Das Problem mit den ausländischen Medikamenten …

Der Herr, der seine Medikamente so wie’s aussieht hauptsächlich im Ausland bezieht steht wieder mit einem Problem bei mir in der Apotheke. Er ist übrigens kein Online-Apotheken-Kunde, nein, er geht nur hauptsächlich in seinen (häufigen) Ferien in der Türkei zum dortigen Arzt und kauft die Medikamente dann dort. Ja – kann jeder halten, wie er will. Nur hat er gelegentlich auch ausserhalb der Ferien akute gesundheitliche Probleme – und das sollen dann immer wir möglichst gleich richten, denn einen Hausarzt hier hat er nicht.

Heute kommt er mit einem kleinen Fläschchen und erklärt, dass er das gegen Ohrenschmerzen hat und dass er gerne so eines kaufen möchte. Das Fläschchen ist nicht von hier – aber ich kann ausser dem Namen erkennen, dass es Augentropfen sind mit Antibiotium und Cortison. Garantiert rezeptpflichtig … wenn es die Kombination hier genau so überhaupt gibt.

Ich versuche ihm das zu erklären:

„Das sind antibiotikahaltige Augentropfen …“

„Ohrentropfen!“

„Nein es sind tatsächlich Augentropfen, sehen Sie, das steht da drauf.“

„Aber der Arzt hat mir gesagt, das ist für die Ohren!“

„Das kann schon sein, da habe ich auch hier schon gesehen, dass Augentropfen für die Ohren angewendet werden. Jedenfalls enthält es ein Antibiotikum und Cortison – die sind demnach rezeptpflichtig in der Schweiz …“

„In der Türkei habe ich das ohne Rezept bekommen!“

„Ja – und hier in der Schweiz brauchen Sie eines dafür – selbst wenn ich etwas in der gleichen Kombination finden wür …“

„Ja, geben Sie mir einfach ähnliche Ohrentropfen!“

„Ich kann Ihnen nur welche mit desinfizierender Wirkung und lokalem Schmerzmittel geben, keine mit Antibiotika.“

„Aber ich will wieder diese hier!“

„Und die kann ich ihnen nicht geben, selbst wenn es sie so in der Schweiz gäbe – was sie nicht tun.“

„Soll ich denn die einfach weiternehmen?“

Ich schaue das Fläschchen misstrauisch an. „Wie lange nehmen Sie die denn schon?“

„Ah, schon ein paar Wochen. Aber nicht durchgehend.“

„Und sie haben Ohrenschmerzen?“

„Ja, gelegentlich wieder ein bisschen.“

„Dann würde ich die nicht mehr benutzen und gehen Sie doch bitte zum Arzt, das abklären zu lassen.“

„Aber ich habe hier keinen Arzt.“

„Dann zeigen Sie es in einer walk-in-Klinik oder Sie gehen ins Spital?“

„Könnten Sie mir nicht einfach Ohrentropfen geben? Sie sind doch eine Apotheke!“

„Ich fände es besser, wenn Sie das einem Arzt zeigen gehen. Wenn Sie das schon so lange haben und das mit den Tropfen hier nicht wirklich weggegangen ist, dann nützen die, die ich habe wohl nicht genu …“

„Geben Sie mir einfach etwas!“

Ja gut. Ich habe ihm dann freiverkäufliche, desinfizierende Ohrentropfen verkauft.

So im Nachhinein … ich hätte ihm auch freiverkäufliche desinfizierende Augentropfen für die Ohren verkaufen können, wenn er schon das wollte …

9 Kommentare zu „Das Problem mit den ausländischen Medikamenten …

  1. Es gibt tatsächliche Augentropfen, welche für bestimmte Gehörgangsprobleme angewendet werden können. Nachdem sich ein Ohrenarzt das ganze angeschaut hat, natürlich.

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  2. Antibiotika – die erhält man auch als Tourist in Katalonien/Spanien in der Apotheke nur noch mit einem Arztrezept . Und die meisten Ärzte in den CAP (Erstversorgungs-Gesundheitszentrum) sprechen auch eine Fremdsprache – zum Beispiel englisch – und so wäre das Verständigungsproblem „Augentropfen für die Ohren“ dort kaum entstanden.
    Meine Frage : Gelten ausländische Arztrezepte auch in der Schweiz ?
    Und vice versa – gelten schweizerische Arztrezepte auch im Ausland ? In welcher Sprache sollten sie abgefasst sein – Lateinisch ? Englisch ?

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    1. „Gelten“ ist relativ…in der BRD darf ich schweizer Rezepte beliefern, sofern sie nicht schon beliefert sind – Dauerrezepte kennt das deutsche Gesetz nämlich nicht, ein Rezept ist wie ein Scheck nur einmal belieferbar.
      Und bei den Packungsgrössen gilt in der BRD: keine Angabe => kleinste Packung…

      Sprache – gerne lesbar! (Wir kriegen ziemlich viel vor die Nase gehalten, vertrau uns, wir finden viel raus.)
      Gerne mit Namen des Inhaltsstoffes. Aber die meisten schweizer bzw internationalen Fertigarzneimittelnamen lassen sich auch so zuordnen und ein Äquivalenzprodukt finden. Allerdings gibts auch einfach manche Wirkstoffe in der BRD nicht – mir fällt gerade allerdings nur das gerne von italienischer Seite gerne mal gesuchte Nimesulid ein, das es in der BRD einfach nicht gibt.
      Oder letztens mal ein Antibiotikum aus der Türkei, das zwar von Pfi**er hergestellt wird, aber nicht in der BRD erhältlich ist…
      Mich würde auch interessieren, ob Pharmama deutsche Rezepte beliefern darf!

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      1. „Allerdings gibts auch einfach manche Wirkstoffe in der BRD nicht – mir fällt gerade allerdings nur das gerne von italienischer Seite gerne mal gesuchte Nimesulid ein, das es in der BRD einfach nicht gibt.“

        Oder die gute alte Mefenaminsäure.

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    2. Ich würde schätzen das in der Schweiz zumindest deutsche Rezepte beliefert werden dürfen, da Deutschland und die Schweiz ein eigenes Abkommen haben. Nur auf Grund diesem Abkommen dürfen wir in D auch Rezepte aus der Schweiz beliefern und ich vermute einfach mal dass das Abkommen nicht einseitig ist.
      In Deutschland gilt: Alle gültigen Verordnungen aus den EU-Mitgliedsstaaten und aus der Schweiz dürfen bzw müssen beliefert werden, alle anderen sind hier ungültig und dürfen nicht beliefert werden.
      Sprache? Am besten alles mit INN bezeichnet, dafür gibt es ja die internationalen Bezeichnungen. Meist ist die Abweichung zur Bezeichnung in der jeweiligen Landessprache aber nicht so groß als das man es nicht erkennen würde. Solange wir es klar erkennen können ist die Sprache egal. Aber bitte ausschließlich in lateinischen Buchstaben, kyrillische Schrift zB können wir nicht lesen und damit ist die Verordnung automatisch ungültig weil unklar bzw Restzweifel

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    1. Ja das wird oft empfohlen, zumindest wenn es sich um das identische Produkt mit zwei verschiedenen Verpackungen handelt.

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