So geht das aber nicht …

„So geht das aber nicht!“ – Das habe ich letztens beim Rezepte kontrollieren nicht nur gedacht, das habe ich laut ausgerufen. Und zwar anhand von diesem … Ding:

Ich versuche das mal zu beschreiben. Das ist der Ausdruck eines mails. Von einem Foto, das ein iphone zeigt, welches auf dem Bildschirm das Foto eines Rezeptes hat.

Das ist sowas wie ein Rezept-Inception (Ihr kennt den Film?).

Und dann ist es (knapp erkennbar) für eine Packung Dafalgan 500mg zu nehmen 4 x täglich eine Tablette. – Paracetamol, auch freiverkäuflich erhältlich für nicht mal 3 Franken die Packung. Und das soll ich so der Krankenkasse abrechnen??

Digitalisierung in allen Ehren, aber das geht so nicht! Es ist mir schon klar, dass der Kollege oder Partner des Patienten das nach dem Arztbesuch weitergeleitet hat, damit man das schnellstmöglich besorgt. Das ist okay. Und auch, dass meine Kolleginnen in der Apotheke das abgegeben haben, verstehe ich. Aber um das der Krankenkasse abrechnen zu können, brauche ich das Rezept. Nicht ein Bild vom Bild vom Bild.

Also: Rezeptoriginal nachliefern lassen – oder (für’s nächste Mal): Bezahlen lassen und Quittung mitgeben, dann kann der Patient das selber einschicken. Und ich muss nicht noch für die 3 Franken Umsatz (hah) dem auch noch nachrennen.

Übrigens: Die Kantonsapothekervereinigung Nordwestschweiz hat sich mit den elektronischen Rezepten befasst und das Positionspapier entsprechend überarbeitet.

Da steht dann auch das drin:

Eine eingescannte Unterschrift, ein Fax, ein Hinweis, dass das Dokument elektronisch visiert ist, eine E-Mail oder eine Fotokopie erfüllen die Anforderungen an eine rechtlich verbindliche Urkunde und an die Fälschungssicherheit für Rezepte, die in Papierform abgeben werden, nicht. Auf einem Papierrezept muss deshalb zwingend die eigenhändige Unterschrift des verschreibenden Arztes sein. Um die Fälschungssicherheit zu erhöhen, ist zusätzlich ein Stempel anzubringen.

Elektronische Verschreibung (E-Rezept) Auf einem elektronisch übermittelten Rezept wird zwingend eine qualifizierte Unterschrift gemäss dem Bundesgesetzüber Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur und anderer Anwendungen digitaler Zertifikate (Bundesgesetz über die elektronische Signatur, ZertES, SR 943.03) gefordert. Die Apotheke muss in der Lage sein die Gültigkeit dieser Signatur (Zertifikat etc.) zu überprüfen. Zusätzlich muss mit geeigneten Massnahmen (z.B. Blockchain-Technologie) sicher-gestellt werden, dass eine Verschreibung, die einmal ausgeführt wurde, nicht mehrfach eingelöst werden kann.

… Wir warten ja alle noch auf das elektronische Gesundheitsdossier in dem auch so Rezepte zentral abgelegt werden und (einmal und auf Erlaubnis durch den Patient) abgerufen werden können. Was momentan usus ist und gemacht wird (mit Fax und mail etc.) ist demnach nämlich auch nicht ganz korrekt. Zumindest kann ich bei Direkt-Fax oder mail vom Arzt (mit .hin-Adresse) ziemlich sicher sein, dass das Rezept wirklich von ihm ist.

12 Kommentare zu „So geht das aber nicht …

  1. Diese Rezept-ception… schallendes Lachen

    Das ist ein Künstler, der braucht das Dafalgan für… seine Kunst!

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  2. Bei uns (Softwareentwicklung) kursiert sowas immer als Seltsamkeit in der Anforderung: Anwender will, dass eine Oberfläche anders aussieht (z.B. ein Button einen anderen Text hat), macht einen Screenshot, druckt den aus, malt da die gewünschte Änderung rein, scannt das wieder ein und verschickt es per Mail (oder per Fax, der dann als Mail ankommt). Habe ich auch mal bekommen, aber schon lange nicht mehr.

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    1. Das erinnert mich an den Running Gag auf thedailywtf.com – dort gings mal um einen Online-Shop. Alle Produkte wurden fotografiert, in Farbe ausgedruckt, und dann diese Blätter auf einem Holztisch nochmals fotografiert – und die Bilder davon für den Online-Shop hochgeladen…

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      1. Das erinnert mich an die vielen Fails von Kunden, die ein Produkt online bestellen, z.B. ein Kinderkopfkissen in Drachenform oder einen Becher mit Thermobild, wo auf dem Produktbild ein Kind schlafend auf dem drachenförmigen Kopfkissen gezeigt wird oder der Becher mit Bild im kalten und im heißen Zustand – Was die Kunden dann bekommen, ist genau das: Ein normales quadratisches Kopfkissen, auf dessen Bezug das Bild mit dem schlafenden Kind mit Drachenkissen gedruckt ist, oder einen Becher mit dem Bild des Vorher/Nachher Thermobechers… hier_sich_ein_grinsendes_Smiley_mit_Teufelshörnern_denken

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  3. „muss deshalb zwingend die eigenhändige Unterschrift des verschreibenden Arztes sein. Um die Fälschungssicherheit zu erhöhen, ist zusätzlich ein Stempel anzubringen.“
    Wäre es nicht so ernst, würde ich einen Lachflash bekommen.
    Ein beliebiger Kugelschreiber-Kringel und ein Online für 2,95 Euro bestellbarer Stempel sollen irgend eine Art von Fälschungssicherheit bieten? Natürlich nur, wenn man den Arztstempel nicht gleich photoshoppt.
    Sichere digitale Unterschriften gibt es schon seit mehr als 25 Jahren. Aber das ist ein ganz anderes Thema…

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    1. In Deutschland ist es ja noch absurder – da brauchst Du prinzipiell nicht einmal ein Rezeptformular. Einfach oben und unten einen Stempel drauf, Verordnung und Unterschrift dazwischen, dann wird auch aus einem Bierdeckel oder einem Blatt Klopapier ein gültiges Rezept (hat man uns zumindest mal vor 25 Jahren im Medizinstudium so beigebracht).

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      1. Also genau genommen brauchst du keinen Stempel. Du darfst auch einfach drauf schreiben wer du bist… Also ja – es ist absurd. Aber der Apotheker ist recht dankbar, wenn man das ganze wenigstens auf einem bedruckbaren Wisch produziert.

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  4. Dass deine Kollegen das akzeptiert haben, finde ich allerdings schon sehr erstaunlich. Gehört das in der Schweiz nicht zu den Grundlagen der Ausbildung?

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  5. What the heck?
    Also teils finde ich diesen Aufwand amüsant, aber dann frage ich mich eben auch obige Frage.

    Für sowas kann man doch wirklich mal das Geld vorschießen (also als Kunde) und das einschicken. Damit hätte ich mich nicht zur Apotheke getraut.

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