Was tun bei falsch ausgestellten Arztrechnungen?

Eine Leserin hat mich um meine Meinung / Rat gebeten. Ein nicht ganz einfacher Fall …

Ich bin in eine neue Stadt gezogen und brauchte einen neuen Frauenarzt. Dann habe ich mich zur Jahreskontrolle angemeldet und alles war gut.
Anschliessend habe ich eine Rechnung erhalten, in welcher der Konsultationsgrund „Behandlung“ stand. Ich habe mich telefonisch an die Praxis gewandt und um eine korrigierte Rechnung mit „Vorsorgeuntersuchung“ gebeten. Keine Chance hat man mir mitgeteilt, da die Rechnung bereits ausgestellt wurde. Ich könne der Krankenkasse sagen, dass sie anrufen sollen, dann wird man es der Krankenkasse ausrichten, dass es eine Vorsorgeuntersuchung war.
Dann habe ich die Rechnung bei der Krankenkasse eingereicht und wie sollte es auch sein – sie wurde abgelehnt und gesagt, dass die Rechnung für eine Vorsorgeuntersuchung zu hoch sei – das könne nicht sein.
Ich habe nochmals bei der Praxis angerufen und das mitgeteilt, da habe ich die Antwort erhalten, die Rechnung kann nicht korrigiert werden, da sie bereits bezahlt ist…. Ich habe nicht locker gelassen und wollte die Ärztin persönlich sprechen, da bisher nur die Lehrtochter am Telefon war.
Die Ärztin hat mich zurück gerufen und gesagt, dass ich in Zukunft zu einem anderen Arzt gehen kann, wenn ich mit ihrer Abrechnung nicht zufrieden bin und geändert wird nichts. Ich habe mich damit abgefunden.
Nun kommt der Höhepunkt, drei Monate später; ich habe nun eine Rechnung für die „Konsultation in Abwesenheit“ über CHF 30.- erhalten. Das Gespräch dauerte 7 Min.
Es geht mir nicht ums Geld, aber kann man sich hier nirgends wehren? Zuerst die falsch ausgestellte Rechnung und nun noch diese Nachrechnung, welche nicht eine Konsultation, sondern eine berechtigte Beschwerde war…
Ärzte stellen ihre Arbeit gemäss Tarmed in Rechnung. Darin werden die Abrechnenbaren Leistungen detailliert aufgelistet und es steht auch, wie viele (Tax)Punkte so eine Leistung hat. Leider ist der Wert von so einem Taxpunkt nach Kanton unterschiedlich – aber der effektive Betrag steht auch auf der Rechnung. Trotzdem ist es nicht ganz einfach so eine Rechnung zu entziffern … und sogar zu kontrollieren. Kudos für alle, die sich die Mühe machen, wie die Leserin oben.
Hilfestellung zu der Arztrechnung bietet übrigens auch die Seite der Krankenversicherer Santesuisse hier: Deine Arztrechnung, das unbekannte Wesen.  Eigentlich empfehlen sie auch, Unstimmigkeiten der Krankenkasse zu melden, damit die nicht für Leistungen zahlen müssen, die nicht erbracht wurden.
Ich finde, die Leserin hat alles richtig gemacht: Sie hat die Rechnung kontrolliert und wegen der Unstimmigkeit erst man der Praxis angerufen um das zu klären. Die wollten das dann offenbar nicht ändern, da das auch so ginge. Die Rechnung hat sie dann bezahlt und der Krankenkasse zur Rückerstattung eingereicht. Das ist bei uns beim Frauenarzt und anderen Spezialärzten üblich, die rechnen oft nicht direkt der Krankenkasse ab. Eigentlich ist das ja doppelt gut für die Kasse, da man so einerseits die Möglichkeit bekommt so eine Rechnung vom Arzt und Spital überhaupt zu kontrollieren, manches wird auch gar nicht eingeschickt, weil der Betrag, den man selber bezahlen muss (die Franchise) noch nicht erreicht ist.
Und jetzt wird es kurios. Die Krankenkasse weigert sich das zu bezahlen, da die Rechnung für eine Vorsorgeuntersuchung zu hoch sei. Als Patient (und Versicherter) kommt man sich da doppelt verarscht vor.
Jedenfalls scheitert dann auch der zweite Versuch an eine richtige Rechnung zu kommen … und bekommt dann dafür auch noch eine zweite Rechnung aufgedrückt. Da … scheint jemand sehr geschäftstüchtig, aber nicht wirklich Kundenfreundlich.

Ob der Tarifpunkt 00.0140 „Konsultation in Abwesenheit des Patienten“ hier überhaupt verrechnet werden darf, halte ich für fraglich. Da steht im Tarmed: Gilt für alle ärztlichen Leistungen zur Behandlung des Patienten in dessen Abwesenheit (ausgenommen telefonische Konsultation), die notwendigerweise durch den Facharzt mündlich oder telefonisch erfolgen müssen, z.B. Erkundigungen bei Dritten, Auskunft an Angehörige oder andere Bezugspersonen des Patienten, Besprechung mit Therapeuten und Betreuern, Überweisung an Konsiliarärzte, Ausstellen von Rezepten oder Verordnungen ausserhalb von Konsultation, Besuch und telefonischer Konsultation.
Auch ausgenommen ist hier das Studium der Patientenakte selber, da das in anderen Tarifpunkten beinhaltet ist.

Jedenfalls – was tun?

Der K-Tipp hat zu Beginn der Tarmed dieses Vorgehen empfohlen:
So gehen Sie vor, wenn Sie vermuten, dass der Arzt bei der Rechnungsstellung über die Stränge geschlagen hat.
  • Gespräch: Sprechen Sie mit dem Arzt über die Positionen, die Sie anzweifeln. Es muss nicht a priori so sein, dass ein Beschiss vorliegt.
    Übrigens: Der Arzt darf Ihnen ein solches Gespräch nicht als Konsultation berechnen, wenn Sie ihn nur deswegen anrufen.
  • Krankenkasse: Scheitert das Arztgespräch, schicken Sie Ihrer Kasse die Rechnung und listen Sie die beanstandeten Punkte auf. Schriftliche Vollmacht beilegen, damit die Kasse die Abklärungen machen kann. Die Kasse ist verpflichtet, Ihre Interessen zu vertreten, wenn es sich um Leistungen aus der Grundversicherung handelt.
  • Patientenstellen: Auch sie helfen Ihnen weiter. Die Adressen der Kontaktstellen im Web: http://www.spo.ch und http://www.patientenstelle.ch

Oder habt ihr noch Ideen?

10 Kommentare zu „Was tun bei falsch ausgestellten Arztrechnungen?

  1. Mit Beanstandungen bei Arztrechnungen kenne ich mich nicht aus.

    Allgemein habe ich mir angewöhnt Beanstandungen, welche sich mit einem kurzen Mail nicht klären lassen, während den Stosszeiten direkt im Geschäft zu besprechen. Da ich schwerhörig bin und dies auch von GesprächspartnerInnen – welche an mir vorbeireden – annehme, lassen sich so Probleme meist zügig lösen.

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  2. Spontan formuliert:
    Ich hätte die falsch ausgestellte Rechnung nicht bezahlt, sondern auf der Ausstellung einer korrekten Rechnung bestanden und erst dann bezahlt. Das gilt jetzt nicht nur für den Bereich Ärzte/Gesundheit, sondern generell. Man zahlt ja auch keinen Fliesenleger, wenn der eine falsche Rechnung ausstellt. Hier bin ich ein klein wenig anderer Meinung als Pharmama: Hier hat die Leserin mit der Bezahlung einer nicht korrekten Rechnung einen Fehler begangen.

    Die 30 Franken zwecks der Beschwerde würde ich nicht bezahlen. Hier hat keine Behandlung stattgefunden.

    Generell wäre der Leserin zu raten, sich an die Ärztekammer oder die Kassenärztliche Vereinigung zu wenden und dort anzufragen, wo man diese Praktik melden kann. Diese werden zwar wahrscheinlich das Geld dieses Einzelfalls nicht eintreiben können. Aber wenn auch andere Patienten diesen Arzt melden, werden die aktiv.

    Falls der Schaden etwas größer sein sollte, wäre der Leserin angeraten, einen Anwalt aufzusuchen. Wir selber spekulieren hier als Pharmazeuten. Die Jungs kennen sich als „Fachperson“ ;-) mit solchen Dingen aus.

    Generell würde ich in Zukunft einen anderen Arzt wählen.

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    1. Vollkommen richtig, eine falsche Rechnung darf man nicht bezahlen, und ein Gespräch über Fehler in der Abrechnung ist keine berechnungsfähige, ärztliche Leistung.
      Ärzte, die so handeln wie beschrieben, sind schwarze Schafe der Zunft und wissen das auch. Ein vernünftiger, ehrlich abrechnender Kollege kommt dem Patienten immer entgegen oder klärt Missverständnis​se restlos auf.
      Zuständig für Beschwerden ist die Ärztekammer – oder in Deutschland​ auch der Ärztliche Kreisverband​.

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      1. Danke für Deine Einschätzung als Arzt. Mit der kassenärztlichen Vereinigung war ich mir selbst nicht sicher. Die Ärztekammer dürfte aber eine gute Anlaufstelle sein – auch in der Schweiz. Ich nehme an, dass die Ärztekammer ebenso wie die Apothekerkammer entsprechende Maßnahmen ergreifen kann und – in ganz krassen und mehrmalig auftretenden Fällen – auch eine Approbation widerrufen kann. Wenn der Arzt wirklich bewusst falsche Rechnungen zur Vorlage bei einer Krankenkasse ausstellt, ist das ja (Abrechnungs-) Betrug.

        Mir fällt noch was ein: Vielleicht zeigt sich ja auch die Krankenkasse kulant, die einen ja als beitragzahlenden Kunden halten möchte. Evtl. lohnt es sich, den Sachverhalt schriftlich aufzusetzen, detailliert zu beschreiben, welche Untersuchungen der Arzt vorgenommen hat, die Rechnung beizulegen und zu bitten, dass einem zumindest der unstrittige Anteil der Rechnung ersetzt wird – alles in höflicher Form und keine Drohungen. Dann bleibt die Leserin wenigstens nicht auf dem gesamten Rechnungsbetrag sitzen, sondern nur auf einem Teil. Ich würde vor dem Aufsetzen eines derartigen Schreibens telefonisch bei der Kasse anfragen.

        Falls sich die Kasse weigern sollte, würde ich auch hier mittelfristig über einen Wechsel nachdenken.

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  3. Wir hatten letztes Jahr unseren Spaß mit der Zahnvorsorge: Von der KV des Kindes kam ein Vorsorgegutschein für zusätzliche Vorsorge, damit sind wir zum Zahnarzt (Kind wollte das selbst!) und haben die Vorsorge machen lassen.
    Abgerechnet wurde sehr kreativ, viel mehr als abgesprochen und Leistungen die weder in der Liste standen, noch stattgefunden haben. Nach Rücksprache mit der Abrechnungsstelle und Praxis wurde zumindest das offensichtlich nicht gemachte gestrichen. Den Rest hat die KV natürlich größtenteils auch nicht bezahlt, weil es so gut wie keine Übereinstimmungen mit den Gutscheinleistungen gab. Mit Gutschein wäre eine passende Rechnung komplett übernommen worden, auch wenn der Eigenanteil noch lange nicht ausgeschöpft ist.
    Fazit: Wir haben die 80 Euro verschmerzt, weil die Ärztin fachlich gut arbeitet und es keine Alternative in der Nähe gibt. Geärgert habe ich mich aber trotzdem ziemlich.
    Normalerweise zahle ich falsche Rechungen – egal ob vom Arzt oder jemand anderen – grundsätzlich nicht – höchstens anteilig den korrekten Teil -, ebenso wie es grundsätzlich kein Geld ohne Rechnung gibt. So hätte ich es auch Deiner Leserin empfohlen. Soll der Arzt doch Klage einreichen, wenn er seinen Abrechnungsbetrug unbedingt gerichtlich dokumentiert haben möchte.

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    1. Sebastian, Du sprichst in einem Satz ein anderes Problem an: der „Vorschlag“ der Ärztin, zukünftig eine andere Praxis aufzusuchen, ist vielfach nicht gerade praktikabel. Allerdings halte ich in diesem Fall das Vertrauensverhältnis für derart gestört, dass dieser Weg wohl die einzige Alternative ist.

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  4. hm, eine falsche Arztrechnung zu erkennen, kann aber auch kompliziert sein, wenn man die erst gar nicht zu Gesicht bekommt. Mein Mann hat mal bei seiner Krankenkasse (gesetzlich) nachgefragt, was der Arzt denn in Rechnung gestellt habe, und das konnte die Kasse ihm nicht beantworten, da die keinen direkten Einblick in die Rechnung hatten. Datenschutz. Nur konnte mein Mann dann nicht nachvollziehen, was der Arzt abgerechnet hatte, bei einem ihm seltsam vorkommenden Fall.

    Und das Gegenteil an Transparenz bei der privaten meiner Eltern (beide verbeamtete Lehrer), über die ich während des Studiums noch mitversichert war, war auch unlustig.

    Zuerst wurden alle Rechnungen zu meinen Eltern geschickt. Die haben die Rechnug bezahlt und dann bei der Krankenkasse zur Erstattung eingereicht. Allerdings haben die dadurch auch ziemlichen Einblick in mein Privatleben erhalten. Das führte dann bei Familientreffen zu schrägen Diskussionen

    meine Mutter (mM): ich habe gerade Post von der Kasse bekommen, du warst schon wieder bei der Frauenärztin? Da war ein Posten über X €, mit dem Kürzel kann ich nix anfangen. Bist du krank?
    ich: nein
    mM: und warum warst du dann bei der Ärztin? Die Routineuntersuchung war doch erst vor kurzem!
    ich: ich brauchte ein Rezept
    mM: also doch krank!
    ich: nein!
    mM: wofür brauchst du ein Rezept? die Pille solltest du bei deinem Gewicht lieber nicht nehmen!
    ich: ich brauchte die Pille danach
    mM: warum dass denn? Verhütet ihr denn nicht?
    ich: schon. aber wir hatten eine Panne
    mM: könnt ihr Kondome nicht richtig benutzen?
    ich: es ist halt gerissen
    mM: wie Bitte? die reißen nicht so einfach! Was habt ihr da denn angestellt?
    ich: ja willst du jetzt eine zeichnerische Darstellung?

    nach weiterer dussliger Nachfrage ist mir der Geduldsfaden gerissen und das Gespräch wurde durch Gebrüll beendet…

    Später hatte ich dann ein anderes Abrechnungsverfahren. Ohne meine Eltern zwischengeschaltet. Nicht alle Studenten haben genügend auf der hohen Kante, um wochenlang die Krankenhausrechnung vorzuschießen… Hatte die Kasse sogar eingesehen. Also gab es ein Verfahren, dass ich alle Arztrechnungen in speziellen Briefumschlägen, die ich jeweils bei der Kasse nachfordern konnte, direkt zu ihr zu schicken. Und die haben dann den Arzt bezahlt.

    Das führte immer zu ewigen Verzögerungen. Nach ein paar Wochen trudelte die Arztrechnung bei mir ein. Ich habe die in den schon fertig adressierten Umschlag der Krankenkasse umgepackt und weiter geschickt. Nach einer gewissen Bearbeitungszeit hat die Kasse im Idealfall den geforderten Betrag (ohne jeglichen Betreff) überwiesen. Manchmal passte ihr die Abrechnung nicht und sie hat nur nen Teil überwiesen und ich musste mich dann mit Arzt wegen des Fehlbetrags herum schlagen. Aber in jedem Fall gab es für mich nach ein paar Wochen eine Mahnung vom Arzt. Dann durfte ich jeweils bei der Kasse anrufen, fragen an welchem genauen Datum sie überwiesen haben und dann den Arzt anrufen und ihm erklären, dass meine Kasse unfähig sei und den geforderten Betrag ohne Rechnungsnummer oder ähnlichem überwiesen habe und er doch bitte mal seine Buchhaltung überprüfen möge. Am 05.09 müsse ein Betrag über 32,76€ eingegangen sein ohne Betreff. Bitte zuordnen. Vielen Dank.

    Vor allem die Buchhaltung im Krankenhaus war hocherfreut, aus den zig Überweisungen täglich dann die eine richtige heraus zu fischen. Realsatire

    Ach ja, das ganze natürlich in Deutschland

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  5. Ich finde es gar nicht so einfach, Arztrechnungen zu kontrollieren. Zugegeben ist mein letzter Fall jetzt schon mehr als ein Jahrzehnt her, da ich gesetzlich versichert bin und i.d.R. die Rechnungen gar nicht zu sehen bekomme (stattdessen von der Kranken Kasse inzwischen halbjährlich eine Aufstellung der Kosten für in Anspruch genommene medizinische Leistungen, Informationswert ?).

    Damals war ich bei meinen Eltern mitversichert und es ging um eine Zahnarztrechnung. Mein Vater hatte wohl Schwierigkeiten mit der Erstattung durch die Kranken Kasse (oder Beihilfe, Beamter), jedenfalls haben wir dann gemeinsam gerätselt, was dieser oder jeden Punkt nun gewesen sein könnte.

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  6. Was ich gelernt habe: Derartige Reklamationen macht man schriftlich, nicht telefonisch. So kann ich im Zweifel nachweisen, was ich zu welchem Zeitpunkt geschrieben habe.
    Überwiesen hätte ich einen Teilbetrag, der der korrekten Summe nahekommt.

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    1. Grundsätzlich hast Du Recht, dass man eine Reklamation immer schriftlich macht – das würde ich bei jedem mittleren bis großen Betrieb ebenfalls anraten – in erster Linie auch aus dem Grund, damit der Brief an die zuständige Stelle weitergeleitet werden kann.

      Bei einem kleinen Betrieb wie einer Arztpraxis kann man auch mal vorab telefonisch oder persönlich anfragen und die Lage sondieren. Vieles kann man da auf dem kurzen Dienstweg klären. Wenn es Probleme geben sollte (wie es hier der Fall ist), würde ich die Reklamation anschließend schriftlich formulieren und – aus Gründen des Nachweises – via Einschreiben absenden. Zusätzlich kann man – aus Gründen des Nachweises – die Reklamation zusätzlich ergänzend noch via FAX und EMail zukommen lassen. Wenn man drei Wege der Zustellung wählt, kann niemand mehr behaupten, die Nachricht hätte einen nicht erreicht.

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