Danke Spitex – nicht.

In unserer Gegend machen wir ja eine Menge für die Spitex. Wir nehmen Fax-Bestellungen für ihre Kunden entgegen, fordern selbstständig das Rezept beim Arzt an, klären Ungenauigkeiten ab, schreiben jede einzelne Medikation an mit Name des Patienten und wie er/sie es anwenden muss – und schliesslich bringen wir das ganze Paket entweder zur Spitex oder zum Patienten selbst nach Hause.

Soweit so gut. Leider gab es in letzter Zeit wieder öfter Vorkommnisse, die jetzt wohl ein paar Änderungen bewirken werden.

Ich sage wieder, denn schon vor etwa 2 Jahren hatten wir so eine Phase, da rief die Spitex (respektive die Mitarbeiter) nach mehreren solchen Medikamentenlieferung an um zu fragen, wo das Medikament bleibe. Auf unsere Auskunft, dass es geliefert wurde vor 2 Stunden, 3 Tagen etc, bekamen wir nur zu hören: „Das kann nicht sein. Es ist nirgendwo auffindbar.“ Was zum Geier? Ich selbst habe die Medis vorbereitet und habe den Lehrling geschickt zum Ausliefern. Nachfragen beim Lehrling bestätigte jedes Mal dass sie die Medikamente bei der Spitex abgegeben hatte. Also führte ich ein Formular ein, auf dem von da ab jede Auslieferung protokolliert wurde: Patientenname, Ausgeliefert am, Ausgeliefert von, Unterschrift. Ja. Unterschrift. Von da an musste jeder Erhalt unterschrieben werden, entweder vom Spitexmitarbeiter oder dem Patienten. Das gab am Anfang ein paar Reklamationen, hat sich aber bewährt.

Seit ein paar Monaten will die Spitex, dass wir auch noch jeweils eine Kopie ihres Faxes mit den Medikamenten mitschicken. Das Original haben wir jeweils in der Apotheke aufbewahrt, falls es Nachfragen gab.

Noch ein Schritt mehr zu tun.

Nun gut. Die neusten Probleme sind anderer Natur. Die Spitex hat jetzt nämlich schon 2 x Medikamente verlangt für den Patient, die der Arzt nicht vorher für den Patienten verordnet hat.

Das ist toll, wenn der Arzt in den Ferien ist, und ich nicht nachfragen kann. Ich sehe nur, dass der Patient es bei uns noch nicht hatte – und dass die Spitex das für ihn verlangt. Also mache ich einen Vorbezug.

Jetzt weigert sich der Arzt ein Rezept dafür auszustellen weil „er das nie verordnet hat.“ Es ist richtig, dass die Spitex keine Medikamente in Eigenregie verordnen soll. Ich habe darauf vertraut, dass sie es schon vorher gehabt hat – dem war nicht so. Also bleibe ich auf den Kosten für das Medikament sitzen.

Fazit aus der Geschichte ist jetzt jedenfalls, dass es in Zukunft bei Spitexbestellungen keine Abgabe von Medikamenten an den Patienten gibt, wenn er/sie genau das nicht schon gehabt hat oder ich beim Arzt sofort (!) nachfragen kann, ob er das Rezept dafür ausstellt.

Danke Spitex.

Nicht.

Haben wollen und haben sollen – Medikamente auf Rezept

(Originalbeitrag vom 11.12.2020). Zwei Geschichten aus der Apotheke aus den letzten Tagen. Zwei Beispiele, wieso ein Patient trotz Rezept „sein“ Medikament nicht bekommen hat. Und zwei Beispiele, weshalb das gut sein kann.

„Sie lösen auch ausländische Rezepte ein?“ fragt der Mann in der Apotheke. „Meine Partnerin hat eines geschickt bekommen aus Amerika für Augentropfen, ich habe es hier auf dem Handy.“

Wenn ihr den letzten Post gelesen habt, dann wisst ihr, dass das schon weil es elektronisch geschickt wurde kein gültiges Rezept ist. Ausserdem müssen wir ausländische Rezepte nicht ausführen. Wenn wir das trotzdem machen (wo es Sinn macht), müssen die Medikamente bezahlt werden. Der Mann besteht darauf, dass die Frau die Augentropfen braucht, deshalb bestellt meine Apotheker-Kollegin sie auf den Nachmittag.

Am Nachmittag arbeite ich und sehe den Rezeptausdruck. Das Rezept ist aus einer Praxis in Californien – augenscheinlich. Nachprüfbar ist das nur schwierig. Ausgestellt von gestern (also aktuell). Für Augentropfen, die Dexamethason enthalten. Pharmawiki schreibt dazu:

Dexamethason ist ein entzündungshemmender, immunsuppressiver und antiallergischer Wirkstoff aus der Gruppe der Glucocorticoide, der in Form von Augentropfen zur Behandlung nicht-infektiöser Entzündungen des vorderen Augenabschnitts eingesetzt wird. Die Tropfen werden in der Regel mehrmals täglich verabreicht. Die Behandlungsdauer soll zwei Wochen nicht überschreiten. Zu den möglichen unerwünschten Wirkungen gehören unter anderem ein erhöhter Augeninnendruck, Infektionen, ein grauer Star und eine verzögerte Wundheilung.

Dank recht aktueller Weiterbildungen zu dem Thema weiss ich das schon. Ebenso, dass es eine absolute Kontraindikation ist, diese Augentropfen bei bakteriellen oder viralen Infektionen einzusetzen oder wenn die Hornhaut der Augen geschädigt wurde. Bevor man die verschreibt sollte man sich die Augen angeschaut und das getestet haben – zum Beispiel mit Fluorescein Augentropfen, die solche Beschädigungen darstellen. Wenn man das nicht tut und das trotzdem verschreibt, ist das ein „Kunstfehler“ (O-Ton Dozent), der im schlimmsten Fall zu Blindheit führen kann. Ich vermerke auf dem Abholzettel, dass ich unbedingt geholt werden muss, bevor das rausgeht.

Am Nachmittag kommt die Frau selber das abholen, so dass ich sie fragen kann. Sie hatte vor nicht allzu langer Zeit eine Operation drüben in den USA. Jetzt hat sie Augenbeschwerden und deshalb mit dem Arzt dort telefoniert. Der hat ihr (via Telefon) eine bakterielle Augenentzündung diagnostiziert … und ihr dann diese Augentropfen verschrieben.

Ihr seht, weshalb ich ihr die Augentropfen nicht gegeben habe und sie direkt zum Augenarzt hier geschickt habe? Wenn der Arzt ihr jetzt Antibiotikahaltige Augentropfen verschrieben hätte, wäre das anders gewesen, aber so? Da stimmt irgendwie gar nichts. Wenn ich die Cortison-Augentropfen trotzdem abgebe, das ist wirklich eine Infektion, die sich dann ausbreitet – vielleicht noch tiefer ins Auge, da sie da (wann?) eine OP hatte … dann bin ich verantwortlich, wenn sie ihre Sehkraft verliert.

…..

Ich erzähle meiner Kollegin am nächsten Tag bei der Übergabe wie das ausgegangen ist. Sie stimmt mit mir überein … und erzählt mir diese Geschichte von letzter Woche:

„Ist mein Rezept schon da?“ fragt der Stammkunde. Leider ist es das noch nicht. Das heisst – wir haben schon Rezepte für ihn hier, aber kein neues. „Bitte benachrichtigen Sie mich gleich, wenn es kommt. Ich rufe nochmal beim Arzt an.“

Das Rezept kam kurz darauf per mail. Beim so dringenden Medikament handelt es sich um Sildenafil, verschrieben vom Urologen. Ihr kennt den Wirkstoff vielleicht besser unter dem Namen des Originalmedikamentes: Viagra.

Sildenafil ist ein Wirkstoff aus der Gruppe der PDE5-Hemmer zur Behandlung von Erektionsstörungen beim Mann. Er erleichtert den Bluteinstrom in den Schwellkörper des Penis und ermöglicht die Entstehung und Aufrechterhaltung der Erektion. Das Arzneimittel wird maximal einmal täglich etwa eine Stunde vor dem Geschlechtsverkehr eingenommen. Es ist nur bei sexueller Stimulation wirksam und darf nicht zusammen mit Nitraten und NO-Donatoren eingenommen werden.

Interessanterweise gehört der Wirkstoff zu denen, die in der Schweiz inzwischen (in geringer Dosierung und nach den nötigen Abklärungen) in der Apotheke auch ohne Rezept erhältlich sind.

Beim eingeben in das Computerdossier poppt dann promt der Warnhinweis auf, dass eine Kontraindikation besteht (NICHT ZUSAMMEN GEBEN) mit Isoket. Einem Nitrat. Meine Kollegin ruft sofort dem verschreibenden Arzt zurück.

Arzt: „Oh. Nein, dann können wir ihm das nicht geben. Ich habe ihn nach seinen anderen Medikamenten gefragt und er hat mir einen Medikamentenplan vom Hausarzt vom März gegeben.“

Apothekerin: „Ja – das Isoket hat der Hausarzt erst diesen August verschrieben.“

So. Gut hat der Patient eine Stammapotheke. Wenn man die Medikamente kombiniert, droht ein akuter lebensbedrohlicher Blutdruckabfall. Also hat meine Kollegin ihm da möglicherweise das Leben gerettet.

Ich bin sicher, jede Apotheke hat viele solcher Geschichten. Die meisten wird man einfach nie mitbekommen.

Wechselwirkungsspielchen

Interaktion ist der Fachausdruck für Wechselwirkungen zwischen Medikamenten – das Wort kann durchaus aber auch auf Menschen und ihre Interaktionen übertragen werden. Beide sind nicht immer positiv. Es folgt ein Beispiel für ein paar Interaktionen – auf allen Ebenen. Medikament-Medikament, Patient-Apotheke, Patient-Arzt und Apotheke-Arzt. Anlass: ein Arzt, der auf uns (die Apotheke) verärgert ist, weil wir ihm in „sein Gebiet“ reinreden (die Medikation eines gemeinsamen Patienten).

Es beginnt (hier) damit, dass die Patientin, nennen wir sie Frau Scherrer, eine ältere Frau und Stammkundin, ins Spital muss wegen einer Infektion. Das Spital entlässt sie Donnerstag morgen mit einem Rezept, für das sie zu uns in die Apotheke kommt. Auf dem Rezept: Ibuprofen (Schmerzmittel) und Metronidazol (Antibiotikum) und noch so ein paar mehr Sachen, die sie vorher schon hatte fürs Herz und den Blutdruck. Man führt das Rezept aus, schreibt die Medikamente an und sie geht damit nach Hause.

Am Nachmittag schickt Frau Scherrer ihren Mann mit einem Zettel vorbei, weil sie etwas vergessen hat einzukaufen. Sie ist nicht gut zu Fuss, aber geistig fit, der Mann ist körperlich noch fitter, aber leider ansatzweise dement, deshalb der Zettel. Zellerbalsam flüssig möchte sie gerne, ein altes Magenmittel, das sie schon gut kennt. Weil wir bei einem Einkauf immer nach der Kundenkarte fragen und der Mann (zum Glück) ihren Namen angibt, fällt bei uns sofort auf: WECHSELWIRKUNG mit dem Antibiotikum Metronidazol, wegen dem in dem Mittel enthaltenen Alkohol! Es besteht die akute Gefahr eines Antabus-Effektes, oder für die Laien: Metronidazol plus Alkohol und es kann einem extrem schlecht werden: Übelkeit, Erbrechen, Kopfschmerzen, Herzklopfen … Man informiert ihren Mann, dass das keine gute Kombination ist, er will das trotzdem mitnehmen, denn sie hat ihn ja extra geschickt dafür! Man erklärt, dass er ihr das sagen muss und als man merkt, dass er dazu wahrscheinlich nicht in der Lage ist, schreibt man das freiverkäufliche Mittel mit einer Dosieretikette an, dass man das auf keinen Fall zusammen mit dem Antibiotikum nehmen soll, sondern wartet bis die Behandlung vorbei ist.

Am nächsten Tag am Freitag-Nachmittag kommt Frau Scherrer mit einem neuen Rezept von ihrem Hausarzt in die Apotheke. Auf dem Rezept: Motilium 10mg 3x täglich 1 Tablette. Unser System gibt bei Eingabe gleich diverseste Warnmeldungen bei ihr. Der Wirkstoff Domperidon, der gegen Übelkeit und bei Darmträgheit verwendet wird, steht heute unter Beobachtung und man wendet ihn wesentlich vorsichtiger an, da sich gezeigt hat, dass ein erhöhtes Risiko besteht für schwerwiegende Herzrhythmusstörungen oder plötzlichen Herztod vor allem bei Patienten über 60 Jahren, höheren Dosierungen und in Kombination mit anderen Medikamenten, die auch die QT-Zeit verlängern oder den Wirkstoffgehalt im Blut erhöhen. Frau Scherrer hat alles: Alter, Wechselwirkungen mit mehr als einem ihrer anderen Medikamente … Das schaut man lieber mit dem Arzt an. Man versucht den Arzt telefonisch zu kontaktieren, aber es geht keiner ans Telefon.
Was tun? Man bespricht die Situation zusammen mit Frau Scherrer – dass wir uns wegen den Wechselwirkungen sehr unwohl fühlen, das Medikament abzugeben, aber eventuell finden wir eine Alternative. Wofür sie es denn braucht? Ihr ist sehr übel und sie hat Schwindel. Das kam praktisch wie aus dem Nichts, seit sie die Medikamente vom Spital nimmt. Man geht in ihre Patientenhistorie im Computer und entdeckt dabei die Abgabe von Zellerbalsam und den Kommentar, den die Kollegin dort hinterlassen hat: Alkoholhaltig und nicht zusammen mit dem Antibiotikum zu nehmen. Man fragt Frau Scherrer, ob sie das denn vielleicht doch genommen hat? Ja, hat sie. Ihr war schon komisch im Magen von den anderen Medikamenten, deshalb hat sie das genommen. Die Etikette? Hat sie nicht gesehen. Der Mann hat auch nichts gesagt gehabt. Nein, dem Arzt habe sie nicht gesagt, dass sie das daneben nimmt. Die Medikamentenliste vom Spital hat er bekommen, ob er sie angeschaut hat, weiss sie nicht.
Man klärt Frau Scherrer also direkt über die Wechselwirkung mit dem Zellerbalsam auf und dass sie das und auch anderes alkohol-haltiges bitte nicht mehr nimmt, bis die Antibiotikakur vorbei ist (auf der Dosierungsetikette vom Metronidazol steht übrigens auch: KEIN ALKOHOL!). Und falls das nicht reicht, ersetzt man jetzt hier das Motilium mit einem Itinerol B6. Das enthaltene Meclozin macht keine dieser Wechselwirkungen, das kann sie nehmen. Den Austausch muss man trotzdem dem Arzt melden – wir wollen das nach dem Wochenende machen.

Wir kommen nicht dazu. Montag früh ruft Frau Scherrers Arzt in der Apotheke an und bemüht sich, meine Kollegin zur Schnecke zu machen: Was ihr denn einfalle, ihm in sein Medikationsmanagement reinzureden? Er überlege sich etwas, wenn er etwas verschreibe! Er lese natürlich auch immer alle Austrittsberichte vom Spital! Wir würden seine Patienten verunsichern mit so Aktionen und ihn schlecht dastehen lassen. Meine Kollegin kommt gar nicht zu Wort, aber – offenbar war Frau Scherrer bei ihm und hat ihn informiert. Als er endlich eine kleine Pause macht, versucht sie ihn zu fragen, was er denn stattdessen will: dass wir unkontrolliert einfach alles abgeben, was er aufschreibt? Nein, dass wir vorher nachfragen – ja, haben wir versucht. Dann halt trotzdem abgeben, auch wenn wir in dem Fall vielleicht mehr Informationen haben als er? Sie erzählt ihm das mit dem Zellerbalsam – gut *das* war ihm auch neu. Trotzdem äussert er weiterhin seine Unzufriedenheit mit uns.

Im Ganzen war das eine eher unerfreuliche Interaktion mit dem (alteingesessenen) Arzt. Ich verstehe, dass sich da mancher Arzt bei Nachfragen oder so Therapieänderungen durch uns in der Autorität untergraben fühlen kann, aber: das ist heute unsere Arbeit. Das war sie früher schon: Wir sind die Medikationsspezialisten. Wir haben die aktuellsten Programme dafür. Bei uns laufen (im Idealfall) die ganzen Informationen zusammen: aus Spital, vom Hausarzt, vom Spezialisten … und auch was die Patient/in OTC selber kaufen. Und wir handeln aufgrund von diesen Informationen nach bestem Wissen und auch Gewissen.

Auf einen Punkt möchte ich noch speziell aufmerksam machen hier. Von unserer (Apotheken-) Seite waren 3 verschiedene Apotheker beteiligt: Beim Ausführen des Spitalrezeptes, beim Abgaben des OTC-Medikamentes (nachdem die Interaktion aufgefallen ist) und beim Hausarzt-Rezept. Trotzdem ging die wichtige Info hier intern weiter – zugunsten der Patientin! Das ist möglich, dank des Patientendossiers in der Haus-Apotheke. Vielleicht fallen so Sachen aufmerksamen Apotheker/innen oder Ärzt/innen mit einer zentralen Patientenakte häufiger auf – aber das gibt es zumindest in der Schweiz noch nicht.

Anwendungs-diskussion

Es folgt ein Gespräch, das ich letzthin genau so in der Apotheke mit einer Kundin geführt habe.

Kundin: „1 Flasche Bisolvon und ein Resyl plus bitte.“
Ich hole die beiden Medikamente und stelle es vor die Kundin.
Pharmama: „Man soll es die beiden aber nicht gleichzeitig nehmen, das wissen sie? Das Bisolvon ist ein Schleimlöser und wenn man das zusammen mit dem Hustendämpfer Resyl plus nimmt, dann bleibt der gelöste Schleim einfach liegen und bildet einen schönen Nährboden für Bakterien.“
Kundin: „Ja – ich weiss schon. Ich nehme es nicht zusammen. Ich nehme das Resyl plus am Tag und das Bisolvon auf die Nacht.“
Pharmama: „Auf die Nacht?? Normalerweise macht man es genau umgekehrt: Tagsüber 2-3 x den Schleimlöser und den Hustendämpfer nachts, damit man schlafen kann.“
Kundin: „Aber wenn ich den Schleimlöser am Tag nehme – dann huste ich doch dauernd!“
Pharmama: „Nur, bis der Schleim jeweils draussen ist. Ausserdem: Nachts beim schlafen husten sie ja auch nicht, wenn sie ihn dann nehmen, bleibt der Schleim doch auch einfach liegen.“
Kundin: „… Aber ich huste nicht gerne die Leute an!“
Pharmama: „Das ist löblich, aber ich denke auch, wenn sie es so nehmen, wie sie gesagt haben, könnte es allgemein länger gehen, bis der Husten wieder weg ist.“
Kundin: „Ach, geben sie es mir einfach.“
Pharmama: „Und wie wäre es, wenn sie tagsüber bei Hustenreiz einfach ein Hustenbonbon lutschen würden?“

Irgendwelche Gedanken dazu?

Lost in Translation

Hochdeutsch ist für uns Schweizer eine Fremdsprache – man merkt das schon manchmal hier im Blog – noch mehr würde man es merken, wenn man mich reden hören könnte :-). Wie bei jeder Fremdsprache gibt es Übersetzungsfehler … und gelegentlich Missverständnisse. Und das ist nicht nur bei mir so.

In die Drogerie kommt ein junger Mann. Er steuert direkt auf die nächste Mitarbeiterin zu – unser jüngster Lehrling.

Lehrling: „Grüetzi, was dörf’s sy?“

Kunde: „Guten Tag. Aspirin, bitte, das zum auflösen“. 

Sie geht und kommt mit Aspirin Brausetabletten und Aspirin Granulat zurück.

Kunde: „Was ist da der Unterschied?“

Lehrling (in hochdeutsch):  „Die hier (Brausetabletten) macht man in Wasser, die hier (Granulat) kommen direkt ins Maul …“

Kunde: „WAS?! Was haben sie da gesagt? Wie reden sie denn mit mir? Was fällt ihnen ein?!…“

Hoppla!

Der Lehrling ist vollkommen überrascht ob dem Ausbruch und weiss gar nicht, was sie sagen soll.

Das Problem ist folgendes: offenbar hat ihr noch niemand gesagt, dass „Maul“ nicht gerade ein netter Ausdruck ist im Hochdeutschen und eher für Tiermünder als für Menschen gebraucht wird.
Im Schweizerdeutsch dagegen sagt man noch öfters „Muul“ oder „Muël“ und meint das nicht mal böse.

Die Drogistin kam ihr dann zu Hilfe. Sie erklärt das auch dem Kunden – der das kaum glauben will.

Lieber glaubt er wohl, dass der Lehrling ihn beleidigen wollte?

Auf der anderen Seite finden eine Menge Schweizer das deutsche „Tschüss!“ zum Abschluss eines Gespräches seltsam – weil man das hier eigentlich nur zu jemandem sagt, den man (gut) kennt – und Duzt. Bei Kundenbegegnungen ist das etwas zu … persönlich.

Aber ich wollte etwas anderes!

2011 Ok, ok, Sie sind also Krankenpfleger von Beruf und „kennen sich mit Medikamenten aus!“

Aber … das ist trotzdem kein Grund auf mich stinkig zu werden, sobald ich ihnen die Oculac Augentropfen, die der Augenarzt ihnen verschrieben hat gebe.

Ja, ich weiss auch, dass das sogenannte „künstliche Tränen“ sind – also eher zum Befeuchten des Auges geeignet als bei Augenreizungen wegen Allergie.

Nein, ich weiss nicht, warum der Augenarzt ihnen nichts gegen Allergie aufgeschrieben hat. Vielleicht hat er gedacht, es reicht, wenn sie die Augen mit ein paar Tropfen von diesen jeweils spülen?

Ja, ich glaube ihnen, dass sie ihm das „richtige“ gesagt haben.

Vielleicht kann ich Ihnen etwas nicht rezeptpflichtiges gegen Allergien anbieten? Da gibt es ein paar sehr wirksame Mittel, die ich abgeben darf … Spersallerg oder auch Emadine … Sie kennen sie sicher?

Ah, Sie nehmen die Oculac und gehen damit gleich selbst wieder zum Arzt. Ich denke, das ist die beste Idee – auch wenn sie dann wieder warten müssen.

Warum fragen diese Leute nicht den Arzt, was er auf das Rezept schreibt? Ich meine … wenn sie sich schon „mit Medikamenten auskennen!“ ? Und warum bin ich dann schuld, wenn dann nicht draufsteht, was sie gern gehabt hätten?