Das ist kein Betäubungsmittel-Rezept

Unter das Betäubungsmittelgesetz fallen stark wirksame schmerzstillende oder auch beruhigende oder anregende Medikamente mit Abhängigkeitspotential. Aus diesem Grund werden diese Medikamente streng kontrolliert. Unter anderem dürfen sie nur mit speziellen Rezeptformularen verschrieben werden. Jegliche „Bewegung“ (Lieferung, Abgabe) wird genauestens dokumentiert.

Diese Medikamente – vor allem die starken Schmerzmittel – werden vor allem dann verschrieben, wenn nichts anderes mehr (genug) nützt. Zum Beispiel zur Schmerzdämpfung bei Krebspatienten.

Aber … wie oben beschrieben: damit ich das abgeben kann, müssen verschiedene Voraussetzungen gegeben sein. Ich brauche dafür ein korrektes Rezept.

Das hier ist keines:

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Ja, ich weiss was der Arzt will, Patient ist klar, Medikament ist klar, Dosierung ist klar. Rezept ist grundfalsch, da das falsche Formular. Sowas ist echt Scheisse (entschuldigt den Ausdruck), wenn das ein Rezept ist, dass man für einen bekannten Krebspatienten bekommt. Und der Arzt dann nicht (mehr) erreichbar ist um ein neues Betäubungsmittel-Rezept auszustellen und die anderen Ärzte (im Spital) das nicht machen wollen, da es sich nicht um „ihren“ Patienten handelt.

Das hier ist nicht viel besser:

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Richtiges Formular diesmal (auch mit dem rosa Durchschlag zum Abrechnen), Arzt drauf, auch mit Stempel – das sehen wir auch gelegentlich: dass der Arzt die Formulare nicht gestempelt hat. Gerade bei den BG Rezepten ist das aber dringend nötig. Dosierung ist drauf … aber für was für ein Medikament ist das eigentlich? Es sieht tatsächlich so aus, als hätte der Arzt da ein Blankorezept ausgestellt …. auch das (aktuelle) Datum hat eine andere Farbe als seine Unterschrift und die Dosierungsangabe. Gut war der Arzt per Telefon erreichbar um ein neues Rezept zu verlangen – und nachzufragen, was das hier sein sollte.

Dagegen habe ich mit dem hier kaum ein Problem:

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Da ist soweit alles korrekt … obwohl ich statt der Angabe „Dauerrezept 3 Monate“ lieber ein korrektes „Dauerrezept gültig bis am (Datum)“ hätte. 3 Monate sind auch das Maximum, was für ein Betäubungsmittelrezept möglich ist.

Dass da noch der blaue Durchschlag dranhängt … das ist der, der zur Dokumentation beim Arzt bleiben muss … ist nicht ein Problem für den Patienten oder für mich in der Apotheke. Höchstens für den verschreibenden Arzt.

In Deutschland wäre der Patient in einem Fall wie 1 und 2 aufgeschmissen – ihm bliebe nichts übrig, als selber noch einmal zum Arzt zu gehen und ein neues und korrekt ausgestelltes Rezept zu besorgen. Die Apotheke hat keine Wahl.

Das steht hier auch als Aufforderung an die Ärzte: stellt die Rezepte gleich korrekt aus!

In der Schweiz dagegen … da gibt es für den schlimmsten Fall eine Möglichkeit. Das sagt das aktuelle Gesetz darüber:

In Notfällen und wenn es unmöglich ist, eine ärztliche Verschreibung zu erlangen, darf die verantwortliche Apothekerin oder der verantwortliche Apotheker ausnahmsweise ohne Verschreibung die kleinste im Handel erhältliche Packung eines Betäubungsmittels abgeben.

Das mache ich aber auch nur, wenn der Patient mir persönlich bekannt ist, das Medikament wirklich benötigt wird und es in absehbarer Zeit absolut nicht möglich ist an ein Rezept zu kommen. Ein wirklicher Notfall also. So eine Abgabe muss ich dann auch innert 5 Tagen an die zuständige Behörde und den behandelnden Arzt melden. Praktischer-weise besorge ich dafür aber besser ein Rezept vom Arzt, der das erst falsch verschrieben hat.

„Ensüledigüng“

Ein Gast-Beitrag von Charlin, ihres Zeichens PTA in einer deutschen Apotheke:

Abends spät um Dunkeln lief ich nach der Arbeit hungrig und gestresst heim.

„Ensüledigüng!“ Ein sichtlich aufgebrachter, grimmig dreinschauender ´Türkisch Baba´nebst mitgebrachtem Gorilla schnitten mir den Weg ab, bauten sich vor mir auf, und unterbrachen lauthals die Musik aus meinen Kopfhörern.

„Ensüledigüng,“ er hämmerte an die Glastür der Apotheke vor der er stand, er käme nicht rein.

„Nun, es ist auch fast acht, diese Apotheke hat bereits geschlossen. Aber es gibt Notapotheken…“ 

„Diese Notapotheke!“

„Ja? Sieht mir nicht so aus?“ (Auch hinten war kein Licht.)

Er wedelte mit dem Handy, hier sei die Notapotheke, stehe im Internet. Der Gorilla hatte inzwischen die Nachtklappe entdeckt, und fragte was er tun müsse damit diese auf ginge.

Ich zeigte ihm die Nachtglocke.

Aber da habe er doch schon ganz oft drauf gedrückt?

Ja, aber es sei ja niemand da, der ihm öffnen… Beide zeigten sich wutentbrannt. Scheise Apotheke. Immer die gleiche. Keiner Arbeit.

Ich suchte das (tatsächlich etwas versteckte) Notdienstschild. Am ersten Tag des Wochenplans hatte diese Apotheke tatsächlich Dienst gehabt. In Deutschland dürfen (es gibt auf dem Land Ausnahmen) Notapotheken maximal 20km voneinander entfernt sein. Von der aktuell geöffneten trennten uns vielleicht 7km – und der Rhein.

Mit dem Auto … Nix Auto.

Ohne Auto ist der schnellste Weg zur Bahn laufen, die hoffentlich fährt, fast 45 min zum HBF fahren, umsteigen, die selbe Strecke auf der anderen Rheinseite, Apotheke finden, und zurück. Also mindestens 3h.

„Oh nein, ich muss Frau anrufen. Was sage Frau? Besser ich geh Krankenhaus!“

Krank sah er nicht aus. Er wirkte zunächst erleichtert, dann kamen Zweifel. „Krankenhaus gibt Medizin, ja?“

„Nein, im Krankenhaus erhalten Sie ein Rezept für Medizin, mit dem Sie dann in die nächste Notapotheke gehen.“

„Aber ich brauche Hustensaft gegen Fieber für meine kleine Sohn!“ Baba wurde fast flehend, Gorilla hingegen noch unruhiger.

Der Gorilla bot an SEINE Frau anzurufen, schließlich habe er auch Kinder, und vielleicht wisse seine Frau was zu tun sei. Er zögerte dennoch. Klar. Zwei Patriarchen die heldenhaft die Nacht der einen Familie retten wollen und dabei auf die Hilfe einer fremden und der anderen Frau angewiesen sind? Das kratzt am Stolz. Außerdem liefen vor meinem inneren Auge eine Menge Erinnerungen an Geschichten ab, die ich aufgrund von Unwissen oder Sprachproblemen mit Medikamenten erlebt habe. Das arme Kind.

Ich hatte eine Idee: Ich gab mich als PTA zu erkennen, führte ein Beratungsgespräch durch. Im Background allerdings kein Regal zum Reingreifen, sondern die Hausapotheke der Frau des Gorillas. Am Ende stand Medikation und Dosierung für die Nacht fest, was am nächsten Morgen aus der offenen Apotheke zu holen sei, unter welchen Umständen man zum Arzt gehen solle und welche die Notapotheken der nächsten Nächte sind.

„Ist beste, ist beste!“ Medikament war beste, Lösung war beste, alles war beste.

Als die beiden zum Heim des Gorillas rannten, war ich glücklich. Kein Zeitdruck, keine Verkaufszahlen, keine Diskussion über Apothekenpreise.

Hatten die ein Glück sind sie an fachkundige Hilfe geraten! Das war wirklich das beste, was ihnen in dem Moment passieren konnte … ausser vielleicht noch direkt die richtige Notdienstapotheke zu finden. Super Idee auch, von der schon in der Hausapotheke vorhandenen Mittel auszugehen.

APOdirekt – für die österreicherischen Apotheken

Das Internet kommt, auch für die Apotheken – wer wüsste das mehr als ich hier? Aber ich bin ein Fan der Vor-Ort-Apotheke, direktem Patientenkontakt und persönlicher Beratung und habe auch deshalb hier (trotz massig Angeboten) nie Werbung für online-Apotheken gemacht.

Das mache ich jetzt auch nicht, aber ich möchte hier auf das Projekt des Österreicherischen Apothekenverbandes aufmerksam machen: apodirekt.at (ja – diese Woche bin ich echt international :-) )

apodirekt

Im österreicherischen Apothekerverband sind ca. 95% aller selbständigen Apotheker als Verband organisiert.

Mit apodirekt haben sie jetzt eine Plattform im Internet geschaffen, wo sie einerseits kundengerecht Informationen zu Apothekerthemen präsentieren, aber auch ihr Produktsortiment zeigen: momentan über 11.000 OTC Produkte: von Arzneimitteln bis Kosmetik.

Als Besucher der Plattform kann man sich darin umsehen, online etwas suchen und das Mittel vorreservieren.

Die Medikamente und Produkte werden aber nicht verschickt – man kann sie dann einfach in „seiner“ Apotheke abholen und wird bei der Abholung fachkundig beraten.

Der Clou ist, dass von den 1300 Apotheken im Verband in ganz Österreich 770 Apotheken daran teilnehmen – also jede 2. Apotheke.

Damit haben wir hier eigentlich beides: eine gemeinsame (und professionelle) Internetpräsenz der Apotheken allgemein und gleichzeitig die Stärkung der Kompetenz der lokalen Apotheke.

Das ist kein superbillig / Discount – Versand von Medikamenten … aber das ist auch nicht das Ziel von (und) Apothekern. Wir sind nicht in erster Linie Verkäufer (und ganz sicher keine Versender), sondern Gesundheitsnahversorger. Also … finde ich das eine gute Idee … und enorm fortschrittlich.

Das wäre eigentlich auch etwas für die Schweizer Apotheken … wir dürfen ja auch nicht einfach Medikamente versenden … das wäre eine Alternative, wo der moderne Patient (oder Kunde) sich im Internet vorinformiert (macht er ja jetzt schon) hier aber an kompetenter Quelle und seine benötigten Medikamente einfach vorbestellen kann … um sie dann bei der Apotheke seiner Wahl abzuholen.

Für die Zukunft wäre dann wahrscheinlich eine App dafür geeignet. Und vielleicht irgendwann auch die Möglichkeit so nicht nur OTC (also frei verkäufliche) Medikamente vorzubestellen bei seiner Apotheke, sondern auch Rezeptpflichtiges … mit dem Rezept geht man es dann abholen.

Leute: die Zukunft ist schon fast da. Und sie ist online.

(Aber nicht nur)