Ein Arrestbefehl … werde ich jetzt verhaftet?

Ein Schreck am Morgen! Da ruft mein Mann mich in die Apotheke an, weil ihn der Pöstler (den wir aus der Feuerwehr kennen) auf der Strasse angehalten hat: Er habe einen eingeschriebenen Brief für mich, ob er (mein Kuschelbär) den entgegennehmen würde. Er hat und ich hab ihm dann gesagt, er soll ihn doch bitte rasch öffnen, da ich keine Ahnung habe, was das sein könnte … erwarten tu ich nichts.

Er ist von der Steuerverwaltung vom Kanton.

Rascheln am anderen Ende der Leitung als mein Mann den Brief öffnet, dann: „Oh.“

„Was?, Was?!“

„Da steht Arrestbefehl!“

Was? Werde ich jetzt verhaftet? – ich habe keine Ahnung, was das ist. Ein Arrestbefehl? Beim Weiterlesen zeigt sich dann, dass ich nicht festgenommen werde. Das ist ein Bescheid des Steueramtes, dass sie sozusagen den Finger auf die Werte von jemandem legen um Schulden einzutreiben. Nicht mal meine Schulden, möchte ich hier ganz schnell nachschieben: ich bin ein braver Steuerzahler und nur immer etwas verspätet mit dem einreichen der Unterlagen. Nein, es geht um die Steuern auf ein Stück Land, das zu einem Teil mir gehört und zum anderen meinem Bruder und unseren 2 Cousins. Das Landstückchen haben wir vor langen Jahren von den Grosseltern geschenkt bekommen, die uns etwas hinterlassen wollten. Es ist kein Bauland, ist aber vermietet an … sagen wir eine Gärtnerei, die darauf etwas anbaut. Die Miete die sie dafür zahlen ist recht gering: um das in ein Verhältnis zu setzen: sie zahlen im Jahr etwa 2/3 von dem, was wir in der Apotheke pro Monat bezahlen. Das geteilt durch 4 … ist wenig, aber nicht nichts.

Jedenfalls scheint einer meiner Cousins das bei den Steuern nicht angegeben zu haben … und jetzt will der Kanton, dem das aufgefallen ist dafür das ausstehende Geld. Da besagter Cousin aber nicht mehr in der Schweiz weilt und nur schwer zu „fassen“ ist, versuchen sie halt so an das Geld zu kommen. Der nächste Mietanteil und vielleicht noch etwas länger dürfte wohl an die gehen. Interessanterweise steht ja nicht auf dem Arrestbefehl, wieviel er dem Kanton jetzt schuldet.

Nach einem E-mail-Austausch mit meinem Bruder, ob und was wir jetzt tun sollen, beschliessen wir erst Mal genauer beim Kanton nachzufragen.

Das war eine gute Idee. Was in dem Brief nämlich nicht drin stand ist, dass sie – bei ausbleibender Zahlung bis am (Datum in 3 Wochen!) den Anteil des Landes meines Cousins öffentlich versteigern!

Das sollte man verhindern: bei einer öffentlichen Versteigerung könnte auch die Gärtnerei selber mitbieten – und wenn sie gewinnen später massiv Einfluss nehmen … auf den eh schon geringen Mietzins und noch später (falls das Land mal umgezont wird und wir es vielleicht verkaufen wollen) einen Verkauf komplett verhindern.

Deshalb haben jetzt wir die Steuerschulden bezahlt (zum Glück nicht exorbitant hoch) und ziehen das vom Miet-Anteil unseres säumigen Cousins in den nächsten Jahren ab.

Aber … das war ein Schreck. Und ein gutes Beispiel dafür, dass es keine gute Idee ist, so etwas einfach sich selber zu überlassen und nicht zu reagieren.

22 Kommentare zu „Ein Arrestbefehl … werde ich jetzt verhaftet?

  1. Auch wenn ihr das jetzt abzieht, um die Schulden zu bezahlen – wäre es da nicht sinnvoller, auch künftig die Steuern direkt zu zahlen und ihm den Nettobetrag auszuzahlen? Nicht, dass ihr da ständig Probleme bekommt.

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    1. Die Steuer hängt ja aber auch von seinem Einkommen ab, wird also nicht jedes Jahr gleich sein. Von daher eher unpraktikabel (und in dieser Form wohl auch nicht ganz rechtens).

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    2. Was Der Flo sagt stimmt. Ausserdem will ich das nicht unbedingt in Zukunft auf mich laden. Aber er hat noch eine Mutter – die macht das von jetzt an. Wir hoffen.

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  2. „nur immer etwas verspätet mit dem einreichen der Unterlagen“

    Oh ja, das kenne ich. Ich bin auch gerade noch dabei, die letzten noch fehlenden Unterlagen für 2016 zusammenzusuchen.

    Mein Rekord war, für ein Steuerjahr die Unterlagen erst am 31.1. des ÜBERNÄCHSTEN Jahres einzureichen (weiter wollte das Steueramt die Frist dann nicht mehr erstrecken – Korinthenkacker!).

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    1. Bei Selbstständigerwerbenden kann es da ziemlich böse Geschichten geben, wenn man die Buchhaltung und die Steuererklärungen nicht beherrscht. Wenn da plötzlich eine Steuernachforderung von mehreren zehntausend Franken kommt, und dann ist plötzlich auch noch die Auftragslage schlecht…

      Da gründet man lieber eine juristische Person (kann unter Umständen auch ein Verein sein), beim Handelsregister anmelden und gut ist. Wenn dort etwas schief läuft, haftet man nicht selbst mit.

      Aber zum Glück benötigen wir in der Schweiz keine solchen Beratungsstellen – https://de.wikipedia.org/wiki/Lohnsteuerhilfeverein …von einem deutschen Paar habe ich gehört, dass sie von Glück reden können, wenn die Steuererklärung weniger als einen Tag in Anspruch nimmt.

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  3. Ich hab das so verstanden, dass es in diesem Fall nur um die Steuer aufgrund des Grundstücks geht – und die Einnahmen werden nicht so schwanken.

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    1. Diese Nebeneinkünfte musst Du aber bei Deiner jährlichen Einkommenssteuererklärung angeben, erst auf deren Grundlage wird die Steuer dann festgelegt.

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    2. Auch das stimmt. Ausserdem: Wenn Du in einem Kanton wohnst und in einem anderen so Grundeigentum hast, dann musst Du die Steuererklärung 2x machen …. (oder zumindest die Kopie mitgeben) – du zahlst in dem Kanton nicht nur für den Boden, sondern eben für das gesamte Einkommen.

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  4. Huch, da war grad vor Kurzem etwas auf der Webseite der BBC: Auf einem privaten Grundstück in San Francisco wurde eine sogenannte „gated community“ gegründet. Also ein grosses Stück Land, umzäunt, mit Sicherheitswache und einer eigenen kleinen Quartierstrassen-Netz.

    Die Grundstücke wurden an die Hausbesitzer verkauft, die Strasse blieb halt im Besitz des Immobilien-Investors.

    Und dann hatte offenbar der Investor, nachdem er die Haus-Parzellen verkauft hatte, die jährlichen 14 Dollar Eigentumssteuer auf die Strasse nicht bezahlt. Nach etlichen Jahren hatte der Staat genug, und liess die Strasse versteigern…

    …nun dürfen die Millionäre Park- und vielleicht auch anderweitige Nutzungsgebühren an den neuen Besitzer entrichten. Die Strasse ging für läppische 90’000 Dollar weg.

    http://www.bbc.com/news/world-us-canada-40861145

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    1. Also … 90’000 Dollar würde ich jetzt nicht grad als „läppisch“ bezeichnen …
      Aber wenn er das mit den Nutzungsgebühren durchbekommt, kriegt er sie vielleicht wieder.
      (Gibt es da nicht auch so etwas wie ein „Wegerecht“?)

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  5. Für die vielen ausländischen Mitleser:

    „Interessanterweise steht ja nicht auf dem Arrestbefehl, wieviel er dem Kanton jetzt schuldet.“

    Der Arrestbefehl dient dazu, Vermögenswerte eines Schuldners zu blockieren, und zwar vor allem dann, wenn der Schuldner Gefahr läuft, Vermögenswerte beiseite zu schaffen – oder wenn er eben keinen festen Wohnsitz hat. Oder wenn der Gläubiger vorerst leer ausgegangen ist (d.h. er hat einen Verlustschein erhalten), und hat nun erfahren, dass doch ein Vermögenswert besteht.

    Mit dem geschuldeten Betrag hat das rein gar nichts zu tun, und erscheint darum auch nicht auf dem Arrestbefehl.

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    1. Das ist keine Sippenhaft, nein. Das Betreibungsamt gibt sich einfach eine gewisse, begrenzte Mühe, den Schuldner zu finden, und ihm die Zahlungsaufforderung zuzustellen. Mit dem Arrest passiert weiter noch nichts – die Sache bzw. die Immobilie ist einfach blockiert, und kann auf keine Weise veräussert werden. (Würde er es versuchen, macht er sich strafbar.)

      Dann ist es nur sein Liegenschaftsanteil, der verwertet werden kann. Im Prinzip ist es nur sein Problem, was mit seinem Anteil passiert. In der Praxis wird Familie Pharmama ein Problem kriegen, weil dann eine unter Umständen unangenehme Person Miteigentümer des Grundstückes sein wird.

      Hier noch ein Beispiel für einen Arrestbefehl – jener gegen Herrn Becker, Boris: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/9/9e/N2015.00098083.pdf

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      1. Kann man auch anders sehen. In Deutschland ist eine Enteignung – vielleicht auch aufgrund historischer Gegebenheiten, extrem schwierig. AUCH (und gerade wenn) der Besitzer nicht aufzufinden ist. Da muss dei Behörde über Jahre suchen… Was sie machen kann, ist zur Erzielung der Grundsteuer das Gelände zu verpachten, aber ohne Eigentumsanspruch oder Vorkaufrecht für den Pächter…

        Das Pharmamas Familienverband das ganze auf dem kurzen Dienstweg löst, ist für die meisten Beteiligten einfach nur „praktisch“. Juristisch gesehen wird Pharmama aber m.E sehr kurzfristig für die Belange eines (nicht bevormundeten) Verwandten in die Pflicht genommen (unter Androhung von Konsequenzen sozusagen) – und das ist für mein Verständnis halt „Sippenhaft“. Nicht weniger. Nicht mehr. ;-)

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        1. Ich weiß nicht. Ist eine Zwangsvollstreckung oder Pfändung in Deutschland nicht das Gleiche wie dieser Arrest?

          Mich wundert eher, dass ein im Ausland lebender und arbeitender Schweizer in der Schweiz Steuern zahlen muss. Ich dachte immer, dass man die Einkünfte (auch die ausländischen) in dem Land versteuern muss, in dem man seinen Wohnsitz hat – Stichwort: Doppelbesteuerungsabkommen.
          Gemeint ist: Lebt und arbeitet der Cousin bspw. in Deutschland, führt er die Steuer aus seinen Einkünften (und eben auch aus den Einkünften aus der Pacht in der Schweiz) an den deutschen Fiskus ab. Wenn er diese ausländischen Einkünfte in der Steuererklärung nicht angibt, wäre doch erst mal das deutsche Finanzamt zuständig.
          Ich mag mich da aber auch täuschen. Weiß da jemand genaueres?

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          1. „Ich weiß nicht. Ist eine Zwangsvollstreckung oder Pfändung in Deutschland nicht das Gleiche wie dieser Arrest?“

            Nein. Arrest = Die Sache oder die Immobilie wird „festgehalten“, d.h. niemand darf ohne Zustimmung der Behörde irgendetwas mit der Sache tun. Zum Beispiel wird das Auto eines Schuldners arretiert, aber mit Zustimmung der Behörde darf er zur Arbeit fahren (was ja im Interesse der Gläubiger liegt).

            Das Auto kann nachher als Pfand dienen, zur Sicherung der Schuld.

            Die Zwangsvollstreckung ist bei uns das ganze Verfahren. Ach, lest hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Betreibung

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        2. Ich sehe das tatsächlich auch ein bisschen als Sippenhaft. Und wenn ich zurückdenke an die „Schenkung“ durch die Grosseltern könnte ich mir vorstellen, dass das direkt in ihrem Sinne gewesen wäre …

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      1. Richtig. Dies dürfte auf diesen Fall aber m.E. nicht angewandt werden. Wiki nennt 3 Punkte, die vorliegen müssen:
        (1) Es müssen mehrere Schuldner dem Gläubiger eine Leistung schulden. [Check]
        (2) Der Gläubiger darf von jedem Gesamtschuldner die volle Leistung forder. [Fail!]
        (3) Aber er darf insgesamt die Leistung nur einmal fordern. [Check]

        Zumindest in deutschem Recht ist bei einer Grundstücksübertragung an eine Besitzergemeinschaft „physisch getrennter juristischer Personen“ m.E. nicht von einem „Gesamtbesitz“ auszugehen, und nur dieser würde eine „Gesamtschuld“ bedingen. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass jeder Besitzer einen Anteil des Grundstücks für sich hat, und dafür verantwortlich ist, ohne dass die anderen Besitzer einen Einfluss darauf haben. Einen „Gesamtbesitz“ mit einer daraus resultierenden „Gesamtschuld“ müßte man m.E. vertraglich regeln und diesen Vertrag mit ins Grundbuch eintragen lassen – so wie Wegerechte. Auch Blutsverwandtschaft (welchen Grades auch immer) rechtfertigt – zumindest ind D – nichteinfach eine Anwendung von Gesamtschuld.

        Und auch bei Geselschaften als juristischen Personen muss eine Gesamtschuld vertraglich geregelt sein – z.B. „die Anteilseigner handeln und haften solidarisch“. Ansonsten kann man bestimmte Verschuldungen nicht einfach so mal gesmtschuldnerisch betrachten.

        Würde Pharmama bei diesem Problem nicht so pragmatisch sein (und hätte sie ein gebrochenes Verhältnis zu ihrem Bruder beschrieben), hätte ich auf jedem Fall geraten, einen Fachanwalt für Liegenschaftsrecht aufzusuchen. Denn was das Katon hier macht ist (nach meinem Rechtsverständnis) nicht 100% korrekt, und die unbürokratische Übernahme der Schulden des Bruders gegenüber dem Staat würde ich mir zumindest mit einem Vorkaufsrecht bei einer anstehenden Enteignung vergüten lassen…

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        1. Nein: mein Bruder hat keine Schulden – das ist einer meiner Cousins …
          Und der ist zwar weit weg und wir reden eigentlich nicht miteinander, aber ansonsten geht es.

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