Dialoge aus der Apotheke / 3

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Nein. Einfach: Nein.

Apo: „Entschuldigung, aber ich kann Ihr Rezept für Ritalin so nicht ausführen.“

Pat: „Was? Weshalb nicht?“

Apo: „Der Arzt hat vergessen zu unterschreiben.“

Pat: „Haben Sie mir einen Stift?“

Nochmals: ein Rezept ist eine Urkunde. Sie darf nicht einfach so verändert (und auch nicht ergänzt) werden. Die Unterschrift des Arztes ist ausserdem zwingend auf dem Rezept notwendig.  Bei so etwas oben, würde ich direkt beim Arzt ein neues Rezept (per Post bitte) verlangen und es nicht zurückgeben – ansonsten versucht der Schlaumeier das doch noch selber anzubringen.

15 Kommentare zu „Dialoge aus der Apotheke / 3

  1. Liebe Pharmama, Du hast diesem grauen Tag etwas Sommenschein beschert, danke!
    „Haben Sie mir einen Stift?“ .. ich mag diese Schweizerisch-typischen Formulierungen :-D
    Herzliche Grüsse
    Hajo

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      1. Jaja, aber die richtige schöne Wärme- und Lichtbestrahlung heißt doch „Sommerschein“, oder? Im Winter hat man die immer nur sehr begrenzt, weil der Sommer sich in der kalten Jahreszeit in den Süden vezieht… :-P

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    1. Ja, das gefällt mir auch immer wieder. Besonders weil man im Geschriebenen ja ansonsten keinen schweizerischen Akzent oder so bemerkt… aber dann sind da immer wieder diese ungewohnten Kleinigkeiten. Sprache ist toll.

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        1. Ich mag ja den Begriff Grammar-Nazi nicht. Verharmlost dann doch sehr den eigentlichen Nazibegriff.
          Im Gegensatz zu den Namensgebern haben Grammar-Nazis oft recht. Ich bin auch einer, wenn man den Begriff denn verwenden möchte, halte aber meist an mich. Nur manchmal kann ich das nicht. :D
          Naja, als ex-Altphilologe rollen sich mir bei manchen Sprachverstümmelungen halt die Zehnägel hoch.

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          1. Da hast Du natürlich recht – und ich hoffe, dass Du meine „Schweizerismen“ … gnädig aufnimmst. Ich schreibe manchmal wie ich rede … und das ist nicht Hochdeutsch. Das ist eine Fremdsprache für uns Schweizer.

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        2. Irgendwie kann ich da nicht mehr drauf antworten. Bei Schweizerismen gibt es nichts zu verzeihen. Das ist nicht die Art von Sprachverhunzungen die mich traurig macht. Das ist Sprachvielfalt und die ist toll.

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  2. „Bei so etwas oben, würde ich … es nicht zurückgeben“

    Mit welchem Recht?

    Die Motivation ist verständlich. Aber wenn einer Urkundenfälschung begehen möchte ist es nicht dein Job, das zu verhindern. Du kannst nur später genau hinschauen.

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    1. Mit dem Recht, das in den Gesetzesvorgaben steht: „Missbrauch ist entgegen zu treten“ zum Beispiel. Das Rezept ist ohne Unterschrift ungültig. Der Arzt kann ein neues ausstellen oder das hier unterschreiben – beides in etwa die gleiche Arbeit und der Patient muss entweder zurück zum Arzt dafür oder das Rezept auf dem Postweg zu mir. Wenn der Patient das so „ankündet“ das Rezept fälschen zu wollen, kann ich es ihm nicht mehr Gewissens mitgeben.

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  3. Ich hab alle Nase lang mal einen Spezialisten gehabt, der auf seinem BTM-Rezept das Aut-Idem selbst durchgekreuzt hatte – aber nicht auf dem Durchschlag.
    Da das aufgeschriebene sowieso Rabattpartner war, gabs nur einen Hinweis auf „Urkundenfälschung“ und „Straftat“, dann hat der sowas auch nie mehr versucht.

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  4. Das Rezept würde ich auch nicht wieder hergeben. Die retaxationsgeplagten Apotheker wünschen sich ja immer, dass sie alles mögliche ergänzen dürfen… dürfen sie ja jetzt auch – aber auf die Arztunterschrift zu achten, sollte schon drin sein.
    Leidtragender ist der Kunde, der entweder ein rechtens ausgestelltes Rezept nicht einlösen kann, weil der Arzt den Karlfriedrich vergessen hat, oder aber weil seine Fälschungsbemühungen umsonst waren. Wobei natürlich nur Ersteres Mitleid verdient.

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