Mein Rezept ist bei einer Versandapotheke gelandet …

Grrrrr.

Man sollte denken, nach der Niederlage und dem Verbot der Praktiken der Zur Rose Versandapotheke kommt sowas nicht mehr vor, aber: Nö!

Wir haben einer Patientin, die die Pille braucht und noch kein neues Rezept vom Arzt besorgen konnte, einen Vorbezug gemacht. Sie hat versprochen, das Rezept zu organisieren und uns zu bringen.

Statt dessen ruft sie an, dass das mit dem Rezept noch etwas dauern kann. Sie hat es telefonisch vor einer Woche vom Arzt verlangt, der versprochen hat, das zu schicken … und bekommt nun ein paar Tage später Post von der Pharmapool – einer Versandapotheke. Im Päckchen: eine Packung eben der Pille.

Der Arzt hat das Rezept (ohne sie zu fragen) statt ihr gleich der Versandapotheke geschickt. Und die haben ihr eine Packung geschickt. Wenn sie Pech hat, respektive nicht Einspruch einlegt könnte es sogar sein, dass das ein „Pillenabo“ ist, also die Versandapotheke ihr regelmässig und bis das Rezept abläuft Packungen zuschickt. Auf Rechnung natürlich.

Hoppla? Oder volle Absicht?

Wenn ich im Internet diese Versand-Apotheke suche, lese ich, dass auch die für eingeschickte Rezepte den Ärzten Rückvergütungen angeboten hat … früher direkt, heute wohl eher über Umwege indem sie für „Werbeplatz“ in der Praxis zahlen oder mit ähnlichem Unfug.

Als Apotheke kann ich da wenig machen – die Patientin muss selber aktiv werden und bei Versandapotheke und Arzt intervenieren.

Schön ist ja (zumindest in der Schweiz), dass die Gesetzgebung hier am Ball ist. Diese „Rückvergütungen“ wurden nämlich verboten. Genauso wie die Umgehung der Selbstdispensation auf diese Weise: Ärzte, die nicht selber Medikamente verkaufen dürfen, dürfen das auch nicht indirekt, indem sie die Rezepte selber an eine Versandapotheke schicken, mit denen sie einen Vertrag haben. Und OTC Medikamente gehen in der Schweiz auch nicht (mehr) via Versandapotheke, da ein direkter Kontakt mir dem Patienten dafür notwendig ist … und dazu reicht ein ausgefüllter Multiple-choice Fragebogen und dann von einem Arzt der Versandapotheke ausgestelltes Rezept auch nicht aus.

Dennoch – es gibt immer Schlupfwege und Leute, die diese ausnutzen werden.

Habt ihr auch schon Erfahrungen mit so etwas machen müssen?

17 Kommentare zu „Mein Rezept ist bei einer Versandapotheke gelandet …

    1. Nun, die Werbung, die man sieht liegt hauptsächlich daran, was man selber vorher gesucht hat … ich sehe tatsächlich andere Werbung (Momentan hauptsächlich für Geschirrspüler und Bücher)

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  1. Ich würde nie auf die Idee kommen (wenn es denn in Deutschland ginge) das Rezept eines Patienten direkt an eine Versandapotheke oder auch eine normale zu schicken. Der Patient hat meines Erachtens immer noch die Freiheit seinen Vertragspartner frei zu wählen. Wer bin ich denn, dass ich entscheide, wo jemand seine Medikamente bezieht?

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    1. Der Patient hat auch hier freie Wahl des Leistungserbringers …
      aber wie du siehst gibt es genug Möglichkeiten, das zu umgehen. Und wenn der Patient sich dann nicht wehrt (was schwierig ist – der eigene Arzt hat das schliesslich „empfohlen“), dann ist das danach so.

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      1. Ich wollte auch nicht gesagt haben, dass man in der Schweiz keine Wahl hätte, sondern, dass es mir als Arzt nicht einfallen würde dem Patienten dieses Recht abzusprechen und über dessen Kopf hinweg eine Apotheke auszuwählen.

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  2. Schön ist auch in der Post einen netten Brief von Mediservice zu erhalten , in welchem steht, dass ich dich in Zukunft am besten von Ihnen beliefert werden könnte 😳Mit Prozenten und bei der Registrierung eine Coop Karte mit 20.– Guthaben geschenkt bekomme usw.
    Hallo habe ich fast mein ganzes Leben hinter der Theke in einer Apotheke gearbeitet um solche an mich adressierte Post zu bekommen?
    Nein nicht mit mir!!!! Also Telefon genommen und mich erkundigt woher denn meine Adresse zu Ihnen gekommen sei?
    Ich war nicht ganz so nett wie sonst am Telefon und habe dem “ Fräulein “ am Telefon , das ja gar nichts dafür kann, ziemlich genau erklärt dass ich dieses Angebot nicht nützen würde und ich nie nie nie mehr von Ihnen erhalten möchte😳

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    1. Oh wie nett.
      Wollen wir wetten, die haben die Adresse von der Krankenkasse bekommen?
      Ich habe ähnliche Briefe schon von meiner Krankenkasse bekommen. Die Wortwahl darin impliziert fast, dass man das fast machen „muss“, plus die ganzen Ersparnisse, die man (respektive die Kasse) damit hat.

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  3. Rückvergütungen sind auch bei vielen Laboren gängig – pro Auftrag und pro Probenröhrli. Dies wird als Vergütung des Umstandes, dass der Arzt dem Labor die Verarbeitung der Proben erleichtert, begründet. Dafür bekommt der Arzt einen Internetzugang zum Probenerfassungssystem des Laboranbieters, wo die MPA die gewünschten Untersuchungen online ankreuzt (statt auf einem (auch maschinenlesbaren) Bogen), ausserdem einen Etikettendrucker, so dass die MPA den Probenröhrli passende Barcodes verpassen kann.

    Et voilà – schon wieder ein Gesetz umgangen.

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  4. Aber auch die normalen Apotheken wildern inzwischen gerne bei der Selbstdispensation der Ärzte. Insbesondere Alten- und Pflegeheime wurden hier in der Gegend (oft gegen den Willen von Bewohnern bzw. deren Angehörigen) komplett auf Apothekenversorgung umgestellt. Und diese Apotheken lassen dann über Fremdfirmen die Medis teuer in Einzeldosen „verblistern“, da spart sich das Altenheim qualifizierte Arbeitskräfte für die Medikamentenabgabe. Mit allen zu erwartenden Folgen wie wochenlanger Falschabgabe, Falschdosierung etc.

    Unser Kanton SO hat einen der niedrigsten TARMED-Punktwerte der Deutschschweiz. Begründet wird dies immer wieder mit der vollen Selbstdispensation und den Gewinnen daraus. Aber wenn uns die Apotheken immer mehr davon wegnehmen, wer gleicht uns das dann aus? Kanton und Kassen bestimmt nicht…

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    1. Ich bin sehr für eine bessere Vergütung der Ärzteleistung (speziell der Hausärzte!) … dafür darf die Selbstdispensation wieder weg. (Okay?). Ich sag wieder: denn wer hat die Altersheime vor den SD-Ärzten versorgt?

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      1. „Ich bin sehr für eine bessere Vergütung der Ärzteleistung (speziell der Hausärzte!) … “

        Supi, rufst Du deswegen dann am Montag bei Herrn Berset an, dass er diese dämliche TARMED-Revision wieder zurücknimmt?

        „dafür darf die Selbstdispensation wieder weg.“

        Grundsätzlich abschaffen würde ich sie nicht. Unsere Praxis liegt 3 Dörfer entfernt von der nächsten Apotheke, da sind viele Patienten froh, im Krankheitsfall nicht noch extra diese Strecke machen zu müssen. Und viele ältere Patienten sind auch dankbar, im Dorf ihre Medis beziehen zu können.

        Oder was ist mit den Medi-Abgaben im ärztlichen Notfalldienst? Wenn ich das nicht könnte, müsste jeder Notfallpatient nachts bzw. am Wochenende nach Basel zur Notfallapotheke am Unispital fahren.

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        1. Du hast Recht- und ich hätte besser schreiben sollen: die generelle SD. Wenn der Arzt nämlich wirklich keine Apotheke in der Nähe hat und auch im Notdienst (und auch bei Hausbesuchen gewisse Medikamente) macht eine Abgabe ja auch einen Sinn.
          Dass ich Berset umstimmen kann, glaube ich aber auch nicht. Aber ich denke, es hat auch einiges mehr an Ärzten in der Politik als Apotheker? Wo bleibt da eure Lobby? 🤔🤕. Aber Herr Berset lässt sich mehr von Grossen Wirtschaftlichen Kräften wie der Migros beeinflussen als von den Mitwirkenden des Gesundheitssystems. 🙁

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          1. „Wo bleibt da eure Lobby?“

            Die ist dem allgemeinen Schweizer Kadavergehorsam bzw. der Obrigkeitshörigkeit zum Opfer gefallen – wenn der Kanton (der der Bund, oder die Santesuisse, oder…) brüllt, kuschen die Vertreter der Ärzteschaft. Die lassen sich lieber von einem Anwalt beraten, der praktischerweise gleich auch noch für die Gegenseite tätig ist (was ihm eigentlich wegen Interessenkonflikt verboten ist, aber wen kümmert das schon) und bilden jede Menge Kommissionen für Dinge, die erst zum Problem wurden, als man dafür eine Kommission eingerichtet hat, deren Mitglieder von der Basis gut bezahlt werden, die Basis mit Geldstrafen einzudecken. Gleichzeitig wird ein Haufen Rechtsbrüche gegen die Mitglieder begangen, die es wagen, mal Kritik zu äussern bzw. nicht mitzukuschen.

            Aber in Deutschland ist es mit den Ärzteverbänden und Kassenärztlichen Vereinigungen noch schlimmer, also was jammere ich hier auf hohem Niveau.

            Ich kenne weltweit keine Berufsgruppe, unter der Futterneid und BEsitzstandswahrung so extrem ausgeprägt ist, wie die Ärzteschaft. Überall, wo mehr als 2 Ärzte am selben Ort zusammenkommen, entsteht automatisch eine Intrige, das ist ein Naturgesetz. Klar, wenn in einem Raum schon für ein einzelnes Arztego kaum Platz ist, führen drei davon unweigerlich zur Bildung einer Egosingularität. Und deren Appetit ist unendlich…

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  5. In Deutschland wäre die Sache recht simpel: Bei unverlangt zugesendeter Ware besteht weder ein Zahlungs- noch ein Rückgabeanspruch (§ 241a BGB). In diesem Fall würde ich auch meine Krankenkasse darüber informieren, dass hier keine Zahlungsverpflichtung besteht.
    Fakt ist: Der Arzt wurde mit der Rezepterstellung beauftragt, diesen Auftrag hat er nicht ausgeführt – denn sie hat kein Rezept bekommen. Sie kann also auf Herausgabe des Rezeptes bestehen – ob und wie er das andere dann von der Versandapotheke wieder bekommt ist dann sein Problem.
    Allerdings erfordert es schon ein paar Nerven und Hartnäckigkeit, um beides durchzusetzen, denn Arzt und Apotheke geben bestimmt nicht so schnell nach.
    Auch zu Deinem Schreiben mit den Sonderangeboten gibt es in Deutschland eine Regelung: Ein Unternehmen muss einem Verbraucher Auskunft erteilen, woher es seine Daten hat und was es damit getan hat.

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    1. Die paar Mal die ich versucht habe sowas rauszufinden verliefen alle im Sande. Meine Anfragen wurden einfach nur totgeschwiegen.

      Gut, die unerwünschte Werbung kam dann aber auch nimmer…

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      1. Nachhaken und auf das BDSG verweisen. Google liefert die Paragraphen. Ob die ganz richtig sind oder nicht, ist egal. Spätestens wenn du mit dem Anwalt drohst, geht es vom Callcenter in die Rechtsabteilung. Die antworten dann lieber einfach anstatt sich auf ein Verfahren einzulassen.

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  6. Wie ist das denn mit dem Datenschutz, wenn ein Arzt ohne Einwilligung des Patienten ein Rezept samt der vielen persönlichen Daten und Informationen an eine (Online-)Apotheke weitergibt? Darf der Arzt das?

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