CBD in der Apotheke gesucht

Aus aktuellem Anlass bin ich auf der Suche nach einem „vernünftigen“ Produkt mit CBD für eine interessierte Kundin. CBD = Cannabidiol ist ein Wirkstoff aus Cannabis, der auch vermehrt in den Medien kommt.

Momentan sehe ich noch nicht so Nachfrage in der Apotheke, auch da wir genug Shops in der Umgebung haben, die das verkaufen. Von denen will ich das aber nicht unbedingt beziehen.

Auf der Suche bin ich über ein Werbe-mail eines Herstellers von Hanföl mit CBD gestolpert, das wir in der Apotheke erhalten haben. Er schreibt darin von kontrollierter Herstellung und CBD Gehalt etc., zählt die Anwendungsmöglichkeiten auf (bei Schmerzen, Krämpfen … medizinische Indikationen / siehe auch Bild unten) und hängt sogar ein paar „Studien“ an. Er schreibt davon, dass sein Produkt in der ganzen EU als Nahrungsergänzungsmittel zugelassen sei und dass man für die Schweiz extra ein neues Label machen musste … Gleichzeitig wird aber im mail erwähnt, dass sein Mittel in der Schweiz keine Zulassung hat, auch nicht als Nahrungsergänzung … und ganz klein steht noch irgendwo geschrieben, dass das Hanföl nur zum auftragen zugelassen ist.

Kann ich nicht brauchen.

Die rechtliche Situation scheint etwas kompliziert zu sein. Davon im nächsten Artikel mehr.

cbdQuelle Bild: hempworx

20 Kommentare zu „CBD in der Apotheke gesucht

    1. Panakeia, natürlich. Aber bei denen steht, dass sie bei einer Bestellung von CBD Tropfen ein Rezept wollen und ein Beschrieb, für was es angewendet wird. Das habe ich (momentan) beides nicht … und es ist auch nicht nötig dafür.

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  1. zählt die Anwendungsmöglichkeiten auf (bei Schmerzen, Krämpfen … medizinische Indikationen / siehe auch Bild unten) sowie dass sein Produkt in der ganzen EU als Nahrungsergänzungsmittel zugelassen sei

    In D nennt sich das schlicht und ergreifend „Verstoß gegen Heilmittelwerbegesetz (HWG)“, explisitz §3 Unzulässig ist eine irreführende Werbung. Eine Irreführung liegt insbesondere dann vor, 1. wenn Arzneimitteln, Medizinprodukten, Verfahren, Behandlungen, Gegenständen oder anderen Mitteln eine therapeutische Wirksamkeit oder Wirkungen beigelegt werden, die sie nicht haben, […]. Des weiteren steht irgendwo, dass bei Nahrungsergänzungsmitteln überhaupt gar keine Indikation angegeben werden darf.

    …und ganz klein steht noch irgendwo geschrieben, dass das Hanföl nur zum auftragen zugelassen ist.
    Vielleicht zieht es ja durch die Haut ein und wirkt auf diese Weise. Vielleicht wurde ja von der Herstellerfirma noch ein undeklarierter „Wirkstoff-Schlepper“ dem Öl beigefügt – jener, der in Reinform sehr unangehm riecht (Fachkreise sollten jetzt wissen, was ich meine). Oder aber die Firma geht davon aus, dass alle Patienten das Zeug sowieso Off-Label-benützen.

    Erinnert mich aber irgendwie an die Hanföl-Werbung von dem Müslihersteller, der durch die wiederholte Nennung seines Namens im Werbespot einfach nur noch nervig ist. Seit ich jeden Morgen einen Löffel vom …Hanföl nehme, gehts mir nur noch gut! Ich dachte damals, die haben den Hanft nicht ausgepresst für die Werbung sondern geraucht…

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    1. Das steht natürlich alles nur in dem Werbemail … auf der Packung darf das aus den von dir erwähnten Gründen nicht stehen. Aber wenn das dann nicht zum einnehmen ist (oder draufsteht nur äusserlich) ist das auch nichts, was ich brauchen kann.

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    1. Oh, der Helge 😄 Aber wir reden ja hier auch von CBD, zwar auch Cannabinoid, aber ohne psychische Wirkung (?) und sogar dämpfend wirkend auf THC …

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      1. „ohne psychische Wirkung (?) und sogar dämpfend wirkend“

        Und hilft prima bei Tinnitus und Menstruationsschmerzen.

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  2. Sehr geehrte Damen und Herren

    Zum Thema CBD, empfehle ich Ihnen die Seite Cannabinoidie in der Medizin Auch für andere suchtmedizinische Themen ist die Seite Praxis Suchtmedizin Schweiz sehr empfehlenswert ;—).

    Herzlich Roger Mäder

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    1. Danke vielmals! Das ist was ich suche, es ist sogar bei unserem Grossisten bestellbar. (Mit dem Namen nicht einfach zu finden). Das einzige, was ich mich dabei noch frage ist, wie das zugelassen ist. Kaum als Chemikalie … auch wenn da auf der Packung so ein rotumrandetes Chemikalien-Icon drauf ist … da steht kein Symbol drin. Im Computersystem der Apotheke sind die als Artikelgruppe „Medikamente“ drin? Im Gegensatz zu den Phytopharma, die als Nahrungsergänzungsmittel gelistet sind. Kurios

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  3. Bist du fündig geworden Pharmama?
    Soweit ich weiss hat z.B. Phytopharma das neu im Sortiment (Tabletten sicher, Öl bin ich nicht ganz sicher).
    Und die Firma Parsenn hat meines Wissens auch etwas davon im Sortiment. Wie die Qualität da ist weiss ich allerdings nicht. Bei uns ist das noch nicht so aktuell.

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    1. Phytopharma macht Kapseln mit CBD. das ist schon mal gut, mein Kunde will / bräuchte aber Öl. Ist dann auch einfacher, wenig zu nehmen. Und Parsenn vertreibt die Produkte von swisscannabis … das sind doch die, die mit der „Hanfapotheke“ so gross dafür Werbung gemacht haben … mit dem „Apotheke“ im Namen die medizinische Anwendung mehr als andeutend. Die mussten dann später arg zurückkrebsen, jetzt heissen sie glaub nur noch Hanftheke. … irgendwie will ich die deshalb nicht unterstützen – und die Parsenn vertreibt, wie ich das sehe auch nur einige der Körperpflegeprodukte (Cremen) mit Cannabis/CBD.

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      1. Das mit Parsenn / swisscannabis und der Hanf(apo)theke wusste ich nicht. In dem Fall sind die mir auch eher unsympathisch.
        Der Aussendienst von Parsenn hat mir das letzte mal die Kosmetiklinie gezeigt, ich meinte aber, die hätten zusätzlich auch Tropfen zum Einnehmen mit verschiedenem % Gehalt (vielleicht aus einer anderen Linie?). Habe es aber auf die Schnelle weder auf der Homepage noch bei uns im System gefunden, sorry.
        Aber ich sehe, du bist fündig geworden! :)

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  4. Ich habe letztens über meine Frau (Apothekerin in einer öffentlichen Apotheke) einen sehr interessanten Vortrag über medizinisches Cannabis besucht.

    Zu dem Satz, dass CBD in der EU als Nahrungsergänzungsmittel zugelassen sei: CBD unterliegt in Deutschland zwar nicht der BTM-Gesetzgebung; es ist aber DEFINITIV verschreibungspflichtig. Quelle findest Du hier (Arzneimittelverschreibungsverordnung; im Anhang 1; suche „Cannabidiol“; alle Substanzen in Anlage 1 sind verschreibungspflichtig): https://www.gesetze-im-internet.de/amvv/BJNR363210005.html

    Will sagen: In Deutschland macht man sich als Apotheker durch die Abgabe CBD-haltiger Nahrungsergänzungsmittel ohne Rezept definitiv strafbar.

    Ich will betonen, dass ich nicht von THC bzw. Dronabinol rede: Das unterliegt neben der Verschreibungspflicht zusätzlich noch der BTM-Gesetzgebung.

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      1. Oben wurde von einigen Personen die Firma Phytopharma genannt. Phytopharma sitzt in Österreich. Die österreichische Gesetzgebung bzgl CBD kann von der deutschen Gesetzgebung abweichen. Das weiß ich nicht und kann das daher auch nicht beurteilen.

        Für Deutschland bin ich mir aufgrund des Blicks in die Verschreibungsverordnung sicher: CBD ist in Deutschland verschreibungspflichtig (aber kein Betäubungsmittel). Der Referent hatte genannt, dass das seit etwa einem Jahr so der Fall wäre. Es gäbe derzeit auch kein Arzneimittel mit CBD im Handel (Stand 01/2018). Da das in einer gesetzlichen Verordnung gefasst ist, gilt das auch automatisch für alle Produkte, die potentiell als Nahrungsergänzungsmittel/Lebensmittel durch den Großhandel erwerblich sind und die CBD enthalten.

        Die Schweiz hat aber aufgrund ihres Sonderstatus (=Neutralität) und aufgrund der SwissMedic ihre eigene Gesetzgebung. Pharmama, schau mal nach, was bei Euch dort gesetzlich für CBD definiert ist.

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  5. Das CBD von Parsenn ist geschmacklich wesentlich besser als das von Medropharm. Aber nicht über den Grossisten zu beziehen, aber schätzungsweise direkt bei der Firma, AD oder Parsenn Drogerie. Ist aber auch ziemlich teuer. Erhältlich in 5%, 10% und 15% schwach vom Geschmack.
    Das Medropharm gibt es in 4% und 5.25% jedoch sehr intensiver Hanfgeschmack.
    Hanf gegen Krämpfen ist ja auch im neuen Biottasaft, da scheint es wohl Erfahrungen zu geben.

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