Viel Arbeit um nichts

Wir sind beschäftigt in der Apotheke. Sehr. Von Sommerferienzeit habe ich hier gar nichts mitbekommen, wenn überhaupt hat die Arbeitsbelastung und Anzahl Rezepte noch zugenommen. Dazu kommt immer mehr, was ich nur als Leerlauf oder Unsinnarbeit bezeichnen kann. Es ist so viel nicht lieferbar und muss ersetzt werden. Manchmal kann ich das selber, manchmal muss ich dafür den Arzt anrufen. Viele Ärzte die in den Ferien sind und wo ich Vorbezüge machen muss etc. Aber das ist nicht das, was ich als Unsinnarbeit bezeichne. Lasst mich das an einem aktuelleren Beispiel erläutern.

Wir haben ein älteres Pärchen, Stammkunden. Sie sehe ich praktisch nicht, da er so ziemlich alle Besorgungen und Läufe macht. Er bringt mir also für sie ein Rezept vom Arzt für Panadol Extend. Das sind Paracetamol-Tabletten mit Retardformulierung. Leider sind die nicht lieferbar (schon länger) und leider sind es auch die einzigen in der Art. Es gibt keine anderen Paracetamol-Retard-Präparate in der Schweiz. Und nichts in derselben Dosierung. Das bedeutet, dass ich für sie beim Arzt anrufen muss. Er stellt sie auf Dafalgan in anderer Dosierung und Einnahmefrequenz um. Ich vermerke das auf dem Rezept, gebe alles in den Computer ein, schreibe die neue Dosierung an, instruiere den Mann über die Änderung und weshalb, mache eine Kopie vom Rezept für uns zum ablegen (denn die beiden haben eine Kasse, bei der sie selber in der Apotheke bezahlen müssen), kassiere ein und …. denke das war’s.

Er kommt am nächsten Tag mit der Packung zurück. «Meine Frau sagt, sie verträgt die nicht».

Ich: «Was heisst das denn genau? Es ist derselbe Wirkstoff wie das Extend, halt nur nicht mit langsamer Freisetzung».

Er: «Ich weiss auch nicht, sie hat nur gesagt, die hatte sie schon einmal und die verträgt sie nicht. Ich soll sie zurückbringen.»

Eiiigentlich darf ich Medikamente, die mal draussen gewesen sind, nicht zurücknehmen. Aber es von gestern, das sind Stammkunden und … wir sind ja grosszügig.

Also gehe ich zu ihr ins Computerdossier, gebe ein, dass es zurückgebracht wurde, halte fest weshalb und gebe ihm das Geld dafür zurück. Ich erkläre ihm, dass sie jetzt am besten direkt mit dem Arzt einen Ersatz sucht.

Er geht und ich gehe nach hinten das Medikament gut anschauen und die Rückgabe festhalten. Für das QMS muss ja alles dokumentiert werden. Die Packung war nur 1 Tag draussen, momentan ist das Wetter auch nicht mehr so heiss, sie sieht noch gut aus, ungeöffnet, Verfall und Chargennummer okay, übereinstimmend mit denen auf dem Blister, alles vorhanden … ich buche die Packung wieder ins Lager ein und unterschreibe auf dem Protokoll, dass das meine Verantwortung ist. Auf einem anderen Protokoll für’s QMS muss ich festhalten, was da passiert ist. Immerhin ist das eine sogenannte «Nicht-Konformität» : irgendetwas ist schiefgelaufen und wir wollen das in Zukunft vermeiden.

Am nächsten Tag kommt der Mann mit einem neuen Rezept für seine Frau. Ein anderes Schmerzmittel: Novalgin.

Von dem bin ich jetzt selber nicht so Fan (wegen der möglichen schweren Nebenwirkung einer Agranulocytose soll man es nicht allzu lange nehmen und bei der Einnahme auf das Auftreten von Beschwerden, die auf eine Blutbildveränderung hindeuten achten) … aber der Arzt hat ihr das verschrieben. Im Computer sehe ich, dass sie es auch schon einmal hatte. Vor etwas über einem Jahr. Also gleiches Procedere wie oben: Ich vermerke die Abgabe auf dem Rezept, gebe alles in den Computer ein, schreibe die Dosierung an, instruiere den Mann über das Medikament und Einnahme, mache eine Kopie vom Rezept für uns zum ablegen, kassiere ein und …. denke das war’s.

Er kommt am nächsten Tag mit der Packung zurück. Leicht entschuldigend aussehend. «Sie hat die Packungsbeilage gelesen …»

Ja, nein, ist klar. Da nutzt es auch nichts, ihm zu sagen, dass in so einer Packungsbeilage unter den Nebenwirkungen alles drinsteht, auch was noch so unwahrscheinlich ist, oder dass sie das Mittel ja auch schon hatte und vertragen hat … Sie will das nicht und damit hat es sich.

Ich nehme die Packung zurück und gebe ihm das Geld zurück. Selbes Prozedere nochmals wie oben beschrieben …ich verzichte jetzt für Euch auf eine Wiederholung.

Nur das: verdient hätte ich bei Abgabe eines dieser Medikamente egal, was ich darum herum noch machen muss (wie dem Arzt anrufen oder extra bestellen …) etwa 8 Franken. Zeitaufwand von mindestens 5 Minuten pro Rezept.

Verdient habe ich jetzt, nachdem ich 2 x Rezepte eingegeben, Abklärungen getroffen,  Medikamente wieder zurückgenommen und alles dafür nötige festgehalten habe: 0 Franken. Zeitaufwand effektiv mindestens 30 Minuten.

Das meine ich mit Unsinnarbeit.

Deshalb reagiere ich momentan auch eher ungehalten, wenn jemand einen Vorbezug möchte von einem Arzt der hier wäre UND dass wir auch noch das Rezept dafür beim Arzt besorgen. Hier ist unsere Faxnummer, bitte kontaktieren Sie rasch selber den Arzt dafür. Ansonsten: Sie dürfen die Dafalgan Zäpfchen für das fiebrige Kind gerne auch jetzt kaufen. Kosten nur 3 Franken.

17 Kommentare zu „Viel Arbeit um nichts

  1. Also ein gekauftes und insbesondere bereits geöffnetes Medikament zurückzugeben wäre für mich und vermutlich generell in Deutschland undenkbar. Dass das in der Schweiz möglich ist wundert mich schon…

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  2. Diese Panik bezüglich der Agranulozytose kann ich nicht nachvollziehen. Ja, es kann auftreten. Erlebt habe ich es in etlichen Jahren Anästhesie und Schmerztherapie nie und auch keiner meiner Kollegen kann von einem Fall aus eigener Erfahrung berichten. Wir geben bei über 90% der OP Patienten bzw. im Aufwachraum 1-2g Novalgin i.v., auf den Stationen ist Novalgin Tropfen oder Tabletten weitgehend Standard. Probleme sind, wenn überhaupt, eine geringe Kreislaufwirkung, bei zu schneller i.v. Gabe. Sonst sind die Patieten wie auch wir sehr zufrieden mit Novalgin.
    Ich finde, dass das Medikament zu Unrecht verteufelt wird.

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    1. Unsere Internisten sind die Einzigen, die jemals eine Agranolozytose unter Novalgin jemals zu Gesicht bekommen haben. Eine Einzige in sehr, sehr langer Zeit* bei einem durchaus nicht allzu kleinem Patientendurchlauf insgesamt über alle Fachbereiche. Und wir auf der Chirurgie und unsere Anästhesisten sind wirklich nicht sparsam damit. Insgesamt scheint mir das so wie maligne Hyperthermie unter Succi zu sein; sollte man immer im Hinterkopf behalten, aber das man es wirklich mal sieht ist echt unwahrscheinlich.

      *ich glaube einmal vor 20 Jahren oder so.

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  3. Hab gerade Post OP 1g genommen und heute früh auch schon 500mg. Ich hoffe das die Nebenwirkungen nicht eintreten, denn große Alternativen habe ich nicht mehr.

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  4. Ich finde die Sache mit dem Novalgin sehr interessant. Uns wurde im Studium auch gesagt, dass es ein heikles Medikament ist (wegen der UAWs) und dass dies in der Schweiz wenig, wenn dann vor allem von deutschen Ärzten verschrieben wird.
    Lustig ist: Jetzt in der Apotheke sehe ich seeehr viele Novalgin Rezepte, und diese nicht nur von deutschen Ärzten. Vor allem Spitalaustrittsrezepte haben häufig Novalgin dabei (was sich ja mit Sandmännchens Aussage decken würde).
    Ich habe auch schon gehört, dass sie in der EU die Präparate mit Metamizol ausser Handel nehmen wollen, wegen der Nebenwirkungen.

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  5. Ich lese Deinen Blog sehr gerne, u.a. weil er manchmal die Unterschiede des schweizerischen und deutschen Apothekensystems aufzeigt.

    In Deutschland gilt, dass eine Apotheke jedes Medikament von einem Kunden zurücknehmen darf. Sie darf dem Kunden auch das bezahlte Geld erstatten (Kulanz und so). Was hier verboten ist, ist allein, dass diese Ware niemals mehr erneut in den Verkehr gebracht werden darf.

    Was mich daher etwas überrascht ist, dass es in der Schweiz anscheinend – wenn auch nur in Einzelfällen – erlaubt ist, von einem Kunden zurückgenommene Ware wieder in den Verkehr zu bringen. Da sie letztendlich mit der Abgabe an den Kunden Deinen Verantwortungsbereich verlassen haben, kann man als Apotheker realistisch dafür nicht mehr die Verantwortung übernehmen, selbst falls das ein zuverlässiger Kunde ist und die Temperaturen nicht hoch sind. Das Medikament war nicht mehr unter Deiner Kontrolle. Was der Kunde daheim damit angestellt hat, weiß man nicht. Es gibt genug Leute, die nach außen seriös auftreten, aber innerlich verdorben sind.
    Will sagen: Mich wundert, dass die erneute Abgabe eines Medikaments in der Schweiz legal ist – selbst mit dem von Dir genannten Dokumentationsaufwand.

    Ich gehe durchaus auch realistisch davon aus, dass auch einzelne deutsche Apotheken zurückgenommene Ware wieder erneut abgeben. Nur ist das hier halt illegal.

    Was mich rein betriebswirtschaftlich noch wundert: Du schreibst, dass Du einen Dokumentationsaufwand von 30 Minuten hast, damit Du die Ware wieder in den Verkehr bringen kannst. Diese 30 Minuten eines Apothekers dürften doch in der Schweiz etwa 30-40 Franken Kosten (inkl. Lohnnebenkosten) verursachen. Dem gegenüber steht ein Paracetamol im Gegenwert von etwa 1-2 Franken im Einkauf oder ein Novaminsulfon für etwa 6-8 Franken. Wäre es da nicht preiswerter, das Medikament aus Kulanz zurückzunehmen, dem Kunden das Geld zu erstatten und es anschließend in die Tonne zu werfen?
    (bei einem Virustatikum für 20.000 Euro würde ich ja aus betriebswirtschaftlicher Sichtweise durchaus verstehen, dass man sich die Mühe macht)

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    1. Du hast Recht :-o – der Arbeitsaufwand steht bei einem Dafalgan in keinem Verhältnis. Aber … bei einem Virustatikum würde ich mir das 3, nein, 4 mal überlegen, ob ich das überhaupt zurücknehme. Wenn das Dafalgan vielleicht nicht mehr 100% wirken sollte, ist das weniger relevant als wenn das Virusmittel nicht mehr 100% wirkt …

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      1. Das mit dem Virustatikum sehe ich aus pharmazeutischer Sicht durchaus genauso. Ich wollte eher drauf hinaus, dass es bei einem Hochpreiser „rentabler“ ist, die Ware wieder abzugeben.

        Und wie schon geschrieben: Auch deutsche Apotheken nehmen aus Kulanz sicherlich ein Arzneimittel mit nem geringen Preis zurück – alleine, um sich einen Stammkunden zu halten. Bei den seriösen Apotheken wandert das dann in die Tonne (zumindest sollte es das). Man nimmt ja aus Kulanz auch bereits angebrochene Kosmetikware zurück, wenn die Kundin das nicht „verträgt“ und versucht das dann entweder an die Firma zu retournieren oder macht alternativ einen Tester draus.

        Zum Stichwort „zurückgenommene Arzneimittel“ fällt mir halt immer der Kunde ein, der ein abschwellendes Nasenspray erwirbt, kurz vor die Apotheke geht, dann einmal in beide Nasenlöcher einschnieft und das dann eine Minute später retournieren möchte – natürlich unter der Versicherung, dass das Spray ungebraucht wäre. Ich hoffe, dass mir niemals ein Apotheker oder eine PTA ein Nasenspray verkauft, welches auch nur 5 Sekunden außerhalb der Apotheke war. ;-)

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    2. McCloud das stimmt nicht!
      Auch in Deutschland ist dies erlaubt, sowohl laut ApBetrO, als auch laut Rahmenvertrag § 6a und wird mit der Sonder PZN: 02567047 „Wiederabgabe von Arzneimitteln“ abgerechnet.
      Selbstverständlich erhält der zurückbringende Patient aber KEIN Geld zurück und bei der Wiederabgabe werden auch lediglich 5,80+19%, sowie die Zuzahlung des Patienten taxiert. Das FAM selber ist preislich genullt, denn es wurde ja bereits einmal von einer GKV gezahlt. Dafür gibt es keinen Kassenabschlag o. Herstellerrabatt – wäre ja auch noch schöner…..
      Voraussetzung ist auch hier laut ApBetrO §12, dass in solchen Einzelfallentscheidungen selbstverständlich auf Vollständigkeit, Chargenübereinstimmung etc geprüft und alles vollständig und unversehrt sein muss. Sinnesprüfung ist in dem Fall ausreichend. Bestehen nach all dem keine Zweifel, darf das FAM erneut abgegeben werden.

      Bei Privatpatienten die ihr Rezept noch nicht eingereicht haben, könnte man rein theoretisch eine Rückerstattung in Erwägung ziehen, bringt aber nichts, da die nächste Abgabe ja auf „0€“ läuft. Ich bin gerade nicht in der Apo und habe noch nie getestet was passiert wenn man diese PZN auf ein PKV Formular im PC eingibt und ob es da auch eine Regelung gibt und wie sich dass dann berechnen würde. Aber ich vermute mal dass das nur im Rahmenvertrag der GKV geht.

      Jedoch habe ich bisher nie erlebt dass das gemacht wurde, das Risiko ist viel zu hoch und der bürokratische Aufwand ebenso. Da die Patienten kein Geld zurück erhalten, ist es auch für die uninteressant, denn das ist ja der einzige Grund. Die verkaufen es dann lieber auf Facebook oder Ebay.
      Zudem eine Rücknahme von allem anderen als Tabletten und bei diesen eben auch nur für einen sehr kurzen Zeitraum und bei unempfindlichen WS bzgl der Lagerung etc wenn überhaupt denkbar wäre.
      Zwar nehme ich Dinge zurück, die die Apotheke nur 3min, bis zum Parkplatz verlassen haben, und derjenige von der Ehefrau zurückgeschickt wird, weil er das falsche mitgebracht hat, aber darüber nahezu nie.
      Ich würde nichtmal eine Bepanthen zurück nehmen die für 3 Stunden die Apo verlassen hat. Was weiß denn ich ob die solange im Auto in der Sonne gelegen hat und komplett hinüber ist, etc. und es lässt sich auch nicht mit einer Sinnesprüfung der verschlossenen Tube beurteilen. Dafür sind meine Fähigkeiten mit der Glaskugel nicht ausgereift genug.

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  6. sory leute, so selten ist das mit fast 2% nicht und ich bin selbst betroffen das die leukos und thrombos sich verabschieden spätestens nach 2 tagen und lustigerweise zu der zeit in einer universitätsklink gewesen und dort lief eine patientin mit mundschutz usw herum und sie hatte 0 leukos mehr dank dem metamizol…

    da bedankt man sich als patient natürlich wie berauschend toll metamizol ist, auf mehr als der hälfte der welt verboten sogar in den usa und die winken auch ma eben gift durch wenns geld zu scheffeln gibt

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    1. achso, und was medi rücknahmen angeht, ich hab bei antibiotika wo ich 1 tablette von ner großpackung diese zwar nicht in der apo wierder zurückgegeben aber es gibt viele hausärzte die sowas gerne nehmen und dem nächsten patient fragen ob er das möchte oder doch lieber ne neue packung aus der apotheke, zumal, man sieht an dem blister ob was manipuliert wurde und wie lang das zeug bereits draussen war, bei tropfen/sprays sieht das anders aus
      ne packung tavor im döschen (wie bescheuert ist die pharma da eigentlich das in döschen zum sozusagen aufeimal nehmen ohne herausdrücken zu verteilen) statt ner 50er nur ne 20er packung gegeben merkte das 1 minute nachdem ich raus war und in das döschen glotze und mich wunderte wo die anderen 30 sind, also zurück, da siegelbruch = totalschaden der apotheke aber ich bin dann zu nem arzt und hab einfach noch ne 20er auf rezept aufschreiben lassen und dann gemeint das sie diese ja noch hinten herustehen haben müssten mit siegelbruch :P haben sich dann sogar bedankt und die paar euros sinds kaum wert wieder an jemand abzugeben
      somit den schaden bzw verlust der apo wiederhergestellt obwohl mich keinerlei schuld betroffen hat

      nen alter hausarzt hatte regelrecht ne mini apotheke im büro, da war dann auch mal n 100 ml flasche mcp wo 3 tropfen fehlten dabei die ich bekam und er hat vorher gefragt ob ich lieber nen rezept möchte oder die von einer anderen patientin die es nicht vertragen hat nehm, klar hab ich genommen, weniger stress für mich und er weniger aufwand bzw auch weniger kosten im gesundheitssstem, die patientin kannte der arzt ja sowieso lange zeit und die hätte im traum nicht dran gedacht ihm die packung in die hand zu drücken wenn sie damit gespielt hätte aka was anderes reingefüllt hätte

      das ganze ist abe halt leider rechtlich nen schmaler grad vorallem in deutschland hier, ich seh es aber auch nicht ein das ordentliche ware im grunde in den gulli kommt

      andere spätere hausärztin hat mir auch mal antibiotika gegeben die waren alles noch original, so ne musterpackung aszithromycin für den hausarzt als „geschenk“ und als sie sah das sie set 2 monaten abgelaufen ist zod sie die zurück und ich sachte nur das es au 2 monate bei ner haltbarkeit von 3 jahren ja wohl jetzt nicht ankommen tut, also packung geschnappt, 5 euro gespart, die kk geld gespart und sie haben wie nagelneu frische gewirkt

      so genug sonst erzähl ich noch aus dem klinischen alltag aus dem ausland, da kräuselts wahrscheinlich den meisten dann da dort sowas regelrecht standart ist je nach land

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      1. Ärzte dürfen, zumindest in Deutschland, grundlegend keine solchen Packungen annehmen soweit mir bekannt ist. Denn hier kann keine Beurteilung erfolgen bzgl der Arzneimittelsicherheit und Qualität. Abgesehen davon dass ohnehin nur gewisse Musterpackungen mit maximaler Anzahl an Tabletten überhaupt vom Arzt an einen Patienten abgegeben werden dürfen.
        Je nach dem um was es sich dabei handelt, empfinde ich das allerdings auch nicht als ernsthaft problematisch oder verwerflich. Allerdings gibt es durchaus Arzneimittel mit denen das definitiv nicht geht und wie gesagt, der Arzt weiß nichtmal wie lange das Medikament im Besitz einer Privatperson war, wie es gelagert wurde etc. und in den meisten Fällen hat er eben auch keine Ahnung über die Empfindlichkeit des WS oder die Auswirkungen. Von daher ist das schon ein bisschen mit Vorsicht zu genießen, auch wenn ich die Intention verstehe und in der Theorie auch gut heiße.

        Aber man stelle sich nur mal vor eine Frau hört mit der Einnahme der Pille auf und bringt beim nächsten Besuch den Anbruch Ihrer 6 Monatspackung, in dem noch 3 Monate enthalten sind zum FA und dieser nimmt die tatsächlich an. Naaaa, wer würde die noch einnehmen wollen? Die Wahrscheinlichkeit, dass die Wirkung gravierend gemindert oder beeinträchtigt ist, bis sie an eine andere Person abgegeben ist, ist viel zu hoch!
        Ich finde ehrlich gesagt bei solchen Medikamenten bereits Musterpackungen in den Praxen definitiv nicht angebracht, da dort eben keine entsprechende Lagerung vorherrscht.
        Ich selber habe mal von einer FÄ 3 Musterpackungen einer Pille erhalten. Es war Sommer, die Praxisräume hatten keine Klima und es war warm genug als das ich mich auf das Ausziehen beinahe gefreut hätte. Die Packungen welche ich erhielt, lagen in einem kleinen Schränkchen im Fensterbereich der vollen Mittagssonne und entsprachen ungefähr meiner Körpertemperatur. Haltbar waren Sie immerhin noch, was bei Musterpackungen in Deutschland erfahrungsgemäß leider nicht die Regel ist. Ich habe echt mit mir gehadert und hätte ich Sie zur Verhütung verwenden wollen, hätte ich Sie garantiert nicht angerührt! Der FÄ war es nicht mal ansatzweise bewusst und wurde gar abgewunken.
        Lassen wir Mediziner Medizin praktizieren und Pharmazeuten Pharmazie, besser ist das.

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        1. „Lassen wir Mediziner Medizin praktizieren und Pharmazeuten Pharmazie, besser ist das.“

          Meine Praxisapo ist bestens temperaturüberwacht, die möchte ich auch auf keinen Fall missen. Das ist – neben dem Praxislabor – aus meiner Sicht eine der grossartigsten Errungenschaften des Schweizer Medizinsystems im Vergleich mit dem düütschen.

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