Aus einem Shop in Thailand, die Motoroller vermieten. Gefunden letzten Frühling.
Guter Rat – etwas seltsam rübergebracht …
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Aus einem Shop in Thailand, die Motoroller vermieten. Gefunden letzten Frühling.
Guter Rat – etwas seltsam rübergebracht …
Ehrlich, das ist mir ein Rätsel, warum die Krankenkasse Groupe Mutuel da so einen Aufstand macht.
Der Fall:
Die Frau bekommt in der Schwangerschaft Magnesiocard Pulver 5 verschrieben. Das kommt noch häufig vor: das Magnesium dient dazu frühen Wehen vorzubeugen, wirkt es doch Muskelentspannend und Krampflösend.
Die Krankenkasse weigert sich, das zu übernehmen.
Ihre Begründung: Magnesiocard Pulver 5 Beutel ist ein Medikament, das in der Schwangerschaft zu Schwangerschaftskomplikationen gehört und in dem Fall muss sie selber zahlen (da sie die Franchise noch nicht erreicht hat).
Ihre Begründung findet sich hier bei Comparis erklärt
Mutterschaft – umfasst Schwangerschaft und Geburt sowie die Zeit nach der Geburt (Wochenbett und Stillzeit). Auf Leistungen bei Mutterschaft muss in der obligatorischen Grundversicherung weder Franchise noch Selbstbehalt bezahlt werden.
Dies gilt aber nur für die Leistungen, die im Krankenversicherungsgesetz konkret aufgezählt sind, also Kontrolluntersuchungen, Ultraschallkontrollen, Geburtsvorbereitungskurs, Entbindung, Betreuung durch eine Hebamme und Stillberatungen.
Hingegen fallen Therapien und Medikamente im Zusammenhang mit Komplikationen unter Franchise und Selbstbehalt. Dies ist im September 2001 vom Bundesgericht so festgehalten worden. Das betrifft z.B. die Hospitalisation zur Vermeidung einer Frühgeburt, die Behandlung von Schwangerschaftsdiabetes und Infektionen oder eine psychotherapeutische Behandlung von Depressionen nach der Geburt ….
Magnesiocard ein Mittel gegen Schwangerschaftskomplikationen?
Fangen wir doch von vorne an. Mal abgesehen von der Schwangerschaft: Welche Arzneimittel werden aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bezahlt? (Quelle: BAG)
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung bezahlt sämtliche Arzneimittel, die ärztlich verordnet sind, im Rahmen der zugelassenen Indikationen/Anwendungen gemäss Packungsbeilage verwendet werden und in der Liste der vergütungspflichtigen Spezialitäten (Spezialitätenliste SL) aufgeführt sind. Die Kostenübernahme von Arzneimitteln der SL kann auf bestimmte medizinische Indikationen oder mengenmässig eingeschränkt werden (sogenannte Limitationen, in der SL als Limitatio L gekennzeichnet).
Therapie des Magnesium-Mangels, verursacht durch z.B. Fehlernährung, Diuretikatherapie, Diarrhoe, Alkoholabusus; Tachykarde Herzrhythmusstörungen, vor allem bei Resistenz gegenüber anderen Antiarrhythmika;
Adjuvans zu Beta-2-Tokolytika bei Prodromi frühzeitiger Geburt resp. drohendem Spätabort;
zur Deckung eines erhöhten Bedarfs im Hochleistungssport und während der Schwangerschaft; ✔
Therapie der Eklampsie, Präeklampsie und des tetanischen Syndroms.
Wadenkrämpfe, Muskelzuckungen, restless legs
Ein jüngerer Mann kommt in die Apotheke und verlangt die Apothekerin zu sprechen. Er ist höchst beunruhigt.
Mann: „Könnte es sein, dass ich einen Herzinfarkt habe? Mein Herz rast, ich habe so ein Druckgefühl in der Brust.“
Pharmama – schaut ihn an. Seine Hände zittern und er ist sehr nervös. Er ist etwas jung, aber, das muss nichts heissen. „Haben Sie Schmerzen?“
Mann: „Nein, das nicht. Aber mein Herz klopft ziemlich stark.“
Pharmama -hmm, mal schauen ob er sonst Risikofaktoren hat. „Hatte jemand in ihrer Familie schon einmal Herzprobleme?“
Mann: „Nein.“
Pharmama: „Haben Sie hohen Blutdruck?“
Mann: „Nein“.
Pharmama: „Wie sieht es aus mit Rauchen oder Alkohol?“
Mann (entrüstet) „Ich trinke keinen Alkohol! Ich bin Muslim!“
Pharmama: „Okay …“ (anderer Gedanke) „- aber was haben sie heute schon getrunken?“
Mann (überlegt): „Etwa 6 Tassen Kaffee, 3 Cola und 2 Red Bull seit der Party heute Nacht …“
Oha! Da hätten wir einen Grund für seine Symptome: Coffeinvergiftung irgendwer?
Vor Weihnachten habe ich noch ein grösseres Paket von Braun zugeschickt bekommen. Mit diesem Inhalt:

Der Haarglätter hat ja glücklich einen neuen Besitzer gefunden. Jetzt muss ich noch meine Aufgabe erledigen und schreiben, wie sich der Stabmixer und Zubehör machen.
Der Stabmixer ist der Multiquick 7 SCHNURLOS, der Testsieger bei den Akkumixern bei Warentest letzten November (test-Ausgabe 8/2011). Dazu gab es – für mich eine Überraschung- noch das Zubehör: beim Mixer selbst einen Universal Zerkleinerer (500ml Fassung) – gut für Zwiebeln, Knoblauch, Nüsse … und die „Alles-in-einem-Küchenmaschine“ mit einem Raspel- und Schneidwerk für Obst und Gemüse – zum wahlweise fein oder grob raspeln oder zum Scheiben-schneiden. Der Knethaken verarbeitet in dem 1.5-Liter-Gefäss auch Fleisch, Teig oder Parmesankäse.
Zuerst aber mal der Stabmixer Multiquick 7. Eigentlich bin ich ja nicht so ein Fan von Kabellos. Klar, stört da nichts beim mixen, aber wenn man immer daran denken muss, dass das Ding aufgeladen ist … Aber der Mixer kommt mit einem netten Sockel mit integrierter Ladestation, die perfekt in die Küchenecke passt wo schon der Vorgänger von dem hier (auch ein Braun Handmixer) stand. Und wenn er aufgeladen ist, kann ich ihn vom Strom abhängen – er hält trotzdem lange. Laut Prospekt etwa 10 Anwendungen -ich bin im Moment bei 8 und er zeigt noch keine Ermüdungserscheinungen. Der Mix-Teil vorne ist aus rostfreiem Edelstahl -sieht auch edel aus und ist sicher etwas Hitzebeständiger?
Der erste Test des Stabmixers war eine Kürbissuppe. Direkt im Topf pürieren ist hier kein Problem – der Mixkopf hat auf der Seite so „Wellen“ das spritzt auch fast nicht. Etwas gewöhnungsbedürftig fand ich die „2-Knopf-gleichzeitig-drück-Bedienung“ – man kann nur mixen, wenn man gleichzeitig mit dem Finger vorne und dem Daumen oben drückt. Ich denke mal, das ist eine gewisse Kindersicherung. Fazit jedenfalls: der Mixer püriert schnell und fein und lässt sich danach auch gut wieder waschen. Was will ich mehr? (Ach ja – und Junior schmeckt die Suppe)
Dann wollte ich mich doch ans Zubehör wagen, speziell den Aufsatz mit dem man auch Teig mischen können soll – auch Pizzateig. Das wollte ich jetzt zwar nicht – dafür aber Muffinteig. Junior half mit – wie man sieht ist auch das Doppelknopf-drücken für einen 4 jährigen kein Problem.
Praktischerweise kann man alle Zutaten oben ohne zu öffnen reinwerfen – durch dieselbe Öffnung, die bei anderer Anwendung zum schneiden, hacken und raspeln von Gemüse dient. Nur die Cranberrys habe ich danach zugeben müssen – ich wollte ja, dass sie ganz bleiben und der Kneter mischt doch ziemlich schnell (es gibt nur eine Geschwindigkeitseinstellung des Mixers).
Fazit: funktioniert auch tadellos – und geht alles einfach zu reinigen.
Für den Stabmixer gibt es noch mehr Zubehör: den aufsteckbaren Schwingbesen für Schlagrahm und Eiergerichte und den 1Liter Universalmixer für alles vom Eis-cruschen, Fleisch häckseln bis Cocktails mixen.
Ich denke, den Schwingbesen besorge ich mir noch.
Das ist der Blister, den mir die Pharmaassistentin unter die Augen hält:
Ein Zufallsfund: Sie wollte einem Kunden eigentlich nur zeigen, wie die Tabletten aussehen und findet dann das.
Was gleich auffällt: eines der Blister ist leer (das sollte nicht sein – das ist ein 8er Blister, kein 7er).
Und dann noch etwas … seht ihr was da passiert ist?
– Ja, wir haben das der Firma gemeldet.
Situation: Der Kunde hat eine Krankenkasse, bei der das „Tiers garant“ gilt – das bedeutet, die Kasse hat keinen Vertrag mit den Apotheken gemacht, so dass bezogene Medikamente von der Apotheke nicht direkt der Krankenkasse abgerechnet werden können.
Dem Kunden passt das nicht (vielleicht hat er auch kein Geld dabei) und dann kommt gelegentlich das: „Sie müssen mir eine Rechnung stellen.“
Muss die Apotheke das?
Das findet sich so zum Teil auch als „Rat“ im Internet in verschiedenen Foren, auch hier auf einer Seite für die Assura Krankenkasse:
Das vom KVG vorgesehene System des „Tiers garant“ drängt sich bei ambulanten Leistungen als vernünftigstes Zahlungssystem auf. Kann der Versicherte seine Medikamente nicht bar bezahlen, muss der Apotheker ihm eine Rechnung ausstellen (Art. 42, Abs 3 KVG)
Was steht denn in dem erwähnten Artikel 42 des Krankenversicherungsgesetzes? Absatz 3:
Der Leistungserbringer muss dem Schuldner eine detaillierte und verständliche Rechnung zustellen. Er muss ihm auch alle Angaben machen, die er benötigt, um die Berechnung der Vergütung und die Wirtschaftlichkeit der Leistung überprüfen zu können. Im System des Tiers payant erhält die versicherte Person eine Kopie der Rechnung, die an den Versicherer gegangen ist. Bei stationärer Behandlung weist das Spital die auf Kanton und Versicherer entfallenden Anteile je gesondert aus. Der Bundesrat regelt die Einzelheiten
Leistungserbringer hier = Apotheke. Schuldner = Krankenkasse. Aber hier steht Rechnung im Sinne von Quittung. Die Apotheke muss eine Quittung ausstellen, auf der die Leistung ersichtlich ist, sowie der Preis der Leistung. Da steht nichts davon, dass ich dem Patienten eine Rechnung ausstellen muss, die er erst später bezahlen kann.
Noch etwas deutlicher findet man das in den „Fragen und Antworten zur LOA“ auf der Seite der Santesuisse – dem Verband der Krankenversicherer:
18. Darf der Apotheker von Kunden, deren Krankenversicherer dem neuen Tarifvertrag nicht beitreten, Barzahlung verlangen, oder muss er eine Rechnung ausstellen?
Unter diesen Voraussetzungen gilt der Tiers garant. Im Tiers garant kann der Leistungserbringer auch Barzahlung verlangen. Allerdings ist in diesem Fall darauf zu achten, dass der Leistungserbringer dem Versicherten auch in diesem Fall eine detaillierte und verständliche Rechnung übergibt – sonst kann der Versicherer keine Rückerstattung vornehmen.
Eben: Rechnung im Sinne von Quittung. Nicht im Sinne von: jetzt beziehen, später zahlen.
In unserer Apotheke halten wir es so, dass wir im Normalfall Barzahlung verlangen. Nur in Fällen, wo wir die Kunden kennen, machen wir teilweise Ausnahmen. Das hat gute Gründe: die Zahlungsmoral ist leider häufig schlecht.
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