Von der schwarzen Liste und Rabeneltern

Der Patient, den ich in der Apotheke habe, bezahlt grummelnd die 150 Franken für seine Medikamente. Er muss – er hat zwar eine Krankenkasse, die die Leistungen übernimmt, nur meldet mir das System bei der Abfrage zurück, dass sie das bei ihm nicht macht. Er ist auf der schwarzen Liste. Offenbar weiss er das auch, mehr als genug Geld hat er auch dabei.

Wer die Prämien der Krankenkasse nicht bezahlt, landet auf der schwarzen Liste die einige Kantone führen. Ich sehe das wenig, da unserer Kanton das nicht macht, aber der Patient stammt aus einem anderen Kanton.

Das Vorgehen ist nicht ganz so einfach: Die Krankenkasse mahnt die ausstehenden Prämien und Rechnungen bei ihrem Kunden. Klappt das nicht und helfen auch Versuche wie das Anbieten von Ratenzahlung etc. nichts, dann melden die Kassen das dem Kanton. Der versucht sein Glück selber nochmal beim Patienten und bietet auch die Sozialdienste auf – denn ansonsten muss er (und damit die Steuerzahler) für ausstehende Rechnungen aufkommen. Erst wenn das alles nicht fruchtet, landet man auf der schwarzen Liste.

Was bedeutet das?

Das bedeutet, dass beim Arzt nur noch Notfallbehandlungen durchgeführt werden.

In der Apotheke meldet mir die Krankenkasse in so einem Fall zurück: „TP von KK abgelehnt, nur TG“, (Ausgeschrieben: Tiers payant von der Krankenkasse abgelehnt, nur noch Tiers garant). Das bedeutet: der Patient muss seine Medikamente in der Apotheke selber zahlen, denn die Kasse zahlt uns das nicht – und an den Kanton kann ich keine Rechnung ausstellen. Die Ausnahme (was von der Krankenkasse bezahlt wird) sind vielleicht noch Notfallmedikamente … und da ist die Definition gar nicht eindeutig. Im Prinzip nur das, damit der Patient nicht auf der Stelle tot umfällt. Dazu gehören aber keine Schmerzmittel, Beruhigungsmittel … und selbst Antidiabetika nicht. Was dann? Das ist unklar.

Offenbar sind gewisse Kassen auch der Meinung, dass HIV Medikamente nicht dazu gehören – mit dem Ergebnis, dass schon jemand gestorben ist. Das ist hart. Undenkbar in der Schweiz, sollte man meinen.

Trotzdem … finde ich die schwarze Liste grundsätzlich okay. Wenn vorher alles unternommen wurde. Es ist praktisch die letzte und einzige Möglichkeit und Konsequenz für jemanden der zahlungsunwillig ist. Denn die Krankenkasse kann ihren Kunden nicht künden: Dadurch dass die Krankenkasse in der Schweiz obligatorisch ist, bleibt man versichert, selbst wenn man seine Prämien nicht mehr bezahlt. Die Krankenkasse (Grundversicherung) muss jeden aufnehmen und versichern (und Leistungen bezahlen).

Es gibt aber einen Fall, bei dem ich finde, dass eine bessere Lösung gesucht werden muss. Anscheinend gibt es Jugendliche / junge Menschen, die (selber unverschuldet) auf der schwarzen Liste sind und wegen der ausstehenden Prämien Schulden in ziemlicher Höhe haben. Der Grund ist, dass ihre Eltern deren Krankenkassenprämien nicht gezahlt haben. Man bleibt eben trotzdem versichert, aber mit 18 „erben“ diese Teenies dann die Krankenkassenschulden … und damit den Platz auf der schwarzen Liste. Vorher haben sie davon vielleicht nicht mal etwas erfahren, da alles via die Eltern läuft. Und die Krankenkasse wechseln können sie auch nicht bis die Schulden bezahlt sind. :-(

40 Kommentare zu „Von der schwarzen Liste und Rabeneltern

  1. Das ist hier in Deutschland ausnahmsweise deutlich besser gelöst als bei Euch in der Schweiz. Hierzulande KANN ein angestellter Arbeitnehmer seine Prämien nämlich NICHT nicht bezahlen, selbst falls er das möchte.

    Bei einem angestellten Arbeitnehmer werden die Krankenkassenbeiträge nämlich gleich vom Lohn abgezogen. Der Arbeitgeber trägt dafür Sorge, dass er dem Arbeitnehmer nur den um die Krankenkassenbeiträge gekürzten Lohn überweist.
    Bei Privatversicherten gilt das nicht. Da diese aber gut bis sehr gut verdienen, kommen die eher weniger in Zahlungsverzug bei der Krankenkasse.
    Bei Selbstständigen gilt das ebenfalls nicht. Diese müssen ebenfalls ihre Beiträge in die freiwillige gesetzliche Versicherung oder an die Privatversicherung zahlen.

    Aber für den Normalo-Arbeitnehmer (auch für die etwas weniger intelligenten Personen) gilt das. Das ist eine gute Sache, dass man seine Krankenkassenbeiträge nicht – und wenn auch nur kurzzeitig – auf dem eigenen Konto hat.

    Abgesehen davon: Eines der dümmsten Dinge, die man machen kann, ist, seine Krankenversicherung nicht zu bezahlen. Eine unvorhergesehene Erkrankung kann einen schnell treffen und kann existenzbedrohend sein.

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    1. Bei manchen wäre das tatsächlich besser. Und es sind in einigen Städten Bestrebungen in die Richtung im Gang … allerdings nicht überall. Ob es das wirklich bringt?

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      1. Das war ja mal angedacht – zumindest für die Unter-25-jährigen.

        Ich habe vor 2 Jahren mal eine Statistik gelesen, dass in der Schweiz unbezahlte Arztrechnungen in der Gruppe der 18-30jährigen tatsächlich der häufigste Betreibungsgrund sind.

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    2. An sich richtig, jedoch möchte ich eins korrigieren: nicht jeder Privatversicherte verdient gut. Selbständige müssen sich privat versichern und die haben nicht immer Einnahmen.
      Da kann man im Falle der Berufsunfähigkeit ganz böse auf die Nase fallen. Muss ich selber in der Familie mit ansehen. Zumal man dann durch sämtliche (sozialen) Auffangnetze fällt.

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      1. In Deutschland müssen sich Selbständige keineswegs privat versichern. Sie können auch gesetzlich versichert bleiben.
        Natürlich verdient nicht jeder Selbständige gut, aber ich finde auch eine Selbständigkeit muss man mit Weitsicht betreiben. Sprich: Wenn ich mir elementare Dinge wie eine Krankenversicherung (und private Rentenversicherung sowie Berufsunfähigkeitsversicherung), nicht leisten kann, sollte man sich der Überlegung stellen, ob man die Selbständigkeit nicht für eine angestellte Tätigkeit aufgibt, die diese Absicherungen wenigstens im Mindestmaß bietet. Ist hier nicht das Thema, ich weiß, aber ich bin auch seit 15 Jahren selbständig und habe diese Fragen stets im Blick. Und ich bin immer sehr… sagen wir irritiert… wenn man über arme Selbständige hört, die keine Versicherungen welcher Art auch immer haben und sich dann wundern, wenn sie im Krankheitsfall vor dem Nichts stehen. Das weiß man als Selbständiger von der ersten Sekunde der Selbständigkeit an und muss entsprechend handeln.

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  2. Die Sozialämter hier in der Schweiz schauen sehr pingelig darauf, dass ihre „Kunden“ kranken- und unfallversichert sind. Denn sämtlicher Gesundheitskosten gehören zu den Sozialhilfeleistungen.

    Armut gehört gerade nicht zu den Gründen, die dazu führen, dass man auf die schwarze Liste rutscht.

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      1. Das Geld wird halt lieber für andere Dinge ausgegeben, meistens unnütze. Ich habe es schon öfters erlebt, dass sich Patienten mit dem Rückforderungsbeleg meiner Rechnung das Geld von der Krankenkasse geholt und dieses dann für etwas anderes ausgegeben haben, anstatt es mir zu geben. Da gibt es oft nicht das kleinste Bisschen Unrechtsbewusstsein. Obgleich das – streng genommen – den Straftatbestand der Unterschlagung erfüllt.

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        1. Moment, ich bin gerade nicht sicher, ob ich das verstehe.
          Das Geld wird den Patienten ausgezahlt, damit die das der Apotheke bringen? Das ist aber SEHR gutgläubig.

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          1. Also ich bezahle die Arztrechnung, und sende erst nachher den Rückforderungsbeleg der Krankenkasse…
            Bei der Apotheke zahlt man auf der Stelle, kann aber einen Teil der Medikamentenkosten bei der Krankenkassen zurückholen.

            Habe bis jetzt noch nicht davon gehört, dass man bei einer Apo die Medis auf Rechnung beziehen kann.

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            1. „Also ich bezahle die Arztrechnung, und sende erst nachher den Rückforderungsbeleg der Krankenkasse…“

              Du weisst ja auch, was sich gehört… :)

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          2. „Das Geld wird den Patienten ausgezahlt, damit die das der Apotheke bringen?“

            Nö, dem behandelnden Arzt. Die Apos rechnen direkt wahlweise mit dem Patienten oder seiner Kasse ab.

            „Das ist aber SEHR gutgläubig.“

            Gut bemerkt.

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            1. Okay, dann verstehe ich etwas an Deinen Aussagen nicht.
              Wer bezahlt wann was (nicht)? Und warum schadet Dir das bzw warum sollten sie es Dir geben?

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            2. @Nickel:
              ich versuche es etwas klarer zu schreiben.
              Der Patient geht zum Arzt. Der Arzt schreibt für den Besuch eine Arztrechnung. Diese schickt er dem Patienten.
              Der Patient sollte diese Rechnung nun bezahlen und dann das Geld von der Krankenkasse zurückfordern.
              Nun machen das manche Schlaumeier anders und gehen mit der Rechnung das zur Krankenkasse „zurückfordern“ noch BEVOR sie die Arztrechnung überhaupt bezahlt haben. Und zahlen das auch später nicht.
              Es gibt aber inzwischen Ärzte, die das direkt mit der Krankenkasse abrechnen können. Die kann dann gegebenenfalls das Geld (oder ein Teil davon) vom Patienten zurückholen, wenn sie Leistungen mal nicht übernimmt.

              @turtle/David: Die meisten Apotheken (würde ich sagen) stellen heute aus genau dem Grund keine Rechnungen mehr. Es gibt so Schlaumeier wie oben auch bei uns und auch Forderungsabtretungen an die Krankenkasse (wie bei der Assura) sind ein Risiko, wenn der Patient die Prämien dort nicht mehr bezahlt …

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            3. @ Pharmama:

              „Es gibt aber inzwischen Ärzte, die das direkt mit der Krankenkasse abrechnen können.“

              Geht aber nicht mit allen Kassen. Ich habe diese Umstellung vor 5 Jahren gemacht, weil ich zuvor jede 4. Rechnung (!) mindestens 1x mahnen musste. Das war eine Menge Arbeit und ging auch ins Geld. Und am Ende bin ich trotzdem auf vielen Rechnungen sitzengeblieben.

              Ich bin damals zu „MediData“ gewechselt, die haben aber leider nur mit ca. 80% der Kassen Verträge. So bleibt immer noch eine Reihe von Patienten, mit denen ich direkt abrechnen muss. Und natürlich diejenigen, bei denen eine Abrechnung mit Kasse zwar möglich wäre, die das aber (z.B. wegen hoher Franchise) nicht wollen. Diese Option erlaube ich allerdings nur noch zuverlässigen Zahlern.

              „Die kann dann gegebenenfalls das Geld (oder ein Teil davon) vom Patienten zurückholen, wenn sie Leistungen mal nicht übernimmt.“

              Nee, wenn eine Kasse Leistungen nicht übernimmt, weil ein Patient mit Beiträgen in Rückstand ist, gucke ich am Ende doch in die Röhre. Es gibt zwar Online-Abfrage-Systeme für die Bonität von Patienten, aber die sind leider sauteuer und rentieren sich nicht. So muss ich schlussendlich dann doch immer wieder die eine oder andere Rechnung abschreiben.

              Ist aber bei weitem nicht so schlimm wie vor der Umstellung. In den ersten zweieinhalb Jahren (also vor dem Wechsel auf Abrechnung mit den KKn) sind bei mir Rechnungen in Höhe von gut 8’000 Franken aufgelaufen, für die ich wohl niemals Geld sehen werde. In den anschliessenden 5 Jahren im neuen System waren es nicht einmal 3’000 Franken. Die Umstellung lohnt sich also wirklich.

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  3. Ich denke McCloud sieht die Situation in Deutschland ein bisserl zu positiv. Für die Arbeitnehmer stimmt es.

    Aber Selbständige sind nicht nur Ärzte, große Unternehmer etc.
    Es gibt zigtausend kleine Solo-Selbständige in Handwerk und Dienstleistung, die sich eine Krankenversicherung schlicht nicht leisten können (bei schlechter Auftagslage, Zahlungsausfällen, Krankheit…) oder aus diesem Grund trotz Plicht erst gar keine Krankenversicherung abschließen.

    Dass in CH junge Erwachsene mit Ihrem 18. Geburtstag einen Berg Schulden als Geschenk bekommen können, finde ich skandalös. Diese Forderungen sollten bei den Eltern verbleiben.

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    1. Schulden zu erben ist wirklich unfair. Zumal durch diese Notfallversorgung ja auch die Gefahr entsteht,dass Prophylaxe und eine kostengünstige Behandlung am Beginn eines Erkrankusprozesses unmöglich werden. Das muss dann zu den Schulden als persönlicher Beitrag noch dazu gerechnet werden.
      In Deutschland kenne ich viele Selbstständige,die sich wenig Urlaub gönnen und schon gar keinen Krankheitsausfall. Da werden lieber Medis genommen und die eigene Gesundheit strapaziert. Auch Muttetschutz ist eine große finanzielle Hürde und wird deshalb häufig nicht oder verkürzt wahrgenommen. Ganz zu schweigen von Elternzeit. Selbständigkeit braucht Mut und gute Auftragslage mit wenig säumigen Kunden.
      Auch im Kindertherapiebereich wünsche ich mir oft mehr Möglichkeiten,dort wird immer mehr gekürzt. Schade,hier geht es um die Zukunft.
      Dennoch gehört das System in Deutschland zu einem der sicheren – mit viel Potential nach oben .

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    2. Ich wollte nicht schreiben, dass das System perfekt ist. Natürlich gibt es auch geringverdienende Handwerker, die fatalerweise anfangen, an der Krankenversicherung zu sparen und diese extrem wichtige Versicherung nicht abschließen. Der Mindestbeitrag für eine freiwillige gesetzliche Versicherung (Kranken- und Pflegeversicherung) für Selbstständige liegt derzeit bei 380 Euro (Private Versicherungen sind in jungen Jahren drunter).

      Ich meinte eher den Personenkreis, der etwas weniger intelligent ist. Also den Typ Person, der denkt: „Was brauche ich eine Krankenversicherung, wenn ich mich doch dafür ein IPhone kaufen könnte!?“ Für diesen Typ ist es ganz gut, dass dieser das Geld niemals auf seinem Konto sieht, sondern der Arbeitgeber den Betrag vorher abzieht und an die gesetzliche Krankenkasse überweist.

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  4. Ich war mal versehentlich aus der Krankenversicherung gerutscht.
    Ich weiß ehrlich gesagt immer noch nicht, was damals schief gelaufen ist, aber beim Wechsel vom Status „Student“ zum Status „Angestellter“ (als Vollzeit-Kraft an einer Uni, also nichts „halbseidenes“) passierte es.
    Ich erfuhr davon zum Glück, als ich zu einer Vorsorgeuntersuchung wollte. Die war dann erst mal ausgefallen, aber so wusste ich, dass ich mich wohl kümmern muss :)

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    1. Das ist auch so eine Sache… da kann man sich nur fragen: Ist das denn eigentlich legal? Ich meine, bevor die Jugendlichen volljährig werden, haben sie rein theoretisch irgendwelche Möglichkeiten einzusehen, ob ihre Krankenkassenbeiträge bezahlt werden? Falls sie wüssten, dass ihre Eltern die nicht zahlen, gäbe es überhaupt eine rechtliche Möglichkeit sich da zu wehren? Nur so aus Neugierde… die Meisten, die das betrifft, werden sicherlich bis zu ihrem 18. Geburtstag nicht ahnen, dass da eine Menge Ärger auf sie zu kommt, aber der ein oder andere kriegt das vielleicht schon vorher spitz. Gäbe es denn irgendwie die Möglichkeit, die mit dem 18. Geburtstag kommende Katastrophe abzuwenden?

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  5. Was mich – aus Interesse – als Deutscher zu der Nummer mit den Kindern, die in der Schweiz mit Schulden in das Versicherungssystem starten, interessieren würde: Kann man den Personenkreis irgendwie eingrenzen, bei denen sowas passiert? Passiert sowas eher bei Familien, die auch ansonsten sozial als „schwierig“ zu werten sind (ich bitte gleichzeitig um Entschuldigung für die Formulierung) oder trifft das in der Realität auch den normalen Geringverdiener (also beispielsweise die geringverdienende und geschiedene Reinigungskraft, die sich um ihre Kinder vorbildhaft kümmert)?

    Hier in Deutschland sind Kinder bis zur Arbeitsaufnahme bei den Eltern oder dem Elter mitversichert. Eltern zahlen hier für die Krankenversicherung ihrer Kinder nichts extra. Ich selbst war als Student bis zum Ende meines Studiums über meine Eltern krankenversichert. Gilt hier bis max. zum 27. Lebensjahr im Falle eines Erststudiums.

    Ich finde das ebenfalls schon krass, wenn man mit 18 Jahren mit Schulden in das Krankenversicherungssystem einsteigt; daher die Frage.

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    1. Darüber habe ich leider keine sichere Info. Kinder sind zwar nicht gratis mitversichert bei den Eltern, man bezahlt aber schon einiges weniger, bekommt Prämienverbilligungen etc.
      Ich denke, dass Du mit deiner Vermutung recht hast, dass die Eltern, die ihren Kindern da die Prämienschulden vererben schon eher die sind, die auch sonst nicht mit Geld umgehen können. Das gibt dann auch für die Kinder einen tollen Start ins Erwachsenenleben. :(

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    2. Nach https://www.watson.ch/Schweiz/Gesellschaft%20&%20Politik/754117992-30%E2%80%98000-Menschen-stehen-auf-einer-schwarzen-Liste–weil-sie-die-KK-Pr%C3%A4mien-nicht-zahlen sind es eher ältere Leute. Und Leute, die mit Behördenkram (etwa Steuererklärung ausfüllen) sowieso überfordert sind.

      Die Krankenkassen sehen diese Schwarzen Listen gar nicht gerne – weil sie einen Mehraufwand verursachen. Nur im Kanton Solothurn habe man gute Erfahrungen gemacht, weil die Staatskasse auch 85% der Verluste übernimmt…

      Laut diesem Artikel waren Ende 2017 etwa 30’000 Leute auf der Schwarzen Liste. Und ein Drittel davon stammt aus dem Kanton Aargau. Die Kantone setzen diese Listen auch sehr unterschiedlich um.

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    3. Die Familienversicherung gilt leider nur noch bis zum vollendeten 25. Lebensjahr.
      Die studentische freiwillige Versicherung, in die man gezwungen wird, weswegen ich den Zusatz „freiwillig“ so…drollig finde, gilt nur bis zum vollendeten 30. Lebensjahr. Danach kostet das 100€ im Monat mehr. Aber man hat mit 30 ja auch magischerweise viel mehr Geld auf dem Konto, auch als Student, da ist das schon fair.

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      1. Genau wie die Beiträge bei einer BAföG-Erhöhung steigen. Weil ja auch jeder Student BAföG bekommt und durch diese Erhöhung automatisch mehr Geld hat…

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        1. Ja stimmt, das hat mich auch immer sehr genervt. Ich sag ja, es ist ein total enges Raster, das angelegt wird und wenn man da durchfällt (was nicht wenige Studierende sein können) ist man echt angearscht.

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        2. Wobei man sich beim Ende der Studentenversicherung noch ein paar Jahre Aufschub ausbedingen kann, wenn man z.B. die späte Studiumsaufnahme wg. NC/ZVS darlegen kann.

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      2. Man sollte vielleicht einfach mit 30 nicht mehr Student sein. Es gibt wahrscheinlich nur wenige Studiengänge, bei denen wir über eine Regelstudienzeit von mehr als 5-6 Jahre reden. Es sind also durchaus noch 4-5 Jahre „Luft“ zwischen Schulende und Erreichen des Endes der studentischen Versicherung, die man für eine vorherige Ausbildung, Praktika, Nebenjob, Auslandssemester oder einfach nur durch notwendige Prüfungswiederholungen und überfüllte Kurse etc. „nutzen“ kann.
        Aber selbst, wenn man da noch 1-2 Semester rein rutscht, dann ist das eine überschaubare Belastung.
        Wer für sein Leben andere Prioritäten setzt als ein (halbwegs) zügiges Studium oder dieses „erst“ im späteren Verlauf im Rahmen des 2. Bildungsweges beginnen möchte, muss sich in der Regel eh mehr Gedanken um die finanzielle Seite machen,

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        1. „Man sollte vielleicht einfach mit 30 nicht mehr Student sein.“

          Was für ein kurzsichtiger, privilegierter Kommentar. Es gibt so viele Gründe, mit 30 und auch danach noch zu studieren.

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          1. „Es gibt so viele Gründe, mit 30 und auch danach noch zu studieren.“

            Zum Beispiel, dass man erstmal eine Ausbildung und dann vielleicht sogar erst auf dem 2. Bildungsweg Matura gemacht hat. So wie meine scheidende MPA: die beginnt nämlich mit mittlerweile 27 Jahren im September ein Studium an der FH Luzern, welches – als Teilzeitstudium (sie muss nämlich nebenbei immer noch 2 Tage die Woche arbeiten, um das Studium finanzieren zu können, etwas was die Hochschule glücklicherweise anbietet) – 4.5 Jahre dauern wird. Da wird sie bei Abschluss fast 32 sein.

            Als ich seinerzeit mit dem Medizinstudium begann, hatte ich in meiner „Präp-Gruppe“ (i.e. der Anatomiekurs an der Leiche) zwei gelernte Krankenschwestern, die bei Studienbeginn 32 und 35 Jahre alt waren. NIcht jeder Lebensweg ist halt so geradlinig, dass man mit 30 schon lange mit dem Studium fertig ist.

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            1. Richtig. Ich habe auch erst eine Ausbildung gemacht und wurde während eines Studiums danach so krank, dass ich durch die Prüfungen fiel. Es half nichts.
              Dadurch bekomme ich schonmal kein BaföG mehr. Und dann war ich schwanger plus Elternzeit. Das verzögert auch noch einmal ungemein. Und so studiere ich eben mit 30 noch. Warum auch nicht, wenn ich dazu fähig bin? Warum sollte ich weniger aus meinem Leben machen, weil ein paar Leute meinen, „mit 30 solle man vielleicht einfach nicht mehr studieren“?

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            2. BTW „überschaubare Belastung“
              Leider nein. Ich bekomme 650€ Studienkredit, davon gehen die Zinsen ab, dann Miete von 450€ – WG mit Baby ist nicht – und die Versicherung nach der studentischen kostet knapp 200€. Überschaubar? Das ist 1/3 dessen, was ich habe, was ohnehin nicht reicht.

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