Keine Online-Apotheken-Werbung hier. Punkt.

Bei all der Arbeit, die ich mir mit dem Blog hier mache, erlaube ich mir (sehr gelegentlich) Werbung hier zu machen und damit ein bisschen Geld einzunehmen. Hauptsächlich via gesponserte Posts, wobei ich die selber schreiben will und nicht einfach irgendeinen Text übernehmen, etwas über die eingeblendete Werbung unter dem neusten Post (wahnsinnige 7 Euro im letzten Monat!), und bei den Buchrezensionen hat es sogenannte affiliate Links zum entsprechenden gelesenen Buch bei Amazon (wobei ich bei weitem nicht alle Bücher bringe, die ich gelesen habe, nur die interessanteren). Falls durch so einen Link ein Verkauf zustande kommt, bekomme ich ein paar Cent gutgeschrieben – die werden (sobald 25 Euro erreicht sind) als Gutschein bei Amazon selber wieder eingesetzt für weiteres Lesematerial.

Häufiger finde ich in meinem Postfach Anfragen: Für Linktausch (mach ich nicht), für sponsored Posts (siehe oben) und für Affiliate Links auf andere Shops (E-Zigaretten, Wellnessartikel) oder Casino-Seiten.  … Und wegen meinem Haupt-Blog-Thema halt häufiger für Online-Apotheken. („Ihre Seite Pharmama.ch passt ausgezeichnet zu den Themen von …“)  Und das mache ich garantiert nicht – wie wohl jeder erkennen würde, der den Blog auch tatsächlich liest.

Obwohl die letzte Anfrage ja wirklich … finanziell interessant tönt: Setze einen Affiliate Link zu der Online-Apotheke und bekomme für jeden, der via diesen Link einkauft:

10%des Bestellwerts Provision

7,00 €für jede Bestellung mit einer Online-Konsultation des Arztes

Durchschnittlicher Warenkorb 90€

Das wären dann durchschnittlich 9 Euro pro zustande gekommenem Einkauf plus noch dazu 7 Euro, wenn dafür vorher ein Arzt dort „konsultiert“ wurde. Denn die Online-Apotheke bezeichnet sich selber als Online-Ärztedienst, bei dem man dann auch rezeptpflichtiges nach Ausfüllen eines kurzen Fragebogens und email-Kontakt mit dem Arzt erhält. Umm was? Ja – da würde ich also nicht nur meinen eigenen Prinzipien untreu und nicht die Vor-Ort-Apotheke unterstützen, sondern aktiv davon weg-leiten … und dann auch noch halb-legal (und unverantwortlich) die Patienten von einem richtigen Arztbesuch und Untersuchung abhalten. Dementsprechend wirbt auch diese Online-Apotheke mit dem „beliebte Kategorien: Schmerzmittel, Potenzmittel, Mittel zum Abnehmen, Mittel gegen STD“ … und auch der Pille danach?!

Da es in Deutschland nicht erlaubt ist Ferndiagnosen auszustellen (per mail oder Telefon)… und in der Schweiz ausländische Rezepte nicht anerkannt werden müssen, sitzt diese Online-Apotheke (und die dazugehörigen Ärzte) natürlich im Ausland. Und die Medikamente kommen aus ganz Europa (und wer weiss woher noch?).

Für die Schweiz wären Ferndiagnosen per Telefon übrigens möglich: wenn man den Arzt per Telefon will / braucht, gibt es  die Möglichkeit. Das sind lokale Ärzte (meist -innen) die das Teilzeit und sehr sorgfältig machen. Am Telefon kann man (im Gegensatz zum Internet) auch nachfragen um etwas genauer abzuklären. Das Rezept wird in die gewünschte Apotheke gefaxt und … die meisten Krankenkassen übernehmen diese telefonische Konsultation. Ein richtiger Arzt, in der richtigen Sprache, ein richtiges Rezept, das richtige Medikament von der (richtigen) Apotheke. Das finde ich okay.

Das oben nicht.

Wie man Wespennester entfernt (Rerun)

Vor ein paar Wochen hatten wir eine Kundin, die uns telefonisch mitteilte:

„Nur zur Information, Wespennester entfernt die Feuerwehr.

Sage ich: „Oh, Danke, aber das wusste ich.“ (Bin ja selber in der Feuerwehr gewesen und habe einige Nester eingesammelt).

Frau: „Die in der Drogerie XY in ihrer Strasse wusste das aber nicht. Sie hat mir die Adresse von irgendsoeinem Handwerker gegeben“

Ich: „Warum rufen sie dann nicht auch ihr an und sagen das?“

Also, falls man ein Wespennest zu Hause hast, das man entfernt haben möchte, kann man in der Schweiz einfach der Feuerwehr anrufen. Die Kosten dafür sind eine Pauschale und betragen etwa 150.- CHF, egal wie lange der Einsatz dauert und ob dabei noch ein Teil des Daches abgedeckt werden muss oder ähnliches. Als Mieter wird es dem Wohnungseigentümer in Rechnung gestellt.

Kleinere Wespen-Nester kann man auch selber entfernen. Dazu braucht man einen Wespenspray aus der Drogerie (von Gesal oder Ketol), einen Staubsauger und einen Plastiksack sowie Schäufelchen und Besen.

Man wartet bis es eindämmert – dann sind die Wespen alle zurück im Nest und fliegen nicht mehr. Dann sprayt man das Nest ausgiebig mit dem Wespenspray ein. Der enthält ein für Wespen tödliches Nervengift, das kann sogar noch herumfliegende Tiere direkt aus der Luft holen (für Menschen ist es nicht gerade gesund, aber wenn man es nicht gerade einatmet, kein Problem).

Wenn im Nest Ruhe eingekehrt ist, nimmt man das Nest so vollständig wie Möglich heraus und packt es in den Abfallsack. Den Rest entfernt man mittels Besen und Schaufel und saugt eventuelle Teile ab.

Bienen sind ein ganz anderes Thema: die stehen unter Schutz. Man kann trotzdem der Feuerwehr anrufen, die können einem die Nummer eines Imkers sagen, der die Tiere (lebend) einsammeln kommt.

Hornissen sind eigentlich auch geschützt, so dass man sie im Normalfall in Ruhe lässt. Sie sind auch wesentlich weniger aggressiv als Wespen.

Noch ein kleiner Nachtrag, den ich „Wie man Wespennester nicht entfernen sollte“ nennen könnte. Wir hatten nämlich vor ein paar Jahren einen Einsatz in der Feuerwehr wegen einem Wespennest …

Der Hausbesitzer hat bei der Feuerwehr angerufen, um sich zu erkundigen, wieviel es kostet, das Wespennest in seinem Dachstock entfernen zu lassen.

Offenbar war es ihm zuviel, so dass er beschloss es – auf herkömmliche Art und Weise – selbst loszuwerden.

Das bedeutet, er hat versucht sie auszuräuchern. Man ahnt schon, was kommt.

Wespennester bestehen aus Papier, ein Dachstock enthält viel brennbares und so kam die Feuerwehr doch noch zum Einsatz.

Nachdem das lichterloh brennende Dach gelöscht wurde bekam er eine Rechnung die wohl einiges höher sein dürfte als die 150 Franken, die das Entfernen des Wespennestes gekostet hätte.

Bei so Sachen frage ich mich einfach, ob die Hausratversicherung das auch wirklich anstandslos gezahlt hat und ob sie dann nicht die Prämien erhöht – immerhin war es selbst verschuldet.

Das Bild stammt übrigens von der letzten Hauptübung der Feuerwehr – das ist immer auch etwas für die Bevölkerung zum zuschauen, ein Tip! Beim missglückten Versuch der Wespennestentfernung hat’s ähnlich gebrannt. Wobei: wieso missglückt? Das Nest war ja weg nachher -das Dach allerdings leider auch.

Original publiziert am  26. Aug 2008

Soll ich die Tabletten zurückbringen?

Herr S., ein älterer Mann und länger Kunde von uns kommt in die Apotheke und fragt … sehr vorsichtig und zurückhaltend:

„Also … ich habe da zu Hause eine Packung Tabletten … und ich weiss nicht, wie ich das fragen soll … die sind abgelaufen … kann ich die einfach zurückbringen?“

Pharmama: „Natürlich dürfen Sie bei uns alle Medikamente zum entsorgen zurückbringen.“

(Das ist in der Schweiz der normale Entsorgungsweg – für Deutschland schaue man hier)

Herr S: „Ja, aber die sind nicht von ihnen, die Tabletten.“

Pharmama: „Auch dann, das ist kein Problem.“

Herr S: „Ja .. wissen Sie, ich habe die vom Arzt bekommen und zu Hause gemerkt, dass sie abgelaufen sind.“

Pharmama: „Moment … die Tabletten, die sie gerade vom Arzt bekommen haben?“

Herr S.: „Ja.“

Pharmama: „Dann … wollen Sie mich fragen, ob sie die zum Arzt zurückbringen sollen?“

Herr S: „Ja – weil, ich will die nicht einfach bei ihnen entsorgen, ich sollte die ja testen, kann ich die überhaupt noch nehmen?“

Pharmama: „Nun, Sie könnten sie wahrscheinlich noch nehmen, aber besser wäre es, wenn Sie welche hätten, die noch vor dem Verfalldatum sind.“

Herr S: „Ja, das dachte ich auch – also bringe ich die Packung zum Arzt zurück?“

Pharmama: „Würde ich in dem Fall auch so machen, ja.“

Herr S: „Wie kommt das, dass er mir abgelaufene Tabletten mitgibt?“

(Oh, Mann, Danke für die Steilvorlage!)

Pharmama: „Ja, wissen Sie – das ist halt offensichtlich ein Arzt, der die Tabletten selber verkauft. Da hat er eine eigene kleine Apotheke bei sich in der Praxis. Wir hier haben ein Qualitätsmanagementsystem, das absichert, dass Dinge wie die richtige Lagertemperatur kontrolliert werden … und dass die Verfalldaten regelmässig kontrolliert werden und Medikamente die demnächst ablaufen aus dem Lager genommen werden. Das ist ziemlich Zeitaufwändig … Ärzte haben so ein Qualitätssichehrungssystem für ihr Lager je nachdem nicht. Das ist bei denen offenbar auch nicht vorgeschrieben – da kann derartiges wie bei Ihnen halt vorkommen.“

ich zucke bedauernd die Schultern.

Herr S: „Das finde ich aber nicht gut!“

Ja – glauben sie mir: ich auch nicht.

Ramadan und Medikationsprobleme (Rerun)

Ramadan ist der 9. Monat des islamischen Mondkalenders. Weil der Mondkalender 10 Tage kürzer ist als der Gregorianische Kalender ist Ramadan jedes Jahr 10 Tage früher. Jetzt und in den nächsten Jahren fällt Ramadan direkt in den Sommer in der nördlichen Hemisphäre. 2011 war der erste August der Beginn, dieses Jahr (2015) fängt er am 18. Juni an. Gläubige Muslime sollen während dem Ramadan fasten. Das bedeutet in dem Fall, dass sie zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang nichts essen und nichts trinken dürfen. Fällt Ramadan in den Sommer bedeutet das auch, dass man länger fasten muss – zwischen 16-20 Stunden, weil wir länger Tageslicht haben. Nach Sonnenuntergang wird dafür um so mehr gegessen und dann auch wieder vor Sonnenaufgang. Der Tagesrhythmus wird also praktisch umgekehrt und statt 3 Hauptmahlzeiten gibt es nur noch 2. Fasten bedeutet: Kein Essen, kein Trinken, keine oralen Medikamente und keine Injektionen von Flüssigkeiten mit Nährwert. Das Fasten ist obligatorisch für alle Muslime – ausgenommen sind:

  • Kinder vor der Pubertät
  • Ältere Menschen
  • Chronisch Kranke oder solche, die regelmässig Medikamente nehmen müssen

Zeitweilig ausgeschlossen vom Fasten müssen sind auch:

  • Schwangere und Stillende – wenn das Fasten einen negativen Einfluss auf Mutter und Kind hat
  • Solche, die lange Distanzen reisen müssen
  • Menstruierende Frauen
  • diese sollten dann aber das Fasten zu einem späteren Zeitpunkt nachholen. Obwohl Kranke und solche mit Dauermedikation eigentlich ausgeschlossen sind, gibt es unter diesen welche die das Fasten trotzdem durchführen möchten und deshalb nicht mehr ihren Medikationsplan einhalten – was zu therapeutischem Versagen führen kann. Aslam et al  hat eine Untersuchung zu dem Thema gemacht um zu sehen, was für einen Einfluss der Ramadan auf das Folgen des Therapieplans hat. Sie fanden, dass von 81 Muslimischen Patienten 42% ihrem normalen Medikationsplan treu blieben, 58% wechselten ihr Einnahmeschema. Unter der 2. Gruppe stoppten 35 Patienten ihre Behandlung ganz, 8 änderten das Einnahmeschema und 4 nahmen alle ihre täglich einzunehmenden Medikamente abends aufs Mal ein. Als Apotheker sollte man im Kopf behalten, dass es teilweise alternative Dosierungen oder Dosierungsschemen gibt – und Ärzte und Patienten entsprechen instruieren. Es gibt Anwendungsformen die mit dem Fasten kompatibel sind. Ein religiöses Seminar das 2007 in Morokko abgehalten wurde wollte da Klarheit schaffen. Die Teilnehmenden waren Muslimische Juristen, Religionsexperten, Ärzte und Pharmakologen. (Recommendations of the 9th Fiqh-Medical seminar “An Islamic View of Certain Contemporary Medical Issues,” Casablanca, Morocco, 14-17 June 1997) Diese waren damit einverstanden, dass die folgenden Anwendungsformen/-wege das Fasten nicht beeinflussen:
  • Augen und Ohrentropfen
  • Alle Substanzen, die in den Körper via Haut aufgenommen werden, wie Cremen, Salben und medizinische Pflaster
  • Formen, die vaginal angewendet werden: Ovula, Vaginaltabletten, Vaginale Waschungen
  • Injektionen durch die Haut, in Muskel, Gelenke oder Venen – mit der Ausnahmen von intravenöser Ernährung.
  • Sauerstoff und Gase zur Anästhesie
  • Nitroglycerin Tabletten oder –Sprays, die unter die Zunge gegeben werden für die Behandlung von Angina pectoris
  • Mundspülungen, Mundsprays – vorausgesetzt sie werden nicht geschluckt.

Eine Mehrheit der Teilnehmer des Meetings fügten dem noch hinzu: