Adrenalin-Pen Rückruf

Diejenigen, die es betrifft, werden das schon länger mitbekommen haben: Für die Adrenalin Pens gab es einen grossen Rückruf:

epipen

Bild: compendium.ch,

Die Firma MEDA Pharma GmbH zieht die Chargen von Epipen und Epipen junior, Injektionslösung vorsorglich bis auf Stufe Patient vom Markt zurück. Aufgrund eines Problems bei der Herstellung des Pens besteht ein Risiko, dass ein für dessen Auslösung kritisches Bauteil deformiert ist und deshalb nicht korrekt funktioniert. Betroffene Chargen: Epipen: 5FA665J und 5ED824M und 6FA293D sowie Epipen junior 5ED824AD

Der Rückruf kam, nachdem weltweit 2 Patienten reklamiert haben, dass sich der Pen nicht auslösen liess bei der Anwendung. Das ist natürlich ziemlich gravierend bei etwas, das in einem akuten Notfall wie einem anaphylaktischen Schock eingesetzt wird, auch wenn weitere Tests keine Probleme gezeigt haben. Deshalb wird nicht nur der Verkauf gesperrt, sondern auch diejenigen informiert, die ihn (vielleicht) bekommen haben: die Patienten.

Das funktioniert bei uns in der Schweiz so, dass wir Apotheken den Rückruf sowohl auf der swissmedic-Seite finden, als auch direkt informiert werden, in diesem Fall von Hersteller und Grossisten. In der Apotheke können wir dank unserer Dossierführung alle betroffenen Patienten anschreiben und vom Rückruf informieren. Diese bringen dann den Epi-Pen in die Apotheke und bekommen dafür einen neuen als gratis-Austausch. Wir sammeln die zurückgebrachten Epi-Pen und bekommen sie dann von der Firma ersetzt. Die Patienten sollen den Epi-Pen aber behalten, bis wir ihnen einen direkt austauschen können: einen vielleicht nicht korrekt funktionierenden Injektionspen zu haben ist besser als keinen zu haben.

Der Rückruf galt übrigens nicht nur in der Schweiz, sondern weltweit, auch in Deutschland (Dort heissen die Pens Fastject). Nur dass das dort nicht ganz so einfach funktioniert. Wenn ich das richtig mitbekommen habe, erfahren das die Patienten dort nur aus den Medien, dass es einen Rückruf gibt – Dossiers über die Abgabe dürfen die Apotheken ja nicht grundsätzlich führen. Und wenn der Patient einen neuen Adrenalin-Pen will, dann muss er dafür erst beim Arzt ein neues Rezept dafür holen. Begründung: die Adrenalin-Pens sind rezeptpflichtig und dann kann der Arzt grad schauen, ob sie wirklich noch gebraucht werden ….

Find ich jetzt nicht so prickelnd.

14 Kommentare zu „Adrenalin-Pen Rückruf

  1. Wir haben bei uns allePtienten, die in letzter Zeit einen Fastjekt verordnet bekommen haben angerufen und informiert. Es hatte zu Glück keiner einen der Betroffenen Charge. Aber daß die Patienten erst eine neues Rezept bringen sollen, ist völliger Schwachsinn.

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  2. Hallo aponette und gedankenknick! Dann habt ihr das gemacht wie wir. Darf ich fragen, wie ihr herausgefunden habt, welcher Patient den PEN bekommen hat? Bei uns ist das ja leicht machbar mit einer Computerauswertung (braucht nur wenige Klicks), dann noch die einzelnen Patienten aufrufen, Adresse oder Tekefonnummer aus dem Patientendossier und wir haben das. Und bei Euch?

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    1. Naja, ich habe mal mein Rezeptabrechnungs-Programm angeschmissen, und die beiden PZN´s (Bestell- und Abrechnungsnummern) in die Rezeptsuche eingegeben, samt des Zeitraums 02-2016 bis 03-2017. Sodann habe ich mir die Scan-Bild-Datein der fraglichen Rezepte aufgerufen, und damit hatte ich die Adresse für den Brief… (Gemäß Datenschutz habt die Abrechnungsstelle diese Daten auch nicht ewig – aber gemäß Rteax-Problematik zumindest 1,7 Jahre…)

      Den einen Patienten, der das gute Stück auf Privatrezept erhalten hat von mir, konnte ich leider nicht informieren…

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      1. Ja, lieber Gedankenknick, so ähnlich hab ich das auch gemacht, allerdings telefonisch, in der Hoffnung, die Patienten schneller warnen zu können bzw. um gleich Rückmeldungen zu bekommen. Natürlich war niemand betroffen. Was nicht weiter überrascht, da die entsprechenden Chargen ja angeblich gar nicht in Deutschland vertrieben wurden.

        Allerdings hätten wir das aus datenschutzrechtlichen Gründen nur bei unseren Kundenkartenkunden machen dürfen oder hast du dir von allen anderen die Einwilligung geholt, ihre Daten zu nutzen? Das Abrechnungszentrum speichert diese Daten zwar, ob sie das eigentlich dürfen, weiß ich nicht. Wir brauchen jedenfalls für jeden, der seinen Ausdruck für das Finanzamt oder die Steuer möchte, eine unterschriebene Datenschutzvereinbarung. Was wir natürlich IMMER machen. ;-)

        Muss man beim Arzt nicht auch immer sowas ausfüllen, wenn man dort als neuer Patient aufgenommen wird? Wäre unlogisch, wenn es anders wäre. Aber bei den Gesetzlichkeiten in Deutschland wundert mich wenig.

        Die Pflicht und damit auch die Erlaubnis, über alle rezepteinlösenden Kunden eine Kartei zu führen wie in der Schweiz, wäre schon sinnvoll oder eine Möglichkeit die Daten auf der geliebten eGK zu speichern und auslesen zu können. Aber das ist jetzt ein anderes Thema.

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    2. Hallo,
      wir haben es ähnlich gemacht, entweder hatten die Kunden eine Kundenkarte oder wir haben sieuns aus den Abrechnungsdaten rausgesucht. Wir führen zwar nicht diese Dossiers, aber wir haben ja die Daten vom Abrechnungszentrum, mit denen wir so etwas machen können.

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  3. hallo
    ich will hier keine Paranoia lostreten und / oder das Wohl des Patienten gefährden
    aber bitte überlegen:
    der gewiss in der Schweiz und Deutschland vorhandene Drang zur Perfektion durch perfekt nachzuvollziehenden Belege führt auch zu unerwünschten Ergebnissen:
    in Holland und in Estland wurden durch perfekte Aufzeichnungen 98% bzw 99% aller Juden den Vernichtungslagern zugeführt
    Deutschland hatte z. B. keine Pflicht in den 20igern und 30igern Jahren die Religion im Melderegister zu führen Ergebniss: nur 75% vernichtete Juden
    und welcheNation in Europa kann die nächsten 20 Jahre keinen Völkischen Staat garantieren
    welche Krankheiten oder Medikamenteninfos allen immer und überall zugänglich gemacht werden sollten muß man immer neu hinterfragen
    deshalb bitte nach Möglichkeit Datensparsamkeit wo immer es geht
    vielen Dank für die vielen Einblicke und schönen Entscheidungen
    LG
    Leon

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    1. Wie man von was lebensrettendem immer wieder auf so was kommen muss.. Und wenns so weiter geht wird das auch in hunderten von Jahren noch als Entschuldigung für alles hin halten müssen.. Und natürlich müssen sich auch dann noch die Nachfahren sämtlicher Deutschen immer noch schuldig fühlen für alles was irgendwie rechts ist oder sein soll.. Sorry, ich will nicht den Schrecken des zweiten Weltkrieg herunter spielen aber manchmal nervt es dass gewisse Personen sich einfach einen Aspekt heraus ziehen der ihnen gerade passt und dann mit dem moralischen Zeigefinger wackeln..

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    2. Paranoia? Vielleicht.

      Sorry, aber nach dem ich einmal fast im Krankenhaus gelandet wäre, weil ich ein falsches Medikament erhalten habe, hab ich sehr schnell unterschrieben das meine Daten offiziell gespeichert werden.
      2 Medikamente die gleichzeitig auf dem Rezept stehen und sich nicht vertragen ist ja kein Problem. Wenn die Medikamente aber nicht auf dem gleichen Rezept stehen, zu unterschiedlichen Zeiten abgeholt werden / wurden und noch mehrere Ärzte verschreiben wäre es mehr als dumm auf diese Sicherheit durch die gespeicherten Daten zu verzichten.

      Ach und zum Thema Religion und Nationalität… Die wird praktisch bei jedem Amt etc. abgefragt. Erzähl mir also nicht, dass man die heute noch aus irgendwelchen Daten raushalten kann.

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  4. Danke für den Hinweis – ich habe gerade die Pens meines Mannes überprüft. Fallen zwar nicht in die fraglichen Chargen, aber sie sind 1/17 abgelaufen…
    Dann werde ich nachher auch noch die Tabletten kontrollieren und danach beim Arzt anrufen, dass er ein Folgerezept in die Apotheke faxen soll.

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