Doktor „Spiele“

Probleme mit Ärzten oder Praxen haben wir selten, aber doch immer mal wieder. Unangenehmerweise diesmal mit einem Arzt ziemlich in der Nähe.

In der Schweiz gibt uns das HMG die Möglichkeit Rezepte zu verlängern … also zum Beispiel bei einem einmaligen Rezept eine Wiederholung zu machen (wenn es nicht grad Liste A oder ein Betäubungsmittel ist). Oder ein Dauerrezept zu verlängern – um maximal 1 Jahr tatsächlich. Bei uns in der Apotheke machen wir von diesen Möglichkeiten Gebrauch, aber mit Augenmerk. Zum einen weil ich überzeugt bin, dass es sinnvoll ist, wenn der Arzt den Patienten zumindest einmal im Jahr sieht (ja, auch bei chronischen Sachen)  und zum anderen, weil ich der Meinung bin, das der Patient selber für seine Gesundheit Verantwortung übernehmen sollte – und dazu gehört auch, beim Arzt vorbeizuschauen und neue Rezepte zu organisieren. Auf Wunsch und Möglichkeit besorgen wir natürlich Rezepte beim Arzt oder machen Vorbezüge. Aber … da ist dieser eine Arzt und der hat einige Patienten, denen er einfach keine Dauerrezepte ausstellt. WIr haben ausserdem gelernt, dass wir bei ihm keinerlei Vorbezüge mehr für die Patienten machen. Nicht einmal mehr nach telefonischer Rückfrage vorher bei der Praxis … das nachdem uns der Arzt geweigert hat ein Rezept auszustellen und sich beklagt hat, dass seine Praxisassistentin (die wir am Telefon hatten) gar nicht das Recht gehabt hatte das zuzusagen. Das habe nur er und er geht nicht ans Telefon, wenn er Patienten hat.

Das ist ausserdem genau die Praxis, die es regelmässig nicht schafft, uns ein Rezept zukommen zu lassen. Wir sind dafür erreichbar via Fax (ja, immer noch) und via E-Mail, wenn man es nicht per Post (kostet) oder von Hand (persönlich) rüberschicken will. An was das liegt habe ich noch nicht herausgefunden. Unser Faxgerät und E-mail funktionieren. Die restlichen Ärzte, Spitäler und die Spitex schaffen es uns zu kontaktieren … aber diese eine Praxis nicht. Unser Fax ginge nicht. Das gesendete email kommt nicht an. Immer wieder. Dass sie es gelegentlich an eine falsche E-Mail Adresse schicken wissen wir, weil wir bei unserem technischen Dienst angefragt haben, wo das Problem liegen könnte (irgendwie können die das feststellen). Ich habe der Praxis auch schon mails geschrieben mit der Bitte um Antwort auf diese Adresse und auch der Angabe der Faxnummer. Das Antwortmail kam, das Fax nicht (zuviel Aufwand offenbar). Beim letzten Mal hat es nach 5 Tagen hin und her mit der Patientin dann endlich geklappt, nachdem wir angerufen und unsere E-Mail-Adresse buchstabiert (!) haben. Interessanterweise ist das Rezept für ihren Mann am ersten Tag angekommen, einfach ihres nicht (mehr), trotz Nachfragen von uns und ihr.

So. Nach der Vorgeschichte jetzt zur Story, weshalb ich mich dank der Praxis habe anschreien lassen von einem Patienten.

Er hat erst mal seine Frau vorgeschickt, um etwas abholen zu lassen. Weil sie meiner Kollegin nicht glaubte habe ich es ihr noch einmal erklärt: Für das Mittel, das der Mann will hat er kein Rezept mehr. Der Arzt hat (obwohl der Patient es regelmässig braucht) kein Dauerrezept ausgestellt. Ich habe schon eine Wiederholung auf das letzte, einmalige Rezept gemacht. Bei diesem Arzt (ja, dem von oben) kann ich keine Vorbezüge machen. Bitte nehmen Sie selber mit dem Arzt Kontakt auf damit er uns ein Rezept schickt. Hier ist unsere Karte. Nein, da kann ich es nicht verlangen, das müssen Sie tun.

Erstaunlicherweise bekommen wir das Rezept schon nach einer knappen halben Stunde zugemailt von der Praxis. Mit dem gewünschten Medikament. Es ist wieder kein Dauerrezept. Tatsächlich steht sogar NR (nicht repetieren) drauf.

Ich bin grad dabei es auszuführen, als der Mann in die Apotheke stapft (wütend?). Ohne Maske. Meine Kollegin gibt ihm eine Maske und er fängt schon laut an, wo sein Medikament bleibt, was für eine Frechheit es sei, dass er sein Mittel hier nicht einfach bekommt, immerhin habe er ein Rezept …

Ich drücke der Kollegin das Mittel in die Hand und sage ihr nur, dass sie ihn darauf hinweisen soll, dass das kein Dauerrezept ist, ansonsten haben wir das nächste Mal wieder dasselbe Problem.

Oh boy – Das wollte er gar nicht hören. Der Grundtenor war, dass wir eine miese Apotheke sind, weil wir ihm sein Mittel vorenthalten wollen. Er wird so laut, dass schliesslich ich nach vorne gehe und versuche ihm das zu erklären. Nämlich, dass faktisch nicht wir es sind, die ihm das Mittel vorenthalten, sondern sein Arzt. Klar kann ich ihm eine Kopie des Rezeptes geben. Da steht halt immer noch nicht drauf, dass es ein Dauerrezept ist (weil es keines IST, im Gegenteil: NR) und es ist vermerkt, dass das Mittel schon abgegeben wurde.

Irgendetwas scheint aber doch angekommen zu sein von dem was ich gesagt habe (in wesentlich niedrigerer Lautstärke als er), denn zum Abschluss meinte er nur „OB ich ihm da etwa vorschlage, dass er den Arzt wechselt?!“

Naja, das oder die Apotheke – aber auf das Theater kann ich echt verzichten.

Ganz Cool: Nachdem ich mich zurückgezogen habe und er noch ein paar letzte Worte loswerden musste bei der Kollegin fragt er sie, wie der Chef hier heisst (wohl um sich zu beschweren). Meint sie: „Das ist Pharmama, diejenige, die sie vorhin so angegangen sind.“

… Denkpause. Dann: „Na, das ist dann Euer Verlust.“ Abgang.

Sehe ich anders.

22 Kommentare zu „Doktor „Spiele“

  1. Kriegt der Arzt mehr Honorar, wenn die Leute immer fürs Rezept wieder kommen müssen? (Ich gucke ganz unschuldig, Unschuld ist mein zweiter Vorname.)

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    1. Jeder Arzt kann das Ausstellen eines Rezeptes natürlich abrechnen. Im Regelfall fällt dies aber in die 5-Minuten-getaktete Abrechnung der Konsultation. Wird das Rezept ohne Konsultation ausgestellt, kann dieser Vorgang mit 2.08 TARMED-Punkten für die ärztliche Leistung und 1.64 Punkten für die technische Leistung (TARMED-Ziffer 00.0146) minutengenau abgerechnet werden.

      Der Punktwert ist selbstverständlich von Kanton zu Kanton unterschiedlich; hier in SO bringt mir das Ausstellen eines Rezepts pro angefangene Minute CHF 3.13 ein.

      Übrigens rechnen wir auch das Überprüfen und Abzeichnen von Vorbezugsrezepten, die wir von der Apo erhalten, nach dieser Ziffer ab.

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      1. Wenn man ein Rezept zur Wiedervorlage ausstellt, hat man eben u.U. keine Konsultation. Ich gehe ja auch nur alle halbe Jahre zum Rezeptabholen.

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  2. Vermutlich möchte er doch die Abgabe des Rezepts in Rechnung stellen. Das ist ja bei einem Dauerrezept sicher weniger als bei einem monatlich bei ausgestelltem Rezept. Und dann noch die Beratung des Patienten , die kostet…

    Dass das Fax nicht durchkommt, liegt vielleicht daran, daß er oder ihr einen VoIP-Anschluss habt. Oder, dass das faxen Geld kostet…

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    1. Ziemlich sicher ein VoIP Anschluss. Trotzdem funktioniert das bei anderen (noch). Mir eigentlich fast egal, wie das Rezept kommt, hauptsache es kommt.

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  3. „weil ich überzeugt bin, dass es sinnvoll ist, wenn der Arzt den Patienten zumindest einmal im Jahr sieht (ja, auch bei chronischen Sachen)“

    Gerade bei chronischen Krankheiten sind jährliche Kontrollen extrem wichtig.

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      1. Damit sind wir aber in D bei der Frage, wer zahlt der Oma/dem Behinderten etc. das Taxi zum Doc.

        § 3 Krankentransportrichtlinie

        „Voraussetzung für die Verordnung von Beförderungsleistungen ist, dass die Fahrt im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse zwingend medizinisch notwendig ist. Der zwingende medizinische Grund ist auf der Verordnung anzugeben. Liegt ein solcher zwingender medizinischer Grund nicht vor, z. B. bei Fahrten zum Abstimmen von Terminen, Erfragen von Befunden, Abholen von Verordnungen, ist die Verordnung unzulässig.“

        Klicke, um auf KT-RL_2020-06-29_iK-2020-07-01.pdf zuzugreifen

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  4. Dann: „Na, das ist dann Euer Verlust.“ Abgang.

    Man DARF so einen netten Menschen auch mit den Worten verabschieden: Wir freuen uns darauf, Sie NIE WIEDER enttäuschen zu werden!

    Auch eine Apotheke darf – wenn der König Kunde den Bogen überspannt – ein Hausverbot erteilen. Der Kunde/Patient kann im Zweifelsfall zwar auf Kontrahierungszwang in D bestehen – wie dies in der Schweiz geregelt ist, weiß ich nicht. Trotzdem bin ich nicht verpflichtet, irgendetwas NEBEN der Rezeptbelieferung zu erledigen. Und wenn der Kunde/Patient dabei ausfällig und/oder übergriffig wird, darf man auch ein Hausverbot aussprechen und gegebenenfalls auch die Polizei zur Durchsetzung hinzu rufen. Bei uns wurde dies in 20 Jahren 3x durchgeführt bei Kunden/Patienten, die bei Maximalforderungen (weit jenseits von Gesetzesanspruch und auch Kulanz) zum Teil so ausfallend wurden, dass Mitarbeiter eine psychische Erhohlungszeit benötigten.

    Der Witz daran: Alle 3 kamen Jahre später wieder an(gekrochen), nachdem sie es sich mit der gesamten ortsansässigen Konkurrenz ebenso verscherzt hatten. Und gerade der Versand will solche Renitenzgenies auch nicht haben. Und wenn der das macht, haben diese Menschen eben keinen Ansprechpartner, bei dem sie ihre emotionalen Defizite austoben bzw. ihre unrealistischen Forderungen stellen können. Wirds dem Callcenter-Mitarbeiter zu bunt, legt er eben einfach auf. Ist die eMail zu rüde im Ton, wird sie eben einfach unbeantwortet gelöscht. So einfach. So leicht hat es ein Mitarbeiter VOR eben nicht, und dies wissen diese Menschen ganz genau.

    Aber – der Kunde ist zwar König – aber wenn der König zu sehr über die Stränge schlägt, macht der Plebs halt eine Revolution. Das gabs schon öfter in der Geschichte. Alternativ hat der Plebs einen zweiten Armbrustpfeil in der Hand – um im eher schweizerischen Methaphernkreis zu bleiben.

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    1. Die Antwort muss ich mir merken :-)
      Ja – Hausverbot habe ich auch schon erteilt, die Grenze hat er nur ganz knapp verfehlt. Bei uns gibt es übrigens keinen Kontrahierungszwang.

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  5. Dann gebe ich auch mal meinen Senf dazu:
    Zu der Sache mit der Praxisassistentin (hier in Deutschland MfA bzw. Sprechstundenhilfe): Wenn mir als Apotheker die MfA eines Arztes sagt, dass ich ein rezeptpflichtiges Medikament abgeben soll, dann mache ich das. Ich gehe davon aus, dass ein Arzt seine Praxis und seine Mitarbeiter ordentlich führt und seine MfAs wissen, was sie dürfen und was sie nicht dürfen/nicht machen sollen. Das ist eine Sache der Organisation. Der Arzt ist hier Vorgesetzter und hat die Möglichkeit, seine Praxis entsprechend seiner Wünsche zu führen.
    Wenn ein Arzt nicht will, dass seine MfAs mir sowas zusagen, dann muss er sie entsprechend dazu anweisen. Dann sagt mir die MfA halt, dass sie das nicht entscheiden könne und mich zum Arzt durchstellen müsse.

    Sich nachträglich hinzustellen, dass die eigene Mitarbeiterin etwas zugesagt hat, was sie nicht zusagen hätte dürfen, ist ein Armutszeugnis für ein Unternehmen (völlig egal, ob Arzt, Apotheke oder was anderes).

    Zu der Sache mit dem Kunden: Ich selbst hätte vielleicht etwas früher die Reißleine gezogen; in Deinem Text ungefähr bei dem Satz „wir eine miese Apotheke sind […] Er wird so laut […]“.
    Ab hier wurde der Kunde nämlich unsachlich. Ab hier bringt eine Diskussion nichts mehr.
    Ich denke, dass ist so ungefähr der Moment, wo ich dem Kunden das Rezept zurückgeben würde und ihm erklären würde, wo die Türe ist.

    Zu Deinem Kommentar, Gedankenknick: Das mit der „Kontrahierungspflicht“ ist mir da hupe. Ich lasse mich von einem Kunden weder anschreien noch beleidigen. Da wäre so meine Grenze. Der Kunde darf sich gerne bei der Kammer beschweren, wenn er das möchte.

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    1. Der Kontrahierungszwang besagt auch nur, dass Dich der Kunde/Patient trotz Hausverbot ZWINGEN kann, ein Rezept zu beliefern. Es besagt nicht, dass er dabei nicht auch vor der Tür warten darf…

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      1. @gedankenknick … darf man ihm das Mittel dann auch an-(sorry) zu-werfen?
        (So ein Zwang ist ziemlich seltsam. Vor allem in Kombination mit den Retaxmöglichkeiten der Kassen. Ihr müsst also liefern obwohl ihr vielleicht nicht mal das Geld dafür zurück bekommt??)

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        1. Nein, wenn es einen Grund gibt, dass die Kasse das nicht bezahlt, ist man als Apotheker natürlich berechtigt, sich die Ware vom Kunden vorab bezahlen zu lassen. Ohne Geld gibt es natürlich dann auch keine Ware.

          Das mit der „Kontrahierungspflicht“ gibt es auch nicht nur in Apotheken:
          – Das gilt auch im öffentlichen Personennahverkehr. Kein Busfahrer darf Dich als Fahrgast ablehnen, weil ihm Dein Gesicht nicht passt. Er hat Dich zu befördern, sofern Du einen gültigen Fahrschein hast.
          – Das gilt speziell auch so für Taxen. Falls Du am Bahnhof in ein Taxi einsteigst und Dich in das 200 Meter entfernte Hotel transportieren lassen möchtest, hat Dich ein Taxifahrer hier zu befördern. Er kann nicht mit dem Argument kommen, dass er seinen Platz in der Schlange verliert und der nächste Kunde vielleicht lukrativer für ihn wäre.
          – Einen Kontrahierungszwang gibt es auch bei den gesetzlichen Krankenkassen. Keine Kasse darf Dich ablehnen, selbst falls Dein Gesundheitszustand unwirtschaftlich für die Kasse ist (z.B. gleichzeitig Diabetiker, Cholesterin, Bluthochdruck, Schlaganfall, etc.).
          – Einen Kontrahierungszwang gibt es auch für die Banken in Bezug auf ein Girokonto. Keine Bank darf Dich ablehnen, selbst falls eine Person obdachlos ist und keinen Job hat.
          – Meines Wissens gilt das auch für die KFZ-Haftpflicht Deines Autos. Auch hier haben die Versicherungsunternehmen Kontrahierungszwang. Natürlich dürfen sie die Prämie anpassen, falls sie einen Fahrer vor sich haben mit entsprechender Unfallgeschichte.

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        2. Genau so ist es. Wenn Du keinen triftigen Grund angeben kannst (Wechselwirkungen, Rezept falsch ausgestellt, Bedenken bezüglich der Pharmazie der Verordnung…), dann MUSST Du liefern. Dies führ in letzter Zeit verstärkt dazu, dass einige Apothelen bei „Hochpreisern“ nur sehr schlecht lieferfähig sind – sie liefern schon, bekommen es aber irgendwie erst Ende nächster Woche rein – und die fraglichen Patienten sich dann mit diesem Rezept eine andere Apotheke suchen. Das verteilt dann das Risiko (Vorfinanzierung UND Retaxrisiko) auf weniger Apotheken um. Da diese Risiken aber in den 3% „Aufschlag“ in keiner Weise eingepreist sind, kann es diese Apotheken eben um so härter treffen. Und diese Apotheken sind dann die, die sich (noch) mühen…

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    1. Sie hat ja uns. Hier kann sie alle sich nur gedachten spitzen Bemerkungen posten. Keiner ist umsonst auf der Welt, er kann immer noch als Amüsement für Dritte herhalten. Überhaupt sind Schriftsteller Künstler und müssen leiden, um von der wahren Muse geküsst zu werden. Weiß man doch. Von van Gogh bis Rio Reiser.

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  6. „Verluste“ für die man Gott auf Knien danken möchte – sagt der ungläubige Kniearthroseerkrankte in mir.

    Dein Emailprovider kann sehen, wenn ein Tippfehler in der Adresse vorliegt, wenn der Tippfehler vor dem @ liegt, also die Domain richtig ist, denn dann wird dein Server kontaktiert und sagt dann (je nach Einstellung, aber meistens) „Nö, das nehm ich nicht ’schäfin@pharmama.ch‘ ist hier unbekannt.“ und schreibt das in sein Logfile. Captain’s Log, Stardate 46379.1 in der Kategorie „Wieder ein Rechtschreibschwacher in den Weiten des Internetuniversums gesichtet“. Auch ein Verlust. So renitent wie der Herr, so renitent ’s Gscherr. ;)

    Das mit dem Fax ist heutzutage merkwürdig. Ich hatte Aussetzer bei einigen Adressen, bis mir der Programmier Jan-Michael Brummer persönlich durch die spezielle erforderliche Konfiguration meines Anschlusses half. Kostenlos übrigens, genauso wie sein Fax-Programm. https://gitlab.com/jbrummer Ich hatte mir immer eingebildet, ich versteh was von EDV.

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