Apotheken in der Schweiz und Impfungen

Donna und ihr Mann gehen auf Weltreise und ich schaue dafür ihre Impfungen an. Wir haben in der Apotheke ein tolles Programm dafür, in dem man die bisherigen Impfungen und Impfdaten eintragen kann, ausserdem, was man schon durchgemacht hat, und ob man auf Reisen geht oder es sonstige Umstände gibt, für die weitere Impfungen empfohlen sind. Es zeigt einem dann an, welche als nächstes empfohlen sind. Interpretieren muss man es dann allerdings selber. Für ihren Mann war Tetanus wieder nach, ausserdem Hepatitis A, (für sie ebenfalls) und Gelbfieber. Da sie nach Südamerika gehen, da ist es schwer empfohlen und für manche Länder sogar vorgeschrieben.

Ich schlage ihr deshalb vor, die Impfungen am Tropeninstitut zu machen. Die haben zwar seltsame Öffnungszeiten, aber sie dürfen gegen Gelbfieber impfen (nicht alle Ärzte dürfen das) und machen dann grad die anderen nötigen Impfungen mit.

Als Donna ihren Mann informiert, meint der, er hätte schon einen Termin dafür bei seinem Hausarzt gemacht und sie auch gleich mit angemeldet. Also ruft sie beim Arzt an und fragt, ob sie diese Impfungen dann machen können – sie zählt sie auf. Antwort: „Ja!“.

Donna: „Sind Sie sicher, dass sie alle machen können? Die Apothekerin hat gemeint Gelbfieber sei manchmal nicht möglich?“

„Da muss ich nachfragen.“ … (etwas später) „Nein. Gelbfieber impfen wir nicht.“

Beide Termine wieder abgesagt und sie sind doch ins Tropeninstitut gegangen.

Ich wollte das nur zeigen: so ein Umweg über die Apotheke zur Reisevorbereitung ist manchmal auch eine Abkürzung. Wir können die Impfpässe kontrollieren und anhand des Reiseziels die benötigten Impfungen empfehlen (Ja – eine kostenpflichtige Dienstleistung), so dass das nachher der Arzt nicht mehr machen muss. Das ist eine Zeitersparnis: bei uns in der CH wird ja der Arztbesuch nach Tarmed und gebrauchter Minuten abgerechnet. Und wir vermeiden Folgebesuche: nicht nur, dass man vorher schon dem Arzt mitteilen kann, was für Impfstoff bestellt werden muss, sondern manchmal (wie hier) auch direkt den Spezialisten zuweisen. Und seit neuerem dürfen wir gewisse Impfungen ja auch in der Apotheke selber machen: so wie Hepatitis A und B oder FSME. Sehr praktisch, finde ich!

Welche Apotheke wo was dürfen findet man auf Impfapotheke.ch

In der Mehrheit der Kantone können Apothekerinnen und Apotheker nun unter gewissen Umständen gesunde Erwachsene impfen. Die Impfbewilligungen für Apothekerinnen und Apotheker vergeben die Kantone. Derzeit ist das Impfen in der Apotheke in 19 Kantonen möglich. Im Tessin erfolgt das Impfen vorerst noch mit ärztlichem Rezept für den Impfstoff. Schwangere Frauen und Patienten, die sich in regelmässiger ärztlicher Behandlung befinden, sollen sich weiterhin bei Ihrem behandelnden Arzt impfen lassen.

Generika Verschreibung auf Rezept

Teil 6 der Erklärvideos befasst sich mit den Generika: Wann darf die Apotheke austauschen (Ja, „darf“, nicht „muss“ in der Schweiz). Wie verhindert der Arzt einen Wechsel, wenn er das nicht wünscht? Was ist zu beachten, wenn er ein Original aufschreibt, das ausgetauscht werden kann?

Die Apotheken ersetzen Medikamente nach bestem Wissen und Gewissen – das bedeutet auch den Hintergrund, dass man das bei einigen Wirkstoffen / Medikamentengruppen nicht so einfach machen kann oder sollte. Mehr Info dazu findet ihr auf dem Blog (einfach nach Generika suchen oder hier schauen: Sampler Generika).

Wenn möglich, bemühe ich mich in der Apotheke die Leute von Generika zu überzeugen … bei manchen würde es aber sehr helfen, wenn der Arzt davon abkäme grundsätzlich den Originalnamen aufzuschreiben und zum Beispiel den Wirkstoffnamen verwenden würde. „Ich nehme genau das, was der Arzt verschrieben hat, das hatte sicher einen Grund“ höre ich viel zu oft.

Ich bin aber absolut gegen die Bemühungen der Krankenkassen, da ein Referenzpreissystem einzuführen. Das würde bedeuten, dass bei wirkstoffgleichen Medikamenten nur noch ein (sehr niedriger) Referenzpreis von der Krankenkasse vergütet würde. Und dass dann die Medikamentenpreise in diesem Referenzpreissystems jährlich jeweils nach einem der billigsten Generika gesenkt würden. – Analog praktisch den Rabattverträgen der Kassen in Deutschland. Das zieht dann so tolle Sachen nach sich, wie dass die ganz von der Kasse bezahlten Generika jährlich (oder häufiger) wechseln – was sehr schlecht für die Patienten ist, die dann noch weniger Überblick haben, was sie nehmen. Doppelteinnahmen und Überdosierungen sind die Folge. Dann reagieren gerade ältere Patienten auf Wechsel des Aussehens eines Medikamentes schlecht und sie nehmen etwas dann einfach nicht mehr. Auf der anderen Seite würde der Vertrieb für die nicht-günstigsten-Generika (noch) unrentabler – was dazu führen wird, dass es in der Schweiz noch weniger Generika im Handel gibt.

Rezepte für Betäubungsmittel

Betäubungsmittel wie starke Schmerz- oder Schlaf- und Beruhigungsmittel brauchen spezifische Formulare zum verschreiben und unterstehen (etwas) anderen Vorschriften als normale Rezepte, besonders was die Bezugs- und Anwendungsdauer betrifft.

Hier also Teil 5 der Rezept-Reihe-Erklärvideo:

Betäubungsmittelrezepte sind mit die Rezepte, wo ich in der Apotheke die meisten Fehler sehe. Fehlende Stempel zum Beispiel führen dazu, dass ich ein neues, richtig ausgestelltes Rezept brauche. Der weisse (oder rosarote) Teil alleine reicht nicht für einen Bezug. Fehlende Angabe der Behandlungsdauer – und vor allem der benötigten Menge sind ein weiteres Problem. Mein (selbstdispensierender) Arzt brauchte damals 3 Anläufe, bis er das Rezept, das ich brauchte, richtig ausgestellt hat …

Und den meisten Ärzten scheint es nicht bewusst zu sein, dass Benzodiazepine und Zolpidem ebenfalls unter das Betäubungsmittelgesetz fallen und es deshalb spezielle Vorschriften gibt, was die Verschreibung betrifft – auch wenn das auf einem normalen Rezept möglich ist. Mal abgesehen davon, dass diese Beruhigungs- und Schlafmittel wirklich nur gezielt und kurz (!) eingesetzt werden sollen (lest mal die Packungsbeilage!) sind Dauerrezepte über 1 Jahr einfach nicht erlaubt!

So, genug Ausrufezeichen … das ist so ein „Pet-Peeve“ von mir, dem ich hiermit auch etwas mehr Aufmerksamkeit verleihen will.

Gültigkeit und Dauer von Rezepten

Immer wieder ein Thema – und beliebte Suche hier im Blog: Wie lange ist ein Rezept gültig? Wie lange darf ich ein darauf verschriebenes Medikament beziehen? Darf es wiederholt werden? Wie schreibt der Arzt das richtig auf?

Die Antworten darauf im 4. Erklärvideo zur Rezept-Reihe:

Gilt natürlich nur für die Schweiz. Eigentlich sollten die Patienten hier ziemlich glücklich mit den Regelungen sein … in Deutschland gibt es keine Dauerrezepte für von der Krankenkasse bezahlte Medikamente.

Morgen wird es richtig interessant: da komme ich zu den Betäubungsmitteln.

Wie schreibe ich ein Rezept?

Im Dritten Teil der Erklärvideos zum Ausstellen von Rezepten behandle ich die Rezeptsprache. Die ist heute nicht mehr lateinisch, sondern eine Landessprache: Deutsch, Französisch oder Italienisch – enthält aber immer noch lateinische Abkürzungen und teils römische Zahlen.

Vielleicht ist das mit den römischen Zahlen etwas zu ausführlich geraten … allerdings machen sie Spass – und vielleicht muss ich dann derartiges nicht mehr auf Rezept sehen: LXXXVIII … das geht kürzer.

Ganz wichtig der Hinweis bezüglich der Mengenangaben: ist keine Menge oder Behandlungsdauer festgelegt beim Medikament bedeutet das automatisch, dass die kleinste im Handel erhältliche Packung abgegeben werden soll. Das kann ungewollt zu zu kurzen Behandlungszeiten führen. 1 OP heisst Eine Originalpackung. Manchmal sind das nur 7 Stück … also sollte man sich bewusst sein, was im Handel ist oder halt angeben, wie lange man etwas genommen haben will.

Man darf auf so ein rezept auch durchaus noch weitere Informationen schreiben: zum Beispiel, dass der Patient einen Termin beim Hausarzt machen soll. Oder dass man in der Apotheke den Patienten genau instruieren soll, wie er das neue Dosieraerosol verwendet. Oder bei ungewöhnlichen Dosierungen, dass das so gewollt ist – ein „!“ reicht der Apotheke dafür und vermeidet eventuell unnötige Rückfragen.