Über den Beruf Apotheker in DACH – Teil 1: Was braucht es für eine Apothekeneröffnung?

UnterschiedeDACHApotheke

Apotheker ist ein toller Beruf, abwechslungsreich, mit viel Verantwortung, mit direktem Einfluss auf die Gesundheit der Kunden – in dem Fall Patienten zu sagen ist sicher richtig. Aber er ist streng reglementiert: der Beruf Apotheker unterliegt einer Menge Vorschriften: gesetzlicher und vertraglicher (mit den Krankenkassen) – unter anderem auch damit diese Verantwortung nicht missbraucht wird. Unterschiedliche Länder haben unterschiedliche Vorschriften und Gesetze. Ich versuche mich hier an einem Vergleich der DACH Länder: Deutschland, Österreich und der Schweiz anhand verschiedener Fragen rund um die Apotheke.

Die Artikelreihe entstand auf Idee und mit Unterstützung von Pharmapro.ch – Danke dafür!

CH: In der Schweiz gelten Apotheken als gewöhnliche Detailhandelsgeschäfte, die zwar spezialisiert sind, aber vollständig der Handels- und Gewerbefreiheit unterstehen und von den Behörden weder einen offiziellen Versorgungsvertrag noch den Auftrag zur Beteiligung an der Grundversorgung im Gesundheitssystem haben. Es gilt Niederlassungsfreiheit, was den Standort betrifft, aber zahlreiche Vorschriften betreffend Einrichtung und Qualitätssicherungssystem. Die Leitung der Apotheke muss durch einen diplomierten Apotheker mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung mit den erforderlichen Weiterbildungen sowie Unbedenklichkeitsnachweis gewährleistet sein. Ausländische Diplome werden anerkannt, wenn sie aus Ländern mit vergleichbaren Ausbildungsgängen stammen. Der Inhaber der Apotheke muss nicht Apotheker sein, kann mehrere Apotheken besitzen oder auch eine Kette. Den leitenden Apothekern muss aber ihre selbständige Handlungsfreiheit und Verantwortung über die Apotheke garantiert sein.

D: Die Apotheken in Deutschland haben einen offiziellen. vom Staat vergebenen. gesetzlichen Auftrag zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung. Nur ein in Deutschland approbierter Apotheker mit positiven polizeilichen Führungszeugnis darf eine Apotheke betreiben: Eine Hauptapotheke und bis zu 3 Filialapotheken, welche durch Apotheker geleitet werden müssen, Ketten gibt es nicht. Ausländische Berufsabschlüsse dürfen nur eine seit mindestens 3 Jahren bestehende Apotheke betreiben, bzw. müssen 3 Jahre Berufserfahrung nachweisen. Es herrscht Niederlassungsfreiheit. Es gibt sehr viele Vorschriften für die Räumlichkeiten und deren Anordnung, der Pflicht zur Vorhaltung eines Labors für Identitätsprüfungen von Rohstoffen, der strikten Trennung vom Kundenbereich vom internen Bereich. Des weiteren besteht die Pflicht zur Anwendung eines QM Systems.

Ö: Die Apotheken in Österreich müssen untereinander mindestens 500 m entfernt sein. Einer existierenden Apotheke müssen mindestens 5500 zu versorgende Personen bleiben und damit eine Apotheke öffnen kann, muss es einen Arzt in der Ortschaft haben. Die Apotheke hat eine Offenhaltepflicht. Zum Leiten der Apotheke ist vorher 5 Jahre Vollzeitdienst vorgeschrieben, sowie ein polizeiliches Führungszeugnis und ein Gesundheitsattest. Ein Apotheker muss mehr als die Hälfte der Apotheke besitzen (Konzessionär) und ist damit persönlich verantwortlich und haftend. Ein Apotheker darf nur in einer Apotheke “Konzessionär” sein (ev. plus eine Filialapotheke), daher gibt es keine Ketten. Die Apothekenbetriebsordnung macht auch Vorschriften betreffend der Räume, Ausstattung (Labor, Lager, Offizin, Nachtdienstzimmer) und Betriebsregeln und wird alle 5 Jahre geprüft – ein QMS ist aber nicht vorgeschrieben.

… Ich nehme übrigens gerne Kommentare von Deutschen, Österreicherischen oder Schweizer Apothekern an, die eventuell undeutlich geschriebenes korrigieren oder ergänzen möchten. Der Teufel liegt im Detail … Obwohl nach Aussen die Apotheken in den drei Ländern sehr ähnlich erscheinen, gibt es da doch grössere Unterschiede – mehr davon in den nächsten Teilen.

11 Kommentare zu „Über den Beruf Apotheker in DACH – Teil 1: Was braucht es für eine Apothekeneröffnung?

  1. Ich möchte ja gerne eine Apotheke eröffnen, aber wieviel kostet der Unbedenklichkeitsnachweis und wo kriege ich den? :(

    …aber nunja: Die österreichische Regelung klingt kurios – nur eine Apotheke, wenn im selben Ort mindestens ein Arzt niedergelassen ist, und höchstens eine Apotheke auf 5500 Einwohner.

    Dies eröffnet ja einigen Spielraum, um keinen so guten Service zu bieten. In ländlichen Gebieten heisst das, der Kunde darf etliche Kilometer weiter fahren, wenn er an seinem Ort schlecht bedient wird. Und an kleineren Orten könnte ein abgekartetes Geschäft zwischen dem Arzt und der Apotheke entstehen.

    Meine Gemeinde hat satte 3 Apotheken auf fast 6000 Einwohner.

    Like

    1. Also: für die Unbedenklichkeitserklärungs als Apotheker musst Du erst mal 5 Jahre studieren und den Abschluss machen, damit du ihn beantragen darfst beim Gesundheitsamt :-), Kostenpunkt je nach Kanton unterschiedlich. Ausserdem braucht es natürlich jeweils einen neuen Strafregisterauszug. Der ist mit 20 Franken noch recht günstig.

      Mit der Österreicherischen Regelung hast Du sicher recht. Wenn da der Landarzt stirbt und keine Nachfolge gefunden wird, geht automatisch auch die Apotheke im Ort ein. Aber auch sonst gibt das dem Arzt ziemlich die Karten in die Hand.

      Like

      1. Ich würde hier gerne etwas zu der österreichischen Regelung bezüglich Neueröffnung einer Apotheke sagen.
        Erstens ist diese Regelung dazu da, die Apotheken und damit die Patienten zu schützen. Das heißt, daß für eine Apotheke (vor allem die bestehenden) ausreichend Kundschaft vorhanden ist, und diese somit NICHT pleite geht. Das ist ein wichtiger Punkt in der Versorgungssicherheit, die sonst nicht mehr gegeben wäre, gäbe es keine Niederlassungsbeschränkung, oder könnten sich sogar Ketten bilden, da hier dann kleine Apotheken aussterben würden.
        Weiters wird dem Antrag auf eine Neuerrichtung einer Apotheke nicht stattgegeben, wenn der Arzt, der in einer Gemeinde ansässig ist, selbst eine Hausapotheke führt.

        Es mag so aussehen, als würde hier der Patient schlecht versorgt, was aber auch im ländlichen Raum so nicht stimmt. Denn hier gibt es entweder einen Arzt mit Hausapotheke oder eine Apotheke zusätzlich zum Arzt im Ort.
        Und… eine bestehende Apotheke wird nicht gesperrt, nur weil der alte Landarzt der Gemeinde in Pension geht, oder verstirbt, und so die Ordination nicht nachbesetzt wird.

        Es ist leider richtig, daß die Ärzte, vor allem die Kammer, immer wieder die Neueröffnung einer Apotheke verzögern/beeinspruchen, was im Endeffekt nur der Patient zu spüren bekommt, weil ein Arzt sicher nicht die Versorgung bieten kann wie eine Apotheke, die auch Bereitschaftsdienst leistet.

        Um beim Bereitschaftsdienst zu bleiben… im ländlichen Bereich, wo die Apotheken doch auch einmal weitere Strecken von einander entfernt sein können, hat die ortsansässige Apotheke jede Nacht Bereitschaft, die der Apotheker aber in einer Rufbereitschaft ableisten kann. Also auch hier – mitten im Nix – sind die Patienten versorgt.

        Und die Aussage über ein „abgekartetes Geschäft zwischen Arzt und Apotheker“ kann ich gerade nicht verstehen. Es wird keiner danach trachten, den Patienten schlecht oder gar nicht zu versorgen. Und glaube mir… dazu verstehen sich Ärzte und Apotheker nicht gut genug. Eher wird der eine versuchen, „besser“ als der andere zu sein.

        Like

    1. Ist das nicht so etwas wie Franchisenehmer? Also: wie beim McDonalds, wo die einzelnen Geschäfte eigene Inhaber haben, aber nach den Vorgaben einer Zentrale arbeiten und von denen Werbung etc. gemacht bekommen?

      Like

    2. Da darf man drei Dinge nicht durcheinander werfen.

      1) Die „Versandapotheke“ MocDorris in den Niederlanden, mit ihrem Versandzentrum mit Tür 2m neben der deutschen Grenze.

      2) Das Franchise-Konzept „MocDorris“, welches auf dem „großen“ Markennamen aufsattelt, und den Apotheken ein Marketingkonzept und Zugriff auf ein paar Eigenmarken vermietet hat, unter der Auflage, bestimmte Bedingungen zu erfüllen.

      Problem: 1) und 2) haben nur den „Markennamen MocDorris“ gemeinsam. Das Franchise-Konzept wurde m.E. unter dem Besitzer „Celesio“ eingeführt, als Vorbereitung für die Kettenbildung. Als das nicht klappte, wurde das Konzept schon unter Celesio auslaufen gelassen: http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/nachricht-detail/docmorris-franchise-stirbt-langsam/ Sodann wechselte die Dachmarke den Besitzer zur „Zur Rose AG“, und das Konzept wird derzeit als „nicht ausreichend gewinnbringend“ komplett eingestampft. Die letzten Moc-Dorris-Franchise-Apotheken werden wohl noch dieses Jahr ´abgewickelt´… http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/markt/nachricht-detail-markt/apotheken-franchise-docmorris-ist-tot-es-lebe-docmorris/ (Auch wenn es Gerüchte über eine „Wiedergeburt“ des Konzepts geben soll.)

      3) Davon völlig abgesehen war die illgeale – sich im Femndbesitz befindliche – MocDorris-Filialapotheke im Saarland in Saarbrücken, welche durch Herrn Hecken als Justiz- und Gesundheitsminister unter Rechtsbruch genehmigt, und ca. 1 Jahr später auf Betreiben der zuständigen Ämter und Gerichte wieder geschlossen wurde. http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/apotheken-docmorris-muss-in-saarbruecken-schliessen/751766.html

      Like

  2. Mir ist heute noch etwas eingefallen, das ich zu Deinen Ausführungen noch beisteuern könnte, Pharmama…

    Um eine Apotheke leiten zu können brauche ich zuerst einmal das Aspirantenjahr. Dieses Jahr, indem der Aspirant Volldienst arbeiten muß (es gibt Ausnahmeregelungen für 5/10 Dienst, dann dauert das „Aspirantenjahr“ aber 2 Jahre :-)), berechtigt den Apotheker nach einer erfolgreich abgelegten Aspirantenprüfung erst zum allein-verantwortlichen Arbeiten in der Apotheke. Nach erfolgreich abgelegter Aspirantenprüfung ist man vertretungsberechtigter Apotheker. Das heißt, man darf ohne Kontrolle eines anderen Apothekers alleine arbeiten. Als Aspirant darf man das rechtlich gesehen nicht. Da unterliegt der Aspirant immer der Kontrolle eines anwesenden, vertretungsberechtigten Apothekers.

    Erst als vertretungsberechtigter Apotheker beginnt das Quinquenium (5 Jahre Volldienst, die man für eine Leiterberechtigung braucht) zu zählen… hier heißt es aber auch nicht, unbedingt 5 Jahre Volldienst arbeiten – ich kann das Quinquenium auch aliquot über einen längeren Zeitraum ansammeln, wenn ich nur Teildienst arbeiten möchte.

    Dies ist ein weiterer, großer Vorteil in Österreich… der Dienst in der Apotheke ist in Zehntel aufgeteilt 1 Zehntel entspricht 4 Stunden. Je nach eigenem Wunsch oder auch Bedürfnissen der Apotheke, kann ich so ein für mich geeignetes Ausmaß an Dienst versehen. Ich persönlich habe bis jetzt in der öffentlichen Apotheke nur 6/10 oder 7/10 gearbeitet.

    Und da komme ich noch zu einem weiteren – für mich persönlich essentiellen – Vorteil in Österreich: im ganzen Land verdient ein Apotheker in derselben Gehaltsstufe das gleiche Grundgehalt. Freilich kann es pro einzelner Apotheke Überzahlungen geben, aber weniger als laut Gehaltsvorgabe der Pharmazeutischen Gehaltskasse ist in KEINEM Fall möglich. Das wird aus der einfachen Tatsache gewährleistet, daß die Apotheker von der Pharmazeutischen Gehaltskasse besoldet werden, und die einzelnen Apotheken für ihre angestellten Apotheker eine gewisse Kammerumlage an die Gehaltskasse einbezahlen. So bin ich als Apotheker von jeglichen Verhandlungen mein Grundgehalt betreffend befreit, und kann sehr entspannt Job suchen :-).

    Like

Was meinst Du dazu? (Wenn Du kommentierst, stimmst Du der Datenschutzerklärung dieses Blogs zu)

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..