungsprüfung mit anderen Medikamenten im eventuell schon vorhandenen Patientendossier erstellt. Man schaut, welche Generika im Moment an Lager sind (je nach Einkauf) und sucht die passenden aus.

Dann werden die Tabletten oder Kapseln abgezählt (manchmal von einem Roboter, manchmal von einer Assistentin) und in Dosen abgefüllt. Die Dosen werden beschriftet mit Name des Patienten, des Arztes, der Apotheke, Medikamentenname, Inhaltsstoff, Dosierung, Vorsichtsmassnahmen und ob es möglich ist, die Dose wieder auffüllen zu lassen.
Am Ende kontrolliert ein Apotheker mittels einem Programm, das auch die Bilder der verschiedenen Tabletten enthält, ob auch die richtigen Tabletten abgefüllt wurden, es wird die Dosierung überprüft, die Etikettierung etc.

Es wird mit der Krankenkasse via Computer Kontakt aufgenommen. Die Info über die Medikamente wird übermittelt, die Krankenkasse meldet dann zurück, ob die Medikamente übernommen werden und wie hoch der Selbstbehalt ist, der sofort in der Apotheke bezahlt werden muss.
Bei Wiederauffüllungen oder Mehrfachbezügen meldet sie unter Umständen, dass das Medikament noch nicht wiederholt werden darf, erst in X Tagen, ansonsten zahlen sie es nicht.
Will man derartige Einschränkungen umgehen, muss man eine sehr gute Erklärung haben und die Apotheke muss die Erlaubnis für einen „Frühbezug“ telefonisch von der Krankenkasse einholen und eventuell muss der Arzt dazu auch noch das ok geben (das ist ziemlich unangenehm, wenn man z.B. länger in die Ferien geht) – das dauert dann nochmals bis zu mehreren Stunden.

Beim Abholen der Medikamente wird gefragt: „Brauchen sie noch eine Beratung oder haben sie Fragen?“ nur falls ja wird der Apotheker geholt – der ist sonst nur im Hintergrund mit der Kontrolle der ausgeführten Rezepte beschäftigt. Der Selbstbehalt wird bezahlt.

Dagegen bei uns in der Schweiz:
Man kommt mit dem Rezept, die Medikamente werden sofort herausgenommen und bereit gemacht. Es existieren nur fertig abgepackte Medikamentenschachteln. Der Kunde wird gefragt, ob man das aufgeschriebene Original mit einem Generikum ersetzen darf. Es wird auf Wechselwirkungen geprüft, die Dosierung wird angeschaut. Die Medikamentenpackungen werden beschriftet mit der Dosierung und dem Namen des Patienten – und ob es eventuelle Wiederholungen gibt
Mit der Krankenkassenkarte kann gegebenenfalls gleich die Versicherungsdeckung via Internetverbindung überprüft werden. Direkt bezahlt werden muss nur das, was nicht von der Versicherung übernommen wird.
Dabei sind die Chancen von der Apothekerin direkt bedient zu werden ziemlich gut: 1:2 bis 1:3. Auf jeden Fall aber kontrolliert sie das Rezept auch direkt.

… was bei uns noch ein wenig fehlt ist die Missbrauch-Kontrolle. Klar schaut ein guter Apotheker (oder Pharmaassistentin) wann der letzte Bezug war (in dieser Apotheke) und fragt gegebenenfalls nach. Aber: Wir haben keinen Zugriff auf die Bezüge in anderen Apotheken, was in Amerika bei der Krankenkasse gespeichert wird.
Auf der anderen Seite habe ich bis jetzt das Gefühl, dass die Missbrauchsquote bei weitem nicht so hoch ist wie in Amerika.

Was mich jetzt noch interessieren würde: kann jemand aus Deutschland und Österreich schreiben, wie das bei ihnen läuft?

Die neue Versichertenkarte

Es ist soweit – in den letzten Tagen bekommen die Versicherten endlich die neue Krankenkassenkarte zugesendet. Wir warten schon seit Anfang Jahr auf die neuen Karten – und im Moment sind sie eine ziemliche Enttäuschung.
Neu haben sie einen Chip drin und nicht nur einen Magnetstreifen.

Das erste was mir auffällt: Die Vivao Sympany hat es auch nach 1 1/2 Jahren Covercard-Mitgliedschaft immer noch nicht geschafft, dass man die Versicherungsdeckung via Magnetstreifen abrufen kann. Und den Chip – können wir mit unseren Lesegeräten nicht lesen.
Gut, auf dem Chip stehen bisher nur dieselben Daten wie sie auch auf der Karte aufgedruckt sind: Name, Adresse (nicht immer), Versicherungsnummer, Versicherungsdeckung – und die Magnetstreifenabfrage funktioniert bei den meisten Kassen normal weiter.

Auf dem Chip könnten Daten gespeichert werden. etwa zu Blutgruppe, Allergien, Krankheiten und Unfallfolgen, die dann (mit Einverständnis des Patienten) abgerufen werden könnten.
Könnten. Denn im Moment kann das niemand. Es existiert noch keine Software für die Eingabe!

Und nicht nur wir in der Apotheke können die Chips im Moment noch nicht lesen – auch die Ärzte können das nicht. Zwar verfügt rund ein Drittel der Ärzte mit Patientenkontakt – über 10 000 Mediziner – bereits eine so genannte Health Professional Card (HPC) – mit diesem elektronischen Ärzteausweis sollten sie eigentlich auf die medizinischen Daten ihrer Patienten zugreifen können. Das Problem: Die meisten Kassen stellen eine Karte aus, die von der Sasis AG – einer mit dem Krankenkassenverband Santésuisse verbundenen Firma – hergestellt wurde. Und diese Karte ist nicht mit der HPC kompatibel.
Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Die Krankenkassen sind der Meinung, dass die Ärzte (und Apotheken) sich an ihren Standard anzupassen haben – obwohl schon ein weitverbreitetes System existiert, das auch funktioniert und der Bund das eigentlich auch vorgegeben hat.

Also mich ärgert das. Da werden wieder Millionen ausgegeben ohne, dass das vorher anständig koordiniert wurde – und für die Lesegeräte und die neue Software werden wir in der Apotheke auch wieder zahlen müssen.

Wenigstens müssen sich die Patienten, die sich um ihre Daten sorgen noch keine Gedanken machen … bis das läuft kann das wieder Jahre gehen.
Gemäss BAG ist es vorgesehen, bis 2015 ein elektronisches Patientendossier einzuführen. Bis dies Realität wird, zeigt sich die FMH nicht begeistert davon, die Karte zum Speichern medizinischer Daten zu nutzen. Es gebe keine Garantie, dass die einmal registrierten Angaben immer aktuell seien.
Na kein Wunder. Ohne Software – und ohne Lesegeräte.

(Quelle Sda, via infomed schweiz)