Ärzte: Bitte gültige Rezepte ausstellen!

Ich hab da eine Sache, die entwickelt sich ziemlich schnell zu einem Pet Peeve von mir – mein aktuelles „Lieblingsärgernis“: Rezepte ohne gültige Unterschrift.

Ich bin der Meinung, dass es in der Schweiz sehr (sehr!) einfach ist für einen Arzt gültige Rezepte auszustellen. Sehr wenig ist vorgeschrieben – die Grundlage (Papier) kann von A6 bis A4 sein oder gar ein ganz anderes Format haben, Handgeschrieben, Computerausdruck …. alles total egal (und viel freier als zum Beispiel in Deutschland). Aber was ein Rezept drauf haben MUSS um gültig zu sein ist die Unterschrift des ausstellenden Arztes.

Und immer häufiger fehlt diese Unterschrift … respektive: es ist keine Original-Unterschrift.

Ich sehe das inzwischen täglich, grad heute: Die Patientin kommt um die Mittagszeit mit einem Rezept für Temesta. Das Rezept hat wohl eine Unterschrift, die ist aber eingescannt und ein schwarzweiss Ausdruck. Kein Stempel.
Die Patientin hat insofern Glück, dass wir sie kennen, ansonsten würde ich mich hier nämlich weigern das Rezept auszuführen, bis das mit dem Arzt geklärt ist. Der ist nicht mal erreichbar … der bekommt von mir später eine mail mit Erklärung.
Weshalb hat das Rezept keine Unterschrift drauf? Hier ist es nicht mal weil der Arzt das der Patientin per email geschickt hat – das sehe ich noch am häufigsten – nein, er hat das Rezept selber ausgedruckt und ihr per Post geschickt. Keine Ahnung, weshalb man sich da nicht grad die paar Sekunden nehmen kann mit einem Stift die Unterschrift drauf zu setzen.

Das nächste solche Rezept, das ich erhalte sieht auf den ersten Blick ganz gut aus. Es hat eine Unterschrift in blauem … Nein: bei näherem Hinsehen wird auch hier klar: Auch hier wurde die vorher eingescannte Unterschrift ausgedruckt. Nur besitzt der Arzt offenbar einen Farbdrucker! Auch hier kein Stempel. Seufz. Offenbar macht der Arzt das, weil das so gut aussieht und modern ist … Wenigstens ist es nur für Rheumamittel (Tabletten und Salbe). Ich lege es auf die Seite, damit ich den Arzt später auch informiere. Ich führe auch dieses Rezept aus, wobei ich die Patientin informiere, dass die Krankenkasse die Übernahme verweigern kann. Und dass sie doch bitte beim nächsten Mal auch selber drauf achtet und falls der Arzt das wieder macht, ihn unterschreiben lässt.

Den Vogel abgeschossen an dem Tag hat aber das Rezept aus dem Spital. Ein neues Dauerrezept für den Patienten (an sich schon erstaunlich, dass die das machen). Darauf stand alles, samt Dosierung und wer der untersuchende Arzt war – nur eines fehlte wiederum: Original-Unterschrift und Stempel. Dafür stand da: „Diese Dokument ist elektronisch visiert am (Datum, Uhrzeit)“. Das mag ja sein, aber ich habe das Rezept als Ausdruck erhalten, das der Patient vom Spital so mitbekommen hat. Wie visiere ich ein Stück Papier elektronisch?

Jetzt habe ich definitiv genug und starte meinen eigenen Mini-Kreuzzug: Für gültige Rezepte – und Ärzte, die wissen, wie man die ausstellen muss. Bitte liebe (schweizer) Mitapotheker: helft mir und informiert auch bei Euch die Ärzte, die keine Original-Unterschriften auf das Rezept machen.

Ich schicke denen gerne ein mail mit der Info / Auszug aus dem Positionspapier der Kantonsapotheker der Nordwestschweiz zu den ärztlichen Verschreibungen, wo sie das deutlich festgehalten haben: (die mailadressen findet man im HIN Verzeichnis, das zum Beispiel die Ofac anbietet oder man kann das auf der HIN Seite selber abrufen, wenn man Mitglied ist https://www.hin.ch/services/hin-teilnehmerverzeichnis/ ).

Verschreibungen auf Papier (klassisches Rezept)
Eine eingescannte Unterschrift, ein Fax, ein Hinweis, dass das Dokument elektronisch visiert ist, eine E-Mail oder eine Fotokopie erfüllen die Anforderungen an eine rechtlich verbindliche Urkunde und an die Fälschungssicherheit für Rezepte, die in Papierform abgeben werden, nicht. Auf einem Papierrezept muss deshalb zwingend die eigenhändige Unterschrift des verschreibenden Arztes sein. Um die Fälschungssicherheit zu erhöhen, ist zusätzlich ein Stempel anzubringen.

Alternativ fange ich bei sehr resistenten Fällen jetzt an die Patienten ein neues gültiges Rezept organisieren zu lassen oder sie die Medikamente zahlen zu lassen, damit sie selber versuchen können, ob die Krankenkasse das so eigentlich nicht gültige Rezept bezahlt.

Und bitte liebe Ärzte: Wenn ihr nicht so gerne wegen so Lappalien (ja, finde ich auch) mit der Apotheke kommunizieren wollt (braucht alles Zeit), oder Patienten zurückgeschickt bekommen wollt, weil das ausgestellte Rezept so nicht gültig ist / anerkannt wird, dann nehmt Euch doch die paar Sekunden für eine klassische Unterschrift auf die Urkunde, die das Rezept ja darstellt.
Danke!

Kleine Hilfestellung:

5 Kommentare zu „Ärzte: Bitte gültige Rezepte ausstellen!

  1. Rezepte ohne Unterschrift sind natürlich hier in Deutschland auch ungültig.

    Wir hier haben bei den Rezepten ein ganz anderes Problem: Bei ca. 95 % der Rezepte ist da keine Unterschrift vom Arzt drauf, sondern nur sein Kürzel bzw. eine Paraphe.

    Das Problem ist, dass der Rahmenvertrag zwingend eine Unterschrift bzw. Signatur des Arztes vorsieht. Diese muss nicht mal zwingend leserlich sein. Wenn der Arzt nur ein Kürzel oder einen Kringel auf das Rezept drauf setzt, ist das Rezept nicht gültig und damit nicht erstattungsfähig. Das steht ausdrücklich im Rahmenvertrag zwischen Apotheken und Krankenkassen drin. Deutsche Apotheken nehmen diese Rezepte dummerweise trotzdem an, da eben die meisten Ärzte nur einen Kringel anstatt einer Unterschrift auf das Papier setzen.

    Mich wundert, dass bisher noch keine Krankenkasse auf die Idee gekommen ist, ein Rezept aus diesem Grund zu retaxieren. Sie hätten hier sogar juristisch Recht.
    Ich warte auf den Tag, an dem eine Krankenkasse dies bemerkt und Rezepte im Gegenwert von mehreren tausend Euro retaxiert – rückwirkend auf ein Jahr. Das ist dann der Tag, an dem in Deutschland viele Apotheken in die Insolvenz abgleiten werden.

    Die Sache mit der Paraphe steht in Deutschland wie ein rosa Elefant im Raum.

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  2. Bring die Kassen nicht noch auf Ideen! Nach dem was ich mitbekomme, retaxieren (für die Leser = nicht zahlen, Geld zurückfordern) die Kassen Rezepte ja schon aus geringeren Anlässen: Wenn auf dem Rezeptkopf der Vorname des Arztes fehlt, wenn die Telefonnummer nicht drauf ist, wenn ein Kreuzchen vergessen wurde, wenn die Dosierung nicht richtig ausgeschrieben ist etc. etc. DAS finde ich schon daneben!

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    1. Keine Sorge, man braucht die Krankenkassen nicht auf Ideen bringen. Die haben Unternehmen damit beauftragt, solche Schlupflöcher zu finden. Diese Unternehmen sind auf sowas spezialisiert.

      Was Retaxationen angeht: Wenn man eine saubere Rezeptkontrolle durchführt, hat man das Problem mit den Retaxationen nicht wirklich. Da gibt es wirklich gute Möglichkeiten, die Rezepte in der Apotheke vorab digital einzuscannen und gleich im Vorfeld automatisiert auf etwaige Fehler abgleichen zu lassen. Sicherlich – manchmal wird etwas trotzdem nicht bezahlt, was ärgerlich ist, sich aber in Grenzen hält.
      Manch ein Apotheker scheut aber die Kosten für diese saubere Rezeptkontrolle und die Software und muss die eingesparte Zeit und das Geld dann in die Bearbeitung von Retaxationen reinstecken.

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