Kreditkartenprobleme

Das unmögliche ist passiert: Die Kreditkartengeräte sind ausgestiegen.
Alle.
Offensichtlich ein Verbindungsproblem.

Raaaah!

Währenddem versucht wird, das zu reparieren, haben wir an alle Geräte Hinweise geklebt, dass das Gerät momentan nicht funktioniert und man darum bar zahlen muss – oder in der Nähe am Automat Geld wechseln.

Pharmama: „Das macht 15.20.-„

Kunde: – gibt mir die Kreditkarte

Pharmama: „Tut mir leid, aber im Moment können sie nicht mit Karte bezahlen.“

Kunde: – lacht … und versucht mir wieder die Karte zu reichen.

Pharmama: „Ich kann im Moment keine Karten annehmen. Das System ist aus. Die Maschine funktioniert nicht. Sie müssen bar zahlen.“

Kunde: „Oh, aber es ist keine Kreditkarte, es ist eine Postcard.“

Pharmama: „Es funktionieren im Moment gar keine Karten.“

Kunde: „Könnten sie es nicht an einer anderen Kasse versuchen?“

Pharmama: „Alle Geräte sind im Moment ausgefallen.“

Kunde: „Nun, also … was soll ich tun?“

Pharmama: „Wenn sie kein Bargeld haben, könnten sie am nächsten Geldautomat welches beziehen.“

Kunde: „Oh, muss ich wirklich? Wo kann ich meine Sachen hinlegen?“

Pharmama: „Lassen sie sie nur hier, ich pass’ darauf auf.“

… Nächster?

Wie würdet ihr entscheiden?

Das gilt jetzt nur für die Schweiz, denn in Deutschland haben die Apotheker nicht das Recht rezeptpflichtige Medikamente ohne Rezept abzugeben – nicht mal im Notfall :-(.  Wir hier haben das Recht in „begründeten Ausnahmefällen“ und mit der entsprechenden Dokumentation auf unsere Verantwortung auch diese Medikamente abzugeben. Man beachte, dass es nicht heisst „in Notfällen“ – und das ist vielleicht auch besser so … denn wenn jemand in die Apotheke kommt und einen Aufstand macht, weil ihm wichtige Medikamente ausgegangen sind und er unbedingt jetzt gleich welche wieder braucht – dann spricht das in meinen Augen nicht unbedingt für einen verantwortungsvollen Umgang mit seiner Medikation und das Vertrauen von mir in die Person ist schon etwas gestört.
Jedenfalls: es kann passieren und wenn, dann hilft es ruhig zu bleiben und seinen Fall so klar wie möglich darzulegen. So kann ich entscheiden, ob eine Abgabe (und wie) in dem Fall angesagt ist.
Im Endeffekt ist es aber immer meine Verantwortung und ich hänge, wenn etwas schief läuft.

In dem Sinn: Wenn Ihr jetzt die Verantwortung habt. Wie würdet ihr entscheiden?

Fall 1: Kunde mit Blutdruckmedikament, er hat nur noch für 3 Tage Tabletten und der Arzt, der es ihm verschreibt, ist gerade in den Ferien. Er hat die Tabletten seit 3 Jahren und holt sie immer bei uns.

Fall 2: Kundin mit Antidepressiva. Sie hatte bisher 1 Packung, jetzt hat sie seit gestern keine Tabletten mehr – und der Arzttermin ist erst in der nächsten Woche. Sie weiss aber nicht, ob sie sie so weiternehmen muss – vertragen tut sie sie zwar.

Fall 3: Kundin will die Pille. Sie hatte dieselbe schon bei uns, das letzte Mal im letzten Monat, ihr Rezept aber zuhause vergessen und muss morgen weitermachen.

Fall 4: Kunde will eine Packung rezeptpflichtige Schlafmittel. Er hat die alte Packung dabei – seine Apotheke, wo er es normalerweise hole, habe aber schon geschlossen. Er brauche sie nur gelegentlich, aber heute unbedingt, sonst könne er nicht schlafen.

Fall 5: Kundin will die Pille. Sie war noch nie bei uns, nimmt aber diese Pille seit Jahren und ist unter Kontrolle bei der Frauenärztin. Ein Rezept hat sie keines dabei. Sie muss heute noch damit weitermachen.

Fall 6: Ein Ferienbesucher, der nicht genug von seinen Cholesterin-medikamenten mitgenommen hat. Er hat die alte Packung dabei – das Medikament heisst in der Schweiz zwar anders, gibt es aber in der gleichen Dosis, er nimmt das seit er einen Herzinfarkt hatte regelmässig.

Fall 7: Kunde möchte eine Packung Novalgin. Er hat Schmerzen und ein Freund der das bekommen hat, hat es ihm empfohlen. Er habe von dem Freund schon eine Tablette bekommen und es vertragen. Etwas anderes hat er noch nicht versucht, aber Dafalgan wirke bei ihm nicht.

Fall 8: Kunde will Viagra. Er habe es schon einmal gehabt – ja, bei uns auf Rezept und muss es sowieso selber zahlen. Das stimmt. Er hatte es – vor 6 Jahren einmal. Sein Dossier zeigt aber in neuerer Zeit auch Medikamente gegen Bluthochdruck und fürs Herz an.

schwierig, nicht wahr? Es ist abzuwägen, wie wichtig die Medikation ist, ob man es sonst Risiken gibt die für oder gegen eine Abgabe sprechen …

Na? Wer wagt es? Wer will?

Beste Stellenanzeige für Apotheker ever

Steht im Moment in der Apothekerzeitung:

Pontresina, Engadin
„Bezahlter Urlaub“
23. bis 28. Mai 2011: Während unserer Ferienabwesenheit suchen wir
Apotheker/in
Welche/r unsere Apotheke einige Tage hütet. Tiefste Zwischensaison. „Tote Hose“. Ruhe total für gestresste Städter! Nehmen Sie ihr JAMA oder von mir aus die Schweizer Illustrierte mit. Neben dem Lohn bieten wir unentgeltliche Benutzung eines Ferienstudios für 2 Personen mit Garagenplatz, Gratiseintritt ins Wellnessbad während ihres Aufenthalts sowie Mitsprache bei den Öffnungszeiten an! Auch ein Teileinsatz von 2 bis 3 Tagen ist denkbar.
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Übrigens: Ende Mai kann man im Engadin wunderbar biken und hiken …
Bitte sofort melden bei
Dr. Beat Schellenberg, Apotheke Roseg

Au … ich hoffe, sie finden jemanden (kurzfristig ist das oft problematisch) … ansonsten könnten sie ja auch ihn fragen – als Apothekendienstleiter mit flexiblen Arbeitszeiten.

Das Arbeitszeugnis – Dilemma

Ich befinde mich in der angenehmen Lage, dass ich bisher noch nicht so viele Arbeitszeugnisse habe ausstellen müssen. Es gehört auch wirklich nicht zu meinen Lieblingsaufgaben.
Ich finde es noch schwierig. Arbeitszeugnisse sollen „wohlwollend und wahr“ geschrieben werden – ihr Sinn ist es ja, dem Arbeitnehmer den Start an einer neuen Stelle zu ermöglichen – auf der anderen Seite sind sie aber auch für den Arbeitgeber wichtig, der die Qualifikation des Bewerbers abschätzen muss. Kein Problem bei einem guten Mitarbeiter, aber …
Manchmal stösst man da wirklich auf Probleme.

So soll das Arbeitszeugnis laut Gesetz sein:

  • Das Arbeitszeugnis muss wahr sein.
  • Das Arbeitszeugnis muss wohlwollend formuliert und charakteristisch sein.
  • Das Arbeitszeugnis muss klar abgefasst sein.
  • Das Arbeitszeugnis muss vollständig sein.

Heute sind ja sogenannte „verschlüsselte“ Zeugnisse eher nicht mehr „in“ respektive nicht mehr erlaubt– mal abgesehen davon, dass auch der Arbeitnehmer (dank Internet) eine Ahnung hat, was die Verschlüsselung bedeutet.

Was aber schreibe ich in solchen Fällen?:

Wenn die Angestellte betrunken zur Arbeit erschien? Früher gab es da irgendeinen Satz von wegen ...“Durch ihre Geselligkeit trug sie zur Verbesserung des Betriebsklimas bei“. Heute muss man das ausdeutschen: … nur wie?

Wenn die Angestellte den Laden beklaut hat? Das Arbeitszeugnis hat vollständig zu sein. Strafrechtliche Verfehlungen müssten also auch erwähnt werden. Ansonsten kann eventuell sogar der vorherige Arbeitgeber zu Schadenersatz verklagt werden, wenn der Mitarbeiter dort gleich weitermacht. Kann man das überhaupt wohlwollend formulieren? Früher umschrieb man das mal so: „… hat in ihrem wie auch im Interesse der Firma gearbeitet“

Wenn die Angestellte unglaublich faul war?

Wenn sie den Kunden gegenüber ein enorm unfreundliches Verhalten an den Tag legte?

Wenn sie oft krank war? Früher gab es da die Schlussformel: „Wir wünschen ihm alles Gute und vor allem Gesundheit“

Ich weiss, in manch anderen Ländern ist das Arbeitszeugnis nicht mehr notwendig und kaum mehr gebraucht, aber bei uns ist das halt üblich und der Arbeitnehmer hat ein Recht auf sein Zeugnis.

Also Frage an Euch: Wie formuliert man das am besten?

Und immer dran denken: Wahrheit • Wohlwollen • Klarheit • Vollständigkeit

Naaaa?

Und einmal Betrug bitte.

Spät im Dezember hatten wir ein Telefon von einem Kunden, der von seinem Dauerrezept ein paar Medikamente wiederholt haben wollte. Er sagte uns was und dass er es dann in der ersten Januarwoche oder so holen kommen würde.

Dass die Leute vor Jahresende noch einmal ihre Dauermedikamente holen, kommt noch öfter vor. Ich habe das schon einmal das Franchise-Phänomen genannt, weil sie das vor allem darum machen, weil sie ja die Franchise – also den Teil, den sie erst selbst zahlen müssen, in dem Jahr schon erreicht haben, und es also „über die Krankenkasse geht“. Dass sie die Franchise im nächsten Jahr ja höchst-wahrscheinlich mit ihrer Medikation auch wieder erreichen, einfach ein bisschen später, weil sie jetzt gehamstert haben und sich das Ganze dann wiederholt, daran denken sie nicht.

Jedenfalls war der Kunde dann hier und dann fiel ihm ein, dass er noch ein, zwei Sachen vom Rezept braucht.
Kunde: „Könnten Sie mir das nicht auch noch auf das Datum im Dezember nehmen?“
Pharmama: „Nein, und selbst wenn ich das könnte – das wäre Versicherungsbetrug, vor allem, weil Sie in der Zwischenzeit die Kasse gewechselt haben und was Sie jetzt beziehen wollen, noch auf die alte gehen soll, für die sie nicht mehr zahlen.“

Fragt mich nicht, ob ich das Gesetz für euch breche. Das mache ich nicht. Dazu hänge ich viel zu sehr an meinem Beruf.

Alternative Medizin und die Übernahme durch die Krankenkassen

Worum geht es? Vorläufig mal um die 5 bekannteren Teile der sogenannten alternativen Medizin:
Die anthroposophische Medizin,
die Homöopathie,
die Neuraltherapie,
die Phytotherapie
und die traditionelle chinesische Medizin

Von Ex-Bundesrat Pascal Couchepin wurden diese 2005 (wieder) aus dem Leistungskatalog der Grundversicherungen geworfen – wo sie zwecks Überprüfung der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Unbedenklichkeit seit 1999 waren – den Voraussetzungen, damit ein Medikament überhaupt auf die Spezialitätenliste kommt.

Die Datenlagen sind bei einigen dieser Methoden mehr als spärlich – für die Phytotherapie, die Behandlung mit Pflanzenauszügen, Tees, Extrakten … gibt es einige positive Studien, weshalb es auch in der Zwischenzeit Präparate gab, die übernommen wurden; aber für die Homöopathie – so beliebt sie ist, gibt es keine brauchbaren Studien betreffend Wirksamkeit, bisher deutet dort alles auf einen positiven Placeboeffekt …

Ich finde es eigentlich ok, dass nicht einfach alles übernommen wird (obwohl es das für mich als Apothekerin natürlich einfacher machen würde) – es gab und gibt ja noch die Zusatzversicherung – und wenn man derartiges übernommen haben will, kann man sich eine aussuchen, die das macht.

Dann gab es 2009 die grosse Volks-Abstimmung, (ich habe darüber berichtet) in der die Alternativ-Medizin-Befürworter gewonnen haben. (Mit 67% und allen Ständen). Damit ging folgender Auftrag an den Staat:

Art. 118a (neu) Komplementärmedizin
Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Berücksichtigung der Komplementärmedizin

Und dann war längere Zeit Ruhe – fast schien es, dass sich der Staat absichtlich Zeit damit lässt und eine Entscheidung vor sich herschiebt, aber jetzt heisst es zumindest die obengenannten 5 Zweige werden ab 2012 wieder von den Krankenkassen vergütet – zunächst mal bis 2017. Bis dahin sollen die umstrittenen Alternativmethoden neu evaluiert werden. Und zwar von Vertretern der alternativen Behandlungsmethoden (ob die das zahlen können?) und parallel dazu wird das EDI eine international anerkannte – (welche ?) Institution beauftragen, ein unabhängiges Gutachten zu erstellen. Damit wären wir so in etwa wieder am gleichen Punkt wie 1999. Mehr lesen im Artikel der NZZ.

Ab nächstem Jahr erwarten Experten, dass von den Krankenkassen für etwa 50 Millionen Franken derartige Alternativmedizin-Methoden und Mittel übernommen werden müssen. Ob dann deshalb die Kosten in der westlichen Medizin sinken werden … wird sich zeigen.
Ich wage es zu bezweifeln. Eher schlägt sich das wieder in einer rechten Steigerung der Krankenkassenprämien nieder.

Und wie es mit den übrigen zahlreichen Methoden der Alternativemedizin aussieht … da ist auch noch nichts geklärt.

Einen positiven Effekt dürfte das Ganze aber haben: nämlich, dass es dann wirklich vernünftige Studien zur Wirksamkeit und Unbedenklichkeit geben wird. Ich bin gespannt.

Was ich in den Diskussionen hier eher vermeiden möchte sind Kommentare im Sinn von „derartiges gehört nicht in die Apotheke!“ Es ist in der Apotheke und wird hier bleiben – weil das Stimmvolk in der Schweiz und demnach der Staat es so will.

Trotzdem ist Skeptik angesagt – und die dürfen wir auch äussern. Als die Fachpersonen, die wir sind.

Danke für Eure Gedanken! Pharmama