Das letzte Rezept

Das war ein … interessantes Telefongespräch, das ich da mit dem Arzt hatte. Es ging um einen Patienten – nennen wir ihn Herrn Fensterglas -, der bei uns ein kontrolliertes Arzneimittel bezieht. In seinem Fall wurde eine tägliche Abgabe vorgeschrieben mit Ausnahmen, die nur via Arzt möglich sind. Vor etwa 2 Wochen wurde eine solche Ausnahme gemacht: der Patient ging in die Ferien und hat seine Medikamente mitbekommen – bis am nächsten Montag. Heute ist Freitag – tatsächlich war er gestern schon in der Apotheke und wollte sein Medikament wieder.

Er hat es nicht bekommen. Er hat (oder sollte) bis Montag seine Tabletten haben. Das an sich wäre noch nicht mal Grund, dem Arzt anzurufen, aber – sein Rezept läuft auch ab und da er das offensichtlich auch weiter beziehen will, frage ich besser wegen einem neuen Rezept nach.

Der Arzt ist sehr freundlich am Telefon und findet es sogar gut, dass wir dem Patienten gestern nichts gegeben haben. Er selber habe auch noch nichts von ihm gehört, also hat er wohl (doch) noch Tabletten bis Montag. Ich frage also nach einem neuen Rezept und dass er das mit der kontrollierten täglichen Abgabe aufschreibt … und jetzt wird es lustig:

Arzt: „Er bekommt das bei ihnen noch täglich? Aber ich habe das doch auf dem letzten Rezept als wöchentliche Abgabe erlaubt.“

Pharmama: „Hmm – lassen sie mich das nochmal nachschauen … laut dem letzten Rezept, das ich hier habe, das vom (vor 3 Monaten) steht drauf „tägliche Abgabe““

Arzt: „Das stand auf dem Rezept vom (Datum vor etwa 1.5 Monaten), das ich dem Patienten neu ausgestellt habe und mitgegeben habe.“

Pharmama: „Das Rezept habe ich nie gesehen.“

(Pause)

Arzt: „Da standen noch 2 andere Medikamente drauf: X und Y“

Pharmama: „Okay. Das Rezept ist wirklich nicht bei uns angekommen, denn die hatte er hier noch nicht.“

(Pause)

Pharmama: „Könnte es sein, dass Herr Fensterglas damit in eine andere Apotheke gegangen ist? ….

Arzt: „… Sieht ganz so aus.“

Pharmama: „Dann … könnte es sein, dass der Patient das Medikament die letzten Wochen doppelt bezogen hat. Oookayy. Was sollen wir machen?“

Arzt: „… Keine Abgabe mehr – er soll in die Apotheke, in der er das andere Rezept eingelöst hat, bis das aubläuft. Ich werde das noch mit ihm anschauen.“

Pharmama: „In Ordnung. Vielleicht darf ich noch empfehlen, dass er in Zukunft ein neues Rezept nicht mitbekommt, sondern man das direkt in die Apotheke schickt, mit der er eine Abmachung bezüglich Abgabe hat?“

Ja, da ist der Patient grad aufgeflogen. Sowas ist unschön. Der Vertrauensbruch gegenüber Arzt und Apotheke hat Konsequenzen – bin zwar noch gespannt, welche. Ich weiss nicht, ob ich ihn weiterhin als Patient von uns haben will. Möglich war das übrigens, da die Abmachung in dem Fall keine behördliche ist – wie im Fall von Methadonbewilligungen. Da kann der Patient natürlich einfach in eine andere Apotheke. Mich wundert höchstens, dass die nicht mit dem Arzt kommuniziert haben betreffend der kontrollierten (in dem Fall wöchentlichen) Abgabe.

49 Kommentare zu „Das letzte Rezept

  1. In diesem Zusammenhang eine Frage, die mich (jahrelang still mitlesende Stammleserin) zu der Sie glaube ich, noch nicht geschrieben haben: Wenn Ihnen ein gefälschtes BTM-Rezept durch die Lappen geht und Sie es beliefern, hat das negative Folgen für Sie?

    Vielen Dank für Ihr Blog, es öffnet mir immer wieder Welten!

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    1. Ich soll nicht unter Schlafentzug kommentieren, der erste Satz ist kaputt: Eine Frage, die mich beschäftigt, soll das natürlich heißen.

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  2. ja, da ist die Verordnung immer nur für maximal 7 Tage (ganz wenige Ausnahmen) pro Rezept hier in Deutschland etwas kontrollierter. Ohne neues BTM-Rezept gibt es nichts, egal in welcher Apotheke.

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  3. Was micht dabei etwas wundert – mal von dem System abgesehen, welches in Deutschland so nicht möglich ist – wäre da eher:
    Der Arzt schreibt ein Rezept aus: 3 Monate (also +- 90 Tage): tägliche kontrollierte Abgabe. Nach 45 Tagen schreibt er ein Rezept aus für 45 Tage mit wöchentliche kontrollierte Abgabe. Ist schon DA nicht bereits etwas schief gelaufen?

    Andere Frage, wie machst Du das an Sonn- und Feiertagen? Muss da JEDEN Sonntag wer sein und auf den Patienten warten?

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    1. Nein – der Arzt hat ein neues Dauerrezept wieder für die (maximalen) 3 Monate ausgestellt.
      Und die Regel ist im Normalfall so, dass man es am Samstag für den Sonntag mitnehmen darf.

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  4. Ich hatte letzte Woche einen Herrn neu in meiner Sprechstunde, der mich um ein Methadon-Rezept bat. Er bekäme das seit über 20 Jahren, die Ersteinstellung wurde von einem Arzt vorgenommen, dessen Praxis es seit mehr als einer Dekade nicht mehr gibt.

    Danach wechselte er zu einem anderen Arzt, von dem sich inzwischen herausgestellt hat, dass er gar keine Zulassung für die Methadon-Ersatztherapie hat. Das war dem Kollegen auch bewusst, deshalb hat er nie ein BTM-Rp ausgestellt.

    (Jetzt kommts:) Dennoch hatte die bislang abgebende Apotheke keinerlei Problem damit, über einen Zeitraum von fast 15 Jahren (!) jede Woche 840mg Methadon an den Patienten abzugeben. Als Vorbezug. Der NIEMALS vom bisherigen Hausarzt des Patienten abgezeichnet wurde.

    Und jetzt der absolute Hammer: das Ganze fiel vor Kurzem nur per Zufall auf. Und obwohl die betreffende Apothekerin beim Kanton bereits hinreichend bekannt ist für ihre laxe Vorbezugspraxis (auch und insbesondere bzgl. BTM) darf sie weiterhin praktizieren. Trotz massiver Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz.

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    1. Das finde ich genau so schlimm wie die Ärzte (in Kliniken und Praxen) , wo sich dann nach einiger Zeit (teils Jahren) herausstellt, dass die gar keine Ärzte sind, die Diplome gefälscht etc.
      Ich frage mich dann immer: Wie kann das sein?
      (und manche von denen sind „Wiederholungstäter“ auch schon mal aufgeflogen und machen dann anderswo weiter).
      Hat die Apothekerin denn nicht Besuch vom kantonalen Gesundheitsamt bekommen? Keine Konsequenzen von der Handlung?
      (Weshalb mache ich mir eigentlich so Sorgen, die BTM Kontrollen korrekt zu machen und jährlich fein säuberlich zusammengestellt – naja, zumindest abzulegen. Abgeben müssen wir sie nicht mehr, aber ewig aufbewahren für nachfragen).

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      1. Die Apothekerin ist bei uns in der lokalen Ärzteschaft hinreichend bekannt dafür, dass sie Profitimaximierung über Sorgfaltspflichten stellt und immer wieder grobe Böcke mit Vorbezügen, teilweise in grossen Mengen (auch Benzos und BTM), schiesst. Wir haben mehrfach den Kantonsapotheker drauf aufmerksam gemacht, passiert ist jedoch nie etwas.

        Die Gutste ist einen guten Teil dafür verantwortlich, dass meine Meinung von den hiesigen Apothekern nicht die beste ist (anwesende Bloggerinnen selbstverständlich ausgenommen ;) ).

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      2. Vielleicht sind die „Ärzte“ ohne Diplom besser als die mit…!? Bekanntlich gibt es immer wieder Fachidioten, die zwar das Studium erfolgreich abgeschlossen haben aber besser dennoch nicht auf Patienten „losgelassen“ werden sollten. Oder wie mir ein Zahnarztkollege mal sagte, von 90% seiner Mitstudenten würde er sich nie behandeln lassen.

        Wenn man sich so überlegt besteht eigentlich jeder Beruf zu 60% aus Flaschen und demotivierten „Beamten“, 20% neutral und 20% bringen dann wirklich Spitzenleistungen. Egal ob Velomech, Koch, Anwalt oder Arzt. Das scheint ein Naturgesetzt zu sein.

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        1. Nein, jemand der die Ausbildung nicht gemacht hat, kann nicht wirklich „besser“ sein. Empathischer vielleicht, aber das hilft bei Fehldiagnosen, übersehenen Ursachen und anderen Fehlern auch nix. Und Dein Kollege hatte entweder eher seltsame Mitstudenten oder an sich seltsame Ansichten. Ich würde mich dagegen von über 90% meiner Mitstudenten oder der Ärzte, die ich bisher gesehen / kennengelernt habe behandeln oder beraten lassen. Darauf grad auch noch Schlüsse auf andere Berufe und ihre Arbeitseinstellung zu beziehen ist auch ziemlich vermessen, oder?

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          1. Sehe ich nicht so; aber vermutlich sind Sie Akademiker und noch nie ausserhalb des Elfenbeinturmes gewesen. Schön wenn Sie so diplomgläubig sind und darauf vertrauen!

            Diplome attestieren keine Fähigkeiten sondern immer „nur“ gerade das, was im – dem Zeitgeist entsprechenden – Lernkatalog steht. Im Deutschen Reich waren das unter anderem antisemitische NSDAP Parolen; heute sind es Klimawahn, wir-sind-alles-#metoo-Opfer, Tschendergagagugus und der, längst salonfähige, Linksfaschismus.

            Ich meinte übrigens auch nicht dass jemand die Ausbildung nicht gemacht hat, sondern vielleicht einfach die (letzte) Prüfung nicht bestanden?! Mir ist kein einziges Beispiel eines „Fake“-Arztes bekannt, der nicht „vom Fach“ war.

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            1. Titelschwindel:

              „Mir ist kein einziges Beispiel eines „Fake“-Arztes bekannt, der nicht „vom Fach“ war.“

              Umgekehrt wird ein Schuh draus: fast alle, die aufgeflogen sind, waren nicht vom Fach. Da gab es Briefträger, Installateure, Sekretärinnen uvm.

              Und der Lernkatalog entspricht mitnichten „dem Zeitgeist“, der basiert auf wissenschaftlicher Erkenntnis. Aber da Du ja eher das Heilpraktiker-Unwesen, a.k.a. „Naturärzte“ zu präferieren scheinst, wirst Du mutmasslich nichts von wissenschaftlicher Evidenz, dafür umso mehr von esoterischen Pseudotherapien halten, gell?

              Und Deine Aussage zu „Klimawahn“, Genering und „salonfähigen Linksfaschismus“ zeigt auch sehr klar, in welcher ideologischen Ecke Du stehst. Troll woanders weiter!

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            2. Zu den Fake Ärzten in der Schweiz gibt es eine nette Zusammenstellung von medinside: https://www.medinside.ch/de/post/falsche-aerzte-betrueger-hochstapler-falsche-doktoren-aufgeflogen
              Da hat es tatsächlich ein paar mit abgebrochener Medizinischer Ausbildung drin, allerdings die Mehrzahl anderes: Postbote, Bankkaufmann, keine Ausbildung, Versicherungskauffrau, Koch, Postzusteller, Coiffeur … Bei vielen steht auch „Ausbildung unbekannt“ – wobei, wenn da wirklich etwas medizinisches im Hintergrund wäre, denke ich, das würde noch eher bekanntwerden und dann da stehen, als wenn es irgendetwas anderes war.

              Mein „Elfenbeinturm“ steht übrigens auf ziemlich fester Bausubstanz. Sie kennen mich nicht und meine Umstände und alles steht auch ganz sicher nicht im Blog, aber – abgehoben bin ich sicher nicht. Auch nicht, wenn ich (offensichtlich als Apothekerin) Akademikerin bin. Aber ausser dem Studium (das ihnen irgendwie aufzustossen scheint) und ausser den 20 Jahren Berufserfahrung in der Offizin direkt mit allen Teilen der Bevölkerung ist mein Mann Mechaniker, ich die einzige der Familie, die studiert hat … und ich bin jahrelang in der Feuerwehr gewesen.

              Das reicht jetzt dann hier. Sie scheinen nur hier zu sein um allgemein das Studium zu „dissen“ (um einen Ausdruck meines Juniors zu verwenden) – und das ist etwas unangebracht … und weg vom Post-Thema.

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            3. @ Pharmama:

              Und wer garantiert uns nun, dass Du nicht vielleicht eine Fake-Apothekerin bist? Und hier einen Fake-Blog schreibst?? Auf einem Fake-Computer??? Sind am Ende Dein Mann und Dein Junior eventuell sogar eine Fake-Familie?!?

              Ich wittere eine gaaanz grosse Farma(ma)-Verschwörung… !!!Eins11!!!

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    2. Und – äh – für die Substitionsbehandlung braucht es ja zusätzlich neben dem BTM Rezept noch die Bewilligung des Kantons. Die war dann wohl auch ausstehend?

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      1. Die Bewilligung war ein ein einziges Mal 1998 erfolgt, eingetragen war „bis auf Weiteres“. Das reichte der Apothekerin für die jahrzehntelange Abgabe, selbst als der Hausarzt des Patienten in Ruhestand ging.

        Aufgefallen ist es nur, weil in den letzten Monaten die noch bestehenden „Papier-Bewilligungen“ im Kt SO sukzessive digitalisiert wurden. Da merkte man beim Gesundheitsamt, dass der Hausarzt schon lange nicht mehr praktiziert.

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        1. Und da zeigt sich dann ein „Vorteil“ des deutschen Systems. Ohne die passenden Bewilligungen und Dokumente wird man seitens der (gesetzlichen) Kranken Kasse einfach nach ca. 1 Jahr rückwirkend auf 0 € Bezahlung retaxiert. Auch vom Versicherten geleistete Zuzahlungen werden dann durchaus von der Kranken Kasse „eingezogen“ – dei Apotheke erleidet also einen wirtschaftlichen Totalschaden.

          Viel komplizierter wird das seit der letzten Gesetzesänedrung, wo die Apotheke auch noch mit der behandelnden Arztpraxis bei Substitutionspatienten einen „Behandlungsvertrag“ abschließen muss. Und das führt dann durchaus schon mal zur Komplettablehnung eines Rezepts, weil dem Patient am Freitag um 14 Uhr einfällt, dass er am Samstag auf der Durchreise bei seinem Urlaub ist, und ob man nicht mal sein Arzneimittel schon mal bestellen kann, damit er es am Samstag einfach abholt mit dem (gültigen) Rezept. Ja, es gehe um Suboxone. Wie jetzt: Nein, das könne die Apotheke nicht beliefern. …bloß weil die Apotheke bis Samstag Mittag keinen Behandlungsvertrag mit sowie keine Schulung durch die verordnende Arztpraxis in 500km Entfernung organisiert bekomme? Servicewüste Deutschland!

          Einfacher wirds dadurch aber auch nicht.

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          1. Ich empfinde das deutsche System bzgl Substitution nicht als Servicewüste. Man muss offen sagen, dass diese Probleme, die Pharmama und Flo hier schildern, in Deutschland so nicht auftreten können.

            Hier braucht man erstmal einen Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Apotheke. In diesem wird eine Apotheke fest vereinbart, bei der der Patient sein Substitutionsmittel erhält. Eine andere Apotheke kann der Patient daher nicht aufsuchen, um das System zu hinterlaufen. Wir haben da auch stets die Handynummer des verschreibenden Arztes, um ihn auch außerhalb seiner Sprechzeiten anrufen zu können, falls irgendwas sein sollte.
            Der Patient unterschreibt auch stets eine Erklärung, dass er die Apotheke von der Schweigepflicht entbindet. Somit kann man auch den Arzt anrufen und informieren, falls der Patient beispielsweise alkoholisiert oder auf Droge in der Apotheke erscheint oder er an einem Tag gar nicht erscheint. Ich will da auch erwähnen, dass ich mit mit einem Arzt ernsten Tacheles geredet habe, nachdem der unbedingt wollte, dass ich einem Patienten mit offensichtlichem Beikonsum ein Substitutionsmittel geben solle.

            Du schreibst, dass der Patient wegen des fehlenden Behandlungsvertrags nicht am Freitag Nachmittag mit dem Rezept auftauchen kann und sich das Mittel nicht am Samstag mitnehmen kann. Das ist richtig. Das ist aber Teil des Sicherheitskonzeptes. Das finde ich richtig so. Das hat nichts mit Servicewüste zu tun. So einen Behandlungsvertrag bekommt man über das Fax innerhalb kürzester Zeit hin.

            Nach meiner Erfahrung kommen Süchtige übrigens gerne am Freitag Nachmittag mit solchen Problemen, wenn der Arzt natürlich nicht mehr erreichbar ist. Ich vermute da durchaus Absicht. Obwohl ich ansonsten wirklich gerne unbürokratisch aushelfe, schicke ich die Leute dann aber auch gerne an die Notaufnahme des Bezirksklinikums (für die Schweizer: Fachkrankenhaus für Psychiatrie) weiter.

            Als Apotheker bin ich zwar dafür, dass man auch in Deutschland in Einzelfällen Apotheken erlauben sollte, verschreibungspflichtige Medikamente auch mal ohne Rezept abzugeben. Allerdings meine ich da Blutdruckmittel, Cholesterinsenker, etc., beispielsweise wenn der Arzt im Urlaub ist. Bei BtMs (oder allgemein suchterzeugenden Substanzen, also auch Zolpidem und Zopiclon) sollte da aber zwingend ein Rezept erforderlich sein.

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            1. Das Problem ist, dass ich darstellen wollte, dass es oft genug sowohl den Patienten als auch den Arztpraxen (leider) irgendwie Wurst zu sein scheint, welche Probleme das jewelige verhalten in den Apotheken bewirkt. Dies geht damit einher, dass Arztpraxen bei „Verstößen“ und Fehlern bei der Verschreibung nicht (mit)bestraft werden, sondern der gesamte Retax an der Apotheke hängen bleibt. Das Problem im dargestellten Fall war, dass
              – diese Regelung mit dem Behandlungsvertrag damals irgendwie erst vor 3 Moanten in Kraft getreten war,
              – dass der Patient sich auf seiner Urlaubsreise Freitags mittags meldete (telefonisch), um diese Sache zu „organisieren“ (also „letzter Hosenknopf“ für eine BtM-Bestellung), wobei das Substitutionsproblem erst am Nachmittag bei einem Rückruf beim Patienten zur Sprache kam,
              – dass die Arztpraxis erst Samstags morgends wieder besetzt war, so dann man keine Rcüksprache zwecks des Behandlungsvertrags schließen konnte, den man hätte über 500km Entfernung „just in time“ irgendwie schließen müssen….
              usw.usw. Deswegen habe ich schlußendlich die Belieferung abgelehnt (trotz „korrekt ausgesteltem“ und auch noch gültigem BtM-Rezept).

              Aber das ganze wird noch richtig lustig ab 01.11.2020, wenn ein „ordnungsgemäß ausgestelltes Rezept“ pro Position ZWANGSWEISE eine Dosierungsanweisung entalten MUSS. Fehlt die, wird die Apotheke auf 0€ retaxiert werden. Heilen darf die Apotheke eigentlich nur nach Rücksprache mit der Arztpaxis. Immerhin bekommen die Arztpraxen dann für die Dosierungsbedruckung Geld, während wir der Nicht-Pedruckung kostenlos hinterher rennen dürfen. Komplizierter geht es nicht mehr.

              Zur Umsetzung bestehender Regelungen: Ich erhalte IMMER NOCH Rezepte, auf denen der Vorname des Arztes und/oder eine Telefonnummer fehlt. Diese Regelung gilt seit Juni 2015 (!), und so einem armen Arzt ist es nicht zuzumuten, innerhalb von 4 Jahren seinen Praxisaufdruck anzupassen bzw. einen (neuen) Namensstempel schneiden zu lassen. Ganz ehrlich.

              Das „Servicewüste Deutschland“ war ironisch gemeint – denn für die ungefähr 3 Stunden Arbeit (plus Telefonkosten), die ich in die Bearbeitung (und anschließenden Lieferablehnung) des Substitutions-BtM-Rezepts gesteckt habe, hab ich nicht mal einen feuchten Händedruck erhalten. ;-)

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            2. Du schreibst, dass Du in die Sache drei Stunden reingesteckt hast. Ich lese da auch raus, dass der Patient nur im Urlaub bei Euch war und normalerweise nicht Euer Kunde ist.
              Ich wäre da pragmatischer. Ein (!) Anruf in der Praxis. Wenn die Praxis nicht am Freitag erreichbar ist, bekommt der Kunde das Rezept zurück. Ich würde dem Kunden dann auch sagen, dass sich die Praxis dessen bewusst war, dass da ein Vertrag zustande kommen muss. Die Praxis hätte da locker eine Woche vorher anrufen können.
              Sowas ist nicht mein Problem, sondern das ist ein Problem anderer Leute (Douglas Adams). Soll sich der Substitutionskunde in der Arztpraxis beschweren. Von mir bekommt er den kostenfreien Ratschlag, in die Notaufnahme des BKH zu gehen, damit er versorgt ist.

              Das klingt jetzt sehr kaltschneuzig. Aber ich bin angestellter Apotheker. Mein Chef grillt mich, wenn ich in so einen Vorgang drei Stunden Arbeitszeit und damit auch Geld in Form meines Arbeitslohns reinstecke.

              Das mit der Dosierungsanweisung. Da sind wir Apotheker leider selbst dran schuld. Es hieß doch immer, mit dem neuen Liefervertrag wird alles besser. Und dann unterschreiben die apothekereigenen Verbände wieder so einen Vertrag, der vor Fallstricken wieder nur so strotzt und wieder keine präzisen Regelungen enthält. Ich hatte letztens die Aussage vom Verband, dass eine bestimmte Regelung gerichtlich geklärt werden müsse. Warum zum Geier hat man dann diesen Vertrag freiwillig so unterschrieben, wenn man dann am Schluss doch wieder alles vor Gericht klären lassen muss? Gibt es da keine Anwälte, die so etwas präzise formulieren können?

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            3. Nicht mein Problem, sondern das Problem anderer Leute…
              Gott bewahre, dass ich mal soweit abstumpfe, dass ich Vorgänge in meinem Berufsalltag so sehe.
              Ich habe diesen Beruf ergriffen, weil ich Menschen helfen will, und das versuche ich auch weiterhin.
              Klar, es gibt ein paar Spezialisten, wo ich sowas auch einstelle, aber prinzipiell versuche ich alles, um dem Patienten bestmöglich zu helfen.

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            4. Delilah, ich habe es ehrlich und offen geschrieben, daher nehme ich die Kritik durchaus an.

              Die Sache ist die: Bei dem von Gedankenknick geschilderten Fall KANN ich einem Substitutionspatienten einfach nicht helfen. Wir brauchen vorher den Vertrag zwischen Arzt und Apotheke, ansonsten mache ich mich selbst strafbar. Ein auf Substitution spezialisierter Arzt weiß das. Gebe ich trotzdem „unbürokratisch“ ein Substitutionsmittel ab, unterlaufe ich das System einer ordnungsgemäßen Substitutionsabgabe, welches ich mit seinen Regelungen durchaus für sinnvoll erachte.

              Mein Ratschlag an den Patienten, die nächste Notaufnahme des Bezirksklinikums aufzusuchen, halte ich für einen sinnvollen Ratschlag. Die Ärzte dort können dem Patienten helfen und ihn substituieren. Damit ist dem Patienten am Besten geholfen. Ich habe in vergleichbaren Fällen schon als Apotheke mit dem Bezirksklinikum telefoniert.

              Mir ist es auch schon passiert, dass mich ein Substitutions-Patient nach Geschäftsschluss angesprochen hat, ob er seine Sichtabgabe noch bekommen kann. Diese bekommt er natürlich auch. Ich mache ihm dann aber auch deutlich, dass er jetzt zwingend während der Geschäftszeiten kommen muss. Ansonsten verpetze ich ihn beim Arzt. Dazu bin ich gemäß des Vertrags auch verpflichtet. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass Substitutionspatienten klare Ansagen brauchen, damit die Therapie erfolgreich ist.

              Unabhängig davon halte ich es für einen Fehler, wenn man als Apotheker die Krankheiten von Patienten zu nahe an sich heranlässt. Da macht man sich selbst nur fertig. Eine gewisse professionelle persönliche Distanz kann ich jedem nur anraten.
              Ich helfe wirklich jedem gerne: Privat sowieso und beruflich im Bereich des mir möglichen.

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            5. @ Hufflepuff:

              „Ich habe die Erfahrung gemacht, dass Substitutionspatienten klare Ansagen brauchen, damit die Therapie erfolgreich ist.“

              Definitiv, eine klare Kante ist da unerlässlich. Und auch, sich nicht auf Diskussionen und faule Ausreden einzulassen.

              „Unabhängig davon halte ich es für einen Fehler, wenn man als Apotheker die Krankheiten von Patienten zu nahe an sich heranlässt.“

              Das gilt für Ärzte selbstverständlich ebenso.

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  5. Um zum Blogartikel zurückzukommen: genau wegen dieser Gefahr des unkontrollierten Bezuges geben wir den SUbstitutionspatienten die BTM-Rezepte gar nicht mehr mit, sondern schicken sie per Post (sogar per Einschreiben!) an die jeweilige Apo. Sicher ist sicher – und Süchtige kennen viele Tricks (wir aber auch).

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    1. Flo, was das Versenden von Rezepten betrifft: Wir hatten vor einem Jahr den Fall, dass bei einem BTM-Rezept die Unterschrift des Arztes fehlte. Also hatten wir es dem Arzt nach telefonischer Rücksprache per Post zurückgesendet, damit er die Unterschrift nachholen kann.
      Anstatt Danke zu sagen war das Ergebniss ein völlig entrüsteter Anruf aus der Praxis: Man könne und dürfe doch ein BTM-Rezept nicht mit der Post versenden. Das ist zwar so nicht korrekt, aber ich durfte trotzdem unseren Fahrer in die 20 km entfernte Stadt lossenden, damit wir das Rezept zurückerhalten haben. Leider hatten wir die Ware nämlich schon abgegeben.

      Das Fazit ist: Nicht korrekt ausgestellte Rezepte dieses Arztes werden nicht mehr beliefert.

      Natürlich finde ich es bei einem Teil der Substitutuionspatienten sinnvoll, wenn der Arzt uns als Apotheke das Rezept zusendet anstatt es dem Patienten selbst mitzugeben

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        1. Das ist leicht gesagt. Ich dürfte mir mal von einer Praxisassistentin (def. keine ausgebildete MFA oder MTA) erläutern lassen, dass eine Inhalation von heißen Wasserdampf (via Topf mit heißem Wasser und Küchentuch – halt genau wie zu Uromas Zeiten) viel hervorragender wirke, wenn man in das heiße Wasser eine Salbutamol-Fertiginhalat-Ampulle hinein tue, denn das Salbutamol wird dann mit inhaliert. Mal von der Konzentrationsverwässerung (!) abgesehen, habe ich gemeint, dass dies unsinnig sei, weil Salbutamol nicht wasserdampfgängig sei – genauso wenig wie Kochsalz. Daraufhin wurde ich – nach (angeblicher) Rücksprache mit Herrn Doktor, der das (angeblich) auf einer Weiterbildung gelernt hat – belehrt, dass dies NATÜRLICH gehe. Dies sehe man an zwei Fallbeispielen: 1) An der Küste schmecke die Luft salzig, das ist der Beweis für die Wasserdampfgängigkeit von Salz. 2) Mit Kamillenblüten gehe das auch, das wäre der Beweis für die Wasserdampfgängigkeit von Wirkstoffen.

          Seit her frage ich mich, wie wohl eine Wasserreinigung via Destillation funktioniert, warum ich dauernd meine Kaffemaschine und meinen Dampfgarer entkalken muss und warum zum Teufel Regen nicht salzig schmeckt, wenn er doch über dem Meer entsteht.

          Des weiteren frage ich mich, warum wir im Studium für Kamillenblüten eine aufwendige Wasserdampfdestillation gemacht haben um ans ätherische (!) Kamillenöl zu kommen, aber für die Extraktion von Fenchelsamen einfach eine Soxhlet-Aperatur und ein organisches Lösungsmittel genommen haben.

          Fragen über Fragen, für die ich in meiner naturwissenschaftlichen Ausbildung einfach keine Antworten finde. Aber vielleicht sollte ich mal Prof. Dr. Dr. Gläske fragen, der hat im Fernsehen auch schon die Inahaltion von Kochsalzlösungen via Topf mit heißen Wasser erläutert und empfohlen. facepalm

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          1. Flo: Keine Sorge. Ich lass mich von den MfAs nicht ärgern. Die meisten MfAs sind ja auch wirklich nett und kompetent.

            Gedankenknick: Die Nummer mit dem Kochsalz inhalieren kenne ich von einem Arzt aus der Nachbarschaft. Der verwechselt das mit den Verneblern, bspw. Pariboy. Ich habe damit meinen Frieden gefunden. Vielleicht nimmt ja das Wasser irgendwelche „informationen“ auf – wenn man mal die gesamte Physik ignoriert… :-)

            Was Herrn Glaeske angeht: Der hat mittlerweile bei mir fachlich jedes Ansehen verloren, seitdem er der Firma Hevert diese Unterlassungserklärung unterschrieben hat. Frau Grams hatte wenigstens die Eier, diesen Blödsinn nicht zu unterschreiben. Natürlich wirkt Homöopathie nicht über den Placeboeffekt hinaus.

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            1. Beim Kochsalz ginge es ja noch. Aber Salbutamol-Fertiginhalat-Ampullen (für den Vernebler) in heißes Wasser zu schütten ist doch „Placebo forte“…

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            2. @ Hufflepuff:

              „Was Herrn Glaeske angeht: Der hat mittlerweile bei mir fachlich jedes Ansehen verloren, seitdem er der Firma Hevert diese Unterlassungserklärung unterschrieben hat.“

              Weisst Du eigentlich genau, was er da unterschrieben hat? Das was auf einigen pro-Homöopathie-Seiten und Blogs kolportiert wird, stimmt nämlich gar nicht, das hat der HP-Lobbyismus-Rowdy Christian Becker mal einfach so für seinen Blog zusammenphantasiert – und alle haben es übernommen!

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          2. @ gedankenknick:

            „An der Küste schmecke die Luft salzig, das ist der Beweis für die Wasserdampfgängigkeit von Salz.“

            Und vom Meer gelangt das Salzwasser per Verdunstung in die Athmosphäre, wo es Wolken bildet, die vom Wind wiederum landeinwärts getrieben werden, abregnen und die ganzen Salzwasserquellen der Flüsse speisen. Und natürlich unser salziges Grundwasser.

            Obwohl… könnte es sein, dass ich da jetzt etwas falsch verstanden habe?

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            1. Wenn ich bei Regen meine Zunge rausstrecke, schmeckt es nicht salzig. Mit anderen Worten, mein Geschmackssinn ist im Eimer, weshalb ich mich mal dringend in Behandlung begeben sollte. Muss ja eine Ursache zu finden sein…

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            2. „Gibt es dafür nicht auch irgendwelche Kügelchen?“

              Ich glaube, Origini (Reisbällchen) werden salzig zubereitet und sind mehr oder weniger kugelförmig. (Wer hätte gedacht, dass eine Information aus einem Anime mir je weiterhelfen würde…)

              Aber zu viel Salz verstärkt den Durst… Und dann trinkt man wieder (un)salziges Regenwasser…

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            3. @ knick:

              Du verstehst es schon wieder nicht: wenn unpotenziertes Salz Durst auslöst, muss potenziertes Salz gem. Hahnemannscher Lehre gegen Durst helfen. Genauso wie Glucose C200 gegen Diabetes, Übergewicht und Karies hilft.

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            4. Dass ich das nicht verstehe, liegt an meinem fundamentalen (Miss)Verständnis der Le(e)(h)ren Hahnemanns. Sonst wäre ich schon dazu übergegangen, ein völlig biologisch gewonnenes Produkt verdünnt als Schwangerschaftsverhütungsmittel. Ich hege jedoch Bedenken in Hinsicht gerichtlich angesetzter Alimentenzahlugen selbst ganz ohne vorherige Spaßbeteiligung.

              Dass in Österreich ein Apotheker dazu verurteilt wurde, eine lebenslange Rente an eine Person zu zahlen, die sich mit dem Gefahrstoff(!) Hart-Paraffin, welche diese in der Apotheke erworben hatte, verbrühte, da der Apotheker nicht nachweisen(!) konnte, eine Beratung hinsichtlich der Verbrühungsgefahr mit erhitzem Hartparaffin durchzuführen, wurde allgemein mitbekommen? Demnächst verklage ich Ikea, dass die Kerzen entzündlich sind – ach nee, da sind ja keine Apotheker, also müssen sie auch nicht offensichtliche Eigenschaften erklären….

              Wers nicht glaubt: https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/apothekenpraxis/beratungsfehler-apotheke-zu-44228-euro-verurteilt-kundin-verbrannte-sich-an-paraffin/

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            5. @ knick:

              Gibt es überhaupt eine Evidenz für die Wirksamkeit von Paraffinbädern? So mal ’ne kleine Studie? Ich finde da so ad-hoc nichts Substanzielles.

              Dafür aber jede Menge Werbung für kleine und grosse automatische Paraffinerhitzer, alle gar nicht so teuer, in denen man seine schmerzenden Körperteile halten kann, und die alles automatisch machen, inkl. Temperaturkontrolle.

              Warum also das Paraffin auf dem Küchenherd erhitzen? Das hat für mich gerade was vom Darwin-Award… oder erinnert an die TV-Serie „1000 Wege ins Gras zu beissen“…

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            6. „Warum also das Paraffin auf dem Küchenherd erhitzen?“
              Weils viel billiger ist? Und der Arzt ja auch an die Kosten für den (armen) Patienten denkt? Und weil ein Placebo viel besser gefällt, wenn man selber irgendwie „mitarbeiten“ muss und auf diese Weise selbst zur „Wertigkeit“ beiträgt? Mir ging es aber auch nicht um die Evidenz, sondern nur um den Schwachsinn, den man NUR von Apothekern fordert. Oder wurdest Du beim Kerzenkauf schon mal zwangsberaten zu Hitzeentwicklung, Verbrühungsgefahr am Wachs und Feuergefahr durch brennende Kerzen? facepalm Wem das nicht klar ist, sollte auch kein elektrisches Licht anschalten…

              Es ist wohl wie mit Backmischungen – die hatte man Mitte der 60ger Jahre soweit, dass man immer(!) nur noch Wasser zufügen und rühren musste. Das wurde von den Hausfrauen aber nicht akzeptiert – und wurde auch ob des schlechten Geschmacks komplett abgelehnt (angeblich). Als man die Backmischungen aber wieder „schwieriger“ machte, so dass die Hausfrau selber noch ein Ei aufschlagen und Milch abmessen musste, war der „eigene Arbeitsanteil“ so weit „angehoben“, dass die Hausfrau selber(!) ein wertiges Produkt aus der Backmischung herstellte. Das schmeckte anschließend auch gleich viel besser… Placebo eben.

              Anekdote: Ich hatte hier mal einen Arzt, der erklärte seinen Patienten, wie man Omeprazol-Kapseln selbst öffnet, eine Häfte in ein Häuflein Mehl (mit der runden Seite nach unten) steckt, damit es nicht umfällt, sodann das Pulver aus der anderen Häfte zu zwei gleichen Teilen in die erste Häfte schüttet, und dann hat man aus einer Kapsel 40mg zwei Kapseln 20mg gemacht. Es halfen keine guten Worte zur Erklärung, dass die magensaftresistente Kapsel damit im Eimer war, und das ohne Magensäureschutz geschlucktes Omeprazol NULL Wirkung hat und damit nicht nur viel billiger sondern sogar völlig umsonst eingenommen wird. Damals prägte sich mit der Ausdruck „Placebo forte“ für ein auf solcherlei Weise sinnbefreit erklärtes Arzneimittel…

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  6. Und wen verklage ich dann, wenn ich mich mit meiner Hühnersuppe verbrüht habe? Den Supermarkt, oder den Herdhersteller? Ach nein… warte… den Elektrogroßhandel, der mir den Herd verkauft hat.

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  7. Was mich hier jetzt wundert: Hatte das alte Rezept (das von vor 3 Monaten) kein Gültigkeitsende oder sowas? Wie konnte der Patient sonst bei Euch das Medikament beziehen, obwohl er vom Arzt ja schon ein neues Rezept hatte. Wenn man bei kontrollierten Substanzen schon den Aufwand betreibt, die nur gegen Rezept und in kleinen Mengen abzugeben, wie kann da eine solche Kontrolllücke entstehen? Davon, dass Apotheke und Arzt miteinander telefonieren, sollte es doch nicht abhängen dürfen.

    War das ein organisatorischer Fehler des Arztes, der übersehen hat, dass der Patient noch ein gültiges Rezept bei Euch „laufen“ hatte?

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    1. Genau das. Der Arzt hätte dem Patienten nicht einfach so ein neues Rezept ausstellen dürfen. Besser wäre gewesen bei der Dosierungsänderung die Apotheke zu informieren, dass da etwas Neues kommt.

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      1. Noch was. Wäre das nicht irgendwann der Krankenkasse aufgefallen? Die schauen ja schon genau, wofür sie welches Geld ausgeben, und wenn Herr Fensterglas jetzt plötzlich doppelt so viel von einem Medikament bezieht, muss das doch wer merken. Wem hätten sie dann Ärger gemacht – der Apotheke, dem Arzt oder dem Patienten?

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        1. Gute Frage. Wahrscheinlich fällt das schon auf. Aber da ich nichts mehr gehört habe (und das noch nicht ewig her ist) kann ich das nicht beantworten. Aber der Arzt ist auch hier aussen vor. Entweder Apotheke oder Patient wird da „zahlen“, respektive etwas nicht vergütet bekommen.

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