Was für ein Tag ist heute?

Ganz kurz vor dem aufregen … Obigen Zettel drück mir Junior nach der Schule in die Hand mit den Worten: „Das ist etwas dumm gelaufen …“

Gut, dass ich geahnt habe, dass da irgendwas geplant war – mir war allerdings nicht bewusst, dass der Lehrer da mitmacht :-) Auch so habe ich mich beim Lesen gefragt, weshalb sie für so eine spezifische Situation vorgedruckte Zettel haben, wo man nur noch den Namen des Kindes einfüllen muss?

(Das mini-„sorry“ am Schluss ist ja nett)

Vorankündigung: Twittern aus der Apotheke (Teil 2)

Diesmal nicht auf meinem Account (@pharmama) sondern auf dem von @pharmapro.ch. Voraussichtlich Mittags ab 13 Uhr bis Abends ca 19 Uhr. Folgt mir durch den Nachmittag in der Apotheke – mit dem hashtag #apothekelive

Weshalb ich dafür kein Dosett richten darf.

Muss ich das verstehen? Wir haben einen Dosett-Patienten übernommen (zu uns gezügelt), dessen Dosett ich nicht vollständig richten darf.

Zur Erläuterung: er bekommt Medikamente von 2 Ärzten verschrieben, einem Hausarzt und einem Psychiater. Das ist im Normalfall kein Problem, wir haben noch andere mit Medikamenten von verschiedenen Ärzten – wir erstellen einfach einen Rüstplan für alles zusammen. Teurer wird das auch nicht – ab 3 regelmässig genommenen Medikamenten pro Woche bezahlt die Krankenkasse die Pauschale von 21 Franken fürs richten.

Hier ist das aber ein Problem: Die Medikamente vom Hausarzt darf ich in das Dosett richten, die Medikamente vom Psychiater (Selbstdispensierend) nicht. Ich habe beim Arzt nachgefragt – immerhin scheint er stabil eingestellt zu sein und selbst wenn nicht: bei einem Wechsel sind wir einigermassen schnell.

Nein, ich darf nicht, er (der Psychiater) will die Medikamente weiterhin selbst abgeben, da er dann mehr Kontrolle darüber hat, ob der Patient sie auch nimmt.

Ja, klar. Weil der Patient sie dann sicher nimmt? Abgeben ist nicht gleichbedeutend wie nehmen. Weiss jeder, der Medikamente wieder retour nimmt zum entsorgen. Ich kann gar nicht sagen, was ich da alles ungbraucht (oder nur einzelne Tabletten entnommen) wöchentlich entsorgen muss.

Und in die Dosette richtet es der Arzt (oder die MPA) selber auch nicht.

Ich habe dem Patient angeboten, dass er uns die vom Arzt abgegebenen Medikamente bringt, dann würden wir sie auch einfüllen. Heh- alles für eine bessere regelmässige Einnahme der Medikamente! Wollte er auch nicht – dann müsste er noch öfter kommen.

Schade.

Patientenschutz gegen Patientenwillen

Auf dem Rezept, das mir die Pharmaasistentin zeigt: 1 OP Verrumal

Interessanterweise verschrieben von einem HNO-Arzt. Verrumal ist ein Warzenmittel mit Fluorouracil (ein Zytostatikum) und Salicylsäure in einer Lösung zum aufpinseln, die eine Lackschicht hinterlässt.

Ungewöhnlich genug, aber nicht beunruhigend. Nur dass sie 2 Packungen in der Hand hat und sagt: «Der Mann will gleich mehrere Packungen davon. Er muss das Rezept sowieso bezahlen, da er sonst im Ausland wohnt. Kann ich ihm das geben?»

Umm – Nein. Das Medikament ist Liste A, also verschärft rezeptpflichtig. Das ist sogar so, dass das von der Wiederholungsmöglichkeit ausgenommen ist, die wir bei den anderen Listen haben. Auch dort sind Wiederholungen auf begründete Fälle reduziert, 1 x innerhalb eines Jahres nach Ausstellung auf dieselbe Packungsgrösse. Aber in dem Fall: kein Dauerrezept, nur 1 OP verschrieben, Liste A Medikament … Nein.

Kleiner Einschub: Das Mittel ist als Zytostatikum in der Liste A. Selbst lokal angewandt könnte genug davon in den Körper aufgenommen werden, dass Zellhemmende Effekte nicht nur auf den Warzenvirus und die Warze selber stattfinden. In der Fachinfo (Kompendium) steht deshalb auch dass man Aufpassen muss mit Leuten, die eventuell einen DPD-Enzymmangel haben oder Medikamente nehmen wie Phenytoin (erhöht dessen Plasmaspiegel) … Mit Nukleosidanaloga wie Brivudin oder Sorivudin (die werden bei Virusinfektionen wie Gürtelrose eingesetzt) kann die Plasmakonzentration von Fluorouracil stark ansteigen – und das wirkt dann tatsächlich toxisch. Da wird ein Abstand von 4 Wochen empfohlen bei der Anwendung.In der Schwangerschaft und Stillzeit ist es absolut kontrainduziert.

Ausserdem ist es nicht zur Anwendung auf grossen Hautflächen bestimmt (nicht über 25 cm2) – auch wenn nicht gerade viel aufgenommen wird (selbst dann).

Die Ergebnisse toxikologischer Studien mit Langzeitanwendung zeigen, dass eine dosisabhängige systemische Bioverfügbarkeit von topisch verabreichtem Fluorouracil auftritt, die zu schweren lokalen und schwerwiegenden systemischen Nebenwirkungen führen kann und durch die antimetabole Wirkung von Fluorouracil bei hohen Dosen bedingt ist. Diese hohen Dosen werden mit Verrumal nicht erreicht, wenn es wie empfohlen angewendet wird.

Die Pharmaassistentin geht dem Mann sagen, dass er auf das Rezept nur eine Packung bekommt – und der flippt völlig aus: Er sei selber mal Apotheker gewesen in Spanien (wann? der Mann ist ziemlich alt). Er wisse Bescheid und er brauche das Verrumal auch nicht zum aufpinseln, sondern weil er damit Bäder machen wolle (!). Deshalb reicht auch eine Packung nicht … und sie soll nicht so blöd tun, immerhin bezahle er das ja auch selber.

Nein – immer noch. (WTF: Bäder?). Hat er auch dem Arzt erklärt, was er damit machen will??

Er hat es dann in einer anderen Apotheke versucht.

Nicht dass ich denke, dass er dort viel mehr Erfolg haben wird, wenn die Apothekerin ihren Job macht – dazu gehört auch der Schutz der Patienten manchmal gegen ihren Willen …

Blog im Ferienmodus

Bin dann mal ein paar Tage weg. Vielleicht gibt es ein paar Bilder (siehe auch Instagram), ansonsten wird das eher ruhig.

Die letzten Tage musste ich mir die Ferien noch verdienen. Halbkrank und mehr-arbeitend bin ich froh, dass wir morgen fliegen. Ich hoffe auch, dass sich das mit Pakistan und Indien wieder beruhigt – nicht nur wegen den Flugrouten :-(

So geht das aber nicht …

„So geht das aber nicht!“ – Das habe ich letztens beim Rezepte kontrollieren nicht nur gedacht, das habe ich laut ausgerufen. Und zwar anhand von diesem … Ding:

Ich versuche das mal zu beschreiben. Das ist der Ausdruck eines mails. Von einem Foto, das ein iphone zeigt, welches auf dem Bildschirm das Foto eines Rezeptes hat.

Das ist sowas wie ein Rezept-Inception (Ihr kennt den Film?).

Und dann ist es (knapp erkennbar) für eine Packung Dafalgan 500mg zu nehmen 4 x täglich eine Tablette. – Paracetamol, auch freiverkäuflich erhältlich für nicht mal 3 Franken die Packung. Und das soll ich so der Krankenkasse abrechnen??

Digitalisierung in allen Ehren, aber das geht so nicht! Es ist mir schon klar, dass der Kollege oder Partner des Patienten das nach dem Arztbesuch weitergeleitet hat, damit man das schnellstmöglich besorgt. Das ist okay. Und auch, dass meine Kolleginnen in der Apotheke das abgegeben haben, verstehe ich. Aber um das der Krankenkasse abrechnen zu können, brauche ich das Rezept. Nicht ein Bild vom Bild vom Bild.

Also: Rezeptoriginal nachliefern lassen – oder (für’s nächste Mal): Bezahlen lassen und Quittung mitgeben, dann kann der Patient das selber einschicken. Und ich muss nicht noch für die 3 Franken Umsatz (hah) dem auch noch nachrennen.

Übrigens: Die Kantonsapothekervereinigung Nordwestschweiz hat sich mit den elektronischen Rezepten befasst und das Positionspapier entsprechend überarbeitet.

Da steht dann auch das drin:

Eine eingescannte Unterschrift, ein Fax, ein Hinweis, dass das Dokument elektronisch visiert ist, eine E-Mail oder eine Fotokopie erfüllen die Anforderungen an eine rechtlich verbindliche Urkunde und an die Fälschungssicherheit für Rezepte, die in Papierform abgeben werden, nicht. Auf einem Papierrezept muss deshalb zwingend die eigenhändige Unterschrift des verschreibenden Arztes sein. Um die Fälschungssicherheit zu erhöhen, ist zusätzlich ein Stempel anzubringen.

Elektronische Verschreibung (E-Rezept) Auf einem elektronisch übermittelten Rezept wird zwingend eine qualifizierte Unterschrift gemäss dem Bundesgesetzüber Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur und anderer Anwendungen digitaler Zertifikate (Bundesgesetz über die elektronische Signatur, ZertES, SR 943.03) gefordert. Die Apotheke muss in der Lage sein die Gültigkeit dieser Signatur (Zertifikat etc.) zu überprüfen. Zusätzlich muss mit geeigneten Massnahmen (z.B. Blockchain-Technologie) sicher-gestellt werden, dass eine Verschreibung, die einmal ausgeführt wurde, nicht mehrfach eingelöst werden kann.

… Wir warten ja alle noch auf das elektronische Gesundheitsdossier in dem auch so Rezepte zentral abgelegt werden und (einmal und auf Erlaubnis durch den Patient) abgerufen werden können. Was momentan usus ist und gemacht wird (mit Fax und mail etc.) ist demnach nämlich auch nicht ganz korrekt. Zumindest kann ich bei Direkt-Fax oder mail vom Arzt (mit .hin-Adresse) ziemlich sicher sein, dass das Rezept wirklich von ihm ist.